Protocol of the Session on November 9, 2018

Auch wie die Landesregierung mit den unzähligen Beschwerden, Eingaben und Verbesserungsvorschlägen umgegangen ist, ist bezeichnend und erinnert fatal an den Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern während der misslungenen ideologischen Kopfgeburt der Kreisgebietsreform. Einwände wurden nämlich durch die Landesregierung wieder einmal negiert, beschönt und kleingeredet. Sicherlich, es wurde angehört, das ist richtig. Manches wurde umgesetzt, aber leider nicht alles.

Betroffenen Grundstückseigentümern hingegen werden durch den vorliegenden Entwurf Verbote übergestülpt, während ihnen gleichzeitig eingeredet wird, dass die Teilnahme am Grünen Band auf rein freiwilliger Basis erfolgt, ohne jemals dem Wunsch der betroffenen privaten Grundstückseigentümer auf Anhörung nachgekommen zu sein. Aber wenn das alles freiwillig ist, warum braucht man dann noch mit Geldbußen belegte Verbote in diesem Gesetz und das Gesetz mit circa 1.000 Seiten als Ganzes, meine Damen und Herren?

Die Anregungen anderer Bundesländer, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, statt eines eigenen Gesetzes eine einfache Rechtsverordnung zu erlassen, zählen ebenfalls nicht für die Landesregierung, weil Thüringen nach ihrem Willen ja unbedingt Vorreiter sein muss – koste es den Bürger, was es wolle. Genau diesen Bürger, der sich dann selbst darum kümmern muss herauszufinden, ob sein Grundstück vom Grünen Band betroffen und damit von zahlreichen Verboten und Nutzungseinschränkungen betroffen ist – auch wenn es jetzt quasi im Internet veröffentlicht wird, das ganze Gesetz, während sich die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren vehement weigerte, genau diese Grundstückseigentümer auch nur mit einem einzigen Satz anzuhören. Was wurde angehört? Kommunen, Behördenvertreter, aber Private eben nicht.

Auch dass ein betroffener Eigentümer sich erst selbst bei der mit der Trägerschaft beauftragten Stiftung Naturschutz Thüringen melden muss, wenn er Zweifel hat, dass sein Grundstück im Grünen Band liegt, ist für uns nicht hinnehmbar, zumal die Stiftung im vorliegenden Gesetz eben nicht beliehen wird und somit auch keine hoheitlichen Rechte hat, was wiederum und trotz des rot-rot-grünen Änderungsantrags, den Sie jetzt noch mal eingebracht hatten, Kompetenzwirrwarr von Umweltämtern, Gemeinde-, Ordnungs- und Grundbuchämtern Tür und Tor öffnen wird und unseres Erachtens ein Garant für unnötige Bürokratie und Kosten ist, Kosten für den Bürger, zu denen die Landesregierung auch auf mehrmaliges Nachfragen von mir im Natur- und Umwelt- sowie im Landwirtschaftsausschuss keine abschließenden Aussagen tätigen wollte oder vielleicht konnte. Es wird im Gegenteil behauptet, diese Fragen beantwortet zu haben. Eine Antwort auf die Frage, wie hoch zum Beispiel die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter Vermessung für das Land und somit für den Steuerzahler werden, wenn ein Grundstückseigentümer überprüfen lassen muss, wo sein Grund und Boden denn tatsächlich vom Grünen Band betroffen ist, die ist man uns bisher schuldig geblieben.

Was uns wiederum zu den Fragen der Kartierung und der Vermessung des Grünen Bands führt, Fragen, bei denen man uns im Ausschuss veraltetes Kartenmaterial und überholte Grundstückslisten zugemutet hat. Ein Fakt, der es umso nötiger macht,

dieses Gesetz nach seinem Inkrafttreten durch den Landtag auf seinen Inhalt, seine Wirksamkeit und damit auf seine Notwendigkeit hin überprüfen zu lassen.

Auch die Frage, wie die Ausgaben für das Grüne Band je wieder eingespielt werden sollen, kann oder eher will die Landesregierung bis heute nicht beantworten, vermutlich, weil sie es selbst nicht weiß.

Meine Damen und Herren, denn eine Kosten-Nutzen-Analyse hat die Landesregierung bewusst nicht erstellt, so wie es bei Gesetzen eigentlich gemacht werden sollte. Ein Vorschlag zur Kostenreduktion und genaueren Ermittlung des Grenzbereichs des Gesetzes wird in den Wind geschlagen und auch unser Antrag im Ausschuss hierzu.

Als AfD-Fraktion können wir jedenfalls jedem Betroffenen nur dazu raten, dieses unselige Gesetz nicht einfach hinzunehmen, denn dieses Gesetz hat weder etwas mit einem lösungsorientierten Umweltschutz zu tun noch mit einem aufrichtigen Gedenken an die deutsche Teilung und die Verbrechen der SED-Diktatur. Vielmehr ist es ein politisch-ökologisches Denkmal der rot-rot-grünen Landesregierung, was dem Thüringer Steuerzahler nichts bringt, außer Einschränkungen – auch wenn sie nur minimal sind – und Kosten ohne Ende, dafür aber neue Planstellen und private Institutionen, welche mit Steuergeldern dauerhaft finanziert werden sollen.

Wir als AfD-Fraktion lehnen daher diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Sollte die rot-rot-grüne Mehrheit dennoch dem Entwurf der Landesregierung heute so zustimmen, so haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, welcher vorsieht, dass spätestens nach einem Jahr ein Bericht zur notwendigen Anpassung und Ergänzung vorgelegt wird. Spätestens am 31.12.2024 sollte dann auf wissenschaftlicher, faktenbezogener Grundlage eine Evaluation des Gesetzes stattfinden. Wie gesagt, Frau Ministerin Siegesmund, Sie hatten gestern schon angedeutet, dass Sie einer Evaluation nicht zustimmen wollen. Man frage sich, warum. Dennoch sollten Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Vielen Dank!

Und auch noch kurz als Ergänzung zum Änderungsantrag von Herrn Krumpe: Da können wir gerne zustimmen, weil er auch eher die Notwendigkeit der Evaluation sieht und auch er sieht die Notwendigkeit der Verbesserung des Kartenmaterials, aber leider sieht das die Landesregierung nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt Abgeordnete Becker das Wort.

Danke schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Freunde des Grünen Bands, lieber Kai, liebe Karin, lieber Burkhard, meine Damen, meine Herren vom Betriebsrat, ich freue mich, dass Sie heute den Weg nach Erfurt gefunden haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der 9. November ist für uns alle ein Tag der Erinnerung, ein Tag des Gedenkens. Das hat viele Gründe, einmal tragische oder schreckliche und der schrecklichen haben wir gestern Morgen hier gedacht. Aber der 9. November ist auch ein schöner Tag. Der 9. November 1989 war ein Freudentag!

(Beifall CDU, SPD)

Alle, die in der DDR gelebt haben, wissen, wovon ich spreche. Der 9. November ist so ein Tag, wo man sich auch heute noch erinnert, was man so gegen 19.00 Uhr gemacht hat. Viele von uns wissen, was dort passiert ist und warum das so wichtig ist. Auch für mich ist das ein besonderer Tag. Ich weiß noch ganz genau, was ich zu dieser Zeit getan habe, und ich weiß auch ganz genau, dass wir alle es erst mal nicht geglaubt haben, sondern wir haben dann auf die Tagesschau gewartet, damit wir es noch mal bestätigt bekommen, was die Aktuelle Kamera verkündet hat. Es war ein sehr schöner Tag, das muss man einfach so sagen. Wir haben in Wülfingerode unsere Kirmes vorbereitet, wir hatten an den Wochenenden Kirmes, und es war Donnerstag, der 9. November 1989. Wir haben dann sehr schnell festgestellt, unsere Kirmes in dem Jahr wird anders, weil die ehemalige B 80 nach ein paar Stunden so voll war, dass wir nicht mehr nach links abbiegen konnten. Die Leipziger Kennzeichen – warum auch immer – waren nach kürzester Zeit auf unserer B 80 und standen in Duderstadt an, um in Teistungen über die Grenze zu kommen, sodass wir wirklich vier Tage lang nicht links aus unserem Dorf rausfahren konnten, sondern nur rechts. Das war für mich natürlich besonders schlecht. Nichtsdestotrotz war es insgesamt eine freudige Erinnerung an diesen 9. November.

(Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte den 9. November für diese Gesetzgebungsverabschiedung nicht gebraucht. Aber da hat man unterschiedliche Ansichten, das muss man sagen. Auch in der Diskussion hat sich das gezeigt, die einen fanden das besonders gut, dass wir das am 9. November anstreben, die anderen wollten es nicht. Da gibt es unterschiedliche Aussagen und auch Einstellungen, das ist nun mal so. Nichtsdestotrotz freue ich mich sehr darüber, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden und wir damit wieder mal in Thüringen ein Zeichen setzen.

(Abg. Kießling)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Erstmals ein großflächiges nationales Naturmonument nach dem Bundesnaturschutzgesetz entstehen zu lassen, ist eine besondere Aufgabe. Es hat auch eine besondere Verantwortung, aber wir in Thüringen hatten schon immer eine besondere Verantwortung zum Grünen Band; nicht nur, dass wir den längsten Streifen in Deutschland haben, sondern wir waren auch die Ersten, die das damals übernommen haben. Wir waren immer so ein bisschen Vorreiter beim Grünen Band und deshalb ist das jetzt gut und richtig, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Staatssekretär Möller hat in seiner Einbringungsrede gesagt: Die Welt schaut auf Thüringen. Nun ja, vielleicht ist es Europa, aber das ist ja egal, wir freuen uns auf alle Fälle, die europäischen Mitgliedstaaten des Grünen Bandes haben ja in Eisenach schon mal auf uns geschaut. Das ist auch gut so.

In vielen Gesprächsrunden und in vielen Sitzungen des Umweltausschusses – das ist ja in meiner Berichterstattung auch schon zum Ausdruck gekommen – haben wir uns diesem Gesetzentwurf gewidmet. Das war nicht einfach, das ist vollkommen klar, aber das ist auch Neuland. Wir sind das erste Bundesland, das dies so großflächig tut. Deshalb fand ich diese Gespräche, die wir im Umweltausschuss, aber auch am Rande des Umweltausschusses geführt haben, sehr wohltuend, auch wenn die Bürgermeister mit Kritik und Hinweisen nicht gespart haben. Aber das ist doch richtig so. Das ist wichtig für uns, dass wir das erfahren, was sie denken und wo sie ihre Bedenken haben. Besonders danken möchte ich Martin Weigand vom Gemeinde- und Städtebund, der uns da mit geleitet hat und uns auch immer die Gesprächspartner an die Hand gegeben hat, also darauf hingewiesen hat, wo noch Gespräche notwendig sind. Bedanken möchte ich mich auch stellvertretend bei dem Bürgermeister von Probstzella, Sven Mechtold, bei seinem Amtskollegen aus Geisa, Martin Henkel, und dem Bürgermeister aus Vacha, Martin Müller. Es gibt auch noch viele andere, Ellrich und alle waren beteiligt, und sie sind auch alle immer zu unseren Gesprächen gekommen, aber beispielgebend möchte ich mich bei diesen bedanken.

(Beifall SPD)

Aber auch der Austausch mit den Landwirten war besonders wichtig. Die SPD-Fraktion hat sich vor Ort erkundigt und mit Albert Seifert in Römhild das Grüne Band bewandert. Albert Seifert, der in der ersten Anhörung sehr emotional gesagt hat, dass er noch mehr in diesen Prozess mitgenommen wer

den möchte, hat uns dort auf Probleme aufmerksam gemacht. Auch bei Albert Seifert möchte ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall DIE LINKE)

All diese Gespräche, die wir über das letzte Jahr geführt haben, führten dazu, dass dieses Gesetz heute so, wie es mit unseren Änderungsanträgen ist, ein gutes Gesetz ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Tasch, Ihre Argumentation kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, immer wieder Enteignung am Grünen Band – warum tun Sie das? Frau Tasch, Sie sind die Einzige in der CDU-Fraktion, bei der Naturschutz aus Ihrem Herzen kommt. Sie sind die Einzige in Ihrer Fraktion, die wirklich mit vollem Herzen Naturschützerin ist.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: No, no, no!)

Warum sagen Sie denn so etwas, was nicht stimmt?

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Können Sie das beweisen?)

Ich verstehe es nicht. Frau Tasch, Sie wissen genau – gut der Nationalpark Hainich ist nicht im Ganzen zu vergleichen –, aber Sie wissen ganz genau, wie viel Widerstand wir in den 90er-Jahren dagegen hatten, einen Nationalpark im Hainich einzurichten. Was da alles erzählt wurde, wen wir da alles enteignen, was wir da alles unmöglich machen, die ganze Region wird tot sein, nachdem wir einen Nationalpark ausgewiesen haben. Das wissen Sie doch alles. Ähnlich ist es hier. Aber Naturschutz braucht auch Vorgaben, sonst nutzt uns das nichts. Wir können Naturschutz einfordern, das ist vollkommen richtig, aber ohne Vorgaben funktioniert das in dieser Welt nicht. Das muss man einfach so sehen.

Die Menschen brauchen Regeln, das sind keine Regeln, bei denen sie nichts mehr dürfen. Das haben wir bei den Waldbesitzern schon diskutiert. Wir haben das Gesetz so erarbeitet, dass es möglich ist, weiter im Grünen Band Holz einzuschlagen, weiter auch Landwirtschaft zu betreiben. Es ist alles möglich. Und dann solche Ängste zu schüren, Frau Tasch, das nehme ich Ihnen übel. Das haben Sie nicht nötig. Dieser Sprachgebrauch Ihrer Worte kommt nicht gut für die Demokratie, das finde ich ganz furchtbar. Das war das Enttäuschende in diesem Prozess.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist nicht immer alles richtig, was man sich da so herausnimmt. Also bitte mäßigen, das kommt uns allen zugute.

Ich möchte noch einmal ganz kurz auf wesentliche Änderungen eingehen, die wir mit dem Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün jetzt im Gesetz vornehmen. Als Erstes wird eine Präambel vorangestellt, das ist auch nicht immer so üblich, aber das haben wir gemerkt in den Diskussionen, dass viele Bürgermeister die Erinnerungskultur nicht auf einer Stufe mit dem Naturschutz gesehen haben. Deshalb haben wir gesagt, da müssen wir ein bisschen nachlegen, auch Babette Winter hat da gut zugearbeitet. Wir haben gesagt: Gut, dann setzen wir diesem Gesetz eine Präambel voran und versuchen, einen Gleichklang zwischen Naturschutz und Erinnerungskultur zu erbringen. Das ist nicht ganz auf einer Ebene, aber das ist in Ordnung. Das Gesetz kam nun mal aus dem Umweltministerium und nicht aus dem Kultur- oder Erinnerungsministerium. Da ist es ganz verständlich, dass der Naturschutz da eine höhere Wertigkeit hatte als die Erinnerungskultur, aber auch darauf sind wir in der Diskussion eingegangen.

Ganz klargestellt ist, dass es Nutzungseinschränkungen nur im Einverständnis mit den Grundstückseigentümern gibt. Frau Tasch, das haben wir doch lang und breit diskutiert.

(Beifall DIE LINKE)

Das war auch eine große Voraussetzung, damit wir dieses Gesetz heute so verabschieden können. Wichtig ist – das hat Herr Kummer auch schon gesagt –, die Stiftung Naturschutz wird Träger des Nationalen Naturmonuments und vielleicht, wenn wir jetzt noch ein bisschen in der Diskussion sind, geht das Stiftungshaus auch noch ein bisschen näher an das Grüne Band. Das wäre noch so ein Wunsch von mir. Es muss nicht unbedingt in Erfurt sein, es kann auch ein bisschen näher am Grünen Band sein. Vielleicht können wir da auch noch einmal gemeinsam ein Zeichen setzen.

Die Beteiligung bei der Erarbeitung und Umsetzung des Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplans wurde ausgedehnt, damit wir da mehr einbeziehen, auch auf Anraten von Martin Weigand. Und es wurde sichergestellt, dass an der vorhandenen Infrastruktur auch künftig Unterhaltungsmaßnahmen gemacht werden können. Deshalb finde ich diese ganzen Zuweisungen von Frau Tasch ein bisschen aus dem Ganzen genommen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es wird sich zeigen!)

Zum Schluss möchte ich noch zwei Menschen danken, die am Gesetzgebungsverfahren nicht beteiligt waren. Einer ist schon genannt worden: Als Vater des Grünen Bands wird Kai Frobel genannt – vollkommen zu Recht, finde ich. Er hat als Kind schon mit dem Fernglas die Vogelwelt des Ostens beobachtet. Er konnte ja ein bisschen näher heran als wir, wir konnten nicht so nah ran, aber Kai hat es

geschafft und hat sich immer dem Grünen Band und dieser innerdeutschen Grenze verbunden gefühlt. Er hat dann am 9. Dezember gemeinsam mit Hubert Weigel 28 bekannte Naturschützer aus der DDR eingeladen, um darauf aufmerksam zu machen, was wir da für ein tolles – na ja, ein Streifen, Todesstreifen war es bis dahin – Projekt angehen können. In dieser Veranstaltung im Dezember 1989 wurde dann eine Resolution verabschiedet. Es kamen übrigens nicht 28, es kamen fast 400 Leute zu diesem Treffen, was die beiden auch sehr überrascht hat. Sie hatten nicht mit so vielen Menschen aus der DDR gerechnet. In dieser Resolution wurde der Begriff „Grünes Band“ festgeschrieben. Dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken, weil keiner das besser ausdrücken kann, was wir da jetzt haben. Keine neue grüne Grenze, sondern ein Grünes Band für den Naturschutz, für die Vogelwelt, für die Insekten, für alles das, was notwendig ist. Dafür ist eine Grundlage gelegt worden, die schon über viele Jahre auch vom BUND betrieben und mitgemacht wird. Dafür danke ich auch dem BUND ganz herzlich. Und Hubert Weigel hatte im Jahre 2002 im Eichsfeld, Frau Tasch, ein Zusammentreffen mit Gorbatschow, wo dann die Idee des Grünen Bands Europas entstanden ist, also zwei, die mit dem Grünen Band sehr verbunden sind und die über die ganzen Jahre hinweg für dieses Grüne Band gearbeitet haben und dafür vollkommen berechtigterweise im letzten Jahr den Deutschen Umweltpreis bekommen haben.

(Beifall DIE LINKE)

Ich sage Ihnen, wenn Menschen ihr Lebenswerk für so etwas widmen, dann muss das gut sein. Ich danke allen, die an diesem Gesetzgebungsverfahren mitgearbeitet haben. Ich danke dem Umweltministerium, ich danke der Landtagsverwaltung, Herrn Heilmann. Er weiß, manchmal bin ich in den Ausschüssen nicht seiner Meinung, aber das muss sein. Wir brauchen eine konstruktive Diskussion und ich freue mich, dass es heute so weit ist, dass wir diesem Gesetzgebungsverfahren ein Ende setzen können und wir in die Zukunft blicken können. Wir begleiten das sicherlich konstruktiv weiter, da können Sie sicher sein, Frau Siegesmund, aber heute, der 9. November 2018, ist ein Freudentag für das Grüne Band.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)