Protocol of the Session on May 25, 2018

Zu Frage 4: Unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bediensteten wird diese Frage wie folgt beantwortet: Die Bediensteten wurden innerhalb des Geschäftsbereichs des Thüringer Finanzministeriums an jeweils andere Stellen abgeordnet und auf Dienstposten, die ihrem statusrechtlichen Amt entsprechen, eingesetzt.

Gibt es Nachfragen? Herr Kießling.

Ja, zwei, wenn ich darf.

Ist es denn beabsichtigt, nach Abschluss der Ermittlungen die beiden betroffenen Finanzbeamten auf ihre ursprünglichen Arbeitsplätze zu setzen? Das wäre die Frage 1, die Nachfrage dazu.

Und gibt es bereits Abschätzungen, welcher Schaden eventuell dem Land Thüringen entstanden sein könnte aufgrund mutmaßlicher Steuerhinterziehung, und würden die Beamten quasi verpflichtet werden, diesen Schaden, sofern er denn entstanden ist, auszugleichen?

Zu Frage 1: Ob …

Ob die Beamten wieder auf dieselben, ursprünglichen Arbeitsplätze zurückkommen, wenn dann die Verfahren …

Das hatte ich Ihnen im Ausschuss schon beantwortet, will das hier gern auch noch mal tun. Wir können das jetzt noch nicht beurteilen. Es kommt ja darauf an, wir haben Dienstrechtsverfahren gegen die Beamten eingeleitet, und je nachdem, wie dieses Verfahren ausgeht, muss man dann überlegen, ob die Möglichkeit besteht, sie wieder in der entsprechenden Stelle einzusetzen, oder ob man an anderer Stelle eine Verwendung für sie findet, wie man das ja jetzt bei der Abordnung auch gemacht hat.

Was die Frage von Schadenshöhen betrifft, können wir das auch nicht so sagen, das kann man nicht beziffern. Wir reden ja ausschließlich von Dienstrechtsverfahren; was die Steuerverfahren betrifft, das läuft ja anders. Es wird dann, wenn wir fest

gestellt haben, welche Schwere die Vergehen haben und wie auch die Urteile gesprochen worden sind, zu beurteilen sein, ob die Möglichkeit besteht, den Beamten dann auch in Regress zu nehmen. Im Einzelfall ist das in Thüringen schon erfolgt. Das kam aber immer auf die Entscheidung des Gerichts an.

Die nächste Frage stammt vom Abgeordneten Walk, Das ist die Drucksache 6/5710. Er wird vertreten von Herrn Thamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Angriffe, Anschläge und Sachbeschädigungen auf Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thüringer Polizei und des Amts für Verfassungsschutz

In seiner Medieninformation 47/2018 teilte das Ministerium für Inneres und Kommunales mit, dass kürzlich in Erfurt ein Gebäude der Thüringer Polizei mit Stahlkugeln beschossen worden sei. Dabei seien Fensterscheiben beschädigt worden. Nach den versuchten Brandanschlägen auf Polizeifahrzeuge in der ersten Maiwoche sei dies schon der zweite schwere Angriff auf die Thüringer Polizei in diesem Monat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Angriffe, Anschläge und Sachbeschädigungen auf Einrichtungen, Liegenschaften und Fahrzeuge der Thüringer Polizei und des Amts für Verfassungsschutz wurden insgesamt in den Jahren 2014 bis 2018 verzeichnet – bitte nach Jahren darstellen –?

2. Wie hoch war dabei jeweils der Sachschaden – bitte nach Jahren für die Jahre 2014 bis 2018 darstellen –?

3. In wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei Sie mir eine kleine Vorbemerkung gestatten:

(Ministerin Taubert)

Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass in der Thüringer Polizei gegenwärtig keine statistischen Übersichten im Sinne der exakten Fragestellung geführt werden. Aus diesem Grund wurde bei der Beantwortung der Fragestellung auf eine eigens zu diesem Zweck durchgeführte Sonderrecherche im einschlägigen polizeilichen Auswertesystem hinsichtlich der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gemäß § 305a Strafgesetzbuch zurückgegriffen.

Zu Frage 1: In der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 17. Mai 2018 wurden insgesamt 62 Fälle der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel registriert, die sich nach Jahren wie folgt verteilen: 2014 10 Fälle, 2015 13 Fälle, 2016 19 Fälle, 2017 12 Fälle und 2018 8 Fälle.

Zu Frage 2: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, beruht die Beantwortung aufgrund fehlender Statistiken auf einer Recherche im einschlägigen polizeilichen Auswertesystem unter dem Begriff der Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nach § 305a Strafgesetzbuch. Die polizeilich registrierte Gesamtschadenssumme beläuft sich hierfür insgesamt auf etwa 39.000 Euro. Die jährlichen Schadenssummen gliedern sich wie folgt auf: 2014 2.015,85 Euro, 2015 10.772,06 Euro, 2016 12.844,98 Euro, 2017 8.327,34 Euro und 2018 5.361,88 Euro.

Zu Frage 3: In allen 62 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zu Frage 4: Jede dieser Straftaten ist eine Straftat zu viel. Die Landesregierung verurteilt diese Straftaten. Die Polizei und die Justiz werden weiterhin konsequent alle Angriffe auf den Staat und seine Repräsentanten mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Thamm.

Gibt es von diesen 62 Fällen auch schon abgeschlossene Fälle?

Ich gehe davon aus, dass Fälle abgeschlossen wurden, also auch zur Anklage gebracht worden sind. Ich sichere eine schriftliche Beantwortung zu.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Zippel von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/5712. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Stand geplanter Hochwasserschutzmaßnahmen im Altenburger Land

Als Konsequenz aus dem Pleißehochwasser im Jahr 2013 beschloss das Land Thüringen mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Landkreis Altenburger Land. Hierbei kam es jedoch mehrfach zu Verzögerungen. So wurde beispielsweise den Einwohnern von Windischleuba Ende 2016 mitgeteilt, dass der Ausbau des dortigen Deiches im September 2017 beginnen und im April 2018 abgeschlossen sein solle. Stand Mai 2018 warten die Einwohner von Windischleuba weiterhin auf den Beginn der Baumaßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Baumaßnahme in Windischleuba und in welcher Phase befindet sich das Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren derzeit?

2. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Beginn sowie dem Abschluss der Baumaßnahme?

3. Wie ist der aktuelle Stand weiterer Hochwasserschutzmaßnahmen im Landkreis Altenburger Land, zum Beispiel in den Gemeinden Treben und Wilchwitz?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Frau Ministerin Siegesmund.

Gestatten Sie mir einige Vorbemerkungen: Die Folgen des Hochwassers 2013 haben unser Land vor umfangreiche Aufgaben gestellt, da es Defizite im Hochwasserschutz offengelegt hat. Die Landesregierung hat Anfang 2016 das Thüringer Landesprogramm „Hochwasserschutz“ vorgelegt. In diesem sind die Maßnahmen in Trägerschaft der Gemeinden, der Landkreise und des Landes enthalten, die zum Verbessern des Hochwasserschutzes beitragen werden. Ein Schwerpunkt liegt definitiv in der Planungsregion Ostthüringen.

Die baulichen Maßnahmen an der Pleiße als Gewässer erster Ordnung werden durch die TLUG, die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, bearbeitet. Es handelt sich um freiwillige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Derzeit werden im Wasserbau etwa 400 Maßnahmen parallel bearbeitet, damit die festgestellten Defizite abgearbeitet werden können. Trotz hohen Engagements der Mitarbeite

(Staatssekretär Götze)

rinnen und Mitarbeiter kann es in einzelnen Vorhaben deshalb aber zu Verzögerungen kommen. Ich bin mir jedoch sicher, dass diese mit der Region kommuniziert sind. Nachfolgend gehe ich jetzt auf die baulichen Maßnahmen in Trägerschaft des Landes ein. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich deswegen unmittelbar in Bezug auf die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Baumaßnahme in Windischleuba wurde durch die obere Wasserbehörde die Plangenehmigung Ende März 2018 erteilt. Derzeit erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen, worauf die Firmen ab 3. Juli ihre Angebote abgeben können. Der Baubeginn ist für Oktober 2018 vorgesehen. Das Vorhaben soll bis August 2019 abgeschlossen werden.

Zu Frage 2: Die ist im Wesentlichen mit Verweis auf Frage 1 beantwortet.

Zu Frage 3: Im Einzelnen zu den Ortslagen, zuerst zu Treben: Die Klärung mit dem Straßenbauamt zur Absenkung von Kreis- und Bundesstraße für die zu errichtende Flutmulde ist abgeschlossen. Auf dieser Basis werden die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, also Leistungsphase 3 und 4 der HOAI, erarbeitet. Der Genehmigungsantrag soll im I. Quartal 2019 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Verfahrensdauer ist jetzt abhängig vom erforderlichen Verfahren. Das heißt: Plangenehmigung ein halbes Jahr, Planfeststellung anderthalb Jahre. Im Anschluss daran können die Bauausschreibung und die bauliche Umsetzung erfolgen, aber ganz genaue Zeitpunkte können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Zum Thema „Wilchwitz“: Hier liegt die Genehmigungsplanung nach Prüfung in zweiter Version vor. Sie wird von der TLUG derzeit noch mal überprüft. Die Maßnahme wird im Juni/Juli 2018 zur Plangenehmigung beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens und Ausschreibung der Maßnahme wird derzeit mit einem Baubeginn ab II./III. Quartal 2019 gerechnet, je nachdem, wie am Ende Bauträger gefunden werden. Sie wissen alle, wie schwierig es gerade im Baubereich ist.

Zu Gößnitz: Die Variantenuntersuchung ist abgeschlossen, die Fertigstellung der Genehmigungsplanung wird für das IV. Quartal 2018, spätestens I. Quartal 2019 avisiert. Der weitere Zeitplan erfolgt dann analog zu Treben, jedoch voraussichtlich um ein Quartal versetzt.

Jetzt noch abschließend zu weiteren Maßnahmen im Landkreis Altenburger Land: Außer den bereits genannten sind noch Gemeinschaftsmaßnahmen in der Gemeinde Saara – beispielsweise Beteiligung der TLUG bei einer Maßnahme der Gemeinde – sowie eine Hochwasserschutzmaßnahme in Nobitz in Planung. Bei beiden Maßnahmen wird derzeit die