Es ergeht wiederum der dringliche Appell an die Landesregierung, alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um Immobilienveräußerungen seitens des Landes an Rechtsextremisten zu verhindern und Kommunen und Privatpersonen jede erdenkliche Hilfe anzubieten und zu sensibilisieren, um Immobilienveräußerungen an Rechtsextremisten zukünftig zu verhindern. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist es dabei besonders wichtig, dass frühzeitig Kontakt mit den jeweiligen kommunalen Verwaltungsspitzen aufgenommen und entsprechende Hilfe angeboten wird.
Erfreut zeigte sich die Parlamentarische Kontrollkommission, dass es im Ballstädt-Prozess vor dem Landgericht Erfurt auch aufgrund der durch die eine G10-Maßnahme gewonnenen Erkenntnisse zu einer Verurteilung von elf der 15 Angeklagten gekommen ist. Leider hat der Abschluss des Verfahrens nur vorläufigen Charakter, da alle Verurteilten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, leider muss ich an dieser Stelle eine weitere Thematik ansprechen, die die Parlamentarische Kontrollkommission im Berichtszeitraum beschäftigt hat und die in ihrer Widerwärtigkeit sicher nur wenige vergleichbare Beispiele findet. Unsere Abgeordnetenkollegin Katharina König-Preuss war Ende des Jahres 2016 erneut mit Morddrohungen gegen ihre Person und ihren Vater konfrontiert. In einem Musikstück der rechtsextremistischen Musikgruppe „Erschießungskommando“ aus der Schweiz, welches auch zeitweise auf Youtube eingestellt war, wurden sie und ihr Vater mit dem Tode bedroht. Und wäre dies nicht schon genug, wurde dies in abstoßender Weise im Liedtext beschrieben. Zudem fand auch der Thüringer Landtag Erwähnung. Wegen des Inhalts der Liedtexte wurden mehrere Strafanzeigen gestellt. Auch der Landtagspräsident wandte sich in der Sache an den Minister für Inneres und Kommunales und an den Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit der Bitte, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Strafbarkeit aufzuklären und die Verantwortlichen einer spürbaren und für potenzielle Nachahmer abschreckenden Bestrafung zuzuführen.
Werte Kollegin König-Preuss, liebe Katharina, seien Sie sich der Solidarität der Parlamentarischen Kontrollkommission und des Hohen Hauses sicher.
Einen solchen Angriff auf Ihre Person und Ihren Vater betrachten wir als einen Angriff auf uns alle hier in diesem Hause, auf den Thüringer Landtag und auf unser freiheitliches Gemeinwesen, meine Damen und Herren.
Es ergeht vor dem Hintergrund gemachter Erfahrungen aus der Vergangenheit – ich erinnere hier auch an das Stichwort „RAF 4.0“ – der ausdrückliche Appell an die Landesregierung, Bedrohungen von Abgeordneten und Repräsentanten des Staates ernst zu nehmen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf ein weiteres Ereignis zu sprechen kommen. In der planmäßigen Novembersitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission informierte der Präsident Herr Kramer unter dem Tagesordnungspunkt „Aktuelle Berichterstattung“ über eine am Vormittag begonnene Kunstaktion des Zentrums für politische Schönheit in Bornhagen, Eichsfeld. Das in Berlin ansässige Zentrum für politische Schönheit, ZPS, machte damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wohnhaus des Thüringer Fraktionsvorsitzenden der AfD auf dessen geschichtslose, die Schoah relativierende Rede vom Januar 2017 in Dresden aufmerksam. Auf Rückfrage der Abgeordneten bestätigte der Präsident, dass es sich bei der Kunstaktion wie auch beim ZPS entgegen ursprünglicher Befürchtungen auf der Grundlage der eigenen Darstellung des ZPS um kein beobachtungswürdiges Vorkommnis oder einen nach den Kriterien des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu beobachtenden Personenzusammenschluss handelt. Die Information sei lediglich aus aktuellem Anlass gegeben worden. Die öffentliche politische Debatte in Thüringen, die teilweise auch überregional geführt wurde, war auf Antrag eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission Anlass für eine weitere Befassung in unserem Gremium.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der Agenda stand im Berichtszeitraum die Wachschutzproblematik. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission damit beschäftigt. War zum damaligen Zeitpunkt die scheinbar unzureichend geregelte Zuständigkeit für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im wirtschaftlichen Bereich im Zentrum der Diskussion, so kristallisierten sich nunmehr Probleme bei dem in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachpersonal heraus. Leider war festzustellen, dass in den Flüchtlingsunterkünften auch Personen im Wachschutzbereich beschäftigt sind, die psychisch labil, charakterlich nicht geeignet und teilweise auch kriminell oder eben einfach extremistisch waren. Dies betrachtete die Parlamentarische Kontrollkommission mit Sorge. Mit dem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom November 2016, mit dem die Gewerbeordnung geändert wurde, sind nunmehr rechtliche Verbesserungen eingetreten. Zum 1. Dezember 2016 wurde die Möglichkeit für die Gewerbebehörden eingeführt, zum Zwecke der Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und dem zur
Bewachung von Asyl- und Flüchtlingsheimen oder zugangsgeschützten Großveranstaltungen eingesetzten Personal auch in nicht leitender Funktion eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchzuführen. Bis zum 31. Dezember 2018 wird zudem ein bundesweites Bewachungsregister aufgebaut, welches bundesweit Grunddaten zu Bewachungsunternehmen und eingesetztem Bewachungspersonal enthält, einschließlich Verweisen auf aktuelle Sachkundenachweise und Zuverlässigkeitsprüfungen. Schließlich erfolgt beginnend mit dem 1. Januar 2019 eine Regelabfrage über das Bewachungsregister bei den Verfassungsschutzbehörden für Bewachungsunternehmer und das zur Bewachung von Asyl- bzw. Flüchtlingsunterkünften oder zugangsgeschützten Großveranstaltungen eingesetzte Personal auch in nicht leitender Funktion. Zudem wird eine Nachberichtspflicht für die Verfassungsschutzbehörden eingeführt, soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt reelle Erkenntnisse zur Person ergeben.
Für die Parlamentarische Kontrollkommission ist es wichtig, dass die zuständigen Gewerbebehörden alle notwendigen Informationen einholen können, damit insbesondere in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften nur wirklich charakterlich geeignetes und zuverlässiges Personal, welches auf dem Boden des Grundgesetzes steht, eingesetzt wird. Auch Mitglieder einer verfassungswidrigen, aber nicht verbotenen Partei stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Ausdrücklich möchte ich darauf verweisen, dass die angeführten Kritikpunkte keine Pauschalisierung sein sollen. Doch ist gerade das Wachpersonal häufig erster Ansprechpartner der Flüchtlinge und Asylbewerber bei Vorkommnissen in den Einrichtungen noch vor dem Eintreffen von Polizeikräften. Somit darf an der Eignung des eingesetzten Personals keinerlei Zweifel bestehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes gibt sich die Parlamentarische Kontrollkommission eine Geschäftsordnung. Die aktuelle Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission hat dabei den Charakter eines Gesamtpakets. Das heißt, sie füllt das Verfassungsschutzgesetz nicht nur in zulässiger Weise aus, sondern beinhaltet auch deklaratorisch die Regelungen der Kommission aus dem Gesetz selbst. Die Geschäftsordnung stellt damit eine Arbeitserleichterung dar, da nicht mit Verweisen auf das Gesetz gearbeitet, sondern volltextlich das Gesetz wiedergegeben wird. Die Geschäftsordnung unterliegt einer ständigen Revision. So wurden in der Neufassung vom Februar 2017 zum einen gefasste Grundsatzbeschlüsse aufgenommen, zum anderen weitere Sachverhalte, die aus Sicht der Kommission im Lichte der Kommissionstätigkeit die Geschäftsordnung enthalten soll.
Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen. Es wurde die Regelung aufgenommen, dass die Stabsstelle Controlling im Amt für Verfassungsschutz in der Regel halbjährlich zu ihrer Tätigkeit berichtet, im Weiteren eine Regelung, dass nicht nur zu Beginn einer Wahlperiode, sondern auch bei wesentlichen Änderungen während der Wahlperiode über Eckdaten der Aufgabenwahrnehmung des Amts für Verfassungsschutz und die durch das Amt genutzten Immobilien sowie das in den jeweiligen Bereichen eingesetzte Personal zu berichten ist. Es fand Aufnahme die monatliche Berichterstattung über die Zurückstellung von Benachrichtigungen der Betroffenen und erheblich Mitbetroffenen nachrichtendienstlicher Maßnahmen nach § 18 Abs. 3 des Verfassungsschutzgesetzes. Auf der Grundlage eines schriftlichen Berichts berichtet die Landesregierung in der Parlamentarischen Kontrollkommission in der nächstfolgenden Sitzung mündlich hierüber. Ebenfalls Geschäftsordnungsrang hat nunmehr die Befugnis der von den Mitgliedern der Kommission benannten Mitarbeiter der Fraktionen, grundsätzlich auch die Protokolle der Kommissionssitzungen einsehen zu können. Der Leiter der Stabsstelle Controlling oder sein Vertreter können zudem nun an jeder Kommissionssitzung teilnehmen, ohne dass es dafür eines jeweiligen Kommissionsbeschlusses bedarf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes wurden die Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission bei der Kontrolle der Landesregierung deutlich erweitert. Ich hatte es bereits gesagt. Diese Befugniserweiterung bezieht sich auch auf die Einbindung der Parlamentarischen Kontrollkommission beim Erlass und der Änderung von Dienstanweisungen des Amts für Verfassungsschutz. So unterrichtete die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission über den Inhalt der Dienstanweisungen und über jede Änderung vor deren Erlass. Handelt es sich um die Dienstanweisung zum Einsatz von Vertrauensleuten, so ist die Parlamentarische Kontrollkommission vor Erlass und jeder Änderung anzuhören. Der Parlamentarischen Kontrollkommission wurden bislang die Dienstvorschriften Controlling und Auswertung vorgelegt. Die Dienstvorschrift Controlling stellt eine Ergänzung zum Gesetz dar, etwa zur Beachtung der Auswertungsstandards durch Stabsstelle Controlling und deren Hinwirken auf die Qualitätssicherung.
Zur Erläuterung der Dienstvorschrift einige Begrifflichkeiten: Ziel war es, ein verständliches Papier zur erstellen in Form eines Komplettpakets bei der Geschäftsordnung, das in der täglichen Arbeit zu Rate gezogen werden kann und als Handreichung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt das Ansinnen der Dienstvorschrift als Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit und nahm sie zustimmend zur
Kenntnis. Ihr ist wichtig, in regelmäßigen Abständen über die Handhabbarkeit der Dienstvorschrift informiert zu werden, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Neben den benannten Dienstvorschriften befinden sich weitere Dienstvorschriften in der Überarbeitung. Die Parlamentarische Kontrollkommission geht davon aus, dass die Entwürfe dieser Dienstvorschriften ebenfalls frühzeitig vorgelegt werden.
„Das Amt für Verfassungsschutz wird zum 1. Januar 2015 bei dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium errichtet. Die Landesregierung prüft die Regelungen dieses Gesetzes zwei Jahre nach der Errichtung des Amtes für Verfassungsschutz und legt der Parlamentarischen Kontrollkommission hierzu nach weiteren sechs Monaten einen Bericht vor.“ So heißt es in § 39 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Und weiter: „Eine künftige Landesregierung wird im Laufe der Legislaturperiode eine Expertenkommission berufen, die sich mit der Notwendigkeit und den in einem demokratischen Verfassungsstaat möglichen Befugnissen eines nach innen gerichteten Geheimdienstes beschäftigen wird und dem Thüringer Landtag einen entsprechenden Vorschlag zur grundlegenden Neuausrichtung der Aufgaben des Schutzes der in der Verfassung garantierten Grundrechte erarbeiten wird.“ So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags. So weit die Theorie. Beide Arbeitsaufträge an die Landesregierung nahm die Parlamentarische Kontrollkommission zum Anlass, sich über die entsprechenden Bearbeitungsstände informieren zu lassen. Es wurde mitgeteilt, dass die Zuarbeiten des Amts für Verfassungsschutz erfolgt seien und die Entscheidung nunmehr auf der politischen Ebene liege. Leider liegt bis heute weder eine Information zur Zusammensetzung der Expertenkommission noch der Evaluierungsbericht vor. Gerade im letzteren Falle ist dies umso erstaunlicher, sieht das Thüringer Verfassungsschutzgesetz doch Zeitkorridore vor, die aus unserer Sicht auch eingehalten werden sollten. Daher ergeht auch von dieser Stelle nochmals der eindringliche Appell an die Landesregierung, sowohl die erbetenen Informationen zur Expertenkommission als auch den Evaluierungsbericht nunmehr vorzulegen.
Lassen Sie es mich an dieser Stelle so formulieren: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland ist eine wesentliche Säule ihrer Legitimation. Ohne parlamentarische Kontrolle gibt es keinen Verfassungsschutz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Verfassungsschutzgesetz wurden bisher untergesetzliche
Regelungen zur Stabsstelle Controlling in das Gesetz aufgenommen. Die Stabsstelle Controlling als nunmehr gesetzlich normierte Unterstützungseinheit für den Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz bei der Wahrnehmung seiner Leitungsfunktion ist bei der Beurteilung der Recht- und Zweckmäßigkeit der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel nicht an Weisungen gebunden. Dies und die weiteren umfangreichen Kompetenzen der Stabsstelle machen die besondere Stelle des Controllings innerhalb des Amts für Verfassungsschutz aus, weshalb eine unmittelbare Unterrichtungsmöglichkeit bei besonderen oder schwierigen Vorkommnissen gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission mehr als gerechtfertigt ist. Zwischenzeitlich hat sich ein Unterrichtungsverfahren etabliert, in dessen Rahmen der Leiter der Stabsstelle Controlling in der Regel halbjährlich zur Einschätzung der Arbeit des Amts für Verfassungsschutz berichtet. Zudem hat der Leiter der Stabsstelle Controlling die Möglichkeit, jederzeit an den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission teilzunehmen – von der dankenswerterweise sehr oft Gebrauch gemacht wird. Die Möglichkeit haben wir bei der jüngsten Neufassung der Geschäftsordnung, wie gesagt, so getroffen.
Im Rahmen der halbjährlichen Berichterstattung wurde über die wesentlichen Aufgaben der Stabsstelle Controlling berichtet. So waren regelmäßige Bestandteile der Tätigkeitsumfang, Prüf- und Berichtsaufgaben, insbesondere war sie bei Forschungs- und Werbungsmaßnahmen, bei Observationsmaßnahmen, bei der Quellenführung oder auch bei G10-Maßnahmen eingebunden. Auch fungierte die Stabsstelle Controlling als Bedarfsüberprüfungsstelle bei den der Geheimhaltung unterliegenden Beschaffungsmaßnahmen.
Für die Parlamentarische Kontrollkommission besonders wichtig war die Feststellung, dass es bei der Prüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit zu keinen Beanstandungen gekommen ist. Der Leiter der Stabsstelle Controlling informierte zudem, dass es bei den Lagebildern zu einer deutlichen Qualitätssteigerung gekommen ist, welche sowohl für die politischen Entscheidungsträger und die Parlamentarische Kontrollkommission von großer Bedeutung sind. Auch informierte die Stabsstelle Controlling über die Einbindung in die Erstellung amtsinterner Dienstvorschriften und wies auf die personellen Engpässe in bestimmten Arbeitsbereichen hin. Im letzteren Fall ist die Aktualisierung von Lagebildern beispielsweise gefährdet, wenn Personal für längere Zeit ausfällt oder in anderen Schwerpunktbereichen eingesetzt wird. Auch diese Hinweise wurden seitens der Parlamentarischen Kontrollkommission zum Anlass genommen, die Landesregierung aufzufordern, das vorhandene Personal so einzusetzen, dass die Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz erfüllt werden können. Dieser wichtige
Aspekt wird die Parlamentarische Kontrollkommission sicher auch in Zukunft im Rahmen des Vollzugs des Landeshaushalts 2018/2019 beschäftigen. Die Parlamentarische Kontrollkommission sieht in der Stabsstelle Controlling in der Möglichkeit der unmittelbaren Teilnahme an Kommissionssitzungen einen wirksames Instrument, die Kontrollaufgaben gegenüber der Landesregierung noch wirksamer wahrnehmen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen schließlich noch einen Aspekt ansprechen, der seit März dieses Jahres auf der Kommissionsagenda steht. Die Sprengstofffunde in Rudolstadt und Uhlstädt-Kirchhasel veranlassten die Parlamentarische Kontrollkommission, sich über den Sachverhalt informieren zu lassen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen dabei mögliche Bezüge der Betroffenen zur linksextremistischen Szene und damit eine Mitzuständigkeit des Amts für Verfassungsschutz.
Ausgehend von mündlichen Informationen legte die Landesregierung die zu dem Vorgang im Amt für Verfassungsschutz bzw. im Ministerium für Inneres und Kommunales vorliegenden Unterlagen auf Anforderung der Parlamentarischen Kontrollkommission vor. Im Ergebnis der Sichtung der circa 300 Seiten umfassenden Zusammenstellung wurde sehr schnell deutlich, dass es bereits frühzeitig Anzeichen für Bezüge – zumindest eines der beiden Tatverdächtigen – in die linksextremistische Szene im Raum Saalfeld-Rudolstadt gegeben hat. Dies belegen sowohl Unterlagen der Polizei, aber auch durch Bedienstete des Amts für Verfassungsschutz gemachte schriftliche Darlegungen. Diese Bezüge lagen aber nicht rechtzeitig der entscheidenden Stelle vor. Der Sachverhalt wurde daher der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht berichtet.
Ich hatte bereits angesprochen, dass die Beobachtung der linksextremistischen Szene im Raum Saalfeld-Rudolstadt auch aus Personalmangel ruhend gestellt wurde. Auf eigene entsprechende Erkenntnisse konnte das Amt für Verfassungsschutz daher – so war es zumindest den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen – nur sehr begrenzt zurückgreifen. Die vorgelegten Unterlagen wurden zum Anlass genommen, gemäß § 29 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Bedienstete der Landesverwaltung aus dem Bereich des Amts für Verfassungsschutz, der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu befragen. Im Mittelpunkt des Aufklärungsinteresses stand dabei, inwieweit eine Zuständigkeit bzw. Mitzuständigkeit des Amts für Verfassungsschutz gegeben war und ab welchem Zeitpunkt entsprechende Informationen beim Verfassungsschutz vorlagen.
Landesregierung zunächst eingeschränkt wurde. So standen in der ersten Befragung nicht alle von der Parlamentarischen Kontrollkommission benannten Bediensteten zur Verfügung, sondern lediglich die Behördenleiter betroffener Bediensteter, der Präsident des Landeskriminalamts und der Leiter der Staatsanwaltschaft Gera.
In der zweiten Befragung wurde die Befragung der zuständigen und auch anwesenden Staatsanwältin dergestalt angestrengt, dass die Befragung einer Staatsanwältin seitens der Generalstaatsanwaltschaft nur unter gleichzeitiger Anwesenheit des Behördenleiters gestattet wurde. Diese Beschränkung des Befragungsrechts nahmen die Kommissionsmitglieder Fiedler und Walk zum Anlass, die Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission erneut zu verlassen, welche daraufhin wegen Beschlussunfähigkeit nicht fortgesetzt werden konnte.
Die Missachtung der Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission durch die Landesregierung ist natürlich nicht hinnehmbar, auch wenn es dankenswerterweise auf Initiative von Herrn Minister Maier noch am gleichen Tag gelang, den Generalstaatsanwalt durch Herrn Minister Lauinger dazu zu bewegen, die oben genannte Beschränkung der Ausnahmegenehmigung der zuständigen Staatsanwältin aufzuheben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Befragungen der involvierten Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld und des Landeskriminalamts Thüringen gaben ein überblickhaftes Bild über die eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen, die Informationsstränge sowie die Informationsweitergabe und ergänzten das durch die Aktenlage vorliegende Bild, warfen aber auch Fragen auf, warum trotz des singulär im Raum stehenden Vorwurfs der Vorbereitung eines Explosions- und Strahlungsverbrechens nach § 310 des Strafgesetzbuchs der Fall anscheinend wie ein normaler Fall behandelt wurde und erst infolge der Presseveröffentlichungen eine andere Bewertung vorgenommen wurde. Zum damaligen Zeitpunkt erstaunlich war auch, dass die Bearbeitung des Falls zu einem relativ späten Zeitpunkt durch das Landeskriminalamt Thüringen übernommen wurde und auch dort zunächst eine Bearbeitung durch die Abteilung 6 – Auswertung und Ermittlungen – vorgesehen war. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wurde eine Zuständigkeit der Abteilung 2 – Polizeilicher Staatsschutz – und dort im Dezernat 22 – Politisch motivierte Kriminalität Rechts/Links – Auswertung/Ermittlungen – bestimmt. Die Übernahme durch das Landeskriminalamt erfolgte wohl auch erst auf erheblichen Druck seitens des Ministers Maier gegenüber der Behördenleitung des Landeskriminalamts.
Zurückblickend kann nach Befragung von zehn Auskunftspersonen allerdings das vorläufige Fazit für die Belange der Parlamentarischen Kontrollkom
mission gezogen werden, dass sich derzeit keine Anhaltspunkte für eine linksextremistische Motivation erhärtet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich für die zurückliegende Zeit meinen ganz persönlichen Dank an die Kommissionsmitglieder, Frau Marx, Herrn Fiedler, Herrn Walk und Herrn Adams, richten. In den letzten Monaten haben wir wieder viele Stunden gemeinsam zugebracht. Die Arbeit war trotz vieler Probleme stets konstruktiv und von großer Sachlichkeit sowie gegenseitigem Respekt geprägt. Viele Entscheidungen haben wir einvernehmlich getroffen. Hierfür gebührt, werte Kollegin Marx, werter Kollege Fiedler, werter Kollege Walk und Kollege Adams, Ihnen meine Anerkennung.
Danken möchte ich an dieser Stelle aber auch ganz deutlich den Vertretern der Landesregierung, vor allem Herrn Minister Maier und auch seinem Vorgänger, Herrn Minister a. D. Dr. Poppenhäger, sowie Herrn Staatssekretär Götze, Herrn Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Kramer, seinem Vertreter, Herrn Vizepräsidenten Derichs, und Herrn Bechtelsheimer als Leiter der Stabsstelle Controlling für ihre Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft. Mein ausdrücklicher Dank gilt schließlich auch dem Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herrn Dr. Poschmann, den Mitarbeitern der Kommissionsgeschäftsstelle, Herrn Volker Bieler, Herrn Michael Apel, Frau Julia Seifert, sowie Frau Judith Malicke als Protokollantin, zudem den weiteren Bediensteten der Landesverwaltung, die in verschiedenster Art und Weise die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützen.
Ich denke, der Dank muss auch dem Redner geschuldet sein. 121 Minuten ist schon eine ganz schön lange Zeit.
Das hat dazu geführt, dass wir hier das einmalige Erlebnis hatten, dass die Uhr umgesprungen ist. Das hatte ich überhaupt noch nicht, weil es ja nur bis 99:99 geht. Also noch mal: Ich denke, Durchhaltevermögen war hier gefragt.
Ich darf nun die Beratung eröffnen und als erster Redner hat Abgeordneter Adams, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! Wie schon mehrfach erläutert, erfordert es die Geschäftsordnung des Landtags und auch das Verfassungsschutzgesetz, dass dieser manchmal recht trockene, aber eben mit vielen Informationen gefüllte Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission hier ungekürzt vorgetragen werden muss. Mir ist es wichtig, dabei deutlich zu machen: Das ist der Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, es ist nicht der Bericht des Amts für Verfassungsschutz. Hier berichten die Parlamentarier über ihre Arbeit und über das, was sie an Informationen dabei gewonnen haben, was sie wichtig fanden, was sie selbst erörtert haben und erörtern wollten.
Der Verfassungsschutz ist immer umstritten, Grüne und Linke kennen das aus der Vergangenheit, gerade wenn sie selbst Ziel von Beobachtungen gewesen sind. Es ist immer wichtig, dass es hinreichend parlamentarische Kontrolleure gibt, die das Stoppschild setzen und sagen „Bis hierher und nicht weiter, bis zu diesem Punkt wird kontrolliert, in der Tiefe, in der Weite“ und dass es genügend Menschen gibt, die sich dieser Aufgabe widmen, trockene Berichte entgegenzunehmen, um dann aber für die persönliche Integrität jedes einzelnen Betroffenen wichtige Entscheidungen zu treffen.
Für uns war es in der Parlamentarischen Kontrollkommission stets das oberste Ziel, diese wichtige Aufgabe vorzunehmen, die Grenzen des Landesamts für Verfassungsschutz zu setzen. Beleg für das Funktionieren der Parlamentarischen Kontrollkommission und auch eines ordnungsgemäßen, verfassungsrechtlich abgesicherten Verfassungsschutzes sind beendete Maßnahmen, sind Maßnahmen, die nur temporär geführt wurden und Maßnahmen, die erst gar nicht aufgenommen wurden. Das ist die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Für mich persönlich, Herr Kollege Primas, ist dabei immer wieder die Frage: Was ist eigentlich Gegenstand dessen? Wohin muss der Verfassungsschutz schauen und wo muss die Parlamentarische Kontrollkommission sagen, hier nicht? Dabei gibt es viele Elemente, die zu beachten, die zu kontrollieren sind. Für mich ist aber in den letzten Wochen eine Frage besonders wichtig geworden, gerade weil man aus der Bevölkerung immer wieder darauf angesprochen wird, nämlich die Frage: Kann es eigentlich Meinungen geben, die dazu führen, dass der Verfassungsschutz genauer hinschaut, dass man Gegenstand einer Maßnahme, einer Überprüfung, einer Überwachung wird? Die ganz klare Antwort in diesem Rechtsstaat ist: Es gibt keine Meinungen, die dazu führen, dass das Landesamt für