Protocol of the Session on June 21, 2018

Ich würde mich freuen, wenn sich der Innenminister mit seiner Fraktion dort durchsetzt und noch einiges für die Feuerwehren und die Rettungsdienste, die

jetzt hier mit behandelt werden, ins Feld führt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Dittes das Wort.

Frau Präsidentin! Herr Fiedler, hätte man in unserer Fraktion gewusst, wie schnell man Sie aus dem Redekonzept bringen kann,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nö, oder?)

hätten wir das schon bei Ihrer Rede heute früh getan. Aber vielleicht werden Sie in Zukunft von uns tatsächlich mehr Beifall erfahren, der ist dann nicht immer nur mit Zustimmung verbunden. Aber, Herr Fiedler, wenn ich schon bei Ihrer Rede heute früh ansetze, dann will ich vielleicht auch eine grundsätzliche Bemerkung vorweg machen. Der Abgeordnete Kuschel hat heute früh zum Gemeindeneugliederungsgesetz gesagt: Das ist ein guter Tag für Thüringen. Wenn man jetzt noch kumulativ das Brandund Katastrophenschutzgesetz und das Rettungsdienstgesetz hinzu denkt, könnte man meinen, das ist ein sehr guter Tag für Thüringen, und vielleicht können Sie sich dem auch anschließen.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Ein Glückstag!)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Fiedler, ich will ausdrücklich auch positiv bewerten und Sie haben das auch mehrfach angesprochen, daran merkt man, wie wichtig Ihnen das ist, dass wir diesen Änderungsantrag im Ausschuss gemeinsam auch vertreten und beraten haben. Dass man vielleicht auch an der einen und anderen Stelle einen Kompromiss schließen muss, gehört dazu, ist aber ein gutes politisches Zeichen des Thüringer Landtags auch an die vielen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren, aber auch die Mitarbeiter in den Rettungsdiensten. Ich bin froh, dass – anders als offensichtlich im Januar dieses Jahres – der lange Arm Ihres Fraktionsvorsitzenden nicht so weit in den Innen- und Kommunalausschuss reichte, um diese Gemeinsamkeit zu verhindern, wie das eben Anfang des Jahres noch der Fall gewesen ist. Ich denke, auch das ist ein gutes Zeichen der Fachpolitiker an die Angehörigen der Feuerwehren und den Rettungsdienst.

Im Wesentlichen hat Herr Fiedler schon viele Dinge gesagt. Das Gesetz setzt die Seveso-III-Richtlinie um, es gab da natürlich einen drängenden Zeitfaktor, denn die Bundesrepublik Deutschland ist hier

(Abg. Fiedler)

einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union ausgesetzt. Insofern haben wir unserem Versprechen aus der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs durchaus auch entsprochen, wenn wir diesen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause hier abschließend beraten. Dennoch haben wir damals schon gesagt, wir wollen uns auch die notwendige Zeit zur Beratung der einzelnen Regelungen nehmen und die haben wir uns mit der siebenmonatigen Beratung auch genommen. Ich glaube, das Ergebnis lässt sich sehen.

Denn dieser Gesetzentwurf hat eine Reihe von Rechtslücken im Brand- und Katastrophenschutz, aber auch im Rettungsdienstgesetz geschlossen, einige Rechtsregelungen auch klargestellt. Es sind die Kostenregelungen im Bereich des Rettungsdiensts rechtssicher gestaltet und ausgeweitet worden und – und ich denke, das sollte man besonders betonen – mit dem Gesetzespaket wird der Berufsalltag von Rettungskräften, aber auch von den Angehörigen der Thüringer Feuerwehren verbessert und damit – und das will ich ausdrücklich sagen und damit schließen wir uns auch als Fraktion und sicherlich auch als Koalition dem Dank des Abgeordneten Fiedler an – wird die notwendige Anerkennung auch zum Ausdruck gebracht, die die Feuerwehrangehörigen und die Rettungskräfte in Thüringen erfahren sollen und eben letztendlich mit diesem Gesetzentwurf auch erfahren.

Ich will, meine Damen und Herren, auf einige uns noch wichtige Regelungen des Gesetzentwurfs hinweisen. Da wäre zum einen tatsächlich die Übertragung der Zuständigkeit für die Brandschutzerziehung von den Gemeinden auf die Landkreise. Das ist eine notwendige rechtliche Voraussetzung dafür, dass das, was wir auch hier im Thüringer Landtag beschlossen haben, tatsächlich Umsetzung findet, denn wir möchten – und viele Landesregierungen haben sich darum schon bemüht –, dass spätestens ab dem Schuljahr 2019/2020 die Brandschutzerziehung in den Thüringer Schulen flächendeckend und verbindlich eingeführt ist. Jetzt ist die gesetzliche Grundlage der Zuständigkeiten für die Landkreise geschaffen und jetzt geht es auch darum, dass das Innenministerium gemeinsam mit dem Bildungsministerium auch die Umsetzung der Brandschutzerziehung in den Schulen endgültig auf den Weg bringt. Ich denke aber auch, dass diese Regelungen, die wir vorgenommen haben, die zum Teil benannt worden sind, auch eine deutliche Stärkung des Ehrenamtes zum Ausdruck bringen. Ich will hier nur stichpunktartig die klarstellenden Regelungen zu Freistellungszeiten für freiwillige Feuerwehren erwähnen: Wenn sie bei Lehrgängen sind, zu kurzfristigen Einsätzen gerufen werden, dass sie die ausgefallene Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden in der Regel des betreffenden Tages gutgeschrieben bekommen – unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Einsatzes. Das ist eine

Stärkung des Ehrenamtes, ebenso wie es eine Stärkung des Ehrenamtes ist, dass wir die Schadensregulierung bei Gesundheitsschäden ermöglichen, die nicht zwingend in einem Kausalitätszusammenhang mit der Dienstausübung gestanden haben.

Ich denke auch, dass mit der Regelung zur Verpflichtung zur Sicherstellung des Digitalfunks in Gebäuden für die Gebäudeeigentümer eine wichtige Forderung der Feuerwehrverbände aufgegriffen worden ist, die immer angemerkt haben: Wenn ihr den Digitalfunk flächendeckend einführt, auch für die Behörden – Ordnung und Sicherheit neben der Polizei –, darf damit keine Gefährdung der Funkversorgung in Gebäuden verbunden sein, weil der Analogfunk hier besser funktioniert. Mit der Verpflichtung der Gebäudeeigentümer, dies auch sicherzustellen, ist – denke ich – einer wichtigen Forderung entsprochen worden.

Ich will aber auch eine Bemerkung machen, die der Abgeordnete Fiedler sehr kurz gestriffen hat, und ich glaube, es ist aber wichtig, dass wir uns auch darüber unterhalten: nämlich die Anhebung des Höchstalters bei den freiwilligen Feuerwehren. Wir bemühen uns auf Landesebene, genauso wie der Thüringer Feuerwehrverband, aber wir versuchen mit unserer Unterstützung diese Bemühungen des Feuerwehrverbandes zu stärken, Nachwuchs bei den freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen. Das ist wichtig, das ist notwendig und wir müssen auch Bedingungen schaffen, dass auch junge Menschen bei der Feuerwehr ankommen und auch dort bleiben. Aber wir wollen natürlich auch gemeinsam Rechnung tragen, dass es andere Bedürfnisse von Menschen im Alter gibt, die sich länger fit fühlen und glauben, ihren Einsatz bei der Feuerwehr tatsächlich auch länger als nur bis zum 65. Lebensjahr zu tätigen. Deswegen ist es wichtig, dass wir ihnen das auch rechtlich ermöglichen, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen das möglich machen. Auch das ist eine Stärkung der kommunalen Pflichtaufgabe des Brandschutzes, weil wir damit auch die personelle Basis erweitern.

Herr Fiedler hat das angesprochen: Wir regeln jetzt auch die Anhebung des Pauschalbetrages für die Jugendfeuerwehren im Gesetz. Ich will nicht verhehlen, Herr Minister: Mich ärgert ein bisschen, dass wir das jetzt im Juli im Gesetz machen, weil der Landtag das Anfang des Jahres doch eigentlich schon beschlossen gehabt hat.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eigentlich wünscht man sich ja, wenn der Landtag das in einen Beschluss fasst, dass es dann auch in der Landesregierung Umsetzung findet. Nun weiß ich, dass es da unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen dem Finanzministerium und dem Innenministerium gab. Nun schaffen wir die rechtliche, gesetzliche Grundlage und ich denke, nun

steht nichts mehr im Wege, dass die Pauschale auch zur Auszahlung gelangen kann. Aber als Parlamentarier ärgert man sich, wenn man etwas beschließt und muss dann ein halbes Jahr später das Gesetzgebungsverfahren noch einmal selbstständig entsprechend gestalten. Da wünsche ich mir manchmal mehr Flexibilität, auch in den administrativen Bereichen. Aber es ist jetzt rechtlich sauber geregelt.

Ich will auch kurz noch aufgreifen, was Herr Fiedler zum Brandschutzgesetz angesprochen hat, nämlich was wir nicht geregelt haben, was aber noch – denke ich – einer wichtigen Regelung oder Diskussion um eine notwendige Regelung bedarf: beispielsweise die Erstattungsleistungen oder Kosten für die Feuerwehren, die sie über die Kommunen in Rechnung stellen können bei Schäden, die durch Dritte verursacht werden; das berühmte Beispiel der Ölspur. Hier zeigt sich das bisherige Berechnungsmodell als zu bürokratisch und mit anderen Worten: Es kommt bei den Kommunen auch zu wenig an, weil es sich nicht lohnt, weil bei der Berechnung davon ausgegangen wird, dass ein Feuerwehrfahrzeug 365 Tage im Jahr, 24 Stunden pro Tag im Einsatz ist. Wenn Sie jetzt mal die Abschreibungskosten auf eine Stunde Einsatz eines Feuerwehrfahrzeuges runterrechnen, da kommt im Prinzip nichts mehr an. Deswegen ist es richtig, hier weiter darüber zu diskutieren, ob die in Baden-Württemberg angewandte Handwerkerregelung wirklich das Goldene vom Ei ist. Ich habe da meine Fragezeichen an dieser Stelle. Ich glaube, wir sollten gemeinsam mit dem Innenministerium weiter diskutieren, ob möglicherweise die Festsetzung von Pauschalen der bessere Weg wäre.

Aber, Herr Fiedler, da bin ich ganz bei Ihnen: Wir sollten die Diskussionen mit dem Gesetzentwurf nicht beenden – so gut wie er zum jetzigen Zeitpunkt auch ist. Ich glaube, es gibt noch einige offene Baustellen.

Damit komme ich zum zweiten Teil dieses Artikelgesetzes, zum Rettungsdienstgesetz, auch hier der Entwurf der Landesregierung. Es wurde bereits eine technische und rechtlich gebotene Änderung vorgenommen, aber in der Debatte gab es noch weitere Anknüpfungspunkte für Änderungen, die dann auch das Parlament aufgegriffen hat. Und es waren im Prinzip zwei Themenbereiche, die da im Mittelpunkt standen: die Frage der Kostenträgerschaft für den Rettungsdienst und die laufende Umstellung des Berufsbildes vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter. Ich glaube, wir haben hier auch eine sehr vernünftige Regelung gefunden, dass wir erstens klargestellt haben, was alles zu den Kosten gehört, die durch den Kostenträger zu tragen sind bei der Ausbildung des nicht ärztlichen Rettungspersonals. Wir haben natürlich auch die Integration des Leiters des Rettungsdienstes in die Kostenkalkulation mit aufgenommen. Und wir ha

ben, auch um Zeit zu sparen, gleichzeitig mit dem Änderungsantrag die notwendige Thüringer Verordnung über Kosten-Leistungs-Nachweise im Rettungsdienst geändert, sodass auch nicht mehr das Ministerium in der Lage ist, in einem weiteren zeitraubenden Prozess diese Änderungen oder Umsetzungen der Verordnung vorzunehmen. Dennoch war in den Debatten deutlich geworden, dass es immer wieder Auseinandersetzungen über die Kostenhöhe, die Kostenansätze gibt und dass man sich da eben nicht in jedem Falle zwischen dem Aufgabenträger und dem Kostenträger einig sein wird. Und es gab das Bedürfnis, das im Rahmen eines Schiedsstellenverfahrens zu regeln. Diesem Wunsch ist auch im Einvernehmen mit allen Anzuhörenden inklusive der Krankenkassen entsprochen worden. Insofern gibt es in Zukunft ein Schiedsstellenverfahren. Ich glaube, das wird in vielen Bereichen die Konflikte auf kommunaler Ebene herausnehmen.

Ein Punkt ist mir noch besonders wichtig, auf den will ich eingehen. Denn wir haben mit der Umstellung des Berufsbildes vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter schon eine Diskussion in den vergangenen Jahren gehabt: Was passiert mit den Kolleginnen und Kollegen, die als Rettungsassistent bislang ihre Arbeit natürlich in hoher Qualität machen? Was heißt das für die Zukunft? Muss es hier zu Veränderungen kommen? Womit ich aber tatsächlich aufräumen will, dass mit der Umstellung des Berufsbildes ein Berufsverbot für Rettungsassistenten verbunden wäre. Dem ist nicht so. Es ist aber mit dem Rettungsdienstgesetz für die Zukunft vorgeschrieben, welcher Mindestbesatz an Notfallsanitätern im Rettungswagen und in den Leitstellen vorzuhalten ist, damit eben auch eine hohe Qualität, die mit dem Berufsbild des Notfallsanitäters verbunden ist, bei den Menschen tatsächlich flächendeckend ankommt. Deswegen wäre es aus meiner Sicht nicht klug gewesen, die Frist zur Umsetzung nach hinten zu verschieben oder beispielsweise von dieser Verpflichtung generell Abstand zu nehmen, weil wir dann nicht mehr sicherstellen könnten, dass die erweiterten Kompetenzen der Notfallsanitäter, die hohen Kompetenzen, die mit der Qualifikation, mit der Ausbildung verbunden wären, tatsächlich bei Menschen angekommen wären, die Opfer eines Notfalls, eines Unfalls geworden sind, oder möglicherweise die Situation eingetreten wäre, dass in dem einen Landkreis ein Rettungsassistent mit der Kompetenz zum Unfallort kommt und wenige Kilometer in einem anderen Landkreis der Notfallsanitäter mit einer höheren Kompetenz zum Unfallort kommt. Wir wollen, dass die Menschen in Thüringen flächendeckend eine hohe, qualitativ hohe Erstversorgung bei Unfällen erfahren, und deswegen ist dieser Weg richtig.

(Beifall DIE LINKE)

Was wir aber machen – und ich glaube, das ist ein guter Kompromiss, bei den ganzen Fragestellungen, die in diesem Zusammenhang bestehen –, dass wir uns im Jahr 2021 gesetzlich verpflichten, den Stand der Qualifizierung, Weiterbildung noch mal anzuschauen, weil wir dann wirklich ein Bild haben, wie viele ausgebildete Notfallsanitäter wir in Thüringen haben, wie die in den Strukturen integriert sind und ob wir das Ziel, was ich gerade formuliert habe, eine hohe qualitative Erstunfallversorgung ab dem Jahr 2021, mit dem dann neuen Berufsbild Notfallsanitäter flächendeckend anbieten können. Das ist, denke ich, ein guter Kompromiss, dass wir diese Diskussion 2021 führen, anschauen, wie die Situation dann ist. Und wenn dann Entscheidungen notwendig sind, werden wir diese auch als Gesetzgeber treffen.

Last, but not least, an die Südthüringer Abgeordneten insbesondere, Herr Fiedler, da waren wir uns auch einig: Die Aufnahme der Bergrettung im Gesetz zur Klarstellung als Teil des bodengebundenen Rettungsdienstes

(Beifall CDU)

ist, denke ich, ein richtiges Signal nicht nur nach Südthüringen, sondern auch an die Kolleginnen und Kollegen in der Berg-, aber eben auch in der Wasserrettung, die dort ebenfalls mit benannt worden sind.

(Beifall DIE LINKE)

Abschließend: Das Artikelgesetz, Sie merken es an den Reden der Abgeordneten, meine Damen und Herren, ist kein, wenn man so will, Konzeptgesetz. Es ändert viele detaillierte Regelungen, die zum Teil auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben. Es regelt viele Bereiche technisch, rechtlich, aber es gibt eine Reihe von Verbesserungen im Gesetz, die die Arbeit der freiwilligen Angehörigen der Feuerwehren, aber auch in den Rettungsdiensten verbessern. Aber ich sage es noch mal ganz deutlich: Die verbesserten Strukturen im Brandund Katastrophenschutz- sowie im Rettungsdienstgesetz, die wir mit diesem Gesetz ermöglichen, sind allesamt nichts wert ohne die vielen Tausenden Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeit dann wirklich machen

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und als Helfer, als Feuerwehrangehörige oder Rettungsdienstleistende tatsächlich die Dienste am Menschen tun. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Henke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, der hier vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes berührt einige der bedeutendsten Bereiche der öffentlichen Sicherheit und hat sogleich auch erhebliche Auswirkungen auf diejenigen Menschen, die in diesen Bereichen tätig sind. Diese Frauen und Männer sorgen im Freistaat für die Sicherheit, stellen nach größeren Katastrophen die Ordnung auf unseren Straßen wieder her oder retten Menschen aus größter Not. All das tun sie dabei häufig ehrenamtlich unter Einsatz ihres eigenen Lebens und ihrer Gesundheit. Aus diesem Grund möchten wir als AfD-Fraktion an dieser Stelle zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, um allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Thüringen in unseren Feuerwehren und im Katastrophenschutz engagieren oder im Rettungsdienst tätig sind, unsere aufrechte Anerkennung sowie unseren Dank auszusprechen.

(Beifall AfD)

Da uns der betroffene Personenkreis besonders am Herzen liegt, sind wir natürlich auch grundsätzlich dazu bereit, alle ausgereiften und wohldurchdachten Entscheidungen zu unterstützen, die dazu beitragen, dass der Dienst, den diese Menschen an der Gesellschaft verrichten, durch die Anpassung der aktuellen Rechtslage abgesichert und erleichtert wird. Umso unverständlicher ist es, dass Sie uns bei dem letzten gemeinsamen Änderungsantrag außen vor gelassen haben und nicht mit uns darüber sprechen wollten.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil man mit Brandstiftern kein Brandschutzge- setz macht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie werden hier zwar niemals müde zu behaupten, dass die AfD keine demokratische Partei sei, allerdings beweisen Sie gerade mit derartigen Ausgrenzungsaktionen uns gegenüber, über welches eigenartige Demokratieverständnis Sie verfügen.

(Beifall AfD)

Letzten Endes zeigen Sie damit nämlich nur, dass Sie weder Respekt vor der Demokratie noch vor dem Wahlvolk haben. Denn auch die 10,6 Prozent, die für uns gestimmt haben, sind Teil des Souveräns. Diese Menschen verdienen es nicht, von Ihnen vom politischen Diskurs ausgeschlossen zu werden.

(Beifall AfD)

Und wenn man sich diesen Gesetzentwurf bzw. den Änderungsantrag, den Sie alle gemeinsam erarbeitet haben, einmal genauer ansieht, dann merkt man sehr schnell, dass eine Beteiligung an dem ge

(Abg. Dittes)

meinsamen Änderungsantrag von unserer Seite dem Ergebnis bestimmt nicht geschadet hätte. Denn man erkennt sehr schnell, dass hier noch einige Schwachstellen vorhanden sind, die vor der endgültigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs berichtigt werden müssten.

Zwei dieser Schwachstellen möchte ich hier einmal exemplarisch hervorheben: Zum einen wäre da zunächst einmal die geplante Übertragung der Federführung der Brandschutzerziehung auf die Landkreise zu erwähnen. Nach unserem Dafürhalten ist hierbei problematisch, dass die Verlagerung der Brandschutzerziehung auf die Landkreise auch ein entsprechend fachlich geschultes hauptamtliches Personal erfordert. Hieraus würde sich zugleich auch ein erheblicher Kostenaufwand ergeben. Eine Regelung zur Erstattung der dabei entstehenden Kosten enthält der vorliegende Gesetzentwurf jedoch gerade nicht. Wir sind daher der Ansicht, dass dann, wenn die Aufgaben der Brandschutzerziehung schon auf die Landkreise übertragen werden, auch zugleich eine verbindliche Regelung zur Erstattung der Kosten in diesen Gesetzentwurf aufgenommen werden sollte.

Zum anderen sehen wir aber auch die geplante Einführung einer Pflicht zur Erstellung einer Bedarfs- und Entwicklungsplanung in den gemeindlichen Aufgabenkatalog in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes kritisch. Unserer Überzeugung nach ist es für die kommunalen Aufgabenträger im Brandschutz ohnehin notwendig, dass sie sich einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach § 3 verschaffen. Diese organisatorische Pflicht sollte doch angesichts sowieso schon ausufernder Aufgaben der meist ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen, die diese Aufgaben häufig in kleineren Gemeinden erfüllen, nicht übermäßig formalisiert werden, ohne dass diesem Verwaltungsaufwand ein erkennbarer zusätzlicher Erkenntniswert gegenüberstünde. Somit sollte die geplante Aufnahme einer formalisierten Bedarfsund Entwicklungsplanung in § 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nach unserer Überzeugung unterbleiben.