Dazu komme ich gleich, weil es schon erstaunlich ist, warum ausgerechnet heute am 9. November die Regierung – ich sage jetzt mal hier an der Stelle, nicht so zahlreich erschienen ist – zu diesem Thema auf Biegen und Brechen ein Gesetz einbringen muss, das bis zum Schluss nicht ausreichend beraten worden ist. Die Änderungsanträge heute haben es wieder gezeigt, es ist nicht ausreichend beraten und das ist auch unter dem historisch sensiblen Datum nicht zu rechtfertigen.
weil ich in dem Gesetzentwurf keine künftig nachhaltige und auch keine konfliktfreie Durchsetzung und Umsetzung vor Ort sehe. Die Menschen, die dort am Grünen Band leben, fühlen sich weiterhin in ihren Eigentumsrechten eingeschränkt und die Kommunen in ihrer Selbstverwaltung ebenso. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Weiterhin liegt auch bei diesem Gesetzentwurf keine ausreichende Begründung vor, laut Bundesnaturschutzgesetz, die es rechtfertigt …
Herr Abgeordneter Malsch, Sie haben eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben und keine Rede zu halten.
Meine persönliche Erklärung ist genau – ich möchte bitte sagen, warum ich deswegen nicht zugestimmt habe. Das ist Teil meiner persönlichen Erklärung. Das möchten Sie bitte auch hier an der Stelle respektieren.
Ich habe nämlich nicht zugestimmt oder ich kann einer pauschalen Ausweisung des Grünen Bands auch gar nicht zustimmen, weil wir dort bis jetzt die erforderlichen Schutzstadien eingehalten haben. Über 763 Kilometer einen Schutzstatus zu legen, der nicht vollständig die Schutzstadien vorliegen hat – das können wir, und ich im Besonderen, an der Stelle nicht akzeptieren. Und ich finde es unsäglich, dass heute ein Monument für eine Ministerin geschaffen wird, obwohl vor Ort weiterhin die fachlichen und die rechtlichen Bedenken nicht ausreichend geprüft worden sind. Wir haben heute einen Beweis – 2014 hatten wir den Beweis, dass die Grünen rot angestrichen worden sind. Heute haben wir den Beweis, dass die Roten grün angestrichen worden sind und Hochmut, Frau Siegesmund, Hochmut kommt vor dem Fall.
Das haben wir in den Beratungen gesehen, wie arrogant Sie mit unseren Fragen umgegangen sind, mit welchen hochmütigen Beantwortungen. Und ich sage es Ihnen, die Geschichte lehrt es uns: Hochmut kommt vor dem Fall. Danke.
Meine Damen und Herren, nach tiefem Luftholen kommen wir nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
Es wird zwar keine Ausschussüberweisung beantragt, aber eine namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag.
Dann stimmen wir jetzt in namentlicher Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/6386 ab und ich bitte um das Einsammeln der Stimmkarten.
Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es wurden 80 Stimmen abgegeben, davon 31 Jastimmen, 44 Neinstimmen und 5 Enthaltungen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage). Damit ist der Entschließungsantrag in der Drucksache 6/6386 mit Mehrheit abgelehnt.
Angemessene Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5552 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/6327
dazu: Die Erinnerung an 1989/ 1990 pflegen, die Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte fördern, das Vermächtnis der Friedlichen Revolution bewahren Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5633
dazu: Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und die Öffnung der deutsch-deutschen Grenze am 9. November 1989 in Thüringen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6352
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren. Der Antrag der Fraktion der CDU – „Angemessene Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 in Thüringen“ in der Drucksache 6/5552 wurde in der 116. Plenarsitzung am 26. April 2018 beraten und einstimmig an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der ebenfalls in der 116. Plenarsitzung beratene Alternativantrag der AfD-Fraktion „Die Erinnerung an 1989/1990 pflegen, die Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte fördern, das Vermächtnis der Friedlichen Revolution bewahren“ in der Drucksache 6/5633 fand dagegen keine Mehrheit für eine Überweisung an den entsprechenden Ausschuss.
In der 47. Sitzung des für zuständig erklärten Ausschusses am 18. Mai 2018 erfolgte die Fortsetzung der Beratung des Antrags der CDU-Fraktion. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Koalitionsfraktionen die Bitte an die antragstellende CDU herangetragen, aus dem vorliegenden CDU-Antrag mit den Ergänzungen der Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Diesem Antrag wurde seitens des Antragstellers grundsätzlich entsprochen, worauf die Fortberatung des Antrags auf die nächste planmäßige 48. Ausschusssitzung am 15. Juni 2018 einvernehmlich vertagt wurde.
Nachdem weder in der 48. noch in der 50. Ausschusssitzung ein abschließendes Beratungsergebnis erzielt worden war, kamen die Ausschussmitglieder mehrheitlich überein, diesen Tagesordnungspunkt erneut zu vertagen. In der 52. Ausschusssitzung am 26. Oktober 2018 wurde der Beratungsgegenstand erneut aufgerufen. Da sich der Antragsteller, die CDU-Fraktion, nicht mit allen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen einverstanden erklären konnte und andererseits die Koalitionsfraktionen nicht auf ihre Änderungsvorschläge verzichten wollten, beschloss der Ausschuss mehrheitlich, den Antrag der CDUFraktion abzulehnen – vergleiche die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/6327. So viel zur Berichterstattung. Vielen Dank.
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zum Alternativantrag? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Beratung und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der jetzigen Beratung passt in der Tat sehr gut zum heutigen ambivalenten Datum. Eben haben wir über das Grüne-Band-Gesetz gesprochen, jetzt geht es um einen Antrag zur Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren und die Überwindung der deutsch-deutschen Grenze, die jahrelang dafür gesorgt hat, dass es kein Miteinander geben konnte. Und doch wäre es noch schöner gewesen – das sage ich in aller Deutlichkeit –, wenn es uns wie in vielen anderen Fällen auch hier gelungen wäre, zu einem gemeinsamen Antrag mit der CDU zu kommen.
Herr Wucherpfennig hat in seinem Bericht aus dem Ausschuss dargestellt, dass nach der ersten Beratung im April hier im Plenum eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss stattgefunden hat. Schon im Mai gab es dann unsererseits einen ersten Formulierungsvorschlag, wie wir uns diesen gemeinsamen Antrag vorstellen könnten – wir sind in diesem Fall die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es kam leider lange keine Reaktion. Immer und immer wieder haben wir die Beratung verschieben müssen und ich bedaure wirklich sehr, dass wir nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen sind. Es wäre ein gutes, ein wichtiges Signal auch für eine gemeinsame Verantwortung, gerade den Opfern der SED-Diktatur gegenüber, gewesen. So bleibt ein bisschen der Beigeschmack, dass Sie von der CDU den Antrag nur eingebracht haben, um als CDU sagen zu können: Da ist unser Antrag. Und es gab und gibt weiter einige Unzulänglichkeiten in Ihrem Antrag, was uns dazu veranlasst hat, einen Alternativantrag für heute auf den Weg zu bringen. Ich will daran erinnern, weil es sicherlich viele nicht mehr wissen, was wir hier in der ersten Beratung durchaus auch schon aufgerufen haben.
Noch einmal: Ich hatte auch schon in der ersten Beratung positiv vermerkt, dass die Union sich dieses Themas angenommen hat und es auch in den Landtag eingebracht hat. Ich habe aber auch ausgeführt, welche Probleme ich in diesem Antrag sehe. Das fing an bei der sehr subjektiven Kategorie der Angemessenheit des Gedenkens in der Überschrift, denn die Frage ist ja immer: Könnte angemessen ein allgemeiner Feiertag oder vielleicht ein Staatsakt sein oder ist es vielleicht immer etwas anderes, als die Landesregierung oder die sie tragenden Fraktionen gerade vorhaben? Sie sehen, „angemessen“ ist einfach sehr weit interpretierbar. Ich hatte ferner zu dem speziellen Tag, dem 9. November, ausgeführt – Sie werden sich erinnern –, dass er eine überaus ambivalente Geschichte hat: 1848 – ich erinnere an die Erschießung des republikanischen Abgeordneten der Frankfurter Nationalver
sammlung Robert Blum in Wien, 1918 die Ausrufung der Republik in Berlin als Folge der Novemberrevolution oder der 9. November 1938 mit dem Beginn der Pogrome gegen die Jüdinnen und Juden als Tiefpunkt der deutschen Geschichte oder eben – und darum geht es in den vorliegenden Anträgen – der 9. November 1989 als ein gewissermaßen Höhepunkt in der deutschen Geschichte, nämlich den Sturz der Berliner Mauer – ich mag den Begriff Mauerfall nicht so gern, denn sie ist ja nicht einfach umgefallen – und die Öffnung der deutsch-deutschen Grenze im Jahr 1989. Ich hatte damals auch ausgeführt, dass der Antrag der CDU in Punkt 1 mindestens ausbaufähig ist, weil wir es für wichtig hielten, weitere Partner in die Erarbeitung des Konzepts einzubeziehen, und Punkt 2 zum zeitlichen Rahmen schlichtweg zu kurz greift, dass der Punkt 3 fehl am Platz ist, weil die Sorge um den fehlenden Bundeshaushalt auch zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr begründet war. Noch mehr fehl am Platz, falls man das steigern kann, ist der Punkt 4. Denn: Was die Erinnerung an die Opfer der sowjetischen Besatzungsherrschaft mit der Erinnerung an die Friedliche Revolution vor 30 Jahren zu tun hat, erschließt sich mir bis heute partout nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts, gar nichts zu tun. Die sowjetische Besatzung, ich sage es hier noch einmal, ist eine direkte Folge des von Deutschland angefangenen Zweiten Weltkriegs. Die Punkte 5 und 6 fanden wir prinzipiell richtig, und dann haben wir versucht, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, was scheiterte.
All unsere Punkte, die wir auch der CDU vorgetragen haben, sind in den Antrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen. Wesentlich daran ist aber die Öffnung des Fokus, und das auch gleich an mehreren Stellen. 2019 nämlich jähren sich mit der Gründung der Republik von Weimar, mit der ersten demokratischen Verfassung Deutschlands, der Gründung des Bauhauses in Weimar, herausragende Ereignisse von nationaler und internationaler Bedeutung zum 100. Mal. Auch in diesem Rahmen, meine ich jedenfalls, ist das Jahr 2019 zu betrachten. Am 9. November jährt sich auch mit der Reichspogromnacht der sichtbare Beginn eines der furchtbarsten Kapitel der deutschen Geschichte, die systematische Vernichtung der Juden. Auch dies sollten wir nicht verschweigen und bestimmt nie wieder vergessen. „Wehret den Anfängen“ sage ich, gerade auch mit Blick auf eine Rede, die wir hier gestern im Thüringer Landtag hören mussten.
Neben dem Sturz der Berliner Mauer wurde am 9. November 1989 auch die deutsch-deutsche Grenze geöffnet, auch an mehreren Stellen in Thüringen. Am Grünen Band wurde die Grenze damit durchlässig. Ich bin wirklich froh, dass wir soeben über die Idee vom Todesstreifen zur Lebenslinie,
Wir haben also mit unserem Antrag Aufgaben an die Landesregierung entwickelt, und anders als die CDU haben wir auch keinen Grund zur Sorge, dass die Landesregierung dieses Thema vergessen haben könnte. Wir wollen die Landesregierung vielmehr in ihrem Handeln und auch entsprechend dem Koalitionsvertrag bestärken. Ich weiß, dass die Landesregierung das Jubiläumsjahr 2019 mit den ganz verschiedenen Aspekten und der Vielzahl an historischen Ereignissen im Blick hat und – wie ich annehme – auch schon seit Monaten intensiv an den Vorbereitungen arbeitet.
Ich will jetzt noch etwas zu den einzelnen Punkten unseres Antrags sagen. Bis zum 31. Mai 2019 – und da ist unser Antrag, meine ich, der einzig realistische – soll die Landesregierung ein Thüringer Konzept zur Erinnerung an die Friedliche Revolution in der ehemaligen DDR und die Öffnung der deutsch-deutschen Grenze vorlegen. Die Einbeziehung des Geschichtsverbunds Thüringen und weiterer Initiativen und Akteure aus der Aufarbeitungslandschaft in die Erstellung des Konzepts für das Jubiläumsjahr 2019 ist wichtig. Aus unserer gemeinsamen Arbeit an verschiedenen Aspekten der Aufarbeitung wissen Sie, dass es für die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen zugleich selbstverständlich ist, genau dies zu tun. Im Übrigen ist aber auch die wissenschaftliche Aufarbeitung einzubeziehen, wie die Stiftung Ettersberg oder die Universitäten in Jena und Erfurt. Auch das ist Standard – jedenfalls für uns. Warum Sie von der CDU die Stiftung Ettersberg und die Universitäten nicht dabei haben wollten, erschließt sich uns jedenfalls nicht.
Wir wollen ergänzend auch eine breitere Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Erstellung des Konzepts, denn wir dürfen nie vergessen: Es war die Zivilgesellschaft, es waren viele verschiedene handelnde Personen aus dem ganz normalen Volk, die das Ende der SED-Diktatur mit der Friedlichen Revolution bewirkt und erreicht haben. Diese sollten natürlich – soweit möglich – auch einbezogen werden.
Klar ist auch, dass der Blick wesentlich auf die letzte Zeit der DDR gerichtet sein muss. Es greift aber zu kurz, wer sich nur auf die wenigen Monate von Mai 1989 bis März 1990 beschränken will. Wir meinen nämlich: Ohne die Impulse aus Polen mit der Solidarność, vor allem aus der damaligen Sowjetunion mit der neuen Politik unter Gorbatschow, verbunden mit den Konzepten der Offenheit und Umgestaltung – ich erinnere an Glasnost und Perestroika – ist das Ende der DDR nicht hinreichend zu beschreiben. Der Zeitrahmen ist also weiter zu fassen, die Impulse von außen sind aufzugreifen.
Die drei bemerkenswertesten Daten aus den letzten Monaten der ehemaligen DDR, nämlich der 7. Mai 1989 mit den gefälschten Kommunalwahlen, die Öffnung der deutsch-deutschen Grenze im November 1989 und – nicht zu vergessen – die Volkskammerwahl im März 1990, bleiben im Vordergrund. Daher ist es unzulänglich, die von Ihnen angeregte Erinnerung an die Friedliche Revolution nur auf die letzten Monate zu beschränken, und es ist ebenso unzulänglich, die ehemalige DDR nur auf die SED-Diktatur einzugrenzen und damit die Verantwortung der Blockparteien beispielsweise für die Erhaltung des Systems in der DDR auszublenden.
Einigkeit dürfte darin bestehen, dass es unbedingt notwendig ist, den vielfältigen Opfern der SED-Diktatur einen klaren Schwerpunkt zu geben. Die Gedenk- und Erinnerungsstätten im Land, insbesondere jene im Grenzbereich, somit auch im Bereich des Naturmonuments des Grünen Bands, sind nicht nur bei der Erstellung, sondern wesentlich auch bei der Umsetzung des Konzepts einzubeziehen. Klar ist auch: Dies sollte Anlass genug sein, den Gedenkund Erinnerungsstätten eine möglichst dauerhafte Zukunft zu geben. Das gilt im Übrigen auch für alle drei Außenstellen im Bereich des BStU. Dazu habe ich ja bereits mehrfach ausgeführt. Dies kann und sollte in enger Kooperation mit den authentischen historischen Orten in der Andreasstraße in Erfurt, dem Amthordurchgang in Gera und dem noch zu qualifizierenden Standort des ehemaligen Stasigefängnisses in Suhl erfolgen.
Einigkeit dürfte bei den demokratischen Fraktionen auch darüber bestehen, dass das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung beauftragt werden soll, Materialien für die vertiefte Beschäftigung mit der Thematik an der Bildungsstätte Nummer 1, den Thüringer Schulen, zu erarbeiten. Ich hoffe, bei Ihnen, liebe Gäste, in der Schule ist das bereits Thema, sonst lege ich es allen Lehrerinnen und Lehrern wirklich ans Herz. Dass wir mit den benachbarten Bundesländern – und zwar nicht nur Bayern, Niedersachsen und Hessen, sondern auch Sachsen und Sachsen-Anhalt – zusammenarbeiten sollten, ist eine Selbstverständlichkeit und Realität der täglichen Arbeit in diesem Politikbereich.
Wir haben also die richtigen, soeben benannten, Ansätze aus dem Antrag der CDU durchaus aufgegriffen und erweitert, um zu einem guten Ergebnis zu kommen. Die falschen Ansätze – ich hatte es erwähnt – werden fallengelassen. Apropos „fallengelassen“ – zum Antrag der sogenannten Alternative will ich nur sagen: Sie haben es immerhin geschafft, bei der CDU abzuschreiben. Gleichzeitig haben Sie es aber auch geschafft, den Fokus noch weiter einzuschränken. Ihr Antrag – meine ich jedenfalls – ist es nicht wert, hier irgendeine Zustimmung zu erfahren.
Mein Fazit lautet: Insgesamt ist es überaus wichtig und richtig, an die Friedliche Revolution und auch den Sturz der Mauer, die Öffnung der innerdeutschen Grenze vor 30 Jahren zu erinnern. Diese Erinnerung gilt es aber einzubetten in ein Gesamtkonzept – ein Gesamtkonzept, das den Entstehungshintergrund der Friedlichen Revolution ebenso einbezieht, wie den Kontext der anderen Ereignisse im Jubiläumsjahr 2019. Ich bin mir sicher, die Landesregierung wird dieses erarbeiten. Es wird ein gutes Konzept werden, an dessen Umsetzung wir dann hoffentlich gemeinsam herangehen; die Landesregierung, wir als Koalitionsfraktionen. Auch die CDU sei dazu herzlich eingeladen. Darauf können Sie sich verlassen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Vielen herzlichen Dank.