Protocol of the Session on June 22, 2018

Und das Zweite ist, was Sie richtig sagen, die Peterskirche soll auch mit Blick auf die Achava-Festspiele usw. nicht nur für 2018, sondern vielleicht auch darüber hinaus als Veranstaltungsort wieder eröffnet werden, bzw. soll zumindest die Möglichkeit eröffnet werden, dass es ein Veranstaltungsort ist. Nun haben wir im Landeshaushalt gesehen, dass für 2018 500.000 Euro und für 2019 2 Millionen Euro für die Stiftung aufgestockt wurden. Für 2018 ist die Begründung: Die Mittelaufstockung ist für die Klosterkirche Sankt Peter notwendig. Sie sprachen aber von 5 Millionen Euro. Das heißt – das habe ich nicht richtig mitbekommen bei Ihrer Beantwortung –, wann stehen die 5 Millionen Euro zur Verfügung? Die Vorplanung 2018 – ist das richtig? – und die Realisierung 2019, sodass mit den 5 Millionen Euro 2019 zu rechnen ist – wenn Sie das noch mal konkret sagen würden.

Sie haben Fragen zu Finanzen auf drei Ebenen gestellt. Ich würde vorschlagen, dass wir die Zahlenmaterialien dann auch noch mal gesondert nachliefern. Das war zum einen die Frage, wie der bisherige Stand der Finanzplanung BUGA auf der Landesförderseite aussieht. Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht zur Verfügung stellen. Die Information würde ich Ihnen nachreichen.

Das Zweite – darauf will ich einfach noch mal hinweisen – würde auch das deutlich machen: Wir reden einerseits über die BUGA und wir reden andererseits über Mittel, die im Landeshaushalt eingestellt sind, um die Defensionskaserne zu ertüchtigen. Dafür sind die Mittel im Einzelplan 18 vorgesehen, um dann eben beispielsweise, sofern die entsprechenden Voruntersuchungen dies gewährleisten, dort auch ein entsprechendes Landesmuseum unterzubringen. Gesondert davon, und das nimmt wieder Bezug auf die Frage 1 nach den BUGA-Mitteln, ist, was dann in der Gebäudehülle Defensionskaserne mit welchen Mitteln finanziert wird, nämlich Restaurant, Ausstellungsflächen, Landespräsentation etc., Gebäudehülle und die einzelnen Elemente, die aus BUGA-Mitteln.

Das Dritte ist die Peterskirche. Hier habe ich vom Gesamtfinanzierungsbedarf gesprochen gehabt. Hier ist mit Blick auf den Gesamtfinanzierungsbe

darf entsprechend aufgestockt worden in dem Sinne, wie Sie es jetzt für 2018 und 2019 und mit entsprechender Verpflichtungsermächtigung hier zitiert haben. Aber ich würde Ihnen zu dem Gesamtkomplex die Zahlen einfach noch mal gesondert zur Verfügung stellen.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schaft von der Fraktion Die Linke mit der Drucksache 6/5831. Bitte, Herr Schaft.

Ja, vielen Dank.

Inkrafttreten der neuen Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung

Seit mehreren Monaten wird seitens der Landesregierung eine Änderung der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden diskutiert. Nach mir vorliegenden Informationen befindet sich der Verordnungsentwurf derzeit in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

2. Welche Schritte sind bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung noch nötig?

3. Was sind die Hauptinhalte des Änderungsentwurfs?

4. Wann soll die neue Verordnung in Kraft treten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ziel ist es, die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung vom 20. Mai 2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Juni 2015, neu zu fassen. Sie regelt die Grundsätze der Unterbringung und der sozialen Betreuung und Beratung von Personen nach § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Der betreffende Verordnungsentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den zuständigen

(Abg. Walsmann)

Ressorts zur Stellungnahme übersandt. Das Vorbringen zu einzelnen Regelungen wurde mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände erörtert. Die danach erforderliche Prüfung des Ministeriums, welche Aspekte bzw. Änderungsvorschläge der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt werden können, steht kurz vor dem Abschluss. Das Ergebnis bedarf noch der abschließenden Ressortabstimmung.

Zu Frage 2: Im weiteren Verfahren sind das Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium sowie das Benehmen mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gemäß § 2 Abs. 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 2 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes herzustellen. Schließlich ist in Abstimmung mit der Thüringer Staatskanzlei noch die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vorzunehmen.

Zu Frage 3: Insbesondere unter Berücksichtigung der sogenannten Aufnahmerichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats vom 26. Juni 2013 wurden verschiedene Bestimmungen in der ThürGUSVO überarbeitet. Dies betrifft vor allem die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen mit Ruheund Rückzugsmöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Personen, die Erstellung und Umsetzung von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten und die Qualifikationsanforderungen an die Sozialbetreuung.

Zu Frage 4: Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderungsverordnung kann derzeit noch nicht genannt werden, da erst das Ergebnis der Abstimmungen abgewartet werden muss.

Vielen Dank.

Gibt es Zusatzfragen? Frau Kollegin Berninger.

Sehr geehrter Herr von Ammon, Sie haben jetzt gerade zum Schluss gesagt, eine konkrete zeitliche Ansage können Sie noch nicht machen, aber Sie haben ja noch nicht mal eine unkonkrete gemacht. Sie haben in der Antwort auf Frage 2 gesagt, die kommunalen Spitzenverbände haben Stellungnahmen abgeben können und es habe eine Ressortanhörung gegeben und die abschließende Ressortabstimmung stehe noch aus. Können Sie denn dafür einen Zeitraum benennen, wann die beginnt, für wie lange die angedacht ist, wann das Finanzministerium dann die letzte Prüfung vornimmt, damit es einen ungefähren Zeitraum gibt? Diskutiert wird ja schon seit etlichen Monaten über diese Veränderung.

Das liegt natürlich in der Natur der Sache bei Abstimmungen, dass man einen konkreten Zeitpunkt nicht nennen kann, denn je nachdem, welche Änderungen wir von den kommunalen Spitzenverbänden einarbeiten werden, müssen wir uns mehr oder weniger noch einmal mit den Ressorts auseinandersetzen. Ich gehe aber davon aus, dass die Abstimmungen zeitnah, spätestens nach der Sommerpause, beendet sind.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann ist der nächste Fragesteller Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/5832.

Zunächst besten Dank, Frau Präsidentin.

ACAB-Schmierereien in Thüringen

Im Mai beseitigte Thüringens Minister für Inneres und Kommunales öffentlichkeitswirksam eine ACAB-Schmiererei („All Cops Are Bastards“) und wurde in der Presse mit der folgenden Aussage zitiert: „Menschen, die unseren freiheitlich-demokratischen Staat schützen, als ‚Bastarde‘ zu bezeichnen, ist verletzend und menschenverachtend.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist der Landesregierung eine Häufung von ACAB-Schmierereien in welchen Regionen Thüringens bekannt?

2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit ACAB-Schmierereien in den Jahren 2014 bis 2018 jeweils eingeleitet (bitte nach Jahren darstellen)?

3. In welchem Umfang plant die Landesregierung, weitere ACAB-Schmierereien zu beseitigen (bitte begründen)?

4. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Häufung von ACAB-Schmierereien in Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Verwenden der Parole ACAB ist kein neues Problem. Seit den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts dient diese Buchstabenkombinati

(Staatssekretär von Ammon)

on der Verunglimpfung und Beleidigung von Polizisten. In Thüringen ist dieses Phänomen ebenfalls seit vielen Jahren zu beobachten. In den letzten Jahren jedoch ist eine Zunahme von Sachbeschädigungen durch das Schmieren oder Sprühen dieser Zeichenfolge festzustellen. „Die Kundgabe der Buchstabenkombination ACAB im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne Weiteres strafbar.“ Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2016 ausgeführt. Unabhängig hiervon stellt das Anbringen von Schmierereien, Graffiti und Ähnlichem ohne Einverständnis der Eigentümer in der Regel eine strafbewährte Sachbeschädigung dar. Der Schwerpunkt der Begehung von Sachbeschädigungen unter Verwendung dieser Buchstabenkombination ist der Schutzbereich der Landespolizeidirektion Erfurt mit seiner vornehmlich städtischen Struktur.

Zu Frage 2: Die Thüringer Polizei nahm von 2014 bis Juni 2018 in 718 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung auf, bei denen die Zeichen ACAB verwendet wurden. Im Jahr 2014 wurden 102 Fälle, im Jahr 2015 94 Fälle, im Jahr 2016 127 Fälle, im Jahr 2017 192 Fälle und im Jahr 2018 bislang 203 Fälle registriert.

Zu Frage 3: Die Thüringer Strafverfolgungsbehörden nehmen ihre Aufgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und der Strafverfolgung wahr. Dazu gehört die Bekämpfung aller Straftaten, einschließlich von Sachbeschädigungen durch das Schmieren bzw. Sprühen von Parolen und Symbolen. Mit der Beseitigung solcher gesprühten Zeichen am 26. Mai 2018 setzte der Innenminister ein Zeichen, solche Sachbeschädigungen und Parolen nicht länger zu dulden. Zugleich war es ein Appell an die Hauseigentümer, derartige Schmierereien zu beseitigen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung verurteilt Straftaten jeder Art. Dies schließt Sachbeschädigungen an Immobilien und anderen Gegenständen ein. Ich teile die Einschätzung, dass die Bezeichnung „Bastarde“ verletzend und verachtend ist, insbesondere für diejenigen, die unseren freiheitlich-demokratischen Staat schützen und verteidigen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Walk, bitte.

Ich habe eine Nachfrage zu Antwort 2, den eingeleiteten Ermittlungsverfahren: Hatten Sie den Straftatbestand dazugesagt?

Sachbeschädigung.

Danke. Dann die zweite Frage: Gibt es auch eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung? Sie haben ja ausgeführt, dass die Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne Weiteres infrage gestellt werden kann, deswegen nicht unbedingt strafbewehrt ist. Wurden dennoch Verfahren eingeleitet?

Davon ist mir nichts bekannt.

Es gibt eine weitere Nachfrage von Abgeordneter König-Preuss. Bitte.

Danke für die Antwort. Herr Staatssekretär, Sie hatten unter der Antwort zu Frage 2 aufgeführt, wie viele Sachbeschädigungen mit der entsprechenden Parole in den Jahren 2014 bis 2018 erfasst wurden. Werden denn auch Graffitis mit anderen Inhalten derart detailliert erfasst? Ich möchte als ein Beispiel da nur die diversen Graffitis in Eisenach mit „Nazikiez“, „NS-Zone“ und Ähnlichem mehr erwähnen. Oder ist das sozusagen eine Spezifik für die hier behandelten Parolen?