Protocol of the Session on June 22, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gesetzentwurf ist auch etwas zu den Effizienzpotenzialen und -zielen formuliert. Da sind wir in einer ständigen Auseinandersetzung. Was bringt die Verwaltungsreform fiskalisch? Es wird ja darauf verwiesen, dass diese Potenziale zwar nicht zu beziffern sind, aber sie liegen trotzdem auf der Hand, weil durch die Straffung der Landesverwaltung und die Umwandlung von der Drei- zur Zweistufigkeit sogenannte Transaktionskosten – das sind Kosten, die nur dadurch entstehen, weil sich verschiedenen Ebenen miteinander beschäftigen müssen – entfallen und weil Verfahren beschleunigt werden, weil eben zur Verfahrensentscheidung nicht mehr so viele Abstimmungen zwischen den einzelnen Ebenen erforderlich sind. Das heißt, mit gleichem Aufwand wird besser, schneller und effizienter gearbeitet. Das ist ja ein Grundsatz, den wir auch immer wieder auf der kommunalen Ebene thematisieren, wenn wir darauf verweisen, dass es ein hohes Gut ist, wenn man mit gleichem Aufwand oder sogar mit einem etwas höheren Aufwand entsprechend effizienter und rechtssicher arbeitet. Davon profitieren wir alle und bei Effizienzbetrachtung dürfen wir nie ausblenden, dass wir auch in einer unveränderten Struktur Kostenentwicklungen haben. Es ist also unseriös, irgendwie Kosten einer jetzigen Verwal

tung und einer künftigen einfach eins zu eins zu vergleichen. Man muss berücksichtigen, dass sich auch in einer unveränderten Verwaltung Kosten entwickeln und die muss ich ins Verhältnis zum Kostenaufwuchs in einer neuen Struktur setzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Fraktion sind uns bewusst, dass im Grundsätzegesetz noch andere Ziele formuliert sind, die wir heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zunächst nicht angehen und umsetzen. Da ist zum Beispiel das Kommunalisierungsziel in § 2, das ich beispielhaft nennen möchte oder in § 4 die ungeteilte Aufgabenwahrnehmung, also dass wir entscheiden, dass eine Aufgabe entweder vom Land oder von der kommunalen Ebene wahrgenommen wird, aber nicht gemeinsam. Hierzu müssen wir aber erst die Voraussetzungen schaffen.

Damit komme ich mal dazu: Herr Fiedler hat davon gesprochen, wir verursachen Chaos. Chaos haben die Reformen der CDU verursacht.

(Beifall DIE LINKE)

Die Kommunalisierung der Umwelt- und Sozialverwaltung, die Herr Fiedler heute hier kritisch bewertet hat – also, die Kritik habe ich so bisher nicht vernommen –, ist ja dadurch entstanden, weil sie in 23 Gebietskörperschaften hinein erfolgte. Nicht die Kommunalisierung an sich ist der Fehler gewesen, es hat sich sogar bewährt, diese Aufgaben durch Kommunalisierung näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzubringen,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was?)

aber es geht eben nicht in 23 Gebietskörperschaften. Wenn hier der Präsident des Landesrechnungshofs als Person herangezogen wird, der die These von Herrn Fiedler belegen soll, will ich nur darauf verweisen, Herr Dette ist bei den Reformvorstellungen viel näher bei uns als bei Ihnen, Herr Fiedler. Er hat das Vier-Kreis-Regionalmodell für Thüringen als durchaus diskussionswürdig betrachtet. Wenn man eine solche Struktur dann mal verfolgt und mitdenkt, stellen sich natürlich Fragen der Kommunalisierung ganz anders. Das ist heute nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs, aber es gehört zur Vollständigkeit dazu, darauf zu verweisen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf nicht alle Punkte, die im Grundsätze-Gesetz stehen, eins zu eins umsetzen. Wenn es Herrn Fiedler zu langsam geht, muss er auch mal die Frage beantworten, warum die CDU wieder alles versucht hat, das Verfahren dadurch aufzuhalten, dass sie eine Klage beim Verfassungsgericht einreichen. Sie müssen sich jetzt entscheiden, was Sie wollen. Sie springen immer hin und her und das bleibt unglaubwürdig. Übrigens, die Zuständigkeit der Thüringer Staatskanzlei für die Verwaltungs- und Funktionalreform besteht seit Regierungsübernahme von Linke, SPD und Grüne, da hat sich nichts geändert. Die Frage,

warum Sie das bisher nicht registriert haben, müssen Sie sich selbst beantworten, aber es war schon immer so,

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Macht ja nichts!)

dass Funktional- und Verwaltungsreform in der Staatskanzlei war und Gebietsreform im Innenministerium. Dass es vielleicht andere Modelle gibt, ist klar, aber in Thüringen war das bisher immer so. Übrigens, der erste Abteilungsleiter in der Staatskanzlei, der sich mit diesen Fragen beschäftigt hat, war Dr. Udo Wedekind. Das ist ja nun eine Person, öffentlich bekannt, das müssten auch Sie registriert haben, dass der in der Staatskanzlei die Koordinierungsstelle leitet.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: So ist es! Dafür ist sie eingerichtet worden!)

Es war nicht irgendeiner, also von daher, Herr Fiedler, warum Sie selbst solche Dinge nicht registrieren, bleibt Ihre Sache. Dann haben Sie in Ihrer Argumentation auf einmal Sprünge drin. Man hat so das Gefühl, Sie haben mehrere Redemanuskripte liegen und bringen die dann irgendwie durcheinander, weil Sie immer von irgendwas anderem reden. Also Sie kritisieren, dass es bei der Kommunalisierung der Umwelt- und Sozialverwaltung zu einer Dezentralisierung in Strukturen kam, die nicht leistungsfähig sind. Da sind wir uns ja einig. Jetzt machen wir aber zunächst eine Bündelung dieser Aufgaben, um die Effizienz zu erhöhen. Da sagen Sie aber, das ist auch falsch. Ja, was ist denn nun richtig?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das habe ich doch vorgetragen: dreistufige Verwal- tung!)

Was ist denn nun richtig? Also Sie müssen sich jetzt einigen. Ich bin ein hoher Anhänger von Dezentralisierung, allerdings in leistungsfähigen kommunalen Strukturen, die haben wir zurzeit nicht. Aber deswegen können wir doch nicht an der Dreistufigkeit der Landesverwaltung festhalten, sondern müssen den Versuch starten, im Rahmen der Gegebenheiten, wie Prof. Hoff richtig sagt, den nächsten kleinen Schritt zu gehen. Und ich unterstütze alles, was in die richtige Richtung geht, deswegen auch diesen Gesetzentwurf der Landesregierung. Auch wenn ich als Einzelperson ganz andere Vorstellungen habe. Aber wir bewegen uns alle als Einzelpersonen nicht im luftleeren Raum oder irgendwie in einem wissenschaftlichen Institut, wo man sich was ausdenkt, sondern wir machen hier praktische Politik für das Land und in hoher Verantwortung im Rahmen einer Koalition. Deshalb sage ich, es ist gut so, dass die Landesregierung eine Abwägung vorgenommen hat und sagt, ein großer Wurf eins auf hundert durchgestartet geht nicht, also machen wir den nächsten ersten Schritt. Was daran zu

kritisieren ist, weiß ich nicht, weil – Sie hätten heute hier triumphieren können, Herr Fiedler – Sie sagen, wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind von der Vorgängerregierung untersucht worden und als Vorschläge auch in den politischen Raum gestellt worden. Dass Sie es damals gesetzgeberisch nicht mal angefasst haben, ist Ihre Sache. Aber Ihre Experten haben zumindest gesagt, das kann eine Lösung sein und insofern könnten Sie heute sehr selbstbewusst sagen, Rot-Rot-Grün übernimmt dort Teile, das zeugt übrigens davon, dass wir nicht politisch und ideologisch einfach alles verteufeln, was eine Vorgängerregierung gemacht hat, sondern wir entwickeln bestimmte Dinge weiter und haben aber den Mut, einen Gesetzentwurf zu machen. Der ist natürlich mutig, weil es nicht nur Befürworter solcher Reformen gibt, wir wissen das. Es ist nicht einfach, aus 18 oder 19 Behörden drei Behörden zu machen, denn dann fühlen sich manche Menschen auch als Verlierer, obwohl sie das gar nicht müssten – auf das Fachkräfteproblem wurde ja verwiesen. Aber es ist so. Also abenteuerliche Motive sind das keineswegs, wie Herr Fiedler formuliert hat, sondern wir gehen den nächsten Schritt. Damit zeigt sich auch, die ständige Wiederholung, die Reform von Rot-Rot-Grün wäre gescheitert, hat mit den Realitäten nicht mal ansatzweise etwas zu tun. Sie ist neu ausgerichtet, das geben wir zu, manche Dinge sind auch zunächst ausgesetzt. Ein Scheitern in Kenntnis dessen, was wir allein die letzten Tage hier in diesem Haus beschlossen haben, was im politischen Raum ist, erfüllt ja nicht mal die qualitativen und alternativen Fakten. Sondern das ist einfach jenseits der Realität.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Fied- ler nölt halt rum, mehr ist das nicht!)

Bedauerlicherweise ist das so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine letzte Anmerkung zum Landesverwaltungsamt. Es war erst mal gut, das will ich noch sagen: Herr Fiedler, Sie haben seit Langem mal wieder zum Schluss einer Rede eigene Forderungen formuliert. Das habe ich bei Ihnen selten gehört. In den letzten Monaten haben Sie nur immer alles kritisiert, aber einen eigenen Vorschlag haben Sie in der Debatte nicht gebracht. Das haben Sie heute gemacht. Das ist ja schon mal was. Dass diese Vorschläge rückwärtsgewandt sind und eher in die Zeit von Herrn von Stein, 1806, zurückführen anstatt ins 21. Jahrhundert, ist eine andere Frage. Aber es sind erst einmal Dinge da, mit denen man sich auseinandersetzen kann. Da ist das Landesverwaltungsamt benannt. Ich will noch mal wiederholen: Wir haben nie das Landesverwaltungsamt als solches infrage gestellt. Wir haben natürlich gesagt, die jetzige Ausrichtung des Landesverwaltungsamts, wonach die Kommunen eher das Gefühl haben, es ist eine ausschließliche Aufsichtsbehörde und keine Dienst

leistungsbehörde, das ist unser Kritikpunkt. Dazu haben wir gesagt: Das hat was mit Strukturen zu tun. Natürlich muss man gucken – Doppelstrukturen, Landesverwaltungsamt, kommunale Ebene –, was man harmonisieren kann. Aber für die Ausrichtung des Landesverwaltungsamts als tatsächliche Dienstleistungsbehörde für Kommunen, für die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger schaffen wir mit dem Gesetzentwurf eine Voraussetzung, damit das gelingen kann. Das ist ein weiter Weg.

Herr Fiedler, seit 25 Jahren erzählt uns die CDU, interkommunale Zusammenarbeit wäre die Lösung. Das haben Sie ja wieder bei Ihrem Forderungskatalog benannt. Sie müssen doch das Scheitern dieses Konzepts eingestehen. Nicht mal Fördermittel haben dazu geführt, dass diese Form stärker in Anspruch genommen wird. Selbst ein Beauftragter, den Sie hatten, der durch das Land gereist ist und kommunale Gemeinschaftsarbeit schmackhaft machen sollte, der ehemalige Bürgermeister von Zeulenroda, selbst der hat es nicht hinbekommen. Deswegen sind wir überzeugt: Kommunale Gemeinschaftsarbeit ist ein Element, aber sie kann niemals eine Verwaltungsreform ersetzen. Das ist ja die Frage. Sie wollen das aber entsprechend machen. Ich lade Sie trotzdem ein, Ihre Vorschläge in den Ausschüssen mit zu beraten. Sie kommen ja auch nicht umhin. Wir werden heute die Ausschussberatung beschließen – entweder mit Ihnen, das würde ich sehr begrüßen, aber wenn Sie sich verweigern, dann gegebenenfalls auch ohne Sie. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Henke von der AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste! Erst einmal einen Dank an Herrn Professor Hoff für den Vortrag, der uns ganz deutlich gezeigt hat, wie vielschichtig die Materie ist und was alles anzupacken ist. Aber dieses Verwaltungsreformgesetz erinnert in seinen Dimensionen und Auswirkungen an die gescheiterte Gebietsreform. Dennoch legen Sie uns hier eine Woche vor der ersten Beratung im Plenum einen Gesetzentwurf von 100 Seiten nebst weiteren 100 Seiten Einführung und Begründung vor, der wie Ihre gescheiterte Gebietsreform von oben herab die Bildung von Großbehörden verordnet und neuen strukturellen Wirrwarr verursachen wird. Ich möchte hier nur mal daran erinnern, was der Thüringer Beamtenbund bei der öffentlichen Anhörung zur Gebietsreform hier gesagt. Ich sehe da wirklich einige Probleme auf uns zukommen.

(Abg. Kuschel)

Bezeichnenderweise haben Sie diejenigen, die es wieder werden ausbaden müssen, noch gar nicht wirklich befragt. Und die, die Sie gefragt haben, hauen Ihnen den Entwurf um die Ohren.

(Beifall AfD)

Fehlende Aufgabenevaluation, keine konsequente Zweistufigkeit, unklare Zuständigkeiten. Dabei sind einige Ideen ja gar nicht schlecht. Vereinfachung und Straffung denkmalsschutzrechtlicher Verfahren hört sich nicht per sé wie Teufelszeug an. Nur nützt es nichts, eine Zuständigkeit von der einen in die andere Behörde zu verlagern, wenn die notwendige menschliche Fachkompetenz für die Entscheidung nicht vorhanden ist – gleichgültig, in welcher Behörde die Entscheidung gefällt werden muss.

Haben Sie auch daran gedacht, dass Ihnen das hochgelobte Personalvertretungsrecht bei Ihrem Verwaltungslego in die Quere kommen könnte? Wie wollen Sie sicherstellen, dass die bislang vorhandene Kompetenz vor Ort auch weiterhin verfügbar bleibt?

In einem ist Ihnen zuzustimmen, Thüringen benötigt eine leistungsfähige und moderne Verwaltung. Gerade die Wirtschaft benötigt Berechenbarkeit und zügige, rechtssichere Entscheidungen. Ich muss hier dem Kollegen Fiedler recht geben, er hat einiges angesprochen, woran es noch scheitert. Wir werden uns einer zukünftigen Arbeit hier nicht verweigern, denn wir wissen, dass Sie mit der Stimmenmehrheit der Koalition diesen Antrag an die Ausschüsse überweisen werden. Wir werden uns das anhören und werden zumindest daran mitarbeiten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war es?)

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher und Gäste! Zum vorliegenden Verwaltungsreformgesetz passt der Ausspruch von Aristoteles, der bereits vor rund 2.400 Jahren treffend sagte: „Eine Sache, welche vielen gehört, wird schlechter verwaltet als eine Sache, die einem Einzelnen gehört.“ Nun ist dies nicht die erste Verwaltungsreform für Thüringen, sondern wir befinden uns ständig in einem Prozess, bei dem wir Kompetenzen und Zuständigkeiten bündeln und verbessern wollen. Auch müssen Verantwortlichkeiten aufgrund geänderter Rahmenbedingungen auf

Bundesebene angepasst werden. Die Digitalisierung fordert ebenfalls von uns, die Verwaltung zu reformieren und für mehr Effizienz und für weniger Bürokratie zu sorgen. Die Erwartungen an eine Verwaltungsreform sind vor allem aus der Wirtschaft heraus sehr hoch und so, wie ich die bisherigen Stellungnahmen der Verbände mitverfolgt habe, wird der Prozess auch dieses Mal kritisch begleitet. Doch auch die Interessenvertretungen der Mitarbeiter beispielsweise des DGB und des tbb helfen uns mit ihren Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Strukturen. Grundlage für die Reform ist der Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün, worin wir uns eindeutig zu einer Verwaltungsreform bekennen.

Nun ist eine Verwaltungsstrukturreform für die Mehrzahl der Menschen nicht ganz so spannend wie eine Fußballweltmeisterschaft, aber die Verwaltungsstrukturreform hat wahrscheinlich mehr Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen als ihnen lieb ist. Gerade deshalb müssen wir uns mit der Verwaltungsreform in ihrer ganzen Komplexität auch hier im Landtag noch einmal sehr gründlich auseinandersetzen, damit wir letztendlich eine Verbesserung, eine Optimierung von Verwaltungsabläufen erreichen können.

Für unsere Fraktion steht vor allem der Reformprozess im Thüringer Ministerium für Umwelt und Energie im Fokus. Dort wird die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie von einer naturwissenschaftlich-technischen Einrichtung zur oberen Landesbehörde für die Bereiche Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie und Naturschutz umgestaltet und in Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz umbenannt. Das Thüringer Landesbergamt wird aufgelöst und seine Aufgaben werden in dieses neu zu schaffende Amt überführt. Die bislang im Thüringer Landesverwaltungsamt wahrgenommenen Vollzugsaufgaben aus den Bereichen Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik gehen auf dieses neue Landesamt über. Die Zuordnung der Aufgaben des bisherigen Thüringer Landesbergamts und die Überführung der Vollzugsaufgaben des Thüringer Landesverwaltungsamts aus den Bereichen Umwelt, Wasserwirtschaft, Bergbau, Strahlenschutz, Chemikaliensicherheit, Immissionsschutz, Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Energie, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Gentechnik berücksichtigen die gemeinsamen fachlichen Schwerpunkte und Berührungspunkte der bisherigen Verwaltung. Auf diese Weise werden im Bereich der technischen und der grünen Umweltverwaltung die Aufgaben der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie und des Thüringer Landesbergamts zusammengefasst. Durch die Über

(Abg. Henke)

führung der vorgenannten Bereiche aus dem Thüringer Landesverwaltungsamt werden zusätzlich die bisher in verschiedenen Geschäftsbereichen wahrgenommenen Aufgaben der Fachund der Dienstaufsicht miteinander vereint. Mit der Umstrukturierung ist ein Zuständigkeitswechsel verbunden, sodass zugleich die erforderlichen Änderungen in den entsprechenden Fachgesetzen und Rechtsverordnungen vorgenommen werden. Die Vorteile, die dadurch entstehen, liegen auf der Hand. Betrachtet man beispielsweise den demografischen Wandel und weiß man, dass in den kommenden zehn Jahren eine große Anzahl von Fachpersonal in den Ruhestand eintreten wird, so ist es dringend geboten, das angesammelte Fachwissen in einer Behörde zu bündeln und dadurch auf mehrere Köpfe innerhalb dieser Behörde zu verteilen. Auch die Verknüpfung von Fach- und Dienstaufsicht bietet genau diesen Vorteil. Hinzu kommt mehr Effizienz durch die Verkürzung von Wegen und Vereinfachung von Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen. Sie sehen, allen Unkenrufen zum Trotz werden wir mit der Verwaltungsstrukturreform einen wichtigen Schritt für die Thüringer Landesbehörden einläuten und diesen Prozess erfolgreich und zukunftsgewandt gestalten. Der alte Aristoteles – Sie erinnern sich vielleicht an das Anfangszitat – wäre stolz auf uns. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Krumpe das Wort.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält eine ganze Latte an Reformmaßnahmen, die darauf abzielen, die öffentliche Verwaltung zukunftsfest zu machen, welche natürlich in ihrer Wirkung im Detail noch zu diskutieren sind. Was aber dem Leser des Entwurfs sofort ins Auge fällt, sind die zahlreichen organisatorischen Neustrukturierungen in vielen Geschäftsbereichen der Landesverwaltung, etwa die der Staatskanzlei, des Finanzministeriums, des Umweltministeriums, aber auch des Landwirtschaftsministeriums. Die Neustrukturierungen umfassen die Auflösung, aber auch die Zusammenlegung von Behörden im nachgeordneten Bereich verschiedenster Ministerien. Für zumindest bedenkenswert halte ich die Regelung zu den Behördensitzen der neustrukturierten Geschäftsbereiche. Diese wurden in dem vorliegenden Gesetzentwurf auf Erfurt oder Jena festgelegt, obwohl bereits eine Vielzahl an Landesbehörden in Erfurt und Jena ansässig sind und darüber hinaus die beiden Städte im Vergleich zu anderen Ecken in Thüringen

wirtschaftlich und infrastrukturell sehr gut dastehen. Ich bin überzeugt, dass es dem ländlichen Bereich guttun würde, wenn sich dort mehr Landesbehörden ansiedeln, denn jeder von uns kann sich an eine Vielzahl von emotional geführten Debatten erinnern, in denen es um das Aussterben der Thüringer ländlichen Gebiete mit allen Nebenwirkungen ging, wie Infrastrukturdefizite, geringe Schulauslastung, wenig Kaufkraft, rückgängiger Mittelstand etc. Mit der Ansiedlung eines verlässlichen und mitarbeiterstarken Arbeitgebers auf dem Land wie dem des öffentlichen Dienstes sind Potenziale zur Attraktivitätssteigerung des ländlichen Bereichs verbunden, auf die man meiner Meinung nach nicht verzichten sollte. Schließlich werden viele Mitarbeiter aus den Landesbehörden in den nächsten Jahren in Rente oder in Pension gehen. Wenn der digitale Wandel in den Verwaltungen mit gleicher Geschwindigkeit wie bisher voranschreitet, dann werden viele entstehende Personallücken auch mit neuen jungen Mitarbeitern nachbesetzt werden müssen, die mit ihren Familien dem ländlichen Raum wieder Leben einhauchen. Thüringen ist zudem klein genug, sodass ein Umzug von Landesbehörden in den ländlichen Raum auch keine allzu große Last für diejenigen Mitarbeiter darstellt, welche bereits in den Behörden arbeiten, im Umkreis der Behörden wohnen und dann aber eben zukünftig pendeln müssen. Der Umzug in einige der vielen leer stehenden Gebäude im Eigentum des Landes Thüringen auf dem Land kann letztlich auch als eine Personalmarketingmaßnahme im Wettbewerb um die besten Köpfe verstanden werden, denn viele Behördendienststellen, beispielsweise die TLUG in Jena, sind in einem derart abgenutzten Zustand, dass angezweifelt werden darf, mit der vorzufindenden Arbeitsumgebung einen Beitrag zur Mitarbeitermotivation zu leisten.

Liebe Kollegen, ich möchte Sie bitten, im zuständigen Ausschuss die Festlegung der Behördenstandorte gründlich zu überdenken und ergebnisoffen zu diskutieren. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, AfD; Abg. Gentele, fraktionslos)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir dann zur beantragten Ausschussüberweisung kommen. Herr Henke.

Frau Präsidentin, wir als AfD beantragen, die Federführung dem Innen- und Kommunalausschuss zu übergeben.

(Abg. Müller)

Zunächst mal ist das ein weiterer Überweisungsantrag an den Innen- und Kommunalausschuss – Haushalts- und Finanzausschuss habe ich bis jetzt gehört. Gibt es noch weitere Überweisungswünsche, habe ich irgendwas überhört?

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Es sind schon fünf beantragt!)

Fünf? Also federführend Haushalts- und Finanzausschuss, dann gab es noch den Innen- und Kommunalausschuss …