Protocol of the Session on June 22, 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schulze beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – gestatten Sie mir vor der Beantwortung der Fragen eine Vorbemerkung: Die mit den Aufgaben der Schulleiterin betraute Lehrerin hat zum Ende des Schuljahrs gekündigt, wodurch sowohl die Schulleitungsaufgaben vakant, als auch die Unterrichtsabsicherung im kommenden Schuljahr gefährdet ist. Ihnen ist bekannt, dass es gerade im ländlichen Raum Probleme bei der Personalgewinnung im Schuldienst gibt. Gleichzeitig ist es unverzichtbar, dass eine gute und verlässliche Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Ponitz im kommenden Schuljahr sichergestellt wird. Dieses Ziel kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden: Erstens, durch die Gewinnung einer neuen und erfahrenen Lehrkraft für den Standort Ponitz, zweitens die Etablierung einer Kooperation mit benachbarten Schulen oder drittens die angedachte vorübergehende Beschulung an einem anderen Standort. Für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die Variante 1 in kurzfristiger Perspektive die Vorzugsvariante. In einer mittelfristigen Perspektive sollte im Rahmen der notwendigen Überarbeitung des Schulnetzplans im Jahr 2019 Variante 2, also die Kooperation, durch den Schulträger geprüft werden. Hier laufen gute Gespräche in der Region, die das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie das staatliche Schulamt Ostthüringen aktiv begleiten.

Wie Minister Holter in der Aktuellen Stunde ausführte, gab es vorgestern ein Gespräch mit allen Beteiligten vor Ort. Im Ergebnis des Gesprächs kann ich Ihnen mitteilen, dass der Unterricht im nächsten Schuljahr am Standort Ponitz stattfinden wird, worüber die Eltern nun auch offiziell per Brief informiert werden.

Zu Frage 1: Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, wurden in erster Linie Möglichkeiten geprüft, den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler abzusichern. Die Beauftragung einer Lehrerin oder eines Lehrers mit den Schulleitungsaufgaben hätte sich nach der Variante der Unterrichtsabdeckung gerichtet.

(Ministerin Werner)

Zu Frage 2 und 3: Die Abstimmung erfolgte am 12. Juni 2018 in einer Arbeitsberatung mit dem Schulträger Landkreis Altenburger Land und den zwei Schulleiterinnen der aufnehmenden Grundschulen in Gößnitz und in Schmölln.

Zu Frage 4: Auch wenn im Gespräch am Mittwoch vereinbart wurde, den Unterricht am Standort Ponitz fortzuführen, gab es natürlich im Zuge der Diskussionen eine Prüfung, ob die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus Ponitz in den möglichen Aufnahmeschulen möglich ist. Alle 45 Schülerinnen und Schüler aus Ponitz hätten von den Grundschulen in Gößnitz und in Schmölln aufgenommen werden können. Die Aufnahme der Schulanfängerinnen und Schulanfänger hätte gegebenenfalls dazu geführt, dass an einem der Standorte, also entweder Gößnitz oder Schmölln, eine Klasse mehr gebildet werden muss. Personell hätte diese Klasse mit Pädagogen aus der Grundschule in Ponitz abgesichert werden können. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 2 bis 4 hätten ohne Klassenneubildung an den Grundschulen in Gößnitz und in Schmölln aufgenommen und beschult werden können.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Frau Schulze.

Vielen Dank. Ich habe es akustisch nicht ganz verstanden. Also am 2. Juni erfolgte die Abstimmung – ist das so richtig?

Am 12. Juni.

Am 12. Vielen Dank. Zu meiner ersten Nachfrage: Es erfolgte ja, wie ich gehört habe, eine Kommunikation zwischen dem Schulamt und dem Ministerium, und zwar schriftlich. Meine Frage ist: Wieso hat das Ministerium erst dieser Auslagerung der Schule zugestimmt? Denn ich nehme an, das Schulamt hat nur daraufhin entschieden und die Schulkonferenz eingerichtet und ganz kurz hinterher kam dann der Stopp der ganzen Angelegenheit. So erfreulich wie das ist, aber mich interessiert der Ablauf des Verfahrens.

Es gab zwischen dem Schulamt Ost und dem Ministerium ein Missverständnis dahin gehend, dass im Ministerium die Zuarbeit so verstanden wurde, dass die Abstimmung mit dem Schulträger und den Eltern bereits erfolgt sei, und unter dieser Voraus

setzung gab es die Zustimmung zu dieser Maßnahme.

Gibt es weitere Nachfragen?

Ich hätte noch eine. Wir haben ja in Thüringen ein Lehrerproblem, also uns fehlen Lehrer. Jetzt hat die Schulleiterin gekündigt. Mit Erschrecken habe ich am Mittwoch zur Aktuellen Stunde vom Abgeordneten Wolf vernommen, dass die Schulleiterin nicht kooperieren wollte. Jetzt stellt sich mir die Frage: Wieso lassen wir eine Fachkraft, eine ausgebildete Lehrerin, die lange Zeit im Schuldienst ist, einfach so an eine andere Schule gehen? Welche Maßnahmen werden denn da unternommen, um solche Lehrer hier in Thüringen zu halten?

Die Frage finde ich jetzt ein bisschen schwierig, weil Lehrer und Lehrerinnen ja eine eigene Berufswahl haben. Also was denken Sie, was wir tun sollen? Sie festbinden? Also wir haben versucht, für die Lehrkraft, die nicht die Schulleiterin war, sondern mit den Schulleitungsaufgaben betraute Lehrerin, eine Nachfolgerin, einen Nachfolger zu finden. Das war bis dahin nicht gelungen, sieht jetzt aber im Moment ganz gut aus.

Jetzt haben sich Herr Tischner und Frau Rosin zeitgleich gemeldet. Wer fängt an? Herr Tischner hat das schon entschieden. Herr Tischner.

Ja, vielen Dank. Frau Staatssekretärin, ich habe Sie richtig verstanden, dass die Schulleiterstelle für die 45 Schüler neu ausgeschrieben wird? Meine Nachfrage: Wir haben ja schon öfter hier im Plenum den Fall Obergrochlitz diskutiert, wo derzeit ungefähr 50 Schüler ausgelagert sind und Sie mehrfach betont haben, dass die Schulleiterstelle in Obergrochlitz durch das Bildungsministerium nicht neu ausgeschrieben wird. Wie verhält sich das Ministerium jetzt bei der Schule in Obergrochlitz, wo ja eigentlich mehr Schüler unterrichtet werden als hier in Ponitz?

Zu Obergrochlitz habe ich jetzt keine aktuellen Informationen dabei. Allerdings habe ich nicht gesagt, dass die Schulleiterstelle ausgeschrieben wird, wir werden das Problem zunächst mit der halben Abordnung einer weiteren Lehrerin zu lösen versuchen und eine der jetzt schon da seienden Lehre

(Staatssekretärin Ohler)

rinnen wird, durch einen Mentorin unterstützt, die Schulleitungsaufgaben übernehmen.

Frau Rosin.

Danke. Sie führten ja aus, dass die Schulleiterin der Schule in Ponitz mit der Wahrnehmung der Schulleitung beauftragt ist. Können Sie bitte sagen, seit wann die Beauftragung läuft, also wie lange die Kollegin diesen Dienst in Beauftragung ausübt und wann geplant war, diese Stelle, also diese Schulleiterin, im Amt zu besetzen?

Also ich kann mal versuchen, den Werdegang darzustellen, wie er bisher war. Die letzte bestellte Schulleiterin ist im Jahr 2013 aus dem Dienst ausgeschieden. Dann hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im März 2014 dem Schulträger den Hinweis gegeben, dass aufgrund der geringen Schülerzahlen die schulorganisatorische Absicherung des Unterrichts auf Dauer gefährdet erscheint. Dann hat der Schulträger entschieden, Ende 2016 die Schülerzahlen neu zu bewerten, und wollte dann im Februar 2017 die Schulnetzplanung Gößnitz-Ponitz fortschreiben. Im Februar 2015 gab es ein Gespräch mit den Eltern und Gemeindevertretern in Ponitz. Es wurde aber wegen der Bedenken, ob die Schule bestehen bleibt oder nicht, auch seitens des Schulträgers erstmal keine neue Ausschreibung der Schulleiterstelle getätigt, sondern die Lehrerin wurde mit der Schulleitungsaufgabe beauftragt. Und wenn ich das den Informationen jetzt richtig entnehme, vermute ich, es war 2015, genau müsste ich es aber noch mal nachliefern.

Es gibt leider keine weitere Nachfragemöglichkeit mehr.

Ganz kurz noch eine letzte Ergänzung: Gekündigt hat sie dieses Jahr und seitdem wurde versucht, eine dritte Kollegin an die Schule zu bekommen, bisher ohne Erfolg. Das war der Nachsatz noch.

Ich schließe damit die Fragestunde und es geht weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 11, das Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/5826, erste Beratung. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Sie hat noch eine Frage!)

Die ist hier nicht ausgedruckt in meiner Liste, warum auch immer. Ich dachte auch gestern, es wären acht Fragen gewesen. Ich habe hier einen Rollenplan und da sind sieben Fragen. Also es tut mir leid, ich habe sie hier nicht. Aber wenn Sie sagen, Sie haben eine Frage, ich erinnere mich an gestern, dann würde ich sagen, stellen Sie sie noch.

(Zwischenruf Abg. Rosin, CDU: Okay!)

Entschuldigung, dann gehen wir noch mal zurück zur Fragestunde.

Herr Staatssekretär von Ammon hat die Antwort dabei, dann wird alles gut. Frau Kollegin Rosin, Sie haben das Wort. Es hätte ja sein können, dass Sie es zurückgezogen hätten. Wie gesagt, ich habe es nicht mehr im Rollenplan.

Ja, danke.

Bauliche und personelle Voraussetzungen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl

Seit Herbst 2017 betreibt des Land Thüringen in der kreisfreien Stadt Suhl die einzige Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im Freistaat. An diesem Standort befindet sich auch die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Eine staatliche Leitungsfunktion in der Einrichtung, die regelmäßig mehrere Hundert Flüchtlinge verschiedener Nationalitäten und Religionszugehörigkeiten beherbergt, gibt es trotz immer wiederkehrender Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern und den damit einhergehenden Polizei- und Feuerwehreinsätzen bisher nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt soll eine staatliche Leiterin/ein staatlicher Leiter mit welcher Qualifikation in der Erstaufnahmeeinrichtung eingestellt werden?

2. Wie kann sichergestellt werden, dass über die übliche Arbeitszeit hinaus eine Leitung der Einrichtung über 24 Stunden gewährleistet wird, da Asylbewerber häufig in den Nachtstunden in der Einrichtung eintreffen?

3. Sind in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl die baulichen Voraussetzungen gegeben bzw. wann sind die Diensträume für die Leitung der Einrichtung bezugsfertig?

4. Wann werden in der Einrichtung selbst, auf dem Gelände und im Außenbereich die vom Wachschutz und der Suhler Polizei geforderten Videokameras installiert, um die Asylbewerber, hier besonders die Frauen und Kinder, besser zu schützen

(Staatssekretärin Ohler)

und um den Missbrauch der Feuermeldeanlage zu vermeiden bzw. zu minimieren?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rosin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Seit ihrem Bestehen stand und steht die Erstaufnahmeeinrichtung Suhl unter Leitung des Landesverwaltungsamts und damit unter einer staatlichen Leitung. Am 23. April 2018 wurde die stellvertretende Abteilungsleiterin für Soziales im Landesverwaltungsamt mit der Leitung des operativen Aufbaustabs und der künftigen Leitung des Kompetenzzentrums Asyl beauftragt. Sie stellt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl derzeit wöchentliche Sprechstunden und Dienstberatungen sicher, koordiniert die Tätigkeit der Dienstleister vor Ort und stimmt die Prozesse im Landesverwaltungsamt mit Bezug auf die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl ab.

Zu Frage 2: Die Aufnahme von Flüchtlingen in der Einrichtung ist jederzeit gewährleistet – entweder durch den Sozialdienst oder durch den Wachdienst. Kommen Geflüchtete in den Abendstunden oder nachts an, erfolgt die Ausstellung der Ankunftsnachweise, die sogenannte AKN-Erfassung im unmittelbaren Nachgang.

Zu Frage 3: Der Leiterin des Aufbaustabs steht ein Besprechungsraum in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl zur Verfügung. Die kurzfristige Anmietung eines weiteren Büroraums ist beabsichtigt. Für das gesamte Kompetenzzentrum Asyl sind die räumlichen Voraussetzungen noch zu schaffen. Hierzu finden derzeit Abstimmungen zwischen dem Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Liegenschaftsmanagement und der Vermieterin des Objekts statt. Nach notwendigen Umzügen innerhalb des Hauses, baulicher Herrichtung und technischer Ausstattung der entsprechenden Räume soll das gesamte Kompetenzzentrum Asyl sodann zügig in der Erstaufnahmeeinrichtung voll arbeitsfähig sein.

Zu Frage 4: Für die Installation einer Videoüberwachungsanlage in der gesamten Erstaufnahmeeinrichtung sehe ich derzeit keine Notwendigkeit. In Abstimmung mit der Stadt Suhl wurden Anfang Mai 2018 Änderungen an den Brandmeldeanlagen der Häuser 18 bis 20 der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl umgesetzt, um Missbräuchen entgegenzuwirken. Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich nur eine Option unter mehreren. Inwieweit sie tatsächlich

konkret umsetzbar ist und zu effektiven Ergebnissen führen kann, bedürfte zunächst einer intensiven Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem sind datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten und ist eine vorherige Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz erforderlich.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Frau Rosin.