Das ist nämlich auch der große Unterschied, wie wir an die Sache herangegangen sind. Wir haben uns als Koalitionspartner zusammengesetzt, …
… haben das mit dem Finanzministerium abgesprochen und haben diesen Gesetzentwurf vorgelegt, hinter dem alle stehen. Und wir werden auch in zehn Jahren noch dazu stehen, Herr Primas, und nicht dann über unsere eigene Finanzministerin lästern. Das ist der große Unterschied. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Primas, Sie hatten gesagt, Sie hätten sich im Ausschuss eine Diskussion gewünscht. Wir hatten nach der Anhörung mehrere Sitzungen des Ausschusses. In der ersten Sitzung danach hat uns die CDU-Fraktion ihre Änderungsvorstellungen vorgestellt, in der zweiten darauffolgenden Sitzung habe ich die Änderungsvorstellungen der Koalition beschrieben, inhaltlich so, wie sie die Koalition dann auch durchgeführt hat. Wir haben erst in der Sitzung darauf den Änderungsvorschlag eingebracht, das ist richtig, aber wir haben die Inhalte eine Sitzung vorher im Ausschuss beschrieben und natürlich haben wir auch über die ganzen Geschichten geredet. Also von der Seite her bitte ich einfach noch mal darum, das zur Kenntnis zu nehmen.
Ich wollte noch eine Geschichte sagen. Herr Malsch, Sie hatten vorhin gesagt, der Verwaltungsrat braucht die Änderung nicht, da sehen Sie die Notwendigkeit nicht ein. Der Verwaltungsrat – das haben Sie korrekt beschrieben – kümmert sich, der ist verantwortlich für den Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan regelt die Umsetzung der Aufgaben, die ThüringenForst hat. Wir beschreiben neue Aufgaben im Bereich des Tourismus und im Bereich des Naturschutzes.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: 2 Millionen für den Verwaltungsrat ist normal? Wollt ihr uns veralbern oder was!)
Die Aufgabenwahrnahme dort entsprechend mit umzusetzen, das soll die Aufgabe dieser neuen Verwaltungsratsmitglieder sein, deshalb die Erweiterung des Verwaltungsrats in dem Punkt.
Ich will noch eine Geschichte sagen, weil es vorhin hieß, dass quasi durch Raubbau im Holzeinschlag dann die Finanzierung der Anstalt sichergestellt werden muss. Das ist auf keinen Fall vonnöten.
Wir haben durch die Bundeswaldinventur belegt, dass es bei ThüringenForst seit Errichtung der Anstalt zu massiven Vorratszuwächsen kam. Es ist deutlich mehr Holz auf der Fläche gelassen worden als herausgenommen wurde. Dieser Vorratszuwachs – und das, obwohl Kyrill gewütet hat, auch wenn man es auf die Zeit noch mit betrachtet, hat es einen Vorratszuwachs gegeben – hat die Bundeswaldinventur veranlasst zu sagen, es kann mehr Holz eingeschlagen werden. Wir können den wichtigen Rohstoff Holz noch besser nutzen bei ThüringenForst, ohne dass wir die Kriterien von Nachhaltigkeit dabei verletzen. Und das muss das maßgebliche Ziel sein. Von der Seite her haben wir auch ein Finanzierungsinstrument, wobei man natürlich die Holzpreise berücksichtigen muss. Wenn die Holzpreise im Keller sind, macht es keinen Sinn, noch mehr Holz auf den Markt zu geben. Das spielt auch eine Rolle. Da kann ThüringenForst sich nicht jedes Mal an den Kriterien der Wirtschaftlichkeit ausrichten. ThüringenForst muss dort auch mal sagen: Hier treten wir mal ein bisschen auf die Bremse. Dafür haben sie aber auch die Möglichkeit im Errichtungsgesetz bekommen, eine Rücklage zu bilden. Die Rücklage ist gut aufgefüllt, sodass auch mal ein schlechtes Jahr ein Stück weit überbrückt werden kann. Danke.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Keller, Sie haben das Wort für die Landesregierung.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, die Diskussion hat schon gezeigt, dass wir hier doch eine Veränderung im Errichtungsgesetz herbeiführen, die am Ende dazu führt, dass die Anstalt öffentlichen Rechts sowohl ihrer Verantwortung natürlich auch gerecht wird als natürlich auch der perspektivischen Wahrnahme ihrer Aufgaben.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. Oktober 2011 hat das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung das Licht der Welt erblickt und unter Artikel 1 dieses Mantelgesetzes ist das Thüringer Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ normiert. In § 12 Abs. 2 dieses Gesetzes ist die Finanzierung der Landesforstanstalt durch das Land geregelt. Die Finanzzuführung für die Wahrnehmung der betrieblichen und hoheitlichen Aufgaben durch die Landesforstanstalt sinkt kontinuierlich nach dem eben vorgestellten Gesetz von 37,302 Millionen Euro im Jahr 2012 auf 30,145 Millionen Euro im Jahr 2018. Die gesetzliche Regelung der Zuführungshöhe ist die Voraussetzung für die rechtssichere Planung und Zahlbarmachung der Haushaltsmittel für die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt. Und da für das Jahr 2019 ein Zuführungsbetrag im Errichtungsgesetz nicht mehr vorgegeben war, war die Änderung des § 12 Abs. 2 erforderlich.
Im Rahmen der Ressortbeteiligung, der Verbändeanhörung und aus der parlamentarischen Befassung heraus wurden zusätzliche Änderungen in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, auf die ich hier noch mal kurz eingehen möchte. So wird in der Gesetzespräambel die Definition der stillzulegenden Waldfläche von vormals 25.000 Hektar auf nunmehr 5 Prozent der Waldfläche Thüringens gemäß den Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag angepasst. Der Katalog der hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt in § 2 des Errichtungsgesetzes wird um die Pflege und Unterhaltung des touristischen Wegenetzes ergänzt. Gestatten Sie mir, einen Hinweis aus der Diskussion aufzunehmen: Diese Mittel sind im Haushalt des Tourismusministeriums auch gesichert und mit dem Haushalt 2018/2019 beschlossen.
Die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Landesforstanstalt wird künftig von zehn auf zwölf angehoben wegen der Aufgaben, wie ich sie gerade auch ergänzt habe. Inhaltliche Ergänzungen haben sich außerdem im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Stilllegung von Waldflächen im Eigentum der Landesforstanstalt ergeben. In Anpassung des § 11 Abs. 6 wird zum einen die Möglich
keit eröffnet, dass der Landesforstanstalt im Ausnahmefall der Nutzungsausfall für Stilllegung von Waldflächen erstattet werden kann.
Lieber Herr Primas, es ist mitnichten so, dass wir jetzt plötzlich die Stilllegung des Possen hier aus irgendwelchen Gründen, die hier angeführt werden, reinnehmen, sondern wir haben, wie Sie wissen, gesagt, dass wir aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung keine Stilllegungsflächen am Possen wollen. Aber ich muss Ihnen sagen, auch hier ist in enger Beteiligung mit den Betroffenen, in Diskussionen mit den Menschen vor Ort eine Abwägung erfolgt, nämlich eine Abwägung zwischen naturschutzrechtlichen Interessen, Erholungsinteressen und natürlich wirtschaftlichen Interessen. Deshalb haben wir am Ende gesagt: Gut, in diesem Prozess wollen wir jetzt am Ende doch einen Beitrag von 1.000 Hektar am Possen leisten, der aber der Anstalt öffentlichen Rechts entschädigt werden muss, weil in dem Errichtungsgesetz von einer anderen Mehrheit festgelegt worden ist, dass ThüringenForst eine entschädigungslose Stilllegung von Flächen hinnehmen muss. Das haben wir in dem Fall hier verändert und auch noch mehr. Ich halte das auch für einen gangbaren und perspektivisch tragbaren Weg. Dies soll also im Zusammenhang mit der Stilllegung von 1.000 Hektar Wald am Possen geschehen.
Zum anderen wird die Erstattung der Fixkosten, die der Landesanstalt für die fortdauernde Verwaltung ihrer aus der Nutzung genommenen Waldflächen entstehen, die bisher auch ausgeschlossen war, dem Grunde nach und der Höhe nach normiert. Im Jahr 2020 sind dies insgesamt rund 724.000 Euro, und die sind mit den neuen Haushalten zu sichern.
Sehr geehrte Damen und Herren, in § 12 Abs. 2 werden die Zuführungsbeträge des Freistaats Thüringen an die Thüringer Forstanstalt zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2025 fortgeschrieben. Außerdem wird die Erstattung des Aufwands für die Pflege der touristischen Wege in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro jährlich festgelegt. Neu ist auch, dass die Landesforstanstalt künftig neben Bauunterhaltsmitteln – es war schon die Rede davon – Zuweisungen für Investitionen in Gebäude erhalten wird. Die Finanzzuführung sinkt nun von 30,1 Millionen Euro im Jahr 2018 um 5,8 Millionen Euro auf 24,3 Millionen Euro im Jahr 2025 und die Absenkung um 5,8 Millionen Euro impliziert einen bereits in der vorherigen Legislaturperiode beschlossenen Abbau von 148 Stellen und Planstellen in der Landesforstanstalt. Es ist eine Tatsache, das gehört zur Wahrheit dazu, dass wir diesem Abbaupfad auch Folge zu leisten haben, weil er auch im Rahmen der Gesetzgebung zum Haushalt – von Ihnen als Gesetzgeber – eingebracht und beschlossen wurde. Daran hat sich natürlich auch die Anstalt zu orientieren.
Ich bin den Verwaltungsratsmitgliedern Herrn Primas, Frau Becker, Herrn Kummer sehr dankbar, die in einer wirklich sehr konstruktiven und auch emotional geführten Diskussion – das will ich gern zugeben – im Verwaltungsrat mit dem Verwaltungsrat, mit den Beschäftigten der Anstalt, auch mit dem Vorstand usw. am Ende ein Eckpunktepapier beschlossen haben, das jetzt dazu führt, dass wir eine ordentliche Basis, eine Ausrichtung der Anstalt bis zum Jahr 2025 erreicht haben und – jetzt sage ich es auch an der Stelle – hier eben nicht die Waldarbeiter mit ihren Sägen und ihren großen Maschinen vor dem Landtag stehen müssen, um ihre Aufgabenerfüllung einzufordern. Darüber bin ich sehr froh und deshalb danke ich dem Verwaltungsrat für diese Konstruktivität in dem Falle.
In § 2 Abs. 4 des Errichtungsgesetzes wird die Art der hoheitlichen Aufgaben definiert, welche die Landesforstanstalt zu erfüllen hat, nicht jedoch deren Umfang. Es steht dem Gesetzgeber somit frei, normativ festzulegen, welchen Aufwand er in das Tätigkeitsfeld der Hoheit der Landesanstalt künftig investieren möchte. Die operative Ausgestaltung, das heißt, die Untersetzung des Zuführungsbetrags mit Leistungen im Tätigkeitsfeld „Hoheit“ erfolgt über den jährlichen Wirtschaftsplan der Landesforstanstalt. Politische Belange werden hierbei im Rahmen der Fachaufsicht, der Verwaltungsratstätigkeit und des Gewährträgervorbehalts zu berücksichtigen sein.
Der vorliegende Gesetzentwurf blendet die berechtigten Interessen der Landesforstanstalt keineswegs aus, sondern korrespondiert mit den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Eckpunkten zu deren strategischer Ausrichtung und Finanzierung bis zum Jahr 2025. Die Zuführungskürzung im Gesetzentwurf folgt eben dem natürlichen Personalabgang, wie gerade beschrieben.
Den Zeitkorridor haben wir von vier auf sieben Jahre dafür gestreckt. Der Stellenabbau erfolgt sozial verträglich. Der Vorstand hat die Flexibilität, das Tätigkeitsfeld „Hoheit“ im Rahmen der operativen Steuerung aus dem Forstbetrieb zu subventionieren. Das Gemeinschaftsforstamt bleibt als Organisationsmodell erhalten und die Ausbildung wird gesichert – ja, gesichert auch im Verbund mit anderen Unternehmen, die Forstleute perspektivisch natürlich auch für ihre Arbeit sichern wollen und sichern müssen. Ich denke, das wird uns gelingen.
Gestatten Sie mir an der Stelle ein ganz herzliches Dankeschön zu richten an alle Forstleute, an Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter für ihren täglichen Einsatz in unseren heimischen Wäldern.
volkswirtschaftlichen Nutzen bringen, die mit einem der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe die Wirtschaft versorgen, und dass der Wald für Erholung und auch für die kommenden Generationen zur Verfügung steht. Ich bedanke mich bei Ihnen für die intensiven parlamentarischen Beratungen und ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben den Possen noch mal angesprochen, darauf wollte ich schon noch mal reagieren. Also es ist erst mal gut so, dass jetzt in der Beschlussvorlage steht, dass die Anstalt Vorschläge macht, wo die Flächen am Possen stillzulegen sind. Das finde ich erst mal gut, denn vorgesehen war das anders. Und Informationen, die uns zugekommen waren, besagten nämlich Folgendes: Man muss das halt wissen, im Possen gibt es ungefähr 1.500 Hektar, die so gut wie nicht genutzt werden, wo viele Biotope sind, vernetzte Biotope – also das wäre es ja eigentlich schon. Insgesamt geht es um die 2.500 Hektar. Und vorgesehen war jetzt natürlich, nicht etwa diese Biotopflächen, die hochwertig, naturschutzfachlich wichtig wären, stillzulegen, sondern den Wirtschaftswald. Da wären, anstatt 1.000 Hektar stillgelegt, dann doch 2.500 Hektar aus der Nutzung. Da hat jetzt die Koalition mit der Änderung der Beschlussvorlage – Frau Becker, das haben Sie gut gemacht – einen Riegel vorgeschoben. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anstalt ihren Wirtschaftswald stilllegt, um das andere auch nicht zu bewirtschaften. Also ich denke mal, dass da die Vernunft vorherrscht.
Das Nächste: Verwaltungsrat. Es kommen ja zwei dazu. Das Wirtschaftsministerium stellt sich dann schon die Frage – im Haushalt des Wirtschaftsministeriums sind 2 Millionen Euro für die Waldwege eingestellt; wir haben über 100 Millionen Euro Umsatz in der Forstanstalt –: Ist das gerechtfertigt, für diese 2 Millionen im Haushalt einen Verwaltungsratsitz zu bekommen, der übrigens die Einflussnahme des zuständigen Ministeriums schwächt? Das ist halt so und da frage ich mich, ob das wirklich gewollt ist, dass das zuständige Ministerium durch einen immer mehr aufgeblasenen Verwaltungsrat immer weniger zu sagen hat. Das ist das Erste.
Das Zweite: Der Umweltstaatssekretär saß bis jetzt schon drin. Wenn wir den jetzt erst ins Gesetz schreiben, was hat denn der bis jetzt da drin geses
sen? War der rechtens dort oder ist dann, wenn er nicht rechtens da war, die Frage zu stellen, ob die Verwaltungsratsbeschlüsse, die wir nun halt mit der Mitwirkung gefasst haben, rechtens waren?
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht konnte er da sein, jetzt muss er da sein!)
Na ja, konnte da sein – ich weiß nicht, ob eine Verwaltungsratssitzung eine öffentliche Veranstaltung ist, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich denke, nicht.
Also ich denke, da sind sehr viele Fragezeichen drin. Machen Sie es halt, aber ob es rechtssicher ist, bezweifele ich. Danke.
Sehr geehrter Herr Primas, Sie wissen, ich schätze Ihre Arbeit gerade im Verwaltungsrat der Anstalt sehr. Aber ich glaube nicht, dass es notwendig ist, dieses Hohe Haus damit zu beschäftigen, wie sich eine Diskussion mit vielen Betroffenen auch zum Guten hin entwickelt hat und dass man auf Gerüchte oder Gespräche oder irgendwelche Informationen eingehen muss. Am Ende, denke ich, haben wir hier ein gutes Ergebnis – glücklicherweise auch durch die Einbeziehung von vielen Akteuren.
Und das Zweite: Ich will hier einfach nicht im Raum stehen lassen, dass es keinen Rechtsgrund gab, dass der Umweltstaatssekretär einen ordentlichen Sitz im Verwaltungsrat hat. Selbstverständlich hatte er den. Da das hier öffentlich ist, kann ich das so nicht stehen lassen. Er hatte ihn und jetzt soll der Verwaltungsrat wegen der Aufgaben nach dem Gesetz also auch entsprechend erweitert werden.
Und jetzt sage ich auch noch mal für die Öffentlichkeit: Es gibt ganz entscheidende Fragen in dem Verwaltungsrat, die auch über die Geschäftsordnung geregelt sind. Wenn es also um tragfähige bzw. sehr weitreichende Beschlüsse der Anstalt öffentlichen Rechts geht, darf die Verwaltungsratsvorsitzende nicht überstimmt werden, egal wie groß der Verwaltungsrat ist.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 6/5880 ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Hand
zeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Das ist der Abgeordnete Gentele. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.