Protocol of the Session on September 27, 2018

Man konnte auch keinen Alternativantrag beraten, der dort umhergeisterte, denn wenn das Thema nicht auf die Tagesordnung gesetzt wird, kann man auch nicht beraten.

Im Grunde genommen war damit das Zeitfenster eigentlich wieder zu, dieses Mal sogar mit doppeltem Verschluss. Auch da haben wir uns die Sache nicht so einfach gemacht und gesagt, na dann eben, dann wollen sie nicht, dann lassen wir diesen Prozess, diesen jahrelangen Prozess, der da vor Ort und auch in der Landesregierung gereift ist, einfach so sausen. Wir haben einen erneuten Türspalt – wenn man so will – gefunden, indem wir gesagt haben – meine Bitte, Sie können sich erinnern, ich bin auf die kommunalpolitischen Sprecher zugegangen und habe gesagt –, könnt ihr euch vorstellen, mit dem Gesetz in Vorleistung zu gehen, obwohl die

(Staatssekretär Höhn)

Beschlusslage noch gar nicht so ausgestaltet ist, wie man sieht. Von jeder Kommune, die sich selbst neu gliedert, verlangen wir Beschlüsse oder verlangen wir einen Antrag und einen Vertrag, der auf der Basis ihrer gefassten Beschlüsse fußt. Das ist hier mitnichten der Fall.

Deshalb auch noch mal ausdrücklichen Dank, dass dieses Verfahren hier so möglich ist, meine Damen und Herren.

Ich habe doch ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert, weil vieles von dem, was ich heute Vormittag hier hören musste, nicht den tatsächlichen Abläufen und Geschehnissen entspricht. So mancher – Entschuldigung, wenn ich das an dieser Stelle so sagen muss – versucht, sein politisches Süppchen zu kochen, und das auf dem Rücken einer Entscheidung, die ganz, ganz wichtig für die Region ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich Ihnen zum Schluss noch die Präliminarien darlegen, die nun einmal auch dazugehören, wenn sich die Landesregierung hier zu Wort meldet. Es ist schon gesagt worden, aber hier noch mal ganz offiziell: Das Land unterstützt die freiwillige Neugliederung des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach mit insgesamt 42 Millionen Euro, 23,5 Millionen Euro für den Wartburgkreis. Da geht es nicht, Herr Abgeordneter von der AfD, Herr Abgeordneter Henke, um Entschuldung, sondern die finanziellen Mittel sind für den Wartburgkreis fast ausschließlich – nicht ganz – eben diesen Umverteilungsmechanismen, wenn man die Lasten auf alle im Landkreis verteilt, geschuldet. Eine Erhöhung des Umlagesolls würde bedeuten, dass die kreisangehörigen Gemeinden mehr Kreisumlage zu zahlen hätten. Da die Landesregierung natürlich auch nicht auf der berühmten Wurstsuppe hergeschwommen ist, haben wir diesen Vorschlag unterbreitet, über mehrere Jahre abfinanziert diese Mehrbelastung zu tragen. Genauso verhält es sich mit den Zuwendungen: 18,5 Millionen für die Stadt Eisenach, wobei hier in der Tat ein Teil – ich glaube, das ist auch nachvollziehbar und legitim –, die sogenannten Altfehlbeträge, die sich aus der Schieflage der Aufgabenbelastungen und der Finanzierungsfähigkeit ergeben, diese Altfehlbeträge, die sich mit der Zeit angesammelt haben, werden sozusagen abfinanziert. Damit haben beide Körperschaften die Möglichkeit, mit Beginn ihrer gemeinsamen Zukunft ein schlagkräftiges und von stabiler wirtschaftlicher Qualität geprägtes Gebilde auf den Weg zu bringen.

Die Alternative muss ich hier an dieser Stelle nicht darlegen. Die Alternative wäre gewesen, die Stadt Eisenach bleibt in der Haushaltssicherung, mit all den Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung, die damit nun einmal verbunden sind. Ich

finde, allein diese Perspektive, die jetzt aufgemacht wird, für die lohnt es sich, zu kämpfen. Wir können Ihnen nicht auf Heller und Pfennig sagen, wie viel das Haushaltsvolumen der Stadt oder des Landkreises im Jahr 2022 oder 2024 beträgt. Wer das kann, ist dann ein echter Spezialist, im wahrsten Sinne des Wortes. Aber wir können eine Perspektive aufzeigen und wir können damit eine Grundlage schaffen, dass die Defizite, die in der Vergangenheit strukturell aufgetreten sind, in der Zukunft nicht mehr auftreten.

Meine Damen und Herren, die Fusion der Stadt Eisenach und des Landkreises Wartburgkreis wird auch – und auch das ist im Verlauf des Fusionsprozesses diskutiert worden – mittel- und langfristig die Aufnahme von Verhandlungen der Stadt mit ihren Umlandgemeinden über mögliche Eingemeindungen erleichtern. Es ist ja keine Kreisgrenze mehr zu überwinden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings, meine Damen und Herren – auch das sage ich mit deutlichem Signal und mit Blick auf die Stadt –, ist es Aufgabe der Stadt, die Umlandgemeinden von einem freiwilligen Zusammengehen zu überzeugen. In diesem Sinne wünsche ich dem Gesetzgebungsprozess jetzt hier im Haus einen erfolgreichen Verlauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit kann ich die Beratung für heute schließen und wir kommen zur Ausschussüberweisung. Beantragt wurde die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Da es ein Fraktionsentwurf ist, brauchen wir auch die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Ich würde daher zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit überwiesen.

Wir kommen jetzt zur weiteren Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Aus der CDUFraktion. Damit mit Mehrheit an den Ausschuss überwiesen.

Wir kommen zur Federführung, die beim Innen- und Kommunalausschuss liegen sollte. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind

(Staatssekretär Höhn)

die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfDFraktion. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei der CDU-Fraktion Enthaltungen. Damit mit Mehrheit die Federführung beim Innen- und Kommunalausschuss festgelegt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf … Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte, Herr Abgeordneter Geibert.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmverhalten abgeben. Da insbesondere die Vertreter der den Gesetzentwurf einbringenden Fraktionen betont haben, dass der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach sich noch in laufenden Gesprächen, also mitten im Prozess für eine freiwillige Vereinbarung, befinden

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was nicht stimmt!)

was stimmt –, gehe ich davon aus, dass damit nach dem aus Artikel 92 der Landesverfassung folgenden Grundsatz des kommunalfreundlichen Verhaltens der Landtag gehindert ist, in diesem laufenden Prozess der Freiwilligkeit gesetzgeberische Regelungen zu finden und zu treffen. Deshalb stellen an sich sowohl die Überweisung an die Ausschüsse als auch die Bestimmung der Federführung der Ausschüsse einen Vorgang entgegen der Landesverfassung dar. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Geibert. Herr Abgeordneter Adams, Sie möchten auch eine Erklärung zum Abstimmverhalten geben?

Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgegeben. Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Geibert habe ich die Entschließung des Stadtrats Eisenach zur Kenntnis genommen, der das Parlament gebeten hat, diesen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Somit ist es eine Falschdarstellung, dass die Freiwilligkeit hier nicht vorliegt

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

oder gar eine kommunalunfreundliche Handlung vorliegen würde. Genau deshalb habe ich den Gesetzentwurf an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Erklärungen? Herr Abgeordneter Fiedler möchte eine Erklärung zum Abstimmverhalten geben.

Ja, ich möchte auch eine Erklärung abgeben. Ich habe mich enthalten, um gegebenenfalls weitere Dinge nicht ganz abzuschneiden. Aber ich möchte noch mal darauf verweisen, …

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es wird immer absurder!)

Herr Abgeordneter Dittes, Sie haben nicht das Wort zur Erklärung und auch nicht darum gebeten. Deswegen hat Abgeordneter Fiedler jetzt das Wort. Bitte, Herr Fiedler. Wir befinden uns nicht in der Debatte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Mir geht es einfach darum, noch mal ganz klar zu sagen: Wenn wir hier ein Gesetz, was freiwillig sein soll, beraten, dann müssen beide Teile, der Wartburgkreis und die kreisfreie Stadt Eisenach, entsprechend auch die Dinge freiwillig unterzeichnen und die Bürger mitnehmen. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt mit einer Reihe von persönlichen Erklärungen schließen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6151 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Frau Ministerin Werner, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Thüringer Gesetz zur Ent

(Präsident Carius)

wicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen vom 9. April 2013 entfristet und es erfolgt eine Änderung der Kostentragung der entstehenden Personalkosten der Geschäftsstelle. Gemäß § 90 a SGB V, welcher durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung neu eingefügt worden ist, kann nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen für den Bereich eines Landes ein gemeinsames Gremium gebildet werden. Dieses ist mit Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten zu bilden. Mit dem Thüringer Gesetz zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen vom 9. April 2013 hat Thüringen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein Gemeinsames Landesgremium in Thüringen errichtet.

Die Befristung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen bis zum 31. Dezember 2017 wurde mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen vom 13. September 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 verlängert. Die Verlängerung der Befristung des Stammgesetzes um ein Jahr hatte das Ziel, bei der Überarbeitung des Gesetzes eine hohe Akzeptanz bei den beteiligten Institutionen über die notwendigen Anpassungen zu erreichen. Das Gemeinsame Landesgremium diente als Diskussions- und Entscheidungsgremium der im Gesundheitswesen beteiligten Akteure in Thüringen. Intensive Beratungen und Fachgespräche haben zu dem Ergebnis geführt, dass das Gemeinsame Landesgremium auf Dauer eingerichtet werden soll. Das Gesetz ist daher auf Dauer zu entfristen.

Das TMASGFF hat eine Geschäftsstelle für das Gemeinsame Landesgremium eingerichtet. Die entstehenden Personalkosten der Geschäftsstelle wurden bisher von den ständigen beschließenden Mitgliedern des Gemeinsamen Landesgremiums zu gleichen Teilen übernommen. Darüber hinausgehende Sachkosten wurden durch das Ministerium getragen. Um die Bedeutung des Gremiums für das Land Thüringen und dessen Führungsrolle zu unterstreichen, werden die Kosten der Geschäftsstelle künftig in Gänze durch das Ministerium getragen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Danke schön. Damit eröffne ich die Beratung und darf sagen, dass ich nur zwei Wortmeldungen vorliegen habe. Herr Abgeordneter Zippel hat zunächst für die CDU-Fraktion das Wort, dann Frau Abgeordnete Herold.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den hitzigen Debatten nun ein etwas pragmatischeres Thema, mit dem wir versuchen, den Landtag in die Niederungen der Sacharbeit, mit weniger Emotionen, herunterzuziehen.

Wir haben zuletzt vor gut einem Jahr über das Gemeinsame Landesgremium gesprochen. Wenn ich mir die Rede noch mal anschaue – und das habe ich gemacht, bevor ich heute hier noch mal zu diesem Punkt rede –, könnte ich eigentlich die gleiche Rede noch mal halten, Frau Ministerin. Denn es hat sich seitdem nicht viel getan. Vor einem Jahr sprachen Sie groß davon, das Gremium weiterzuentwickeln. Auch da habe ich Ihnen schon zugestimmt und habe gesagt, ja, das 90a-Gremium ist ein Gremium, mit dem wir in Thüringen gut arbeiten können, was man weiterentwickeln muss und was Potenzial hat, die sektorenübergreifende Versorgung voranzutreiben. Ich sehe diese Weiterentwicklung aber nicht. Sie sagten aber auch vor einem Jahr, dass eine Umfrage unter Mitgliedern des Gremiums zur Weiterentwicklung ergab, dass es ein differenziertes Meinungsbild gibt und nun noch größerer Erörterungsbedarf besteht. Mich würde zum Beispiel interessieren, was ist das Ergebnis dieser Erörterungen. Auch da fehlen mir die Rückkopplungen, die Sie angedeutet oder versprochen hatten. Welche Schlussfolgerungen gibt es aus diesem differenzierten Meinungsbild? Außerdem sprachen Sie vor einem Jahr davon, dass eine Initiierung einer landesübergreifenden Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene, die sich mit der Weiterentwicklung des 90a-Gremiums beschäftigen soll, gestartet werden soll. Auch diese Initiative und die Initiierung habe ich nicht mitbekommen. Was ist daraus geworden?

Die Begründung von vor einem Jahr für die Verlängerung der Befristung war, dass nun ein Jahr Zeit gebraucht wird, um die Gesetzesänderungen beraten zu können. Wo sind diese Änderungen, diese Gesetzesänderungen, die besprochen wurden?

Die vollständige Finanzierung der Geschäftsstelle durch das Land ist löblich, aber eben auch alles andere als ein großer Wurf. Ich hätte mir schon klarere Signale für eine Weiterentwicklung dieses Gremiums mit großem Potenzial vorgestellt. Zynisch gesagt – und das ist eigentlich die einzige gute Nachricht –: Durch die Entfristung stehen wir nächstes Jahr nicht noch einmal hier und ich muss die Rede nicht zum dritten Mal halten, um dann festzustellen, dass nichts weiter passiert ist. Ich wiederhole deswegen nur einen Satz, den ich schon vor einem Jahr einmal gesagt habe: Das Landesgremium kann eine wichtige Rolle spielen, aber die Landesregierung muss dieses Gremium richtig anleiten. – Das sehe ich aktuell nicht. Das

(Ministerin Werner)

habe ich vor einem Jahr nicht gesehen und das sehe ich immer noch nicht. Ich habe aber immer noch die Hoffnung, dass sich das noch ändern wird.