Protocol of the Session on June 22, 2018

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2018 stehen aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 noch Mittel in Höhe von 2.574.956 Euro zur Verfügung. Aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 sind es für 2018 und 2019 jeweils 7.611.214 Euro.

Zu Frage 2: Für das Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 liegen dem TMBJS 271 Anträge vor, davon 5 aus dem Landkreis Greiz. Für das Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 liegen dem TMBJS 210 Anträge vor, davon elf aus dem Landkreis Greiz.

Die Fragen 3 und 4 beantworte ich zusammen: Im Rahmen des Bundesprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 ist die Bewilligung abgeschlossen. Alle Antragsteller haben ihre Bescheide erhalten. Für das Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 befinden sich die Anträge in der Bearbeitung. Ein konkretes Datum für die Bekanntgabe der Förderentscheidung kann noch nicht benannt werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Tischner.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sicherlich die erwartete Nachfrage: Wann und aus welchen Gründen können denn die Antragsteller dann mit einer Entscheidung Ihres Hauses rechnen?

Ich gucke gerade noch mal in die Ergänzungsinformation. Es gibt sieben Landkreise, bei denen es keine Probleme gab, da die beantragten Fördermittel im Rahmen der diesen Kreisen zur Verfügung stehenden Mittel liegen und auf der Grundlage der mit eingereichten Prioritätenlisten verteilt werden können. Leider gehört der Landkreis Greiz hier nicht dazu. Der Landkreis Greiz hat deutlich mehr Anträge gestellt, als bewilligt werden können. Das Landesprogramm wird verwaltungsmäßig von der GFAW abgewickelt. Hierbei wird derzeit noch auf die Zuweisung des Thüringer Finanzministeriums

(Staatssekretär Götze)

gewartet. Sobald eine Zuweisung der Mittel erfolgt, werden die Zuwendungsbescheide im Rahmen des Landesprogramms versendet. Dafür habe ich jetzt aber kein Datum dabei.

Wäre es möglich, das noch mal nachzureichen und in der Landesregierung abzustimmen?

Das kann ich dann nachreichen, wenn wir das haben. Im Moment haben wir es offensichtlich noch nicht.

Es muss ja ein Ziel geben, wann das entschieden werden soll. Wenn das Jahr um ist, brauchen die Träger nicht mehr anzufangen.

Das ist richtig.

So, gibt es weitere Nachfragen? Frau Rosin.

Vielen Dank. Bezogen auf diese vorliegenden Anträge hätte ich gern gewusst, ob dem Ministerium auch Anträge aus der kreisfreien Stadt Suhl vorliegen.

Das muss ich nachreichen. Das habe ich nicht dabei.

Für diese Information wäre ich dankbar, und natürlich auch, wenn denn diese Anträge vorliegen, für diese Information, wann damit zu rechnen wäre, zu welchem Zeitpunkt die Fördermittel ausgegeben werden.

Auch das muss ich nachreichen.

Die Nachfragemöglichkeiten sind erschöpft. Wir kommen zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion Die Linke mit der Drucksache 6/5842.

Hygiene in Thüringer Krankenhäusern

Nach Medienberichten vom 7. Juni 2018 würden nicht alle Thüringer Krankenhäuser die Hygienevorschriften nach der Thüringer Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und zur Übertragung einer Ermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz (Thüringer medizinische Hygieneverordnung – ThürmedHyg- VO –) erfüllen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die personelle Situation in Bezug auf Hygienefachkräfte, hygienebeauftragte Ärzte und Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygieniker in den Thüringer Krankenhäusern nach der letzten Überprüfung entwickelt (bitte diffe- renzieren nach Akutkrankenhäusern und Fachklini- ken)?

2. Inwieweit plant die Landesregierung in Bezug auf die Empfehlungen der „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, die Thüringer Hygieneverordnung anzupassen und wie wird dies begründet?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um eine Verbesserung der Situation in den Krankenhäusern herbeizuführen, die noch Defizite aufweisen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage des Abgeordneten Kubitzki beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz und der Verordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser in der Zuständigkeit der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. Alle im Folgenden vorgelegten Zahlen basieren damit auf Daten, die von den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt wurden. Bereits vor etwa einem Jahr hatten wir eine Abfrage zum Hygienepersonal in Thüringer Krankenhäusern auf Basis der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung über die Gesundheitsämter durchgeführt. Überprüft wurden alle 26 Akutkrankenhäuser, zwölf Fachkliniken und 14 Rehakliniken, die eine den Krankenhäusern ver

(Staatssekretärin Ohler)

gleichbare medizinische Versorgung anbieten. Dabei wurden die ermittelten Stellenanteile mit den Sollwerten gemäß der Thüringer Hygieneverordnung verglichen. Insgesamt waren in den betrachteten Einrichtungen Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhygieniker mit insgesamt 24,7 Vollzeitstellen beschäftigt. Der Sollwert lag bei 31,8 Vollzeitstellen. Betrachtet man nun die einzelnen Einrichtungen, so erfüllten insgesamt 54 Prozent die Vorgaben gemäß § 6 der Thüringer medizinischen Hygieneverordnung. Bei den Akutkrankenhäusern überstieg der Ist-Wert sogar mit 23,7 Vollzeitstellen den geforderten Wert von 21,8 Stellen. Jedoch waren diese Stellen ungleich verteilt. So erfüllten insgesamt 85 Prozent der Akutkliniken die gesetzlichen Vorgaben. Bei den Fachkliniken erfüllten nur vier der zwölf Einrichtungen die Vorgaben. Bei den in den Geltungsbereich der Hygieneverordnung fallenden Reha-Kliniken gibt es einen Ist-Wert von 2,2 Vollzeitstellen, denen gemäß der gesetzlichen Vorgabe geforderte 7,1 Stellen gegenüberstehen. Somit erfüllten auch sechs Jahre nach Inkrafttreten der Thüringer MedVO erst zwei der 14 betrachteten Reha-Kliniken die Anforderungen in Bezug auf die Vorhaltung von Krankenhaushygienikern. Bei den hygienebeauftragten Ärzten ergibt sich ein anderes Bild. So waren in den stationären Einrichtungen in Thüringen fast doppelt so viele hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte beschäftigt, wie mindestens gefordert. Insgesamt lag der Ist-Wert bei 236 und der Sollwert bei 144 hygienebeauftragten Ärztinnen und Ärzten. Trotz dieses sehr guten Ergebnisses bestand auch bei den hygienebeauftragten Ärzten eine ungleiche Verteilung, was sich darin äußerte, dass nur 79 Prozent der Einrichtungen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllten. In den Akutkrankenhäusern lag diese Zahl bei 69 Prozent, in den Fachkliniken bei immerhin 92 Prozent und in den Reha-Kliniken bei 86 Prozent. Auch bei den Hygienefachkräften scheint der absolute Soll-/IstVergleich ein positives Bild zu erzeugen. So lag der Ist-Wert mit 89,2 Vollzeitstellen nur knapp unter dem Soll von 90,7 Stellen. Bei der Betrachtung der Einrichtungen wird auch hier die heterogene Verteilung der Fachkräfte deutlich. 41 Prozent aller Einrichtungen konnten die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Etwas besser sah es bei den Akutkrankenhäusern aus. Hier erfüllten immerhin zwei Drittel die Anforderungen, von Fachkliniken allerdings nur ein Viertel und von den Reha-Kliniken nur zwei von 14 Einrichtungen. Im Vergleich der Jahre 2010 und 2015 mit den aktuellen Zahlen, die für das Jahr 2017 erhoben wurden, lässt sich insgesamt der positive Trend für die Thüringer Akutkrankenhäuser verfolgen. Für die Fach- und Reha-Kliniken ist dieser Vergleich leider nicht möglich, da die erhobenen Daten zusammengefasst wurden und somit eine rückwirkende getrennte Betrachtung nicht möglich ist. Die Zahl der besetzten Stellen für Krankenhaushygieniker hat sich seit

2010 von 20 Stellen über 2015 mit 26 Stellen auf 40 Stellen im Jahr 2017 entwickelt. Für hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte geht die Stellenentwicklung von 35 über 205 auf 252 für die Jahre 2010, 2015 und 2017. Auch im Bereich der Hygienefachkräfte lässt sich die positive Entwicklung nachvollziehen. Die Zahlen sind 47 für 2010, 72 für 2015 und 83 für 2017.

Zu Frage 2: Die Länder haben auf Basis der Ermächtigung in § 23 des Infektionsschutzgesetzes zum Zwecke der Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen eigene Rechtsvorschriften zu erlassen und damit auch den erforderlichen personellen Bedarf zu regeln. Dabei ist derzeit nicht beabsichtigt, die Thüringer Hygieneverordnung dahin gehend zu ändern, dass eine Anpassung an die KRINKO-Empfehlung zum Kapazitätsumfang für die Betreuung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen von 2016 erfolgt, da wir diese in der Praxis für schwer umsetzbar halten. Wir werden an der sogenannten 400-Betten-Regel auf Basis der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen“ festhalten, denn in der überwiegenden Mehrzahl der Thüringer Krankenhäuser und Rehakliniken käme eine Anpassung an die erstgenannte KRINKO-Empfehlung einer Reduzierung der Stellenanteile für Krankenhaushygieniker und Hygienepersonal gleich, die wir nicht mittragen wollen und nicht mittragen können.

Zu Frage 3: Auf Basis zu der in Frage 1 genannten Erhebung zum Hygienepersonal in den Thüringer Krankenhäusern über die Gesundheitsämter wurde seitens des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz ein zusammenfassender Bericht erstellt, der es ermöglicht, die Situation in den überprüften Krankenhäusern im Einzelnen zu beurteilen. Diesen Bericht gilt es nun zu prüfen und in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern insbesondere auf Einrichtungen zuzugehen, die deutlich die Vorgaben der Hygieneverordnung nicht einhalten, um die Hintergründe dafür in Erfahrung zu bringen und gemeinsam die Möglichkeiten für eine Verbesserung der Situation zu erörtern.

Eine Herausforderung stellt sich auch im Bereich des Hygienepersonals: der Mangel an Fachkräften. Nach Auskunft der Landesärztekammer haben in Thüringen inzwischen 26 Ärzte die strukturierte curriculare Fortbildung Krankenhaushygiene abgeschlossen und 15 Ärzte befinden sich zurzeit noch in der Fortbildung. Darüber hinaus haben 329 Thüringer Ärztinnen und Ärzte seit 2012 die Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ bei der Landesärztekammer erworben. Ferner wurde am Universitätsklinikum Jena mit dem Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene eine neue Weiterbildungseinrichtung geschaffen, an der in naher Zu

(Ministerin Werner)

kunft Ärztinnen und Ärzte zum Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin weitergebildet werden können.

Unter Berücksichtigung dieser Zahlen und Fakten sollten wir in Thüringen die Voraussetzungen haben bzw. in nächster Zukunft bekommen, dass die Krankenhäuser auch in Thüringen die Möglichkeiten vorfinden, die Anforderungen der Thüringer Hygieneverordnung erfüllen zu können. Dies gilt es, wie bereits gesagt, in einem kommenden Schritt zu erörtern.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommt als letzte Fragestellerin für heute Abgeordnete Schulze von der CDU-Fraktion zum Zug. Die Mündliche Anfrage hat die Drucksachennummer 6/5851.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Musikalische Grundschule „Geschwister Scholl“ in Ponitz soll geschlossen werden

Wie „Ostthüringer Zeitung“ und „Osterländer Volkszeitung“ am 15. Juni 2018 berichteten, informierte das Schulamt Ostthüringen über die Auslagerung der Grundschule „Geschwister Scholl“ Ponitz nach Schmölln und Gößnitz für das Schuljahr 2018/2019 und die Schließung der Schule. Als Grund wird die Personalsituation angegeben; des Weiteren hört die jetzige Schulleiterin auf. Kritisiert wird die Vorgehensweise des Schulamts Ostthüringen sowie die Umsetzung der Informationspflicht gegenüber dem Schulträger, der Gemeinde, Eltern und Schülern. Die Eltern sollen sich bis 22. Juni 2018 entscheiden, ob ihr Kind in die Grundschule Schmölln oder Gößnitz geht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nach der Kündigung der Schulleiterin ergriffen, um die Stelle neu zu besetzen?

2. Wann hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das Landratsamt Altenburger Land als staatlichen Schulträger über die Kündigung der Schulleiterin bzw. die Rückkehr der zwei abgeordneten Lehrer an ihre Stammschulen informiert?

3. Wann erfolgte die Abstimmung mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt Ostthüringen über die Auslagerung der Schule für das Schuljahr 2018/2019 sowie mit den Schulleitern der aufnehmenden Grundschulen über die Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler?

4. Mit welchem Ergebnis wurden die personellen und räumlichen Situationen der aufnehmenden Grundschulen in Schmölln und Gößnitz im Vorfeld geprüft?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schulze beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – gestatten Sie mir vor der Beantwortung der Fragen eine Vorbemerkung: Die mit den Aufgaben der Schulleiterin betraute Lehrerin hat zum Ende des Schuljahrs gekündigt, wodurch sowohl die Schulleitungsaufgaben vakant, als auch die Unterrichtsabsicherung im kommenden Schuljahr gefährdet ist. Ihnen ist bekannt, dass es gerade im ländlichen Raum Probleme bei der Personalgewinnung im Schuldienst gibt. Gleichzeitig ist es unverzichtbar, dass eine gute und verlässliche Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ponitz im kommenden Schuljahr sichergestellt wird. Dieses Ziel kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden: Erstens, durch die Gewinnung einer neuen und erfahrenen Lehrkraft für den Standort Ponitz, zweitens die Etablierung einer Kooperation mit benachbarten Schulen oder drittens die angedachte vorübergehende Beschulung an einem anderen Standort. Für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die Variante 1 in kurzfristiger Perspektive die Vorzugsvariante. In einer mittelfristigen Perspektive sollte im Rahmen der notwendigen Überarbeitung des Schulnetzplans im Jahr 2019 Variante 2, also die Kooperation, durch den Schulträger geprüft werden. Hier laufen gute Gespräche in der Region, die das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie das staatliche Schulamt Ostthüringen aktiv begleiten.