Diese ablehnende Haltung wurde in dem von den Koalitionsfraktionen am 13.12.2017 beschlossenen Eckpunktepapier nicht mehr ausdrücklich aufrechterhalten. Und da im Neugliederungsgesetz 2018 einige erfüllende Gemeinden neu manifestiert werden sollen, spricht meines Erachtens vieles für die abschließende Geltung des im Eckpunktepapier vom 13.12.2017 enthaltenen Leitbildes. Kurz gesagt: Uns ist aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit nicht deutlich genug, welches konkrete Leitbild vorliegend den Maßstab bildet.
Zweitens kritisieren wir, dass der Gesetzentwurf die bis Anfang April 2018 geltende Fassung der Thüringer Kommunalordnung nicht berücksichtigt hat. Konkret geht es um die in diesem Gesetz in vier Fällen vorgenommene Herauslösung von einzelnen Gemeinden aus Verwaltungsgemeinschaften unter Missachtung der sogenannten doppelten Mehrheit und damit die Missachtung von § 46 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung, alte Fassung – die hat aber gegolten. Konkret handelt es sich um die §§ 1, 6, 7 und 8 des Gesetzentwurfs in der Beschlussfassung des Innenausschusses. Ich weiß,
dass man in Bezug darauf an dieser Stelle rechtlich unterschiedlicher Auffassung sein kann und ja auch ist. Aber ungeachtet der rechtlichen Fragen und Differenzen steht für mich außer Frage, dass damit letztlich betroffene und nunmehr geschwächte VGs systematisch abgeschafft werden sollen.
Drittens: Letztendlich haben wir bei der Auswertung der Anhörung durch die Landesregierung zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Landesverwaltungsamt, immerhin eine obere Landesbehörde, in nicht wenigen Fällen Bedenken geäußert oder einen Fusionsantrag sogar ganz abgelehnt hat. Beispielhaft will ich hier zwei Fusionsfälle nennen, die vom Landesverwaltungsamt moniert wurden: § 6 – Fusion zwischen der Stadt Leinefelde-Worbis und der Gemeinde Hundeshagen, die aus der VG „Lindenberg/Eichsfeld“ herausgelöst wird. Hier hat das Landesverwaltungsamt den Antrag nur eingeschränkt befürwortet, da Gründe des öffentlichen Wohls nach Artikel 92 unserer Landesverfassung nur bedingt vorliegen. Das heißt, die für eine Neugliederung zwingend vorliegenden Gründe des öffentlichen Wohls sind hier nur teilweise gegeben. Oder § 12 – Gemeinden Föritz, Neuhaus-Schierschnitz und Judenbach im Landkreis Sonneberg: Hier hat das Landesverwaltungsamt die Neugliederung ausdrücklich nicht befürwortet, da kein Grundzentrum ausgewiesen ist. Die vorgenannten Unklarheiten und Bedenken sind für uns auch nach der letzten Innenausschusssitzung nicht in Gänze ausgeräumt. Soweit der Linken-Kommunalexperte Kuschel nunmehr wieder fordert, die CDU hätte doch Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf vorlegen sollen, darf ich Folgendes anmerken: Sie wissen selbst nur allzu gut, dass Ihre rot-rot-grünen Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf aus dem Fachministerium stammen und nicht an einem Fraktionsschreibtisch entstanden sind.
Meine Damen und Herren, wie bereits eingangs von mir ausgeführt, wird meine Fraktion den Gesetzentwurf nicht ablehnen. Aber wir werden bei der Abstimmung unsere Bedenken gegen einzelne Fusionen durch entsprechendes Stimmverhalten kenntlich machen.
Meine Damen und Herren, ich habe versucht, Ihnen an einigen Beispielen aufzuzeigen, warum meine Fraktion dem skeptisch gegenübersteht. Ich will jetzt schon daran erinnern: Es wird nach diesem Gesetz ein weiteres Gesetz folgen. Es ist ja schon angekündigt. Das Kuriose oder das Böswillige daran ist, dass diese Landesregierung jetzt schon sagt, die nächsten … – da wird es verheerend, da zählt ja gar nichts mehr, ob die 6.000 haben oder 6.500, das zählt alles nicht mehr bei dem,
ich meinte, auf Ihre Papiere geschrieben haben, sprich Leitbild. Nichts zählt mehr! Ich kann nur die Kommunen warnen, denn diese Regierung sagt gleichzeitig: Das Ganze ist ja nicht abgeschlossen; wir werden das Ganze weiter verfolgen; wir werden in der nächsten Legislatur dann auch zu Zwangsfusionen kommen. Ich kann nur jeden in dem Land warnen: Traut Rot-Rot-Grün nicht!
die haben viel Geld, die schmeißen das Geld mit Händen zum Fenster raus. Wenn Sie nur mal daran denken würden, dass viele Kommunen diese Fusionen überhaupt nur mitmachen, weil sie mit dem Rücken an der Wand stehen, weil sie kein Geld mehr haben.
Für jeden grünen Lurch und für jedes Was-weißich-Was hat man Geld, aber der kommunalen Familie im ländlichen Raum Geld zu geben – das haben wir beim letzten Kommunalen Finanzausgleich gesehen, es ist den Städten gegeben worden, Mittelzentren, Oberzentren. In Sonntagsreden beschwören alle den ländlichen Raum: Ländlicher Raum, ländlicher Raum, wir bauen Radwege, was weiß ich, was wir alles machen.
Die Grünen sind mal so und mal so, in die SPD habe ich noch ein bisschen Vertrauen gesetzt, aber das schwindet von Tag zu Tag. Da nützt auch kein neuer Parteivorsitzender – es schwindet, es schwindet. Ihr solltet euch überlegen, ob ihr euch an die ankettet, die das hier im Lande vollbringen.
ihn zu unterstützen. Hintenrum nimmt man ihnen das Geld weg, sodass sie mit dem Rücken an der Wand stehen.
Das ist das Verwerfliche, das ich hier noch mal deutlich im Namen meiner Fraktion anprangern will. Ich glaube, man muss den Menschen und der kommunalen Familie im Land sagen: Traut denen nicht! Wenn sie das nächste Mal wieder dran kommen, werden sie keine Bestandsgarantie geben, dass die, die jetzt fusioniert sind, auch Bestand haben. Das machen die nämlich nicht, sonst werden sich viele wieder zwangsmäßig zusammenschmieden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal Danke an den Präsidenten, dass er die Rednerliste so gestaltet, dass dadurch das ganze Spannungsfeld
Aber es ist nur ein weiterer Schritt, es ist nicht das Ende der Reform, sondern ein weiterer Schritt. Wir werden die Reform in dieser Legislaturperiode auch nicht beenden, sondern es bleibt Aufgabe von RotRot-Grün, sich auch nach 2020 mit leistungsfähigen Strukturen zu beschäftigen.
Wir sind davon überzeugt: Die meisten Gemeinden werden dabei den Weg der Freiwilligkeit begehen – auch nach 2020 –, weil die Einsicht wächst, und die Blockadehaltung und die Ängste, die insbesondere von der CDU geschürt werden, immer weniger verfangen. Neben den jetzt heute im Gesetz stehenden Anträgen liegen weitere 260 Anträge vor. Und noch immer diskutieren Gemeinden, ob sie nicht noch jetzt entsprechende Entscheidungen treffen,
um in das zweite Gesetz zu kommen. In Neustadt/ Orla finden derzeit entsprechende Gespräche statt, im Stadtrat Plaue steht eine Entscheidung an – Herr Thamm ist ja im Nebenamt ehrenamtlicher Bürgermeister in der Stadt Plaue –, ob die Zukunft eher in Arnstadt gesehen wird oder im Geratal. Die Gemeinde Geraberg will in der nächsten Woche im Gemeinderat das Zugehen zur Landgemeinde Gräfenroda beschließen. Also es ist weiterhin Dynamik drin.
Herr Fiedler, glauben Sie denn wirklich, die Bürgermeister und Gemeinderäte lassen sich ausschließlich von Fusionsprämien beeinflussen? So eine billige politische Prostitution macht maximal die CDU, aber doch nicht verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker.
Die Gemeinden entscheiden nach einer Vielzahl von Kriterien – und das entscheidende Kriterium ist die Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit in der Zukunft. Da helfen wir mit den zur Verfügung stehenden Mitteln im Anpassungsprozess, aber mehr nicht. Alles andere ergibt sich dann aus den neuen Strukturen heraus, weil da mehr Leistungsfähigkeit entsteht.