Bei Überwachung fallen mir persönlich ganz unangenehme Dinge ein. Diese haben aber mit dem Februar zu tun und mit bestimmten Dingen, die immer noch nicht aufgeklärt sind, aber das ist ein anderes Feld. Wir können über prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeit diskutieren, wobei wir darüber streiten können, wie viel Prozent der Arbeitnehmer, die nun prekär beschäftigt sind oder Teilzeit arbeiten, wirklich unfreiwillig Teilzeit arbeiten. Die Fachleute streiten sich, es geht von 40 bis 14 Prozent herunter. Wir könnten auch mal über die Gruppe der Langzeitarbeitslosen intensiv diskutieren, deren Zahl immer gleichbleibend ist und deren Situation sich verfestigt. Ich hatte letztens im Landtag Gelegenheit, eine solche Gruppe hier zu begrüßen. Sie führten aus: Sie haben morgens einfach mal keinen Bock auf irgendwelche Entwicklungsund Belebungsmaßnahmen und bleiben einfach im Bett. Dann ist die Gruppe aus zwölf Mann eben nur noch zwei Mann stark – auch das heißt Arbeit im Jahr 2015 in Thüringen.
Bei dem Thema „Zukunft der Arbeit“ müssen wir über die digitale Revolution sprechen, über die Vernetzung der Lebensbereiche durch das Internet. Die Möglichkeiten, an jedem Ort der Welt und auch zu jeder Zeit arbeiten zu können oder zu müssen, kann man als bedrohlich empfinden oder auch als Chance – je nachdem, ob man eine Eule oder eine Nachtigall ist.
In den Unternehmen tritt die Kreativität an die erste Stelle, starre Hierarchien sind teilweise überkommen. Wir können diese Entwicklung ablehnen und fürchten – Erreichbarkeit zu jeder Zeit ist auch eine Art von Terror und es gibt an vielen Stellen keinen Feierabend mehr. Wir können Angst haben vor der Arbeit, die uns bis ins Wohnzimmer verfolgt oder bei den ganz Fleißigen mit dem Laptop bis ins Schlafzimmer. Oder wir können auch die Entwicklung als eine Chance begreifen, wenn wir erleben, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf diese Art und Weise realisiert werden kann und können sehen, dass dort wirklich freie Arbeitszeiteinteilung möglich ist.
Die Zukunft der Arbeit hat viele spannende Gesichter, über die die Politik reden sollte, um der freiheitlichen und flexiblen Welt einen passenden Rahmen zu bieten. Wenn ich mich frage, was Sie als die Zukunft der Arbeit begreifen, bin ich schnell bei Reglementierung und Bevormundung angelangt und sehe wenige Hinweise auf Freiheit und Flexibilität. Das zeigt das Gesetz zur Bildungsfreistellung genauso wie das Gesetz zum Mindestlohn. Dieses ist ein Chiquita-Produkt – es reift beim Kunden.
Nun wollen Sie kleine Unternehmen vor neue Probleme stellen, indem Tageslicht in den Werkhallen gefordert wird – das hatte ich schon erwähnt. Was Sie stärken, meine Damen und Herren der SPDFraktion, ist nicht Mitbestimmung, sondern Bevormundung.
Der Nanny State droht an jeder Ecke. Die Bedeutung der Mitbestimmung durch Betriebsräte ist gar keine Frage und hat sich im Laufe der vielen, vielen Jahrzehnte der Bundesrepublik bewährt. Allerdings müssen wir auch die Probleme sehen – ich höre an dieser Stelle auf, die Redezeit ist zu Ende.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, da hier jetzt zwei Rednerinnen die Wunschvorstellungen bekundet haben, möchte ich mich noch mal mit dem Thema, dem zweiten Teil – Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken – befassen. Das sei mir auch zugestanden als ehemalige Betriebsrätin und heute Mitglied eines Aufsichtsrats.
Was bedeutet Mitbestimmung? Die Mitbestimmung hat die Aufgabe, die mit der Unterordnung der Arbeitnehmer unter fremder Leitungs- und Organisationsgewalt in größeren Unternehmen verbundene Fremdbestimmung durch die institutionelle Beteiligung an den unternehmerischen Entscheidungen zu mildern und die ökonomische Legitimation der Unternehmensleitung durch eine soziale zu ergänzen.
In Deutschland hat der Begriff „Arbeitnehmermitbestimmung“ politisch und rechtlich die Bedeutung von Einflussmöglichkeiten von Arbeitnehmern und ihren Repräsentanten auf Entscheidungen in ihrem Betrieb und Unternehmen. Die Mitbestimmung hat auch eine historische Entwicklung und einen ganz langen historischen Prozess. Vorläufer der Mitbestimmung gab es schon im Deutschen Bund und im Kaiserreich – vielen gar nicht bekannt. In der Weimarer Republik wurde das Mitbestimmungsrecht in der Verfassung festgeschrieben. Nach der Zerschlagung der Gewerkschaften und der Beschneidung der Arbeitnehmerrechte durch die Nationalsozialisten sind das Wiedererstarken dieser Rechte
und deren unverbrüchliche Garantie durch das Bundesverfassungsgericht zwei der großen arbeitsrechtlichen Leistungen der damals jungen Bundesrepublik. Wesentlich waren das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, auch in seiner Ergänzung 1972, und das Mitbestimmungsgesetz von 1976. Den letzten Markstein auf dem Weg der Arbeitnehmermitbestimmung bildet das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004, das Beschäftigten in großen Unternehmen ein Mitbestimmungsrecht in den Aufsichtsräten garantiert.
Was soll denn nun eigentlich Mitbestimmung? Mitbestimmung soll Arbeitnehmern Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen eröffnen: Ordnung des Betriebs, Arbeitsbedingungen, Umgang mit Personal, wirtschaftliche Entscheidungen über die Entwicklung und Zukunft des Betriebs. Ziel der Arbeitnehmermitbestimmung ist in erster Linie der Schutz der Arbeitnehmer und die Kontrolle eines möglichen Machtmissbrauchs durch Unternehmer. Dahinter steht die Idee einer demokratischen Wirtschaftsordnung. Wer Presse und Rundfunk, also unsere Medien, in den letzten Tagen verfolgt hat, der wird wissen, dass sich in einem großen deutschen Betrieb der Aufsichtsrat, der sehr gut mit Arbeitnehmern besetzt ist, durchgesetzt hat, und zwar bei VW. Herr Piëch hat es nicht geschafft, hier eine neue Ordnung anzusetzen und das war auch ein Verdienst der Arbeitnehmer in diesem Aufsichtsrat.
Vordringliche Aufgabe der Politik ist es zunächst, den hohen Standard der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland zu erhalten. Mitbestimmung bedeutet, im Unternehmen Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Sie ist damit eine Institution des Vertrauens. Sie ist insbesondere Ausfluss des Freiheitsgedankens. Mitbestimmung bedeutet, sein Arbeitsschicksal in die Hand zu nehmen. Mitbestimmung ist ein bewährter Bestandteil des deutschen Wirtschaftserfolgs und der sozialen Marktwirtschaft. Natürlich kann man die Frage stellen, ob man die Rechte der Arbeitnehmer noch weiter stärken kann, denn Missbrauch von Leiharbeit, Zunahme von befristeten Arbeitsverträgen, Mindestlohn, Stress und längere Lebensarbeitszeiten sind neue Herausforderungen in der Arbeitswelt.
Ich möchte mit einem Zitat schließen. Sie gestatten, Frau Präsidentin, es ist kurz. Es ist das Zitat unseres Bundespräsidenten: „Nur wo es freie Gewerkschaften und freie Arbeitnehmervertretungen gibt, bleiben Demokratie und Teilhabe keine leeren Versprechen, sondern werden sozial verhandelte Wirklichkeit.“ Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren im Plenum und am LiveStream, wir erleben derzeit einen Wandel in der Arbeitswelt, der für Menschen vielfältige Herausforderungen hervorbringt. Die Durchsetzung von guter Arbeit und fairen Löhnen hat sich als Produktivkraft erwiesen. Dabei bleibt festzustellen: Der Freistaat ist für den Menschen da und nicht die Menschen für den Freistaat. Mit diesen Worten haben wir, meine Fraktionskollegin Ina Leukefeld und ich, eine Veranstaltung unter dem Motto „Rechte für Beschäftigte stärken“ am gestrigen Tag durchgeführt. Mit diesem Titel sind wir nahe bei dieser Aktuellen Stunde, eigentlich im Thema drin und müssen feststellen, dass wir in Thüringen auch 25 Jahre nach der deutschen Einheit um Arbeitnehmerrechte kämpfen müssen. Eigentlich müsste sich eine moderne Gesellschaft selbst dafür einsetzen, dass Arbeitnehmerrechte hergestellt werden. Mitbestimmungsrechte sind Arbeitnehmerrechte. Vor 129 Jahren wurde erstmals die Forderung nach dem Achtstundentag in den USA erhoben. Diese sollten wir eigentlich als Maxime der Arbeitgeber und des Innenlebens verstanden haben. Tatsächlich müssen heute in Thüringen Menschen über acht Stunden hinaus zehn, zwölf, 14 oder 24 Stunden arbeiten, ohne dafür den gerechten Lohn zu kriegen. Von einem Arbeitszeitausgleich sind wir dabei weit entfernt.
Nun sind wir im ersten Jahr des Mindestlohns – wie wichtig ist es, dass wir darum gerungen haben! Dabei ist völlig egal, wer den ersten Aufruf dazu gestartet hat. Fest steht, dass wir gemeinsam danach gerufen haben, wir ihn gemeinsam eingeführt haben. Ich warne all diejenigen, die sich an dem Mindestlohn vergreifen wollen: Finger weg von Dokumentationspflichten in der Arbeitszeit! Den Gegnern des Mindestlohns möchte ich zurufen: Finden Sie Ihren Frieden und akzeptieren Sie zunächst dieses Ergebnis!
Ist dies am Ende ein Erfolg, der knappe Mindestlohn von 8,50 Euro mit zu vielen Ausnahmen für so viele Beschäftigte? Ja, denn es macht für einige Beschäftigte möglich, dass sie von ihrer Hände Arbeit leben können. Dennoch gilt: Weiterstreiten für einen existenzsichernden Lohn für alle ohne Ausnahmen. Existenzsichernd heißt eben auch, für eine Erhöhung weiterzustreiten, eine Erhöhung, die nicht bedeutet, im Alter am Existenzminimum zu leben, sondern auskömmlich und gut zu leben. Weiterstreiten bedeutet auch, dass wir über die Arbeiten und deren Bezahlungen grundsätzlich diskutieren müssen. Weiterstreiten heißt an dieser Stelle, nicht zu akzeptieren, dass die Menschen, die auf unsere Kinder aufpassen, weniger Geld bekommen als die, die auf unser Geld aufpassen, wenn wir
denn welches haben. Weiterstreiten bedeutet auch, dass wir uns nicht diktieren lassen, was Arbeit ist und was sie wert sein soll, denn auch ein Mindestlohn löst nicht alle Probleme in der Arbeiterschaft. Bei knapp 43 Millionen Erwerbstätigen ist eine Organisation von über 6 Millionen in einer DGB-Gewerkschaft gut, könnte aber besser sein. An uns allen liegt es, die Menschen wieder dazu aufzurufen, sich in ihrem Betrieb zu organisieren, für ihre Rechte zu streiten und notfalls zu streiken. An uns allen liegt es, das Wort „Solidarität“ wieder mit Leben zu erfüllen. Die Vorredner haben es bereits ausgeführt: Diese Landesregierung, die das Land bisher geführt hat, hat ein System der Angst in den Betrieben, Einrichtungen und Behörden geschaffen, dass die Arbeitnehmer es vergessen haben, was Solidarität ist. Sie haben vergessen, was es heißt, sich zu wehren, denn ansonsten wären entsprechende Kampfmaßnahmen anders besucht, als wie sie heute besucht werden. Letztlich liegt es auch an uns allen, die Debatten dazu anzustoßen.
Lasst uns Lohnarbeit definieren: Was ist die entlohnte Arbeit in dieser Gesellschaft? Um was geht es dabei? Lassen Sie uns Lösungen finden, lassen Sie uns streiten, ob die Forderungen der Arbeiterklasse in diesem Staat durchgesetzt werden können, die Arbeitnehmerrechte weiter zu stärken, diese Rechte, die vor 129 Jahren eingefordert worden sind mit dem Achtstundentag bei den Demonstrationen in den USA. Wir in dieser rot-rot-grünen Koalition haben das Programm dazu aufgelegt. Ich will nur daran erinnern: gute Arbeit, gerechte Löhne etc. pp. Leider ist meine Redezeit zu Ende. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Landtagsabgeordneten! Die Aktuelle Stunde der SPD mit dem Thema „Die Zukunft der Arbeit gestalten“ ist gerade mit Blick auf den in zwei Tagen stattfindenden 1. Mai, den Tag der Arbeit, grundsätzlich klug gewählt. Dieser Feiertag richtet wie schon seit circa 1856 auf verschiedenen Kontinenten und in verschiedenen politischen Systemen immer wieder aktuell den Blick auf die Bedingungen, die im Bereich Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber vorherrschen. Der besondere Fokus soll in diesem Jahr laut dem Titel der Aktuellen Stunde der SPD auf den Mitbestimmungs-, ich würde sogar sagen, auf den Mitge
In Deutschland wird zwischen der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die durch einen Betriebsrat bei personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten ausgeübt wird, und der Mitbestimmung auf Unternehmensebene nach den Mitbestimmungsgesetzen unterschieden.
Nicht ohne ein wenig Stolz kann ich Ihnen heute von einem Antrag der grünen Bundestagsfraktion berichten, in dem genau die Problematik, nämlich „Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land“, kürzlich thematisiert wurde. Hauptsächlicher Grund sind Hinweise, dass die betriebliche Mitbestimmung immer häufiger behindert und in manchen Fällen sogar strategisch bekämpft wird. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die Beschäftigten brauchen mehr Schutz und Unterstützung.
Die Mitbestimmung bedeutet für die Beschäftigten Augenhöhe im Betrieb und für die Arbeitgeber entsteht somit das Vertrauen in die Belegschaft. Die Mitbestimmung ist gelebte Teilhabe und Demokratie. Auch der Gesetzgeber hat sich im Betriebsverfassungsgesetz ganz eindeutig positioniert. Dort steht nicht „sollen“ oder „können“. Nein, Betriebsräte „werden“ gewählt. Die Mitbestimmung ist anerkannt und darüber besteht auch ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Jedoch sollte dieser gesellschaftliche Konsens auch noch auf breitere und sichere Füße gestellt werden.
Drei Möglichkeiten der Verbesserung wären aus unserer Sicht: Erstens, bei der Idee, einen Betriebsrat zu gründen, sollten Beschäftigte von einer neutralen Stelle begleitet und unterstützt werden. Dann würden sie auch den besonderen Schutz nach § 78 Betriebsverfassungsgesetz erhalten und könnten vor Benachteiligungen und Schikanen geschützt werden.
Zweitens, heutzutage stellen viele Betriebe und sogar manche Branchen in großer Zahl nur noch befristet ein. Häufig werden die Befristungen genutzt, um unerwünschte Betriebsräte zu zerschlagen. In diesen Betrieben muss häufig noch nach kürzester Zeit wieder neu gewählt werden, weil die befristet Beschäftigten die Ersten sind, die wieder gehen müssen. Deshalb sollen diese Betriebsräte übernommen werden genauso wie Auszubildende auch, wenn keine triftigen Gründe dagegensprechen.
Drittens, wenn Betriebsräte nicht erwünscht sind, gibt es Kündigungen. Die Beschäftigten werden gemobbt, es hagelt Abmahnungen. Das alles sind Straftaten nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz. Es muss endlich geprüft werden, welche strukturellen Defizite bei der Verfolgung von Straftaten nach
§ 119 bestehen. Hier brauchen wir dringend Lösungen, bestehendes Recht muss endlich durchgesetzt werden.
Die Beschäftigten brauchen mehr Schutz und auch mehr Unterstützung, denn wir brauchen mehr und nicht weniger Demokratie in den Betrieben. Deshalb bin ich auf Thüringer Ebene sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag als einen der ersten Schritte verankert haben, dass wir gemeinsam mit Sozialpartnern und Sozialversicherungen in einen Dialog zu betrieblichen Handlungsfeldern, Alter und Belegschaften, gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen und dem Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit in den Belegschaften treten werden, um genau das Thema „Mitbestimmung“ voranzubringen. Das ist ein gutes Zeichen im Sinne des 1. Mai, dem Tag der Arbeit. Laut IAB-Betriebspanel 2012 bewegt sich der Anteil der Betriebe mit Betriebsrat seit einigen Jahren bundesweit zwischen 9 und 10 Prozent. Nur 43 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 36 Prozent in Ostdeutschland werden noch von einem Betriebsrat vertreten.
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch sagen, dass gerade in kleineren Unternehmen auch neue Formen der Mitbestimmung Einzug halten könnten und nur ein formaler Betriebsrat nicht der Gradmesser für gute Mitbestimmungsmöglichkeiten in einem Unternehmen sein kann. Vielen Dank!
Für die Landesregierung hat sich die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin sehr froh über das Thema, das die SPD auf die Tagesordnung gesetzt hat, denn Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist ein wichtiges Anliegen für mich, gerade weil diese die demokratischen Prozesse sichert und fördert. Organisierte Arbeitnehmer, seien sie in Gewerkschaften, Betriebs- oder Personalräten, sind ein zentrales Instrument demokratischer Mitbestimmung. Sie sind eine Errungenschaft, für die die Beschäftigten in der Vergangenheit hart gekämpft haben. Und ich möchte mich hier ganz ausdrücklich bei Frau Holzapfel bedanken, die das sehr eindrücklich dargestellt hat und auch die Mitbestimmung entsprechend gewürdigt hat.