Protocol of the Session on February 28, 2019

Sehr geehrter Kollege Bühl, geben Sie mir recht, dass man Nachfragen an Anzuhörende am besten in der mündlichen Anhörung stellen kann? Man muss dazu natürlich allerdings anwesend sein.

Frau Kollegin Rothe-Beinlich, geben Sie mir recht, dass Sie unserer Fraktion nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, einen anderen Termin für die Anhörung zu suchen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das Parlament geht vor!)

und wussten, dass wir zu diesem Termin auch gar nicht konnten, und uns damit bewusst ausgeschlossen haben?

(Beifall CDU)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wie- so konnten Sie denn nicht?)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordnete Engel das Wort.

(Abg. Bühl)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen, liebe Zuhörerinnen am Livestream, liebe Kolleginnen, der Landtag hat sich mit Beschluss vom September letzten Jahres zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Thüringen bekannt. Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Stärkung und die Ausweitung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte von Kindern und jungen Menschen, denn wir Koalitionsfraktionen verstehen die Belange Jugendlicher als politische Gesamtaufgabe, die sich durch alle Ressorts und Verwaltungsebenen ziehen muss, wobei möglichst natürlich alle Beteiligten an einen Tisch geholt werden sollen. Wir wollen nicht mehr nur über junge Menschen reden, sondern endlich mit ihnen ins Gespräch kommen, ihre Meinung hören und diese natürlich auch in Entscheidungsprozesse einbinden.

Der nun heute zu verabschiedende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes hat daher selbst bereits einen breiten Beteiligungsprozess erfahren. Nachdem wir diesen hier im Plenum vergangenen August diskutierten, folgten sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Anhörung aller Beteiligten. Zudem war es allen Betroffenen in einer Online-Anhörung im Diskussionsforum des Thüringer Landtags möglich, Kritik und Anregung zu äußern. Wir jugendpolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen diskutierten außerdem den Gesetzentwurf mit dem Landesvorstand des Landesjugendrings Thüringen und im vergangenen Dezember auch mit dem Landesjugendhilfeausschuss. Auf unserer zweiten Fachtagung „FOKUS Jugendpolitik“ zu Beginn dieses Jahres waren außerdem Jugendliche und die in der Jugendhilfe Tätigen eingeladen, mit uns über die Gesetzesnovelle zu diskutieren. Ich verstehe daher an dieser Stelle nicht, warum die CDU sich nicht beteiligt gefühlt hat. Beteiligung hat auch immer mit einem gewissen Maß an Eigenverantwortung zu tun und auch ein bisschen an Aktivität. Man muss auch schon im Landesjugendhilfeausschuss oder bei Anhörungen anwesend sein, um mitreden zu können.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle für all die konstruktiven Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge danken, die uns in dieser Zeit zugetragen worden sind. Nur dadurch ist es uns gelungen, diesen Gesetzentwurf zu präzisieren und abzurunden, sodass ich guten Gewissens heute sagen kann: Heute stärken wir nicht nur die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, sondern heute setzen wir auch einen weiteren Meilenstein in der Ent

wicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings konnten natürlich nicht alle Vorschläge und Anregungen in das ThürKJHAG – also das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz – aufgenommen werden, weil sie teilweise einfach den gesetzlichen Rahmen überstiegen. Das hat jetzt nichts mit „mutlos“ zu tun, wie der Herr Bühl das gesagt hat, sondern das hat einfach etwas mit gesetzlichen Regelungen zu tun. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen Entschließungsantrag begleitend dazu zu verfassen, denn schließlich ist eine jugendgerechte Politik unser Ziel, die ressortübergreifend positive Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Thüringen schafft.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Der nun heute zu verabschiedende Gesetzentwurf sowie der Entschließungsantrag sehen dazu insbesondere folgende Neuregelungen vor: die Verbesserung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen, die gesetzliche Verankerung der örtlichen Jugendförderung, die Stärkung der Jugendverbandsarbeit, die gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit, die Einführung eines regelmäßigen Berichts über die Lebenslage junger Menschen in Thüringen, einen Jugendcheck für Thüringen zu entwickeln, ein Modellprojekt „Beschwerde und Ombudschaft“ für Kinder und Jugendliche in Thüringen zu schaffen sowie die Anerkennung des Ehrenamts zu erhöhen.

Kinder und Jugendliche sind sowohl nach den UNKinderrechten als auch nach dem SGB VIII an allen sie betreffenden Angelegenheiten und Entscheidungen zu beteiligen. Um dieses Recht weiterhin umzusetzen und auszubauen, wollen wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den kommunalen Jugendhilfeausschüssen und im Landesjugendhilfeausschuss festschreiben. Außerdem konkretisieren wir die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen im Bereich der Jugendhilfeplanung und stärken diese. Gerade die Beteiligung junger Menschen ist enorm wichtig. Über die Hälfte der Kinder in Thüringen würde gern bei Entscheidungen mitreden, zum Beispiel auf Ebene ihrer Gemeinde. Aber mehr als die Hälfte der Kinder glaubt nicht, dass ihre Meinung ernst genommen wird. Dabei steht gerade die Einschätzung, dass die eigene Stimme Gehör findet, im engen Zusammenhang mit dem Wohlbefinden. So berichtet das LBS-Kinderbarometer immer wieder, dass sich Kinder und Ju

gendliche, die der Auffassung sind, dass ihre Meinung ernst genommen wird, wohler fühlen als Kinder, die nicht dieser Auffassung sind. Die Studie „Kinderbeiräte in Stiftungen“ von 2013 zeigte klar, dass sich Kinder und Jugendliche, die in Entscheidungsprozesse eingebunden wurden, auch später in der Gesellschaft aktiv beteiligten. Ebenso ist der Deutsche Kinderschutzbund der Auffassung, dass Partizipation ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Demokratie ist.

In diesem Sinne erfordert das Aufwachsen in einer demokratischen Gesellschaft eine möglichst frühe und umfassende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen. Diese Selbstwirksamkeitserfahrung hat nicht nur positive Aspekte auf die Persönlichkeitsentwicklung, hierdurch ergibt sich auch für die Erwachsenen die Chance, bislang nicht beachtete Aspekte einer Maßnahme oder Entscheidung überhaupt erst einmal wahrzunehmen, zu bemerken und zu analysieren.

Wir wollen daher die Mitbestimmung von jungen Menschen in Thüringen weiter stärken. Dafür werden wir auch bis 2020 eine überörtliche Servicestelle „Mitbestimmung“ einrichten. Diese wird Kommunen und junge Menschen bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen beraten, begleiten und unterstützen. Außerdem ebnen wir den Weg für ein landesweites Jugendmitbestimmungsgremium und geben damit der jungen Generation die Chance, ihre eigene Interessenvertretung auf Landesebene zu etablieren.

Mit der gesetzlichen Verankerung des Förderprogramms „Örtliche Jugendförderung“, kurz auch „Jugendpauschale“ genannt, erhalten nicht nur die Landkreise und kreisfreien Städte eine höhere Planungssicherheit, auch für Fachkräfte und junge Menschen ergeben sich dadurch mehr Verlässlichkeit und Kontinuität. Zweck der „Örtlichen Jugendförderung“ ist die Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer bestehenden Aufgaben in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz sowie im Bereich der ambulanten Maßnahmen für straffällige junge Menschen. Mittels der „Örtlichen Jugendförderung“ werden überwiegend Personalausgaben finanziert. Die gesetzliche Verankerung ist demnach auch ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich. Denn mit der gesetzlichen Verankerung gibt es keinen Grund mehr, Arbeitsverträge der Fachkräfte zeitlich an die Laufzeit der Richtlinie zu binden. Wir alle wissen, dass Befristung gute Arbeit verhindert.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn befristete Beschäftigte schleppen sich öfter krank zur Arbeit, nehmen seltener Urlaub und überfordern sich häufiger. Befristungen schaffen Unsicherheit und erschweren eine verlässliche Lebensplanung. Ängste um die berufliche Zukunft sind daher bei Befristeten doppelt so stark verbreitet wie bei Unbefristeten.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Sehr gut!)

Gute Arbeit kann nur unbefristet sein!

(Beifall DIE LINKE)

Wir stärken außerdem die Jugendverbandsarbeit und deren freiwillige Zusammenschlüsse und würdigen damit auch das große ehrenamtliche Engagement junger Menschen, das damit einhergeht. Wir Koalitionsfraktionen messen den Jugendverbänden und ihren freiwilligen Zusammenschlüssen eine besondere Bedeutung in der Jugendhilfelandschaft bei, denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Weiterentwicklung. Jugendverbände regen Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung an, fördern gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement. Jugendverbandsarbeit ist mehr als bloße Freizeitbeschäftigung, sie ist eine grundlegende Orientierungshilfe in der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Als Zusammenschlüsse von Heranwachsenden mischen die Jugendverbände sich außerdem in politische Prozesse ein und vertreten die Anliegen der jungen Generation. Jugendverbandsarbeit ist somit der Motor einer mitwirkungsorientierten eigenständigen Jugendpolitik.

Weiterhin stärken wir die schulbezogene Jugendsozialarbeit an Thüringer Schulen als eine besondere Form der Jugendsozialarbeit, denn durch die schulbezogene Jugendsozialarbeit wird die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule verwirklicht. Die Schulsozialarbeit dient der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem diese über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten können, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. Soziale Benachteiligung, individuelle Beeinträchtigung und strukturelle Nachteile werden durch die Schulsozialarbeit abgebaut, indem Ausgrenzung und Risiken des Scheiterns entgegengewirkt wird. Durch sie werden junge Menschen zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen befähigt. Mit der gesetzlichen Verankerung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit schaffen wir auch hier nicht nur mehr Planungssicherheit für

die Landkreise und kreisfreien Städte, auch für die Schulsozialarbeiterinnen sowie Schüler und Schülerinnen ergibt sich mehr Verlässlichkeit und Kontinuität. Dies ist nicht nur ein wichtiger Schritt hin zu guter Arbeit, sondern auch die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne einer ressortübergreifenden, eigenständigen Jugendpolitik.

Als Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom September 2017 zur eigenständigen Jugendpolitik haben wir nun ebenfalls die Erstellung eines Berichts über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen gesetzlich verankert. Beginnend ab dieser Legislaturperiode soll künftig alle fünf Jahre ein Bericht über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen erstellt werden, natürlich auch unter Beteiligung junger Menschen. Dieser soll eine Darstellung über die Lebenssituation junger Menschen in Thüringen sowie die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe enthalten. Ziel der Berichterstellung ist, fundierte Kenntnisse als Planungsgrundlage weiterer jugendpolitischer und sozialer Maßnahmen zu erhalten.

Da die Belange junger Menschen bei allen Gesetzesvorhaben und Gestaltungsprozessen unserer Gesellschaft zu berücksichtigen und mitzudenken sind, werden wir außerdem ein Konzept zur Umsetzung eines Jugendchecks für Thüringen entwickeln. Der Jugendcheck ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument, das die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf junge Menschen sichtbar macht. Die möglichen Auswirkungen – sowohl die beabsichtigten Wirkungen als auch die unbeabsichtigten Nebenwirkungen – einzelner Vorhaben und Gesetze auf die Lebenslagen junger Menschen werden dadurch erfasst und aufgezeigt. Der Jugendcheck ist im engeren Sinne natürlich kein Instrument der politischen Beteiligung. Wir möchten damit jugendpolitische Beteiligungsprozesse auch nicht infrage stellen, sondern diese ergänzend begleiten. Der Jugendcheck dient der Information und der Sensibilisierung politischer Entscheidungsträgerinnen, damit Auswirkungen auf junge Menschen in Gesetzgebungsprozessen und öffentlichen Debatten überhaupt erst mal in den Blick genommen werden. Denn wir wollen sowohl die gesellschaftliche als auch die politische Aufmerksamkeit für die Lebenslagen und Belange junger Menschen steigern.

Damit Kinder und Jugendliche ihre Rechte aber überhaupt erst mal besser kennenlernen und auch dauerhaft wahrnehmen können, werden wir ein Modellprojekt „Beschwerde und Ombudschaft für Kinder und Jugendliche“ in Thüringen initiieren. Kinder und Jugendliche erhalten dadurch die Möglichkeit, sich niedrigschwellig an eine unabhängige Institution zu wenden, die bei Problemen einen Klärungs

und Vermittlungsprozess gestaltet. Ziel ist, junge Menschen über ihre Rechte zu informieren und in der Sicherstellung ihrer Rechte zu unterstützen. Theoretischer Ausgangspunkt der Ombudschaften ist natürlich eine Machtungleichheit zwischen jungen Menschen und den Institutionen. Ombudschaftliches Engagement zielt deshalb darauf ab, diese Asymmetrie mit den zur Verfügung stehenden fachlichen und notfalls natürlich auch juristischen Mitteln und Beratungsmöglichkeiten wieder auszugleichen. Außerdem wird die Ombudsstelle insbesondere Fachkräfte und Einrichtungen für die Kinderrechte sensibilisieren und bei der Verbesserung von Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen unterstützen. Wir wollen durch dieses Modellvorhaben überprüfen, ob eine solche Struktur überhaupt angenommen wird und die beabsichtigten Ziele – Information, Unterstützung und Vermittlung – auch erreicht werden. Sollte sich dieses Modellvorhaben in dieser Form dann bewähren, werden wir diese Struktur natürlich dauerhaft etablieren und das Landesgesetz dementsprechend ergänzen.

Zu guter Letzt wollen wir natürlich auch das Ehrenamt in seiner Form stärken. Ehrenamtliche leiten Gruppen, Ferienfreizeiten, Seminare sowie Fortbildungen und sind kontinuierlich in Gremien sowie Vorstandsämtern aktiv. Gerade in Jugendverbänden als Werkstätten der Demokratie nimmt das Ehrenamt eine grundlegende Rolle ein. Sowohl für Kinder- als auch für Jugendgruppen als auch für die Persönlichkeitsentwicklung ist ehrenamtliches Engagement daher von unschätzbarem Wert. Gerade wegen dieser Selbstverständlichkeit gilt es, diese beständig und unter hohem persönlichen Einsatz geschehenen Aktivitäten besonders zu würdigen und zu unterstützen. Als ein Grundpfeiler der Demokratie und als Beitrag für eine soziale, funktionierende Zivilgesellschaft muss sich dies auch in der öffentlichen Anerkennung wiederfinden. Wir wollen daher sowohl die Attraktivität als auch die Anerkennung des Ehrenamts in der Jugendarbeit erhöhen. Vor allem die bisherigen Freistellungsregelungen werden wir deshalb überprüfen und verbessern.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Rot-Rot-Grün stärkt mit diesem Gesetzentwurf und mit diesem Entschließungsantrag die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn insbesondere die Beteiligung junger Menschen braucht Ernsthaftigkeit durch gesetzlich verbriefte Rechte und verlässliche Strukturen sowie Kontinuität bei den Angeboten der Jugendarbeit und der politischen Jugendbildung. Dieser Gesetzentwurf ist die Grundlage für eine eigenständige Ju

gendpolitik in Thüringen. Außerdem sichern wir die Jugend- und die Schulsozialarbeit langfristig und schaffen für alle Beteiligten endlich Planungssicherheit sowie Bedingungen für gute Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.

Im Sinne aller Thüringer Kinder und Jugendlichen sowie im Sinne der in der Jugendhilfe Tätigen bitte ich Sie daher, heute diesem Gesetzentwurf und dem dazugehörigen Entschließungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin erhält Abgeordnete Muhsal, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, was haben der Iran, Eritrea und Deutschland gemeinsam? Frau Engel, Frau Lehmann vielleicht auch, Sie wissen es sicherlich sofort: Richtig, Deutschland hat genauso wie Eritrea und der Iran die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, auf die Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf mehrfach beziehen und uns erklären, warum Ihr Gesetzentwurf denn deswegen nötig sei. Schade, dass Sie das in Ihren Redebeiträgen gar nicht begründen konnten.

Anders als im Iran und in Eritrea gibt es in Deutschland aber keine Kinderarbeit, keinen Menschenhandel und keine Ausbeutung von Kindern. Anders als im Iran und in Eritrea gibt es in Deutschland unser Grundgesetz, das Kinder genauso wie erwachsene Menschen umfassend schützt.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Das ist auch gut so!)

Aus der Sicht der Kinder in Deutschland ist die Kinderrechtskonvention also gar nicht nötig, um ihren Interessen Geltung zu verschaffen. Kinder und ihr Schutz stehen bei uns an erster Stelle.

(Beifall AfD)

Das führt dazu, dass die UN-Kinderrechtskonvention mit moralischer Schnappatmung der Altparteienvertreter – Frau Engel, Sie sind da ja Spezialist – zweckentfremdet wird, um ihre familien- und kinderfeindliche Agenda durchzusetzen, so auch hier in Ihrem Gesetzentwurf. Sie beziehen sich an mehreren Stellen auf die UN-Kinderrechtskonvention, um zu begründen, warum Ihre Maßnahmen sinnvoll seien, obwohl sie tatsächlich nicht nur nicht sinn

voll, sondern kinderfeindlich und familienfeindlich sind.

Herausgreifen möchte ich § 15 a Abs. 1 des Gesetzentwurfs. Ich finde es im Übrigen auch interessant, dass wir hier jetzt allerlei gehört haben, wie großartig und toll Ihr Gesetzentwurf sein soll, aber nicht einer von Ihnen bislang konkret darauf eingegangen ist, was in Ihrem Gesetzentwurf eigentlich wörtlich drinsteht.