Protocol of the Session on August 30, 2018

gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst zu benachteiligen. Für Befristungen gibt es mit diesem Gesetzentwurf keinen Grund mehr.

Der Gesetzentwurf und dessen Realisierung sind ohne Wenn und Aber eine öffentliche Aufgabe. Die Subsidiarität der bundesdeutschen Sozialgesetzgebung im Hinblick auf die freien Träger verlangt kein Schlechterstellungsgebot. Ich betone das, weil ich diese Debatte samt der damit verbundenen, ebenfalls langjährig häufig missbräuchlichen Praxis schlichtweg einfach leid bin. Die letzte Ausrede angeblich mangelnder Unterstützung des Landes wird mit diesem Gesetz entfallen.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen, was wir mit diesem Gesetzentwurf verbessern. Dieser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass Vertragstreue gegenüber der UNKinderrechtskonvention realisiert wird, er sorgt für Gesetzestreue durch Realisierung wesentlicher Intentionen des SGB VIII, er stärkt die Demokratie durch die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte und künftig tatsächlich praktizierte Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Er ermöglicht eine verlässliche Finanzierung der örtlichen Träger der Jugendhilfe und damit auch die Umsetzung der beauftragten freien Träger. Er schafft Voraussetzungen für gute Arbeit in der sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und er schafft empirisch gesicherte Grundlagen der Landesregierung, um infolge der Kenntnisse und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und deren Lebenslagen zukünftig zielgerichtet zu fördern, anzuregen und zu unterstützen. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine feste Basis für die Thüringer Jugendpolitik, wir stärken damit Jugendarbeit als Motor eigenständiger Jugendpolitik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Ich bin sehr gespannt auf die weitere Beratung des Gesetzentwurfs und wage jetzt schon die Behauptung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf jugendpolitische Geschichte in Thüringen geschrieben haben. Der Gesetzentwurf zeigt: Diese Koalition meint es ernst, wenn sie sagt, dass die Stärkung der Jugendpolitik eines ihrer zentralen Anliegen ist. Kinder und Jugendliche, junge Menschen in Thüringen können sich sicher sein: Diese Landesregierung tut etwas für sie.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführenden Ausschuss, an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Justizausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Staatssekretärin Ohler jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik in Thüringen weiter vorangebracht wird. Gern möchte ich deshalb als Erstes an dieser Stelle an den meines Erachtens richtungsweisenden Landtagsbeschluss zur eigenständigen Jugendpolitik von vor einem Jahr erinnern. Mit diesem Gesetz ist Thüringen auch bundesweit Vorreiter in einem neuen Politikfeld. Ziel dieses Beschlusses war erstens eine jugendpolitische Lücke zu schließen, nämlich wieder mehr politische Aufmerksamkeit auf die Jugendphase zu lenken. Das war erforderlich, nachdem in den letzten Jahren vor allem Kinderschutzthemen sowie die Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Fokus der Diskussionen standen. Ziel war es zweitens auch, echte Regelungslücken aufzuzeigen. Diese sollen nunmehr, soweit sie die Kinder- und Jugendhilfe betreffen, mit dem von den Regierungsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik geschlossen werden.

Zu dem Gesetzentwurf wurde heute schon viel ausgeführt. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden – was wahrscheinlich gar nicht so richtig möglich ist –, aber dennoch unsere Positionierung darzulegen, möchte ich lediglich auf die mir besonders am Herzen liegenden Bestimmungen kurz eingehen. Das ist zum einen die gesetzliche Verankerung der Örtlichen Jugendförderung und der Schulsozialarbeit. Beide Themen werden schon seit Langem diskutiert. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Festschreibung im Rahmen des Thüringer Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes in Höhe von 15 Millionen Euro als verlässliche Leistung für die Kommunen und die freien Träger für notwendig angesehen. Deshalb sagen wir als Jugend- und Bildungsministerium: Das ist eine große Leistung der jetzigen Regierung. Diese Neuregelungen sind ein Meilenstein für die nachhaltige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Land und die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule vor Ort. Beide Förderprogramme, Örtliche Jugendförderung und Schulsozialarbeit, wurden in den letzten beiden Jahren evaluiert. Dabei wurde uns bestätigt, dass sich beide Maßnahmen bewährt haben. Eine weitere Erkenntnis war aber auch, dass aufgrund der jährlichen Bewilligungen der Förderprogramme die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten

bisher befristet sind. Besonders wichtig finden wir daher, dass es sich bei diesen Neuregelungen nicht nur um eine rechtliche Verankerung dem Grunde nach handelt, sondern auch der Höhe nach. Es ist eine Überprüfung mit Blick auf Tarifsteigerungen vorgesehen. Damit schaffen wir nunmehr Planungssicherheit für die Kommunen und somit auch für die betroffenen freien Träger der Jugendhilfe. Sehr geehrte Damen und Herren, damit ist die Grundlage für entfristete Arbeitsverträge mit einer tariflichen Entlohnung von circa 270 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, aber auch über 750 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den Bereichen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gelegt.

Im Gesetzentwurf sind weitere Regelungen zur Verbesserung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen vorgesehen, die ich ebenfalls ausdrücklich begrüße. Wir sagen gleichzeitig aber genauso klar: Diese Regelungen können nicht als abschließende Lösung verstanden werden. Sie können nur ein Anfang sein. Genau aus diesem Grunde sind wir gerade dabei, eine Kabinettsbefassung zu der im bereits erwähnten Landtagsbeschluss zur eigenständigen Jugendpolitik ebenfalls geforderten Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen vorzubereiten. Darin sollen beispielsweise alle Ressorts der Landesregierung aufgefordert werden, ihre Gesetze und Verordnungen auf Möglichkeiten der Mitbestimmung für junge Menschen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen.

Mitbestimmung junger Menschen ist nicht nur eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, sondern eine ressortübergreifende Aufgabe. Das ist auch das Kernanliegen der eigenständigen Jugendpolitik und somit des vorgelegten Gesetzentwurfs. Der Bildungsminister hat den Prozess „Zukunft Schule“ gestaltet und in diesem Rahmen vielen Schulleitern, Schulleiterinnen, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern zugehört. Wir wissen daher auch, dass an dem Mitbestimmungskonzept für Thüringer Schulen Entwicklungsbedarf besteht.

Aber zurück zu den vorgelegten Änderungen des ThürKJHAG. Wir, das heißt, die Landesregierung, werden nicht nur den anstehenden Gesetzgebungsprozess positiv begleiten. Wir wollen darüber hinaus auch die Umsetzung dieser aus meiner Sicht wichtigen Neuregelung aktiv gestalten. Für die Neuregelungen zur Verbesserung der Mitbestimmung würde dies beispielsweise bedeuten, dass wir die örtliche Ebene eng begleiten durch Fachberatung, Förderung von insbesondere modellhaften Mitbestimmungsprojekten, Qualifizierung von Akteuren vor Ort, Anstoß und Begleitung eines Qualitätsentwicklungsprozesses, Austausch und Vernetzung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Diesen neu

en Herausforderungen aufgrund der nunmehr auf den Weg gebrachten Änderungen des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes stellen wir uns gerne. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfDFraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Wir stimmen über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beschlossen.

Wir stimmen über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Wir stimmen über die Federführung ab. Es ist Federführung beantragt für den Ausschuss Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind Teile der AfD-Faktion. Stimmenthaltungen? Teile der AfD-Fraktion. Damit ist die Federführung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/6066 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die Beratung und das Wort erhält Abgeordneter Kießling für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, es freut mich, dass wir heute über einen Gesetzentwurf sprechen können, der die Bürgerinnen und Bürger direkt entlasten wird und ein Teil einer aktiven Familienpolitik sein kann. Es geht um die Absenkung der Grunderwerbsteuer für selbst genutztes Wohneigentum. Aktuell beträgt diese Steuer in Thüringen 6,5 Prozent und ist damit im bundesweiten Vergleich eine der höchsten. Als Vergleich dazu: In Sachsen und Bayern liegt diese Steuer bei 3,5 Prozent. Diese immense Diskrepanz gilt es zu beseitigen.

Schauen wir uns zuerst einmal an, wie sich diese Steuer im Laufe der Jahre entwickelt hat. Noch im Jahr 2006 betrug die Grunderwerbsteuer auch in Thüringen lediglich 3,5 Prozent. Kurze Zeit später wurde sie auf 5 Prozent erhöht, wo sie bis zum 1. Januar 2017 verblieb. Im Rahmen der Flüchtlingskrise konnte die Landesregierung die Kosten für den Freistaat nicht abschätzen und suchte eine neue Einnahmemöglichkeit, um die immens weiter steigenden Kosten zu kompensieren. So geschah es, dass die Regierung die Grunderwerbsteuer erhöhte, da es sich bei dieser um eine Landessteuer handelt, die vom Land selbst der Höhe nach festgesetzt werden kann.

An dieser Stelle sei mir die Bemerkung erlaubt: Während der Ministerpräsident am Bahnhof stand und schrie, es wäre der schönste Tag in seinem Leben, war die damit verbundene Erhöhung der Steuer für viele Menschen in unserem Land eher ein Tag der Trauer.

(Beifall AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, laut Aussagen der Landesregierung sind die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Migranten in den letzten Jahren wieder gesunken. Die Kosten für Migranten sind vom Bereich „Asyl“ zum Teil in den Bereich „Soziales“ transferiert worden. Somit werden die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Migranten mehr vom Bund als durch den Freistaat getragen. Folglich gibt es keinen Grund mehr, die Grunderwerbsteuer bei 6,5 Prozent zu belassen.

Was hat diese Erhöhung nun für Auswirkungen? Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung – BiB – zeigt erhebliche regionale Unterschiede bei den Geburten. So haben Frauen der Jahrgänge 1969 bis 1972 zum Beispiel in Passau, Kiel, Gera usw. bundesweit die wenigsten Kin

(Staatssekretärin Ohler)

der geboren, und zwar im Schnitt nur 1,0 bis 1,2 Kinder.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Daran sind auch die Flüchtlinge schuld, was?)

Forschungsdirektor Martin Bujard sagte dazu, Ursachen für niedrige Kinderzahlen in vielen Kommunen seien unter anderem zu wenig bezahlbare Wohnungen, dürftige Betreuungsangebote und kinderfeindliche Wohnquartiere. In vielen Städten fehlt es an Wohnraum für Familien mit drei oder mehr Kindern.

(Beifall AfD)

Politiker fordern, der Staat müsse gegensteuern. Selbst die familienpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Katrin Werner, sagte – ich zitiere: „Ein Kinderwunsch darf nicht am Geldbeutel scheitern.“ Und was machen die Linken im Land Thüringen? Sie plündern den Geldbeutel.

Zudem beruht der Babyboom noch auf den überdurchschnittlichen Geburtenzahlen von Migranten in Deutschland.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah, ja!)

Das hat der Bericht des Forschungsinstituts ergeben, ich zitiere aus diesem Bericht. Hierzu sagte Forschungsdirektor Bujard: „Ohne […] Migranten wäre die Geburtenrate in den Städten […] noch deutlich niedriger.“ Im Schnitt liegen wir derzeit bei aktuell 1,59 Kindern je Frau. In den überwiegend katholischen Landkreisen – zum Beispiel Cloppenburg, Günzburg, Mühldorf am Inn – werden die meisten Kinder geboren, im Schnitt hier 2,0 bis 1,9 Kinder je Frau. – Ich zitiere nur aus dem Bericht, Frau Ministerin. Sie ahnen es: Hier liegt die Grunderwerbsteuer nämlich bei 3,5 Prozent.

(Beifall AfD)

Schon oft haben wir daher in unseren Reden darauf hingewiesen und die Landesregierung aufgefordert, die Steuer wieder zu senken. Passiert ist bisher leider überhaupt nichts. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen und steigender Mieten ist es für Familien mit Kindern attraktiv und mehr als sinnvoll, Wohneigentum zu erwerben, auch gerade im Hinblick auf die Altersversorgung, die ja sehr infrage steht. Bei steigenden Immobilienpreisen in vielen Regionen und Städten wird der Erwerb von Wohneigentum jedoch durch die seit 2006 von 3,5 auf 6,5 Prozent gestiegene Grunderwerbsteuer in Thüringen zusätzlich erschwert und die Geburtenrate sinkt bei teuren Wohnkosten laut der aktuellen Studie von 2018 des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, was ein Punkt von vielen ist.

Es wäre da nur folgerichtig gewesen, wenn diese Landesregierung zeitnah dafür gesorgt hätte, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ent

lastet werden und somit die Möglichkeit erhalten, günstig eigenen Grund und Boden bzw. Wohnraum zu erlangen, und Familien somit ein Zuhause hier in Thüringen zu ermöglichen.

(Beifall AfD)

Gerade Wohngebiete, in denen sich Kinder gefahrlos frei bewegen können, sind aktueller denn je und ganz wichtig.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schon kurios, gerade wenn ich in die Reihen von SPD und Grünen blicke – ich sehe es schon deutlich vor mir –, Sie werden uns wieder einmal sagen, dass die Senkung der Steuer bei Ihnen schon längst beschlossene Sache ist, aber noch die eine oder andere Feinheit besprochen werden muss. Da stelle ich mir doch glatt die Frage: Wann wollen Sie dann den Entwurf einbringen? Oder senken Sie dann sogar die Steuer auf 3,5 Prozent, was ja zu begrüßen wäre!

Wir von der AfD sehen jetzt den richtigen Zeitpunkt, um das Gesetz anzupassen und die Menschen und die Familien in unserem Land zu entlasten.

(Beifall AfD)

Unsere Gesetzesänderung hat natürlich noch eine kleine Feinheit, denn sie soll vor allem Familien entlasten und verhindern, dass mit Grund und Boden Spekulationen betrieben werden. Aus diesem Grund haben wir eine Zehn-Jahres-Klausel eingefügt, die besagt, dass die verminderte Grunderwerbsteuer nur dann greift, wenn Grund und Boden und die Immobilie darauf auch zehn Jahre vom Käufer selbst genutzt wird. Hiermit beantragen wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und freuen uns auf eine rege Diskussion. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Dr. Pidde das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kießling, das war ja eine ganz gute Wahlkampfrede.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nein, das waren Fakten!)