Protocol of the Session on November 9, 2018

Meine Damen und Herren, am Ende will ich sagen, wir haben auch nicht den Bedarf, eine Evaluierung reinzuschreiben. Wenn der Pflege-, Entwicklungsund Informationsplan greift und wir feststellen, dass sich Dinge ändern müssen, dann kann man ein Gesetz auch ohne Evaluierungsregelung ändern. Das ist auch nicht das Problem. Ich denke, wir werden auch in den nächsten Monaten und Jahren zu Erlebnissen, zu Erfahrungen im Grünen-Band-Bereich kommen, wie es mir neulich ging bei einer Wanderung mit den Naturfreunden, wo man dann feststellt, dass es der richtige Weg war, den wir beschritten haben.

Ich hatte bei den Naturfreunden bei mir in Südthüringen zu einer Wanderung eingeladen. Da kamen spontan ehemalige Grenzer und es war auch ein ehemaliger Wehrdienstverweigerer dabei, die dann anfingen, miteinander über die Zeit damals zu diskutieren. Der Grenzer erzählte uns, wo er noch in den 80er-Jahren Minen geräumt hatte. Es war eine richtig spannende Diskussion und man hat gemerkt, wie wichtig es den Menschen ist, über diese Zeit zu reden, ihre Erfahrungen von damals auszu

tauschen, sich daran zu erinnern, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das fand statt, ohne dass wir in dem Bereich irgendwelche Tiere gestört hätten, die sich gerade im Grünen Band bewegen, weil es dort breit genug gewesen ist.

Man hat aber der Landschaft schon angemerkt, dass sie große Rückzugsräume bietet und dass man naturschutzfachlich in einer ausgesprochen wertvollen Gegend unterwegs ist. Auch wenn ich mir ansehe, wie die Bewirtschaftung im Moment erfolgt: Die Hutelandschaft mit den Teichwiesen, die jetzt bei uns bei Streufdorf ausgeweitet werden soll, ist dort ein exzellentes Beispiel, wo mit Heckrindern und Koniks eine extensive Pflege im Bereich des Grünen Bands vorangetrieben wird. Man kann dort wirklich sehen, dass sich in dieser Landschaft etwas tut und dass die Vereinigung von Erinnerungskultur und Naturschutz auf einem guten Weg ist. Von der Warte her vielen Dank für das Gesetz, vielen Dank für die Arbeit, vielen Dank für die Überarbeitung. Ich wünsche dem Grünen Band als Nationalem Naturmonument einen großen Erfolg.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordneter Kobelt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich sagen, dass das Bild, was Frau Tasch hier vom Grünen Band, vom Nationalen Naturmonument gezeichnet hat, falsch ist. Frau Tasch, ich möchte es an einem einfachen Beispiel erklären: Sie oder Ihre Partei werden in der Zeitung zitiert mit „grüne neue Grenze“, „Barriereabwehr“. Mit solchen Attributen versuchen Sie, das Grüne Band zu bezeichnen.

An einem ganz einfachen Beispiel wird deutlich, dass es nicht so ist. Denn, Frau Tasch, Sie kennen sicherlich als Eichsfelderin das Grenzlandmuseum in Teistungen und kennen auch den Verlauf der Natur des Grünen Bands in diesem Bereich. Sie sind dort bestimmt schon mit Ihren Enkeln oder Freundinnen und Freunden gewandert und haben sich diesen Bereich angeschaut. Und da werden Sie beobachtet haben, dass genau das, was wir erhalten wollen, dort noch sehr gut erhalten ist. Es ist der Kolonnenweg erhalten und daneben wurde mit der Sielmann Stiftung zum Beispiel Natur erhalten. Also das, was bis 1989 nicht zugänglich war, wurde erhalten oder verstärkt. Es wurde das, was von der Natur entstanden ist, Bepflanzungen, Wiesen, aber auch Bäume, in diesem Streifen erhalten. Diese Art

der Ausprägung des Grünen Bands können Sie jetzt erleben schon an 40/45 Prozent des Grünen Bands des ehemaligen Grenzverlaufs.

Und jetzt, Frau Tasch, frage ich Sie – Sie können ja eine Zwischenfrage stellen oder sich noch mal zu Wort melden – wirklich ernsthaft: An welcher Stelle, zum Beispiel in dem Bereich Teistungen, dem Grenzlandmuseum, oder im Naturpark, den Sie ja auch sehr gut kennen, können Sie vor Ort sagen, dass dort durch die Naturschutzmaßnahmen, die dort ausgeführt wurden, eine grüne Grenze, eine Barriere, eine Mauer, eine grüne Mauer errichtet wurde? Ein einziges Beispiel möchte ich von Ihnen wissen, wo das jetzt so ist. Sie werden keines finden, weil die Gebiete für die Menschen zugänglich sind, die Menschen können auf dem Kolonnenweg zum Beispiel wandern, sie können sich den Grenzverlauf anschauen, und das ist genau unser Ziel. Wir wollen nicht, dass neue Grenzen errichtet werden, aber wir wollen das, was jetzt schon bestehend und für die Menschen erlebbar ist, auch erhalten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und an anderen Stellen können Sie sehen, wo es noch nicht so deutlich geworden ist. Wenn Sie in Teistungen zum Beispiel – das ist ein sehr gutes Beispiel – nach Westen weitergehen, sehen Sie erst noch den Turm und die Grenzbefestigungsanlagen und dann gibt es einen Teilbereich, wo das, was ich gerade beschrieben habe, sehr gut zu sehen ist, also der Kolonnenweg, Wiesen, ein Waldstreifen bis zur ehemaligen Landesgrenze. Und dann gibt es einen Bereich, da sieht man nur noch den Kolonnenweg, dann ist schon links und rechts Acker, und dann geht man noch weiter, da gibt es Bereiche, da ist der Kolonnenweg nicht mehr da. Dann ist es im Grunde für niemanden mehr erkennbar, wo die ehemalige deutsche Grenze verlaufen ist. Das finde ich sehr schade.

In den letzten eineinhalb Jahren war ich auch sehr viel vor Ort, bei den Bürgermeistern, Bürgermeisterinnen, wir waren wandern am Grünen Band und ich habe auch sehr oft unsere Kinder mitgenommen. In den Bereichen, wo es überhaupt nicht mehr sichtbar war, war es schwierig, der nächsten Generation zu erklären: Hier war etwas Besonderes – was Besonderes im negativen Sinne. Dann ist man mal gelaufen am Acker vorbei und hat irgendwo eine Wüstung gesehen oder einen kleinen Stein. Aber es war überhaupt nicht mehr wahrnehmbar, wo die innerdeutsche Grenze verlaufen ist, und das Erinnern ist schwer geworden. Das heißt jetzt nicht, dass jetzt durch das neue Gesetz das Ackerland zum Beispiel, was heranwächst, wo es in Teilbereichen überhaupt nicht mehr sichtbar ist, dass das jetzt jemand übernimmt, wie Sie es suggerieren, oder sogar enteignet wird – eine „grüne Enteig

(Abg. Kummer)

nung“ war ja die Rhetorik gewesen. Das stimmt einfach nicht. Das ist falsch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber wenn es die Möglichkeit zum Beispiel in einem Pflege- und Entwicklungsplan gibt, wenn dort festgestellt wird, dass dort ein Landnutzer ist, der Interesse an dieser Erinnerung hat, der sein Land anders gestalten möchte, der zum Beispiel Grünflächen darauf konzentrieren möchte oder diese Flächen der Stiftung Naturschutz zum Beispiel verkaufen oder einen Flächentausch machen möchte, damit gerade auf diesem Streifen das auch sichtbar wird und die Natur sich entfalten kann, dann ist es doch gut, wenn wir ihm das ermöglichen und wenn das Gesetz unmissverständlich sagt: Wir haben ein Nationales Naturmonument und die Gemeinden, die Landschaftsverbände, die Organisationen und die Eigentümer, die sich darum kümmern wollen, bekommen neue Fördermöglichkeiten beim Land, beim Bund und sogar EU-Fördermittel, bekommen einen ganz neuen Status, um diesen grünen Streifen zu entwickeln. Das ist doch eine wunderbare Sache und wir freuen uns sehr, dass das durch das Gesetz jetzt auch möglich ist. Denn ein Nationales Naturmonument heißt ja nicht, dass neue Grenzen errichtet werden, sondern dass es neue Möglichkeiten gibt. Also nicht verhindern, sondern Möglichkeiten, Frau Tasch. Und das ist das, was wir wollen, und das geht in Ihrer Rhetorik komplett unter. Ich finde das sehr bedenklich, dass Sie den Menschen Angst machen – Angst machen vor etwas Positivem.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn man Ihrer Rede genau zugehört hat, hat man auch festgestellt, dass es nicht sehr überzeugend war, dass Sie vielleicht auch selbst nicht davon überzeugt sind, was Sie gesagt haben oder was Ihnen jemand aufgeschrieben hat,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also bitte! Dann haben Sie mir nicht richtig zugehört!)

denn da ist deutlich geworden, dass Sie sich auch in Widersprüche verwickelt haben. Einerseits haben Sie gesagt, das Gesetz entspricht nicht den Vorgaben des Naturschutzes, des bundesweiten Naturschutzes, und an anderer Stelle haben Sie gesagt, das geht ja viel zu weit.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: In das Bun- desnaturschutzgesetz müssen Sie mal rein- schauen!)

Also da müssen Sie sich schon entscheiden. Ich finde, wir haben jetzt mittlerweile nach 15 Monaten Bearbeitungszeit eine gute Balance zwischen Erinnerungskultur, Naturschutz und den Interessen, die es natürlich vor Ort gibt, gefunden. Ich bin sehr

stolz darauf, dass wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Linken sehr viele Gespräche geführt haben. Über 20 Ortstermine haben wir in verschiedenen Konstellationen durchgeführt. Wir haben uns oft mit dem Gemeinde- und Städtebund getroffen. Wir haben uns die Bedenken vor Ort angehört und wenn ich jetzt in der Eichsfelder Presse gelesen habe – die nicht unmittelbar ein grünes Presseorgan ist –, aber wenn ich dort von Mitarbeitern der VG oder von Bürgermeistern der VG in der Eichsfelder Regionalpresse gelesen habe, wenn die sagen, ja, die Grünen und die Kolleginnen von SPD und den Linken, die haben zugehört. Wenn man anderthalb Jahre daran arbeitet und zuhört und das dann auch versucht einzubringen und zu verändern, dann ist das – glaube ich – schon eine gute Möglichkeit, um auch jetzt zum Ende zu kommen, um den Gesetzentwurf zu beschließen. Uns war der Dialog sehr wichtig, sowohl mit den Gedenkstätten als auch mit den Vertretern der Kommunen vor Ort. Das hat zu etwas geführt, was ich so in einem Gesetzesvorhaben bis jetzt noch nicht erlebt habe, was mir auch berichtet wurde von Abgeordneten wie Tilo Kummer, die länger dabei sind. Der konnte sich auch nicht erinnern, dass ein Gesetzentwurf, der von der Landesregierung eingebracht wurde, dann noch mal von den Betroffenen so intensiv beraten wurde und es auch deutliche Veränderungen gegeben hat, um auf die Betroffenen zuzugehen. Da lasse ich mir auch nicht sagen, Frau Tasch, dass wir hier ein Gesetz im Schweinsgalopp verabschiedet haben

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Auf den letz- ten Metern!)

und auch nicht auf den letzten Metern, sondern wir haben uns intensiv mit den Betroffenen,

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie insbe- sondere!)

insbesondere mit den Betroffenen ins Benehmen gesetzt. Selbst die Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds waren dort sehr gut eingebunden und haben dann gesagt, ja, liebe Koalitionäre, wir müssen jetzt auch zum Punkt kommen. Es gibt natürlich noch offene Fragen, die wir uns vielleicht auch anders gewünscht haben, aber es ist klar, dass ein Gesetzesvorhaben dann auch in bestimmten Punkten ein Kompromiss ist. Ich möchte im Folgenden gern noch mal darauf eingehen, wo wir den Gemeinden entgegengekommen sind und da wird auch klar und deutlich, dass, was Sie gesagt haben, Frau Tasch, einfach nicht stimmt, nicht wahr ist. Dass zum Beispiel eine bestehende Eisenbahnlinie

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die besteht doch nicht mehr!)

dann von dem Grünen Band durchschnitten wird und bildlich gesehen die Schienen getrennt werden

und da keine Entwicklung mehr möglich ist. Das ist einfach falsch, Frau Tasch, das können Sie hier einfach nicht behaupten.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das werden wir sehen, wenn Sie dort einen Bauantrag stellen!)

Denn im Gesetz steht ganz konkret drin, dass bestehende Infrastruktur von den Verboten ausgenommen ist. Wir sind sogar weitergegangen. Wir haben auch gesagt, wie diese erneuert und instandgesetzt werden. Das betrifft Straßen-, Schienen-, Leitungsbau, was Sie genannt haben. Nichts von dem wird durch das Grüne Band zurückgebaut oder getrennt, wie Sie es suggerieren. Das ist ganz klar so formuliert. Und wenn es neue Straßen und Wege geben soll, dann ist dies auch nicht komplett ausgeschlossen. Natürlich ist es nicht Ziel des Gesetzes – das können Sie sich ja vorstellen –, dass in einem landschaftlich wertvollen Raum, in einem Biotopverbund kilometerweit neue Bundesund Landesstraßen gebaut werden. Aber das hat auch gar niemand vor und das war auch nicht das Ansinnen der Gemeinden, wenn Sie sich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern unterhalten haben, sondern sie wollen Bestehendes schützen, also in diesem Fall ihre Straßen und ihre Wege schützen. Das ist ganz legitim und das haben wir jetzt auch so unmissverständlich im Gesetz formuliert – damit es da keine Irritationen gibt –, dass auch weiter Fördermittel in Anspruch genommen werden und dass diese Infrastruktur weiter genutzt, umgebaut und erneuert werden kann. Wir sind sogar so weit gegangen, dass wir, wenn die Kommunen sich gerade in eine Planung begeben, wenn sie ein Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet erweitern wollen, was ja in den letzten Jahren auch entstanden ist – was ja auch richtig ist. Das will ja auch gar niemand abbauen oder verändern. Wir sind sogar so weit gegangen, dass wir gesagt haben, wenn dies erweitert werden soll und es gibt einen Bebauungsplan, dann wird dieser Bebauungsplan abgestimmt und neue Bebauungspläne sind von den Verboten ausgenommen. Das ermöglicht die Entwicklungsmöglichkeiten am Grünen Band und die Eigenschaft, dass ein Biotopverbund dann, wie es Herr Kummer gesagt hat, etwas außerhalb mal einen Schwenk macht oder in den Bebauungsplan mit integriert wird. Das ist ein gutes Beispiel, wo wir den Gemeinden entgegengekommen sind.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist um.

Ja, vielen Dank.

Natur weiterentwickeln vom Todesstreifen zur Lebenslinie, das ist unser Ziel

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das wollen wir auf Freiwilligenbasis erzielen mit den Gemeinden und Städten und mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Und dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete, liebe Besucher auch im Netz! Der Naturschutz unserer Heimat ist uns als AfD wichtig und die Erinnerung an die Teilung Deutschlands ist folgerichtig. Danke auch noch mal, Frau Tasch, für die Ausführungen. Ich will sie nicht alle wiederholen, aber vielleicht noch das eine oder andere ergänzen. Auch Dank an Herrn Kummer für die Bemühungen im Ausschuss als Vorsitzender und auch für den sachlichen Beitrag, den Sie vorhin hier dargebracht haben.

Herr Kummer, Sie sagten gerade, es gibt noch offene Fragen zu dem Gesetz. Da muss ich Ihnen dieses Mal wirklich zustimmen. Ich komme dann noch zu ein paar Punkten, die noch offen sind.

Aber fragen wir uns erst mal, was uns die Landesregierung hier vorgelegt hat. Es wird behauptet, dass es ein Meilenstein der Erinnerungs- und Umweltschutzkultur für Thüringen wäre. Aber wir halten das für so überflüssig wie einen Kropf und für Steuergeldverschwendung im höchsten Maße noch dazu. Ich will das gern begründen: Erstens kann oder vielmehr will die Landesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, wie viel dieses ideologische Prestigeprojekt inklusive der Pflegepläne den Thüringer Steuerzahler insgesamt kosten wird. Zweitens hat sich die Natur auch ohne den besonderen Schutzstatus eines Naturmonuments und trotz intensiver Land- und Forstwirtschaft in den 28 Jahren seit der Wende das zurückgeholt, was ihr die politisch-ideologischen Väter von Rot-RotGrün gestohlen und verwehrt haben. Drittens hat sich in den vergangenen Anhörungsrunden deutlich gezeigt, dass die betroffenen Bürger und Institutionen dieses Gesetz gar nicht wollen, da es nicht benötigt wird. Es gibt diesen Schutzstreifen, wo abgeholzt werden soll, weil ja dieser Kolonnenweg wieder hergestellt werden soll.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Hier wird doch gar nichts abgeholzt!)

20 Meter steht im Gesetz, das können Sie nachlesen, rechts und links. – Die Bürger, die damals

(Abg. Kobelt)

schon unter der SED und deren Schergen in ihrer Freiheit und ihren Rechten eingeschränkt und beschnitten

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Tut mir leid, aber Sie müssen hier ja nicht immer die Unwahrheit erzählen!)

sowie um ihr Eigentum gebracht wurden, werden nun wieder durch eine linke rot-rot-grüne Regierung in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und in ihren Eigentumsrechten beschnitten. Sogar der Thüringer Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SEDDiktatur sieht es als grundsätzlich problematisch an, den ehemaligen Todesstreifen und die Grenzanlagen ohne Differenzierung im Namen der Natur unter Schutz zu stellen. Auch Bereiche, wo der Grenzverlauf nicht mehr sichtbar ist und bereits anderweitig genutzt wird, werden pauschal als Naturmonument unter Schutz gestellt, obwohl eine pauschale Unterschutzstellung eigentlich nicht zulässig ist.

Jedoch ist die Tatsache, dass in diesem Jahr vom 15. bis 19. Oktober eine paneuropäische Konferenz zum Thema „Grünes Band“ in Eisenach stattgefunden hat, für viele schon Grund genug, solch ein Gesetz zu verabschieden, um die Idee eines europaweiten Biotopverbundsystems „Green Belt“ theoretisch umzusetzen.

Über ein Jahr, zwei Rechtsgutachten, drei Anhörungen im Umweltausschuss und zahlreiche Nachbesserungen durch das Ministerium hat es gebraucht, bis sich die Landesregierung nun traute, dieses doch als Gesetz getarnte Ideologieprojekt noch einmal dem Landtag zur zweiten Beratung vorzulegen. Wir haben heute schon gehört, selbst jetzt noch gab es Änderungsanträge dazu. Was aber nicht heißt, dass dieser Entwurf damit auch besser und vor allem rechtssicher geworden ist. Dies belegen auch die mehrheitlichen Ablehnungen, quasi die negativen Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden und Verbände und die dadurch im Gesetzgebungsverfahren zutage getretenen Unzulänglichkeiten. Hier seien als Beispiel nur die Stellungnahmen der Gemeinden Schleid, Geisa und Geismar, aber auch des Landesbauernverbands und des Waldbesitzerverbands genannt, welche am Entwurf der Landesregierung wirklich kein gutes Haar gelassen haben.

Auch wie die Landesregierung mit den unzähligen Beschwerden, Eingaben und Verbesserungsvorschlägen umgegangen ist, ist bezeichnend und erinnert fatal an den Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern während der misslungenen ideologischen Kopfgeburt der Kreisgebietsreform. Einwände wurden nämlich durch die Landesregierung wieder einmal negiert, beschönt und kleingeredet. Sicherlich, es wurde angehört, das ist richtig. Manches wurde umgesetzt, aber leider nicht alles.