Damit Bauen weiterhin interessant bleibt, müssen wir darauf achten, dass die Baukosten nicht weiter steigen. Vor allem die Erweiterung und Einführung neuer energetischer Standards haben die Baukosten stark in die Höhe getrieben. Der Neubau von Wohnungen darf nicht durch immer neue administrative Anforderungen bzw. DIN-Normen derart verteuert werden, dass sich Investitionen nicht mehr rechnen.
Zum Forderungspaket gehören weiter ein einfacheres Bauplanungsrecht, Baukindergeld und steuerliche Anreize.
Der Neubau von Wohnungen und die erleichterte Wohneigentumsbildung sind die entscheidenden Ansätze, um für Entspannung auf den Wohnungsmärkten zu sorgen, meine Damen und Herren. Um das Interesse von Investoren in den Wohnungsmarkt zu wecken, bedarf es Anreize statt staatlicher Regelungen und Reglementierungen, bedarf es attraktiver staatlicher Unterstützung privaten Engagements statt Gängelei und immer höherer Standards oder gar staatlich verordneter Mietobergrenzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir halten gar nichts davon, die Mietpreisbremse zu verschärfen. Der beste Mieterschutz ist Wohnungsbau. Die Mietpreisbremse, die eingeführt wurde, um den Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten zu dämpfen, muss auf Geeignetheit und Wirksamkeit überprüft werden. Wenn festgestellt wird, dass dieses Instrument seine Wirkung verfehlt, wäre es jedenfalls völlig falsch, die Mietpreisbremse schlicht weiter zu verschärfen. Wer die Mieten festschreiben will, muss sich darüber im Klaren sein, dass dadurch bei den Wohnungsunternehmen die Mittel für Investitionen nicht mehr da sein werden.
Werte Damen und Herren, in der Summe sind die hier kurz angerissenen Vorschläge unsere Antwort auf die Mietbremse und den Mietenstopp. Wir wollen keine Hindernisse, sondern Anreize für den Bau neuer Wohnungen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, es ist noch gar nicht so lange her, dass die Fraktion Die Linke das Thema „Wohnen“ aufgerufen hat. Erst im September haben wir auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag darüber gesprochen. Ich habe mich damals sehr dafür bedankt, dass wir zu einer der zentralen, wenn nicht sogar zu der zentralen sozialen Frage unserer Zeit Stellung nehmen können – zur Wohnungsfrage, zur Frage der Wohnungsverfügbarkeit, zur Frage steigender Mieten. Ich bin damit sehr einverstanden, dieses viele Jahre vernachlässigte Thema dorthin zu rücken, wo es hingehört, nämlich ins Zentrum unserer Politik.
Ungeachtet dessen bin ich ein wenig verwundert. Verwundert, weil ich eine Debatte über eine Obergrenze für Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zur Kenntnis genommen habe. Sie wird aufgrund der Meinung eines einzigen Fachanwalts für Miet- und Wohneigentumsrecht aufgemacht. Der Berliner Jurist Peter Weber hat Ende des letzten Jahres in der „JuristenZeitung“ einen Aufsatz veröffentlicht. Er ist dabei der Frage nachgegangen, ob und wie sich durch die Länder, gestützt auf eine vermeintliche Gesetzgebungskompetenz im Bereich Wohnungswesen, selbstständig ein länderspezifisches Mietpreisrecht außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft setzen könne. Er beantwortet diese Frage mit Ja. Gestern konnte ich den Aufsatz lesen, konnte mir aber in der Kürze der Zeit noch keine abschließende Meinung dazu bilden.
Ich habe auch vernommen, dass die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl und der Vizelandeschef der Sozialdemokraten in Berlin Julian Zado in einem Gastbeitrag für den „Tagesspiegel“ so eine landesrechtliche Notbremse für den Berliner Wohnungsmarkt, also einen Mietendeckel für Berlin, gefordert haben. Allerdings ist der Thüringer Wohnungsmarkt nicht ansatzweise mit dem Berliner Wohnungsmarkt vergleichbar. Dieser Meinung eines einzelnen Juristen wird auf absehbare Zeit nur eines folgen, nämlich der Streit um die Frage, ob es zulässig ist, dass Bundesländer die Kompetenz haben, Höchstmieten mittels Obergrenzen festzulegen oder nicht. Ich bin gespannt, welche Position die Landesregierung nachher dazu vertritt.
Und dann – und das hat der Jurist nicht debattiert, darüber haben wir auch noch nicht geredet –, wenn es denn möglich wäre, stellt sich die Frage, ob es auch wohnungswirtschaftlich zweckmäßig wäre oder nicht, also ob dann noch ausreichend in die Wohnungen investiert würde. Ich frage mich, warum wir jetzt nicht aktiv werden können, wo wir es heute schon unstrittigerweise tun könnten. Im Dezember sind vom Ministerium neue Richtlinien
Ich möchte unsere Vorschläge für mehr Mieterrechte, besseren Mieterschutz und die Verbesserung der Attraktivität des Wohnungsneubaus vorlegen. Das Infrastrukturministerium hat schon festgestellt, dass in Thüringen angespannte Wohnungsmärkte existieren, und zwar in Jena und Erfurt. Meines Erachtens sind entsprechende Tendenzen auch in Universitätsstädten wie Weimar oder Ilmenau feststellbar. Wir könnten aber in den vom Ministerium festgestellten angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenzenverordnung in Kraft setzen mit der Folge, dass die Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf maximal 15 Prozent begrenzt werden. Bisher sind 20 Prozent möglich. Das würde viele Mieter vor Mieterhöhungen besser schützen, insbesondere nach Fortschreibung und Aktualisierung der Mietspiegel.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein! Vor Mieterhöhungen von 20 Prozent, aber nicht vor Mieterhöhungen!)
Oder wir könnten in angespannten Wohnungsmärkten die Kündigungsschutzfristen vor Eigenbedarf bei Umwandlung von Eigentumswohnungen auf bis zu zehn Jahre verlängern. Oder wir könnten die Zweckentfremdung von Wohnungen beispielsweise durch Vermietung von Airbnb stoppen. Wir könnten eine Landesregelung in Kraft setzen, dass jede angebotene Wohnung mit einer registrierten Wohnungsschutznummer angeboten werden muss und dass eine Wohnung nur maximal acht Wochen im Jahr angeboten werden darf. Oder wir könnten gemeinsam eine Initiative zur Wiedereinführung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft starten.
In Deutschland insgesamt sinkt der Bestand an belegungsgebundenen Sozialwohnungen seit vielen Jahren. Während bundesweit in den 80er-Jahren 3,8 Millionen Sozialwohnungen zur Verfügung standen, waren es im Jahr 2010 nur noch 1,6 Millionen – ein drastischer Schwund. Das bedeutet, dass wir selbst aktiv werden müssen, um Lösungen zu finden, wie wir soziale Bindung auf Wohnungen dauerhaft erhalten können wie beispielsweise in Wien. Die Antwort darauf ist die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit in der Wohnungswirtschaft. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen können eine sinnvolle und dringend notwendige Ergänzung auf der Anbieterseite des Wohnungsmarkts zu kommunalen, genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen oder zu sozialen Wohnalternativen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Beginn unserer Koalition dränge ich darauf, dass wir hier aktiv werden. Deshalb noch mal mein Appell: Warten wir nicht, bis Verfassungsjuristen einen jahrelangen Streit entscheiden! Lassen Sie uns jetzt und sofort aktiv werden und dort etwas tun, wo wir es heute schon können! Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und im Netz, man kann zugunsten der Mieter das Richtige machen oder das Falsche. Hier wird erkennbar das Falsche gemacht. Der Antrag der Linken grenzt an Panikmache, ist Populismus reinster Güte,
billiger Aktionismus und offenbart das immer noch vorhandene sozialistisch totalitäre Denken der SED-Nachfolgepartei.
Oder anders gesagt: Eine Mietbegrenzung hört sich zwar gut an, ist aber schlicht nichts anderes als ein weiterer Schritt zur Wiederbelebung der DDR.
Nicht nur hat sich die von der Linken so freudig begrüßte Mietpreisbremse als schlecht gemacht, bürokratisch bevormundend und letztlich als kontraproduktiv herausgestellt, jetzt wollen die Linken auch noch die Vermieter schrittweise verarmen lassen, indem sie ihnen vorschreiben wollen, wie viel sie einnehmen dürfen. Dabei sind es die Bauherren und Vermieter, die den Mut aufbringen, Kredite aufzunehmen und hohe Summen zu investieren, um Wohnraum zu schaffen und sich dabei mit einer von links-grün verursachten überbordenden Baubürokratie herumschlagen müssen, die in ihrem Dämmungswahn, ihrer blinden Regulierungswut die Baukosten so nach oben treibt, dass es fast schon vollkommen unwirtschaftlich ist, überhaupt noch zu bauen. Das ist nicht sozial oder gerecht, das ist schlicht despotisch, repressiv und erinnert uns an die dunkelsten Zeiten in unserer Geschichte, meine Damen und Herren, denn niemand anderes als die Nationalsozialisten waren es, die 1936 einen Miet
preisstopp verhängten und niemand anderes als die SED-Diktatur war es, die diesen Stopp nach 1945 bis zur Wende beibehielt, meine Damen und Herren,
In der Bundesrepublik wurde dieser Mietpreisstopp gleich wieder abgeschafft, wie es auch gut war. Das hat man daran gesehen, wie die Ruinen dann nachher ausgesehen haben.
Wie bei fast jedem staatlichen Eingriff in den Markt werden auch durch den Mietpreisstopp Investoren für dringend benötigte Neubauten durch linke Regulierungswut ausgebremst. Ein Ende des Wohnungsmangels rückt so in weite Ferne. Investitionen in den Wohnungsbau erreicht man eben nicht durch Regulierung oder gar durch einen totalitären Mietpreisstopp, der dann durch Neubürokraten und auf Kosten des Steuerzahlers wieder überwacht werden muss, sondern durch die Ausweisung neuer Baugebiete, durch die Senkung der Grunderwerbsteuer, die Senkung der durch links-grün verursachten exorbitanten Strom- und Heizkosten, die Abschaffung der unsozialen Grundsteuer und vor allem durch die massive Vereinfachung und Entschlackung des Baurechts, beispielsweise bei der Wärmedämmung.
Aber das, werte Kollegen von den Linken, was Sie hier ausgegraben haben, sollten Sie ganz schnell wieder dorthin legen, wo Sie es gefunden haben, auf den Müllhaufen des Sozialismus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank erst mal an die Fraktion Die Linke, dass sie das Thema auf die Tagesordnung der Aktuellen Stunde gesetzt hat. Ich bin aber auch sehr froh, dass wir als Grüne dort im Parlament sozusagen in der Mitte sitzen und auch zu dieser Frage eine Position der Mitte vertreten, denn ich finde, eine alleinige Fixierung auf eine Mietpreisobergrenze wird dieses Problem in den
angespannten Mietlagen nicht lösen. Das wird auch schon an dem konkreten Beispiel deutlich, was Frau Lukasch angeführt hat, denn was bringt es der Krankenschwester oder anderen Menschen mit geringem Einkommen, wenn die Miete auf angenommen 11 oder 12 Euro pro Quadratmeter gedeckelt ist? Das wird einzig dazu führen, dass in den oberen Segmenten die Bautätigkeit zurückgedrängt wird und dort, wo es notwendig ist, im Mietwohnungsbau, weniger gebaut wird und damit gerade das Gegenteil eintritt – und zwar, dass dann die Mietpreise in den unteren Segmenten noch mehr steigen werden, weil der Markt umkämpft ist. Das ist aus unserer Sicht zu kurz gegriffen und ist auch keine Lösung für das Problem. Entgegen dem hat die CDU – vielleicht kurz zusammengefasst – gesagt: Wir brauchen mehr Wohneigentum und dann löst sich alles selbst. Am besten neues Bauland, Neuversiegeln auf ländlicher Fläche – dann wird alles gut. Das ist natürlich viel zu kurz gegriffen und hat einen nachteiligen Effekt, nämlich zum Beispiel durch das Baukindergeld, was die Bundesregierung verabschiedet hat. Es klingt erst einmal von den Worten her sehr gut – es soll gebaut werden, Kinder sollen unterstützt werden –, aber es hat genau den gegenteiligen Effekt, denn es wurde ein BauMarkt angeheizt, der jetzt schon überhitzt ist. Es hat dazu geführt, dass die Preissteigerungen im Bau noch stärker forciert wurden. Das kann nicht das Ziel sein, weil sich das auch negativ auf den Mietwohnungsbau ausgewirkt hat. Deswegen sagen wir ganz klar, auch wenn es unpopulär klingt: Das Baukindergeld und Zuschüsse zum Bau von Einfamilienhäusern auf der grünen Wiese sind der falsche Weg. Wir finden, das Geld ist besser angelegt, wenn wir es zum Beispiel in sozialen Wohnungsbau investieren.
Dort haben wir als Land auch ohne große Unterstützung des Bundes – muss man leider sagen – Möglichkeiten zur sozialen Wohnungsbauförderung. Da ist uns als Grünen aufgefallen – das wollen wir ändern –, dass zu wenig Mittel abfließen. Das hat einmal damit zu tun, dass über die letzten Jahre viel in das Wohnungsbauvermögen geflossen ist. Wir haben von Anfang der Legislatur an gesagt: Wir wollen jetzt an die Ursache herangehen und mehr sozialen Wohnungsbau betreiben, da gibt es noch Potenzial nach oben. Zum Beispiel sind die Investitionszuschüsse an Wohnungsbauunternehmen letztes Jahr auf ein Rekordtief von 1,5 Millionen Euro gesunken. Das ist eine starke Reduzierung in den letzten Jahren. Dort wollen wir im Haushalt 2020 mit der zehnfachen Summe, die jetzt eingestellt ist, einen ganz anderen Weg gehen.