Fünf? Also federführend Haushalts- und Finanzausschuss, dann gab es noch den Innen- und Kommunalausschuss …
Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien – der Innenausschuss war übrigens nicht dabei –, der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz, der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – das haben wir uns ausgedacht, also nicht den Ausschuss, aber dass wir es dahin überweisen wollen – und der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Dann sind es also fünf Überweisungswünsche aus den Reihen der Koalition und einer von der AfD. Ich nehme sie jetzt mal so, wie ich sie aufgeschrieben habe.
Als Erstes lasse ich über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die fraktionslosen Abgeordneten Krumpe und Gentele. Wer ist dagegen? Das ist die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung von Herrn Kießling. Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich angenommen.
Dann ist beantragt worden, das auch zur Beratung an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu? Das ist die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Der fraktionslose Abgeordnete Gentele.
Dann kommen wir jetzt zum Überweisungswunsch an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer stimmt der Überweisung an diesen Ausschuss zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ihr habt einen eigenen Antrag zum Thema „Denkmalschutz“ eingebracht!)
Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auch mehrheitlich beschlossen.
Dann kommen wir zum nächsten Ausschuss: Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer stimmt der Überweisung an diesen Ausschuss zu? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Die CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung mehrheitlich beschlossen.
Dann haben wir noch den Überweisungswunsch an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das ist die CDU-Fraktion. Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Dann ist auch die Überweisung an diesen Ausschuss mehrheitlich beschlossen.
Der letzte Überweisungswunsch, der mir hier vorgetragen wurde, ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Wer stimmt für diese Überweisung? Das sind erneut die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Abgeordneten aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Dann ist mehrheitlich angenommen, dass sich auch der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit diesem Gesetzentwurf befassen wird.
Jetzt stimmen wir noch über die Federführung ab. Der erste Antrag auf Federführung war, die Federführung dem Haushalts- und Finanzausschuss zu übertragen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind jetzt die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten Krumpe und Gentele. Wer ist gegen diese Federführung? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Gibt es nicht. Dann ist mehrheitlich beschlossen worden, dass der Haushalts- und Finanzausschuss der federführende Ausschuss für die weiteren Beratungen sein soll. Damit hat sich der Antrag aus der AfD-Fraktion – Herr Henke nickt – auf Federführung durch den Innen- und Kommunalausschuss erledigt bzw. schon deswegen, weil es in diesen Ausschuss gar nicht hineingekommen ist. Damit kann dieser Tagesordnungspunkt für heute geschlossen werden.
Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5415 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 6/5856
dazu: Antisemitismus und politischen Extremismus jeglicher Couleur entgegentreten Alternativantrag der AfD - Drucksache 6/5461
Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung über die Beratung zum Antrag.
Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, im Märzplenum 2018 haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU-Fraktion diesen auf dem Tisch liegenden Antrag „Antisemitismus in Thüringen konsequent bekämpfen“ in Drucksache 6/5415 im Plenum eingebracht. Im Ergebnis der Beratung in der Plenarsitzung wurde der Antrag durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss beriet diesen Antrag in seinen Sitzungen am 20. April, 18. Mai und 15. Juni. Zur Sitzung am 20.04. verständigten sich die Mitglieder des Ausschusses auf ein Gesprächsangebot an den Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde, Prof. Dr. Reinhard Schramm, zur allgemeinen Situation des Antisemitismus in Thüringen sowie den Inhalten und Schwerpunkten des Antrags. In der Sitzung vom 15. Mai 2018 wies Prof. Dr. Schramm in seinem Diskussionsbeitrag auf die verschiedenen Formen des Antisemitismus und besonders auf die Problematik der Infragestellung und der Verweigerung des Existenzrechts des Staates Israel hin. Vor diesem Hintergrund sei er erfreut, dass das Thema „Antisemitismus“ durch den fraktionsübergreifenden Antrag nicht nur problematisiert, sondern gesellschaftspolitisch bekämpft werden soll. Gleichzeitig schloss sich Prof. Schramm der Auffassung im Zusammenhang mit den Boykottbewegungen an, dass deren Inhalte und Akteure einer differenzierten Bewertung zu unterziehen sind. Im Ergebnis des Gesprächs mit Prof. Dr. Schramm haben die Koalitionsfraktionen
Meine Damen und Herren, der jetzt auf dem Tisch liegende Antrag hebt die aus der deutschen Geschichte gewachsene besondere Verantwortung gegenüber dem Staat Israel und das Existenzrecht stärker hervor und setzt ein deutliches Zeichen gegen den Antisemitismus. Unter Berücksichtigung der genannten Änderung hat der Ausschuss einstimmig eine Beschlussempfehlung verabschiedet und empfiehlt dem Plenum die Annahme des Antrags. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung. Als Erster hat Abgeordneter Gruhner für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will die Gelegenheit nutzen, nachdem wir vor zwei Monaten den Antrag hier schon sehr umfänglich diskutiert haben, nur noch einmal ein paar wenige Punkte auszuführen. Ich glaube zunächst, es war richtig, dass wir im zuständigen Fachausschuss die Debatte mit der Jüdischen Landesgemeinde gesucht haben. Ich will noch mal, wie das der Kollege Blechschmidt auch schon getan hat, ausdrücklich unterstreichen, dass durch die Worte des Vorsitzenden der Jüdischen Landesgemeinde noch mal sehr klar geworden ist, dass es richtig ist, dass auch unser Landesparlament hier ein klares Zeichen setzt. Die Sorgen innerhalb der Jüdischen Landesgemeinde sind groß, nicht nur dort, aber dort im Besonderen. Deswegen war es, glaube ich, richtig, dass wir dieses Thema hier auf die Agenda gesetzt haben.
Ich will noch mal drei Dinge unterstreichen, die mit Blick auf die heute abschließende Beratung zu dem Antrag wichtig sind. Das Erste: Es ist, glaube ich, gut, dass wir hier ein parteiübergreifendes Signal setzen. Ich glaube, das ist auch ein starkes Zeichen, das ist ein wichtiges Zeichen, insbesondere deshalb, weil es ein Thema von großer und breiter gesellschaftlicher Relevanz ist.
Deswegen ist es auch gut, dass wir gemeinsam sagen: Es kann nur null Toleranz für Antisemitismus geben. Es ist wichtig, dass wir sagen, der Kampf gegen Antisemitismus muss gesellschaftlicher Grundkonsens sein und dass wir eben auch gemeinschaftlich in der Breite des demokratischen Spektrums unterstreichen, dass das Existenzrecht
Israels zur DNA dieses Landes gehört, dass das Erkennen des Existenzrechts Israels ganz klar auch von jedem, der hier lebt und leben will, akzeptiert werden muss.
Zweitens ist es, glaube ich, wichtig, dass wir noch einmal deutlich machen, dass wir damit auch Verantwortung wahrnehmen, weil wir das Thema, dass es wieder stärker Antisemitismus – leider, muss man einschieben – in unserem Land gibt, klar benennen und auch ganz im Sinne – ich habe das vor zwei Monaten schon gesagt –, von Max Mannheimer, dem ehemaligen Vizepräsidenten des Internationalen Dachau-Komitees, deutlich machen, indem wir sagen: Wir sind zwar nicht verantwortlich für das, was passiert ist, aber wir sind verantwortlich dafür, dass das nicht wieder passieren kann. Deswegen ist es richtig, dass wir auch klar gesagt haben, wir wollen hier als Parlament gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen. Wir haben vor zwei Monaten ja auch schon die Beispiele besprochen, die Attacken, die man in Berlin erleben konnte, aber eben auch die Schilderungen der Jüdischen Landesgemeinde, dass auch in Erfurt ein Rabbiner auf offener Straße angegriffen worden ist. Antisemitismus ist also leider auch ein Problem des Alltags und deswegen ist es wichtig, dass wir hier Verantwortung wahrnehmen.
Dann will ich drittens sagen: Verantwortung wahrnehmen heißt natürlich auch immer, dass man aufzeigt, was man tun kann. Das hat natürlich unterschiedliche Facetten. Dazu gehört zum einen eine klare Position, die im Antrag natürlich insgesamt deutlich wird, aber die auch noch mal mit Blick auf einzelne Themen sehr richtig unterstrichen wird, das ist die Frage der Boykottaufrufe. Ich glaube, wenn 2018 Menschen Parolen ausgeben nach dem Motto „Kauft nicht bei Juden!“, dann darf das nicht unwidersprochen bleiben und dann muss man auch klar sagen, dass diejenigen, die so etwas tun, ganz klar antisemitisch sind.
Ich will aber auch deutlich sagen, dass es gut ist, dass wir aufzeigen, dass insbesondere bei der Erfassung von antisemitischen Straftaten nachgeschärft werden muss, dass das in der Kriminalstatistik eben nicht einfach unter Rechtsextremismus abgebucht wird, sondern dass in der Differenziertheit auch klar und deutlich wird, was tatsächlich antisemitische Straftaten sind. Das ist wichtig, weil man das Problem nur klar benennen und dagegen vorgehen kann, wenn man das Problem natürlich analytisch und statistisch erfasst. Deswegen ist es gut, dass dieser Punkt hier dabei ist.
glaube ich, da wird in diesem Antrag ein breites Spektrum aufgezeigt. Er zeigt eben, dass es eine Reihe von Maßnahmen gibt, die zu ergreifen sind, um dem Antisemitismus konsequent entgegenzutreten, nicht nur auf der Bundesebene, auch mit Blick auf die Verantwortung, die wir hier im Land haben.
Abschließend will ich noch einmal sagen: Wir waren mit unserer Fraktion vor wenigen Tagen gemeinsam in Auschwitz gewesen – einem Ort, an dem man, glaube ich, eines noch mal deutlich gezeigt bekommt: Der Holocaust ist eben mitnichten ein – Zitat – „Vogelschiss“ in unserer deutschen Geschichte
und ich kann nur hoffen, dass jene, die den Holocaust als solches bezeichnen, selber – Zitat – ein „Vogelschiss“ unserer Zeitgeschichte bleiben. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin auch dankbar, dass es uns durch die Beratung im Ausschuss gelungen ist, den Text des vorliegenden Antrags, besonders in Bezug auf die Thematik des israelbezogenen Antisemitismus, zu präzisieren und das Existenzrecht Israels durch die Platzierung an den Textanfang noch einmal besonders herauszustellen. Zwischen der Einbringung des Antrags hier im Plenum und unserer Debatte im Ausschuss haben viele von uns diverse E-Mails und Briefe erhalten, hatten auch diverse Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Organisationen und die Briefe waren – um es mal nett zu formulieren – nicht immer sachlich und auch die E-Mails waren es nicht. Ich finde gut, dass wir dem hier standgehalten haben und dass wir dafür gesorgt haben, dass insbesondere der israelbezogene Antisemitismus hier noch mal eine besondere Stellung bekommt.
Während historische Formen von Antisemitismus wie der religiöse, antijudaistische und der rassistische kaum noch offen geäußert werden, weil sie tatsächlich gesellschaftlich häufig erkannt und geächtet werden, kommt der antiisraelische Antisemitismus hingegen immer häufiger im Gewand einer
vermeintlichen Israelkritik daher und leider wird diese Erscheinungsform des Antisemitismus oft nicht als eine solche erkannt. Ich möchte hier an das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2017 erinnern. Während des Gaza-Kriegs 2014 war ein Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal verübt worden. Die Brandstifter gaben an, sie hätten nichts gegen Juden, mit der Aktion hätten sie nur auf den Gaza-Krieg hinweisen wollen. Das Gericht wertete die Tat als eine politisch motivierte Kritik an Israel, konnte aber keine antisemitischen Motive erkennen. Dieses Beispiel zeigt aus meiner Sicht die fehlende Sensibilisierung im Umgang mit diesem israelbezogenen Antisemitismus. Folgt man dieser Denkweise, werden Juden wegen ihrer realen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft kollektiv für die Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht. Jeder Einzelne wird so, unabhängig von seiner persönlichen Haltung zur israelischen Regierungspolitik, zum potenziellen Ziel von Attacken. Das Beispiel zeigt auch, wie wichtig es bei solchen Vorfällen sein kann, die Opferperspektive einzunehmen, denn aus Betroffenensicht ist ein Angriff nicht weniger schlimm, wenn die Tat aus Israelhass heraus begangen wird.
Um wie im geschilderten Fall den Behörden eine Grundlage für ihre praktische Arbeit zu verschaffen, was unter Antisemitismus zu verstehen ist, wurde auf europäischer Ebene eine Arbeitsdefinition erarbeitet. Die Bundesregierung hat im September 2017 dieser sogenannten IHRA-Definition zugestimmt, die auch den israelbezogenen Antisemitismus erfasst. Damit liegt nun auch für deutsche Behörden eine Arbeitsgrundlage vor, mit der es zukünftig möglich sein sollte, diese Erscheinungsform des Antisemitismus besser zu erkennen. Herr Gruhner hat schon auf die Frage der Erhebung von antisemitischen Straftaten bei der Polizei abgestellt. Das wäre aus meiner Sicht in dem Fall auch eine Arbeitsgrundlage für die Polizei.
Seit der Einbringung des vorliegenden Antrags vor drei Monaten gab es in Deutschland mehrere antisemitische Vorfälle mit Israelbezug. Erinnert sei an die schon erwähnte Gürtelattacke auf einen Kippa tragenden Israeli in Berlin im April oder die Verleihung des Musikpreises „Echo“ an den als Kollegah auftretenden Rapper Felix Blume. Der Musiker Roger Waters, der auch heute schon wieder in der Presse war, der schon seit Jahren Kampagnen unterstützt, mit denen die Auftritte von ausländischen Künstlern und Künstlerinnen in Israel verhindert werden sollen, mahnte auf seinem Konzert in München in der letzten Woche vor einem israelischen Antisemitismus und vor zwei Wochen fand in Berlin wieder die alljährliche Demonstration, der al-QudsTag, in Berlin statt, auf der erneut zur Vernichtung Israels aufgerufen wurde. Und leider hat auch die BDS aus ihrer Sicht wieder einen Erfolg zu ver
zeichnen. Das im August stattfindende Festival „Popkultur“ in Berlin sieht sich derzeit, wie schon 2017, wieder einer Boykott-Kampagne ausgesetzt. Anlass dafür ist die Beteiligung der israelischen Botschaft an den Unterkunfts- und Reisekosten von drei israelischen Künstlerinnen und Künstlern, die auf dem Festival auftreten werden. Aufgrund der Kampagne haben mittlerweile leider schon wieder mehrere Musiker ihre Auftritte abgesagt. Soweit zur aktuellen Situation.