Protocol of the Session on June 21, 2018

zeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das ist der Abgeordnete Gentele. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in Drucksache 6/5830 in der korrigierten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Der Abgeordnete Gentele. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4651 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der angenommenen Beschlussempfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Der Abgeordnete Gentele. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung in der Schlussabstimmung. Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt. Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der CDUFraktion – okay.

(Unruhe CDU)

Ja, wenn Sie da hinten stehen, deute ich das so.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Bestimmt nicht, da sind die Mitarbeiter!)

Nein, es sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das ist die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist Abgeordneter Gentele. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

(Beifall DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4794 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/5844

ZWEITE BERATUNG

(Abg. Primas)

Das Wort hat zunächst Abgeordneter Thamm aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes hat mit der Drucksache 6/4794 den Landtag erreicht und wurde am 13.12.2017 erstmals beraten. Es wurde in der Plenarsitzung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Als federführender Ausschuss wurde der Innenausschuss bestimmt. In seiner 51. Sitzung am 18.01.2018 beschäftigte sich der Innenausschuss erstmalig mit dem Gesetzentwurf und hat eine mündliche sowie eine schriftliche Anhörung beschlossen, die am 13.03.2018 in einer siebenstündigen Sitzung durchgeführt worden ist. Es wurden 14 mündlich Anzuhörende geladen. Mit der Vorlage 6/3901 vom 12.04.2018 legte die Landesregierung die Antworten, die innerhalb der Anhörung nicht gegeben werden konnten, vor. Es gab innerhalb der Anhörung 30 Änderungsvorschläge zu dem Gesetz. Mit der Vorlage 6/3909 legte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Gesetz vor. In seiner 55. Sitzung am 19.04.2018 befasste sich der Innen- und Kommunalausschuss mit der Auswertung der Anhörung und des Änderungsantrags der CDU-Fraktion, vertagte den Tagesordnungspunkt erneut und mit der Vorlage 6/3916 wurde durch die Landesregierung eine Länderumfrage speziell zum Gesetz und da inhaltlich zu den Schiedsstellen vorgelegt. Am 15.05.2018 wurde dem Ausschuss gemäß § 79 der Geschäftsordnung ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Vorlage 6/4035 vorgelegt. Am 17.05.2018 beschäftigte sich der Innenausschuss erneut mit dem Gesetz und den Vorlagen sowie den Änderungen zu dem Gesetz und beschloss eine erneute schriftliche Anhörung bis zum 12.06.2018, im Wesentlichen mit den Verbänden, mit dem Gemeinde- und Städtebund, mit dem Landkreistag sowie dem Thüringer Feuerwehrverband. In seiner 58. Sitzung am 14.06. befasste sich der Innenausschuss abschließend mit dem Gesetz und beschloss die Annahme des Gesetzes mit den Änderungen. Ebenfalls hat am selben Tag, am 14.06., der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit abschließend beraten und das Gesetz zur Empfehlung freigegeben. Somit liegt heute dem Plenum in der Drucksache 5/5844 vom 14.06. die Beschlussempfehlung zur Änderung des Gesetzes vor. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ich eröffne die Beratung und als erster Redner hat Abgeordneter Fiedler, Fraktion der CDU, das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir beschäftigen uns heute mit der Änderung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes. Lassen Sie mich an den Anfang stellen, dass ich allen Feuerwehrleuten und allen, die im Rettungsdienst beschäftigt sind, von uns ein herzliches Dankeschön sage.

(Beifall im Hause)

Das freut mich, dass wir sogar hier noch mal eine Einigkeit hinkriegen, denn wir alle können nur die Grundlagen schaffen, aber ohne die Menschen, die vor Ort für uns in den Einsatz gehen und für uns die Dinge klarziehen und hier helfen und retten, kommen wir kein Stück weiter. Deswegen, denke ich, ist es wichtig, das deutlich zu machen.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Wenn ihr in der Mitte auch noch mit klatscht und nicht immer nur in eure Geräte hineinguckt, dann sind wir gut.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da war wohl mal ein Beifall nötig!)

Es geht nicht um mich, es geht mir um die Menschen im Land, die die Dinge auch wirklich machen. Ja, das muss man voranstellen, weil ich immer so den Eindruck habe, dass der eine oder andere so was vergisst, und in Sonntagsreden ruft er „hier“ und in anderen Reden andersrum.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wolfgang, denk an unseren gemeinsamen Antrag zum Haushalt!)

Ja, da denke ich nicht jeden Tag dran und ich träume auch nicht davon wie der Kollege Staatssekretär, aber es war nicht der beste Punkt, der da passiert ist, mir persönlich.

Aber wir kommen heute zur Änderung des Brandund Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes. Und ich bin ja froh, dass der heute gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag im Mittelpunkt steht.

Ich will kurz vorab noch einmal auf die wesentlichen Änderungen des Gesetzes eingehen. Im Kern umfasst der Gesetzentwurf die Änderung des Brandund Katastrophenschutzgesetzes. Diese Notwendigkeit ergab sich in erster Linie aus den erforderlichen Umsetzungen von EU-Recht, genauer gesagt einer EU-Richtlinie zur Beherrschung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Überdies soll mit dem Gesetz die Verlagerung der Federführung für

(Vizepräsidentin Jung)

die Brandschutzerziehung, die uns sehr wichtig ist, von den Gemeinden auf Landkreisebene erfolgen, um so die Voraussetzungen für eine flächendeckende Erfüllung dieser Aufgabe in der erforderlichen Qualität zu gewährleisten. Lang umstrittene Dinge, die wir hier versucht haben gemeinsam aufzunehmen. Auch sieht der Gesetzentwurf eine neue Regelung vor, wonach das Amt des Kreisbrandinspektors in Zukunft nur noch an Beamte des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes übertragen werden darf. Damit einher geht auch die Anpassung der Altersgrenze für Kreisbrandinspektoren von aktuell 60 auf künftig 62 Jahre – hätte man sich um ein Jahr hin oder her noch streiten können – für den gehobenen sowie auf 64 Jahre für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst.

Im Thüringer Rettungsdienstgesetz ergeben sich die Änderungen hauptsächlich aus der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes des Bundes. Zu nennen ist hier vor allem die Einführung eines strafausschließenden Rechtfertigungsgrundes – ist schon ein schweres Wort für die Zuhörer –, um ein rechtssicheres Handeln der Notfallsanitäter bis zum Eintreffen des Notarztes zu gewährleisten. Denn hier haben wir dafür gesorgt, dass auch eine gewisse Rechtssicherheit da ist für die Betroffenen, die dort tätig werden. Ich glaube, das ist wichtig. Auf weitere Einzelheiten zum Rettungsdienstgesetz wird nachher noch mein Kollege Zippel eingehen – wir haben uns da reingeteilt.

Bevor ich auf den bereits erwähnten Änderungsantrag etwas näher eingehe, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, dass es uns endlich gelungen ist bei diesem so wichtigen Themenkomplex, eine gemeinsame Initiative auf den Weg zu bringen. Denn ich glaube, gerade hier ist es immer gut, wenn wir versuchen, hier gemeinsam an so einem Gesetz das auch hinzubekommen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Oh, wenn die Linken klopfen, muss ich wieder aufpassen, dass die Eigenen nicht mit mir schimpfen. Aber ja, das ist halt so.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Es sind ja nicht viele da!)

Ach so, ja. Sehen Sie, das linke Klopfen hat mich verunsichert.

Ich will auch gleich dazu sagen: Es hätten sicher noch zahlreiche weitere sinnvolle Änderungen erfolgen können, aber dies hätte das ohnehin schon unter Zeitdruck stehende Gesetzgebungsverfahren nur unnötig verlängert. Deswegen will ich das ausdrücklich betonen. Wir waren noch unter einem gewissen Zeitdruck, weil das auch verhältnismäßig spät kam. Wir haben aber – denke ich mal – gemeinsam das Beste daraus gemacht, dass wir hier wirklich in der gebotenen Zeit das geändert haben,

was möglich ist. Und es ist ja auch so, dass weitere Änderungen unbedingt noch erfolgen müssen. Deswegen werden die Vorschläge, die unberücksichtigt bleiben mussten, in künftigen Gesetzesinitiativen erneut auf der Agenda stehen bzw. sich ändern und unumgänglich werden. Auch hier, denke ich, sind wir uns einig, dass hier noch einiges zu tun ist. Da ist der Innenminister mit seinem Beirat und allem, was dazugehört, gefordert, damit hier auch entsprechend die Dinge auf den Weg kommen.

So wird unter anderem im Brand- und Katastrophenschutzgesetz klargestellt, dass sich Gemeinden bei der Aufstellung der Feuerwehren an einer zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungsplanung orientieren sollen. Zudem ist die Erhöhung der Pauschale für die Jugendfeuerwehren von derzeit 20 Euro auf künftig 25 Euro je Mitglied vorgesehen. Damit soll insbesondere der besonderen Bedeutung der Jugendfeuerwehren Rechnung getragen werden. Da gab es kurz vor Torschluss, wie das manchmal so ist, ein paar Streitigkeiten mit dem Finanzministerium, aber am Ende bin ich froh – da geht es ja gar nicht um so viel Geld –, dass sich hier die Mehrheit durchgesetzt hat, dass hier die 25 Euro, was auch eine freiwillige Aufgabe des Landes ist, gezahlt werden, also 5 Euro mehr. Ich finde, dass es dort, gerade wenn wir alle jammern, wir haben keinen Nachwuchs, der Nachwuchs bei den Feuerwehren geht zurück, mehr als adäquat ist, dass das Land auch mithilft. Dafür möchte ich ausdrücklich noch mal danken.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Ein Glück, es hat einer von uns mitgeklopft, ich bin zufrieden.

Des Weiteren erfolgt eine Klarstellung, dass sämtliche freiwillige Helfer der privaten Hilfsorganisationen den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen rechtlich gleichgestellt sind. Das ist eine Geschichte, die schon seit vielen Jahren immer wieder angemahnt wird. Nun endlich ist es so weit, dass wir hinbekommen haben – das hat etwas mit „Feuerwehrrente“ und ähnlichen Dingen zu tun –, dass auch hier eine Gleichstellung erfolgt. Denn hier gibt es so viele, die genauso in den Hilfsorganisationen mitarbeiten, ob das die Bergrettung ist usw., ich will darauf gar nicht einzeln eingehen, dass es notwendig ist, dort auch zu helfen.

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird eine Regelung geschaffen, wonach neben den Kreisbrandinspektoren künftig auch die Kreisbrandmeister nicht zugleich das Amt eines Ortsbrandmeisters innehaben dürfen. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass gegenwärtig einige Fälle derartiger Amtsüberschneidungen bestehen. Die neue Regelung soll natürlich erst für diejenigen Kreisbrandmeister Anwendung finden, die ihre Bestellung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten. Das war auch eine Regelung, bei der man so oder

so entscheiden konnte. Unser Herzblut hing nicht daran, deshalb haben wir das dann so gemeinsam auf den Weg gebracht.

Im Änderungsantrag zum Rettungsdienstgesetz wird unter anderem klargestellt, dass die Berg- und Wasserrettung Bestandteil des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes sind. Dies ist aus meiner Sicht eine überfällige Klarstellung, ich habe schon darauf hingewiesen.

Des Weiteren erhält die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen das Recht, zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im bodengebundenen Rettungsdienst als Ultima Ratio gegebenenfalls selbst Notärzte im ausreichenden Umfang anzustellen. Auch dem sind wir gefolgt. Dazu gab es vielleicht nicht von allen hundertprozentige Zustimmung, aber ich denke, wir haben dort den richtigen Weg beschritten.

Zudem wird beim Landesverwaltungsamt eine Schiedsstelle geschaffen, um etwaige Streitigkeiten über die Höhe der rettungsdienstlichen Benutzungsentgelte möglichst zeitnah befrieden zu können. Auch hierzu gab es nicht von allen zu 100 Prozent Übereinstimmung, aber wir denken, dass wir hier den Weg gefunden haben. Das kann man sich weiter betrachten, und wenn es notwendig erscheint, kann man da ja auch Änderungen vornehmen. Aber es ist erst mal ein guter Weg.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem gemeinsamen Änderungsantrag erfolgte eine ergänzende Anhörung der kommunalen Spitzenverbände sowie des Thüringer Feuerwehrverbandes. Das Echo war insgesamt gesehen nicht zu 100 Prozent, aber es gab überwiegende Zustimmung. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Deswegen, meine Damen und Herren, wird es Sie nicht verwundern, dass meine Fraktion dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen wird.

Bevor ich schließe, möchte ich wirklich noch mal darauf verweisen: Wir sind gut beraten, wenn wir hier gemeinsam dafür sorgen, dass vor Ort alle Freiwilligen unterstützt werden, soweit wir das können. Auch das Land stößt da und dort an seine Grenzen und – von den Ministern ist ja nur noch der Innenminister da, da kann ich es mit voller Freude sagen, Herr Adams wird es hinnehmen – wenn wir, ich habe es vorhin schon mal gesagt, für jeden Lurch am liebsten einen Betreuer haben, wäre es mir wichtig, wenn wir auch mal ein bisschen mehr Geld hätten für die, die für uns alle – ob Rettungsdienst, Feuerwehr – in den Einsatz gehen, das würde nicht schaden.

(Beifall CDU)

Ich würde mich freuen, wenn sich der Innenminister mit seiner Fraktion dort durchsetzt und noch einiges für die Feuerwehren und die Rettungsdienste, die