Protocol of the Session on May 23, 2018

Dass die Fraktion Die Linke mit der heutigen Aktuellen Stunde versucht, den Schwarzen Peter den Bürgermeistern zuzuschieben, ist unredlich. Denn bei der Verabschiedung des Gesetzes war bereits klar, dass es zu höheren Elternbeiträgen in Thüringen kommen wird, und das haben wir jetzt. Ich habe die Beispiele ja entsprechend aufgeführt.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Mit Zauberhand!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: El- ternbeiträge plus Essengeld!)

Gern würde ich persönlich am Samstag zur Tagung der Bundeselternvertreter unsere Argumente vorbringen. Leider ist es nicht möglich, weil zeitgleich der Landesdelegiertentag der Frauenunion stattfindet. Ich wünsche den Teilnehmern eine aufschlussreiche Tagung und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Als Nächster erteile ich Abgeordneter Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Elternvertreterinnen, die auch wie immer anwesend sind und unseren Debatten lauschen und uns auch immer mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir diskutieren heute über Auswirkungen des neuen Kita-Gesetzes in Thüringen und es ist sicher nicht ganz leicht aus Ihrer Wechselsituation heraus, Frau Rosin, weil Sie ja in einer anderen Rolle angefangen haben. Jetzt sind Sie bei der Frauen-Union, das ist auch schön.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Rosin, CDU: Das war aber diskriminierend!)

(Abg. Rosin)

Was allerdings die Kita-Leitung und der geforderte Hochschulabschluss in Zukunft mit den Elterngebühren zu tun haben sollen, das müssten Sie uns schon mal verraten, liebe Frau Rosin.

Also noch mal: Der Hochschulabschluss von KitaLeiterinnen – der künftig gefordert ist, es muss natürlich keine einzige Kita-Leitung Sorge haben, jetzt aus dem Amt enthoben zu werden oder wie auch immer –, sondern da gibt es einen ganz klaren Bestandsschutz. Aber mit den Elternbeiträgen hat das nichts zu tun. Das ist schon eine etwas abenteuerliche Argumentation.

Ich komme mal zurück zum eigentlichen Thema. Unser Vorhaben mit den Koalitionspartnerinnen war es, tatsächlich der frühkindlichen Bildung die entscheidende politische Priorität einzuräumen. Und das haben wir getan mit dem ersten beitragsfreien Jahr in Thüringen, das nun auch seit dem 1. Januar 2018 gilt.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wissen aus ganz vielen Bildungsstudien, dass der Bildungserfolg auch in Deutschland noch viel zu stark von der jeweiligen Herkunft abhängig ist, und deshalb wollen wir, dass Bildung – und dazu gehört eben auch die frühkindliche Bildung in unseren Kindergärten – gebührenfrei ist. Wir als Grüne jedenfalls stehen zu diesem Grundsatz. Und zum 1. Januar 2018 wurde das erste beitragsfreie Jahr eingeführt und die bislang Gebühren zahlenden Eltern der Kinder im Jahr vor der Einschulung werden auch von der Gebührenbefreiung profitieren, sie werden durchschnittlich um 1.440 Euro im Jahr entlastet. Außerdem – das will ich auch noch einmal deutlich sagen – werden die Kommunen für ihre Zahlungsausfälle vollständig entlastet, diese werden nämlich erstattet. Das Land stellt dafür 29 Millionen Euro zur Verfügung.

Jetzt zu den Verpflegungsgeldern, die hier Stein des Anstoßes gewesen sind – zumindest offenkundig – für diese Aktuelle Stunde. Mit dem Kita-Gesetz haben wir nämlich in § 29 Abs. 3 klargestellt, wie mit den Kosten der Verpflegung umzugehen ist. Dort haben wir als Gesetzgeber festgelegt, dass – ich zitiere – „die Kosten der Verpflegung des Kindes […] gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt [werden]. Kosten der Verpflegung sind alle Kosten, die mit der Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens und der Mahlzeiten verbunden sind. Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 finden keine Anwendung. Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“ Und diese Regelung ist übrigens auch gar nicht neu. Sie war bereits Bestandteil des alten Kita-Gesetzes, sie war nur nicht so konkret formuliert. Wir haben lediglich klargestellt – das ist wichtig –, dass es nicht Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher ist, das Essen zuzubereiten oder hinterher den Abwasch zu machen, um es mal ganz plastisch zu formulieren.

Außerdem haben wir – die Elternvertretungen sind da – die Mitspracherechte der Eltern gestärkt. In § 12 Abs. 3 des Kita-Gesetzes heißt es dazu, auch ein Zitat: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat.“ Dass nun einige Kommunen in Thüringen diese Regelung heranziehen, um gesonderte Verpflegungskosten in Größenordnungen den Eltern ohne vorherige Einbeziehung in Rechnung zu stellen, halten wir – freundlich formuliert – für sehr bedenklich. Wir fordern daher die entsprechenden Kommunen auf, das Kita-Gesetz entsprechend einzuhalten. Das heißt ganz konkret, dass die Eltern bei einer geplanten Gebührenerhebung selbstverständlich vorher einbezogen werden müssen, diese muss ihnen auch transparent dargestellt werden und sie müssen dieser zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Außerdem kann und darf es nicht sein, dass die Kommunen Verpflegungskosten doppelt berechnen. Wenn also Kita-Träger bzw. die Kommunen die Verpflegungskosten gesondert in Rechnung stellen, dann muss der Elternbeitrag adäquat sinken.

Wenn Vertreterinnen von Kommunen nun argumentieren, dass Land würde ihnen zu wenig KitaZuschüsse überweisen, kann ich allerdings nur mit dem Kopf schütteln, schließlich basiert die Thüringer Kita-Finanzierung auf drei Säulen: Land, Eltern und eben den Kommunen selbst. Und dazu gehört, dass finanzschwache Kommunen höhere Zuschüsse erhalten als finanzstärkere Kommunen. Dann hier zu erzählen, wir hätten sozusagen die Kommunen geschwächt, das grenzt schon fast an Verleumdung.

(Beifall DIE LINKE)

Abschließend möchte ich klarstellen, dass es uns keineswegs darum geht, die Kommunen alle an einen Pranger zu stellen. Vielmehr geht es darum, dass Gesetze einzuhalten sind. Wir fordern also die Einbeziehung der Eltern und eine faire und nachvollziehbare Gebührenerhebung, die Eltern sachgerecht beteiligt, aber eben nicht über Gebühr abzockt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf der Redeliste steht jetzt Abgeordneter Rudy von der AfD-Fraktion – das macht Frau Herold, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, werte Zuschauer im Internet, gut drei Jahre hat die rot-rotgrüne Landesregierung gebraucht, um ein Kita-Ge

(Abg. Rothe-Beinlich)

setz zu verabschieden, das Eltern bei den Kita-Beiträgen entlasten soll. Und was ist dabei herausgekommen? Ein so unzulängliches Gesetz, dass die Eltern am Ende nicht etwa sparen, sondern teilweise sogar noch mehr bezahlen müssen als zuvor. Glauben Sie nicht? Nun, dann rechnen wir doch einmal nach.

In Ihrem eigenen Antrag zur Aktuellen Stunde schreiben Sie, dass die Eltern um 1.440 Euro pro Jahr entlastet werden sollen. Gleichzeitig müssen einige Eltern aber auch eine circa 35 Euro hohe Servicepauschale bezahlen. Was haben Sie sich denn dabei gedacht, liebe Vertreter von Rot-RotGrün? Dass die Träger den von Ihnen verordneten Mehraufwand etwa nicht in Rechnung stellen? Diese Annahme wäre naiv.

(Beifall AfD)

Nehmen wir doch einmal an, ein Kind kommt mit einem Jahr in eine Kita und wird fünf Jahre in dieser Einrichtung betreut. Dann zahlen die Eltern also circa 2.100 Euro an Servicebeiträgen. Dem gegenüber stehen die 1.440 Euro Ersparnis aus dem kostenfreien Kita-Jahr. Die Eltern haben also statt einer Entlastung von 1.440 Euro eine Mehrbelastung von 660 Euro. Dazu kann ich nur sagen: Rot-Rot-Grün wirkt! Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Pelke, Fraktion der SPD, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie, Frau Grosse-Röthig, stellvertretend auch ganz herzlich begrüßen, Frau Kirchner sehe ich noch – sehr schön, dass Sie wieder bei uns sind, Sie sind ja nun schon reihum begrüßt worden. Herzlichen Dank und herzlichen Dank auch für die Aktuelle Stunde, die die Fraktion Die Linke hier eingebracht hat. Es geht nämlich darum, Familien zu entlasten und die Kindergartenbeiträge und -gebühren vor Ort transparent und gerecht zu gestalten.

Liebe Kolleginnen von der CDU-Fraktion – ich will auf die andere Vorrednerin eben gar nicht mehr eingehen –, es wird nicht besser, Frau Rosin, wenn Sie immer was Falsches erzählen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben immer versucht, ein Gesetz schlechtzureden und eine Veränderung, die Rot-Rot-Grün hier eingebracht hat – und ich will es noch mal ganz deutlich sagen, denn es wird immer so getan, als wäre das was ganz Schlimmes und als tragen wir

dafür Sorge, dass jetzt in den Kommunen mehr Geld von den Eltern eingefordert werden muss, was die Kindergartengebühren angeht. Seit dem 1. Januar gibt es das beitragsfreie Kindergartenjahr, Rot-Rot-Grün entlastet mit dieser Maßnahme – das ist schon mehrfach gesagt worden – Familien von rund 18.000 Thüringer Kindern um durchschnittlich mehr als 1.440 Euro im Jahr. Wir haben weiterhin in zwei Schritten den Betreuungsschlüssel in der Altersgruppe der Drei- bis Vierjährigen von 1 zu 16, auf zunächst 1 zu 14 und anschließend auf 1 zu 12 verbessert. Und wir entlasten die Kita-Leitungen großer Einrichtungen, indem wir ihnen bis zu einer halben Personalstelle zusätzlich zur Verfügung gestellt haben. Was ist jetzt daran schlecht? Das müssen Sie mir noch mal erklären. Jetzt kommt dazu, dass wir diese Verbesserungen auskömmlich finanzieren; jedes Argument von der kommunalen Seite, die sagt, es ist nicht auskömmlich finanziert, ist unwahr.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Es ist unwahr, weil selbst der Gemeinde- und Städtebund zugegeben hat, dass mit den Geldern, die fließen, dieses Gesetz auskömmlich finanziert ist.

Jetzt komme ich noch mal dazu: Es geht nämlich kein einziger Cent über die normale KFA-Schlüsselmasse unter. Das gesamte Geld wird direkt über den Einzelplan 04 oder über die Landespauschalen im Einzelplan 17 ausgereicht. Das sind rund 39 Millionen Euro für 2018, unter all den Bedingungen, die ich eben angeführt habe, und rund 55 Millionen Euro für 2019. Diese Summe ist, wie gesagt, vom Städte- und Gemeindebund als eine auskömmliche Finanzierung festgestellt worden. Wenn man jetzt argumentiert, dass das Land nicht vollständig alles an Verbesserungen im Kindergartengesetz ausfinanziert hat und stattdessen Elternbeiträge anhebt, dann ist das dreist, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil es unwahr ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Weil die Gemeinden, die kommunale Familie immer gesagt hat, sie erwarten von uns, dass wir transparent und offen mit einem Gesetz umgehen, erwarten wir umgekehrt ganz genauso von den Kommunen, dass sie mit der Umsetzung dieses Gesetzes transparent und offen umgehen. Man kann nicht einfach, wenn man Elternbeiträge anheben will, aus welchen Gründen auch immer, so tun und den Schwarzen Peter aufs Land schieben und sagen, das ist mal wieder das Land, weil das Geld nicht auskömmlich ist. Es ist auskömmlich und das stelle ich an dieser Stelle noch mal fest.

Fairness und Transparenz erwarten wir auch, wenn es um die Ermittlung der Verpflegungskosten geht, was die Einrichtungen betrifft. Ich zitiere auch noch mal, es ist schon mehrfach gesagt worden, das neue Kindergartengesetz ist eindeutig, § 29 Abs. 3:

(Abg. Herold)

„Die Kosten der Verpflegung des Kindes werden gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt. Kosten der Verpflegung sind alle Kosten, die mit der Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens und der Mahlzeiten verbunden sind.“ Und in § 12 Abs. 3 heißt es wörtlich: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht außerhalb der regelmäßigen Elternbeiträge berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen insbesondere […] die Auswahl der Verpflegung […].“ Es ist also völlig klar, was zu den Verpflegungskosten gehört und was nicht, und es ist ebenso klar, dass diese Verpflegungskosten nicht in die allgemeinen Betriebskosten einzurechnen sind

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dass der Elternbeirat auch bei der Verpflegung zustimmen muss. Damit will ich dann auch abschließen. Ich denke, es ist klar geworden, worum es hier heute geht. Bei der Kindergartennovellierung hat die Regierungskoalition alle Verbesserungen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen öffentlich und transparent dargelegt. Wir gehen fair mit den Kommunen um und haben alles eins zu eins an Mitteln zur Verfügung gestellt. Die gleiche Transparenz und Fairness erwarten wir jetzt aber auch umgekehrt. Erklären Sie von der kommunalen Seite Ihren Bürgerinnen, warum Erhöhungen notwendig sind, und vergessen Sie nicht, dass eine Reduzierung der Betriebskosten durch gesonderte Berechnung der Verpflegungskosten zwangsläufig zu einer Reduzierung der Elternbeiträge führt. Ich hoffe, Sie werden zukünftig auch so handeln. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Holter das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Vertreterinnen der Landeselternvertretung Kita hier im Freistaat!

(Zwischenruf Möller, Staatssekretär: Kinder- garten!)

Genau. Es gibt eine Initiative aus Bad Blankenburg, wir sollen nicht mehr „Kita“ sondern „Kindergarten“ sagen.