Protocol of the Session on May 23, 2018

Genau. Es gibt eine Initiative aus Bad Blankenburg, wir sollen nicht mehr „Kita“ sondern „Kindergarten“ sagen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Das hat auch eine Ursache, das ist aber ein anderes Thema, darüber müssen wir uns mal verständigen.

Schade, Frau Rosin, dass Sie nicht am Sonnabend nach Weimar kommen zur Bundeselternvertreterversammlung.

(Zwischenruf Abg. Rosin, CDU: Ja, aber es wird ein Statement gegeben!)

Ich habe doch Ihre Entschuldigung verstanden, es ist Ihre Entscheidung, wohin Sie gehen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie zu dieser Veranstaltung kommen und Ihre Argumente gegen das Kita-Gesetz vortragen. Ich kann Ihnen entgegenhalten, dass in den verschiedenen bundesweiten Veranstaltungen, auf denen ich unterwegs bin, die Informationen, die ich über das Kita-Gesetz Thüringens gebe, mit großer Neugier und großer Zustimmung aufgenommen werden, weil es beispielgebend nicht nur für Thüringen, sondern für die ganze Bundesrepublik ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie würden nicht nur das Kita-Gesetz schlechtreden, sondern Sie würden auch Ihr geliebtes Thüringen schlechtreden. Das wollen Sie doch nicht, Frau Rosin. Deswegen bitte ich Sie einfach, mal zu überlegen, ob Ihre Argumentation überhaupt schlüssig ist. Ich will jetzt beweisen, dass sie unschlüssig ist.

Wir haben mit dem Kita-Gesetz – die Vertreterinnen und Vertreter der Koalition haben darüber gesprochen – einen wichtigen Schritt getan. Wir haben bei der Einbringung und auch bei der Verabschiedung – dazu durfte ich schon reden – darüber gesprochen, dass es sowohl ein sozialpolitischer, ein familienpolitischer, ein kinderpolitischer, ein arbeitsmarktpolitischer, ein wirtschaftspolitischer Schritt ist, der seinesgleichen sucht. Wenn wir sagen, die Einführung dieses Kita-Gesetzes ist eine Erfolgsgeschichte, dann ist das so und es bleibt dabei. Es sind mehr als 1.440 Euro, die zu Entlastungen der Eltern führen. Das ist richtig und das ist wichtig. Es bleibt auch dabei, dass wir ab 1. August den Betreuungsschlüssel für die Drei- bis Vierjährigen entsprechend verändern. Die damit verbundenen Kosten von einmal 29 Millionen Euro und einmal 31 Millionen Euro – Frau Pelke hat das hier noch mal zusammengerechnet – übernimmt eins zu eins der Freistaat. Da gibt es überhaupt kein Vertun, da kann man rechnen, wie man will, die Kosten werden eins zu eins übernommen, genauso wie die 4,5 Millionen Euro für die Anhebung des Leitungsdeckels bereitgestellt werden. Das haben wir versprochen, dazu stehen wir, da sind wir uns auch mit der Finanzministerin einig. Die Kosten werden abgebildet.

Jetzt wird ein Gesetz eingeführt. Bei der Einführung eines Gesetzes entstehen Fragen, ganz klar. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Fragen werden auch beantwortet. Was wir aber feststellen – so hat es Herr Wolf ausgeführt, Frau Rothe-Bein

(Abg. Pelke)

lich und Frau Pelke haben das angeführt –, ich stelle eine gewisse Schlitzohrigkeit derer fest, die jetzt rechnen, um zu sagen – um Frau Rosin zu folgen –: Dieses Gesetz hat Kostentreiber. Das haben Sie bei der Anhörung schon gesagt, das haben Sie bei der Diskussion im Ausschuss gesagt, das haben Sie auch hier bei der Schlussdebatte gesagt. Ich bin der Überzeugung, dass diese Argumentation so nicht zieht, weil nämlich dieses Gesetz ausfinanziert ist – das haben die Kolleginnen und Kollegen bereits ausgeführt –, und dass jegliche Kostensteigerung, die von außen oder von innen kommt, nicht auf dieses Gesetz zurückzuführen ist. Natürlich gibt es Kostenentwicklungen. Die Eltern und sicherlich alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses wollen, dass die Kinder gut betreut und gut gebildet werden. Wenn es also beispielsweise Tarifentwicklungen gibt und die Erzieherinnen und Erzieher mehr Gehalt bekommen, dann ist das vollkommen in Ordnung, das muss natürlich finanziert werden. Ich mache Ihnen an einem Beispiel deutlich, wie das erfolgen kann. Auf der anderen Seite können beispielsweise Energiekosten steigen, selbstverständlich. Aber diese Kostensteigerungen haben mit dem Kita-Gesetz Thüringens gar nichts zu tun.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wie das dann abgebildet wird, ist eine andere Frage. Deswegen bin ich der Überzeugung, man sollte tatsächlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern das, was dieses Kita-Gesetz auf den Weg gebracht und ausfinanziert hat, auch dabei belassen und dazu stehen. Ich fordere auch die Opposition erneut auf, dieses Gesetz nicht schlechtzurechnen, denn Sie wollen doch nur eins: Sie wollen beweisen, dass Rot-Rot-Grün eine – ja, wenn man so will – familienfeindliche Politik macht. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, da das einfach nicht stimmt,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil diese Politik tatsächlich eine familienfreundliche Politik ist. Sie wissen auch, dass nach dem Gesetz die Kosten genau gemeindescharf ermittelt werden. Deswegen bin ich der Überzeugung, zieht Ihr ganzes System hier nicht.

Was haben wir mit dem Gesetz gemacht? Wir haben in Bezug auf die Kosten eine ganz eindeutige Klarstellung vorgenommen. Das ist in dem entsprechenden Paragrafen dargestellt. Die Koalitionsvertreterinnen und -vertreter haben darüber gesprochen. Mit diesem Gesetz ist nicht verbunden, dass die Verpflegungskosten automatisch steigen. Es ist Folgendes passiert: Wir haben im Sinne eines Transparenzgebotes gesagt, dass die Kosten dort abgebildet werden müssen, wo sie auch tatsächlich entstehen. Wer etwas von Kostenträgern und Kostenstellen versteht, weiß, was ich damit meine. Es müssen also die Kosten genau dort angelegt werden, wo sie auch tatsächlich entstehen. So ist das

auch mit den Verpflegungskosten und das haben wir in dem entsprechenden Paragrafen im Gesetz dargestellt.

Wenn es jetzt so ist, dass die Elterngebühren konstant bleiben und sich die Verpflegungskosten möglicherweise verändern, weil eine andere Zuordnung erfolgt, dann habe ich kommunizierende Röhren, um das mal etwas anders darzustellen. Sie wissen alle, dass es drei Beteiligte an der Deckung der Kosten in der Kita gibt. Das sind auf der einen Seite die Kommunen bzw. die Träger, auf der anderen Seite das Land und dann entsprechend die Eltern.

Ich will Ihnen an einem Beispiel mal deutlich machen, wie sich das zusammensetzt. Wenn wir mal annehmen, die Kosten betragen 600 Euro insgesamt, dann übernehmen die Eltern nach einer Beispielrechnung 111,60 Euro, das Land übernimmt 240 Euro, den Rest von 248,40 Euro übernimmt die betreffende Gemeinde. Bleiben wir bei dem Beispiel. Rechnet jetzt die Gemeinde bzw. der Träger die Essenskosten neu durch und kommt zu einer Erhöhung von 50 Euro, hat sie zwei Möglichkeiten: Sie kann dann sagen, ich schlage das den Eltern zu, das sind ja dann nicht 600 plus 50 Euro, sondern es bleibt bei den 600 Euro. Sie kann sagen, ich schlage dieses Geld den Eltern zu, und hat damit den Elternbeitrag von 111,60 Euro auf 161,60 Euro erhöht. Sie spart aber damit automatisch als Gemeinde 50 Euro. Das meine ich mit Schlitzohrigkeit. Es ist also genau so, wie Sie es gesagt haben, Frau Rothe-Beinlich: Das geht nicht. Ich kann mich nicht zulasten und auf Kosten der Eltern sanieren. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann aber auch etwas anderes machen: Ich kann natürlich sagen, die Essenskosten steigen um diese 50 Euro, weil ich sie anders zuordne, und entlaste die Eltern um diese Kosten, weil sie ja vorher schon entsprechend enthalten sind. Das würde bedeuten, dass die Elternbeiträge sogar um 50 Euro auf 61,60 Euro sinken müssten. Das wäre genau der Punkt. Werden nämlich in den kommunizierenden Röhren solche Veränderungen nicht berücksichtigt und ich sage, ich rechne bestimmte Betriebskosten heraus und setze die auf die Essensgebühren obendrauf, müssten für die Eltern automatisch die Beiträge sinken. Das erfolgt nicht. Und das ist der Weg, den wir für falsch halten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen geht es hier nicht um Kostenerhöhung, es geht um eine Klarstellung, wo welche Kosten entstehen und wo welche Kosten auch tatsächlich abgerechnet werden müssen. Deswegen ist das, was wir alles hier vorführen, meines Erachtens

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

nicht nur unredlich, es ist falsch. Sie suggerieren den Menschen, dass dieses Gesetz kostensteigernd ist. Dieses Gesetz ist nicht kostensteigernd, dieses Gesetz ist kostenneutral.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, der in der Öffentlichkeit diskutiert wird, ist die Frage der Elternmitwirkung bzw. der Zustimmung der Eltern zur Kosten- bzw. Gebührenentwicklung. Das ärgert mich schon, dass hier etwas in der öffentlichen Debatte entsteht – die hier auch immer wieder diskutiert wurde –, wie wir Elternrechte tatsächlich stärken. Wir haben mit diesem Gesetz die Elternrechte gestärkt. Wir haben nicht nur die Mitwirkung gestärkt, sondern wir haben gesagt, dass zu allen Kosten, die sich entwickeln, die Zustimmung der Eltern eingeholt werden muss. Ich frage mich, wenn die Tarife steigen und damit eine gute Betreuung und Bildung der Kinder organisiert wird, ob dann Eltern gegen eine solche Tarifsteigerung stimmen würden. Ich würde behaupten, eher nicht, weil sie wollen, dass die Erzieherinnen und Erzieher mit hohem Engagement arbeiten. Deswegen geht es hier darum, dass tatsächlich nach § 12 Abs. 3 die Zustimmung erforderlich ist. Das ist eindeutig in diesem Gesetz geregelt, meine Damen und Herren. Deswegen kann es hier auch gar kein Vertun geben, dass es nicht um Mitwirkung oder um andere Fragen geht; es geht um eindeutige Zustimmung. Ich will das hier deutlich sagen: Die Eltern müssen zu entsprechenden Entwicklungen bei den Kosten bzw. Beiträgen zustimmen über die Elternbeiräte oder die anderen Vertretungen, die es gibt. Ich habe das auch gegenüber den Trägern und den Kommunen klarstellen lassen. Deswegen ist es hier natürlich notwendig, über solche Entwicklungen zu sprechen. Entwicklung bedeutet auch, dass gesagt wird, es gibt Beitrags-/Gebührenerhöhungen für die Eltern. Ich habe nachrechnen lassen. 2017 war der durchschnittliche Elternbeitrag 124,07 Euro. 2018 gehen wir davon aus, dass 124,48 Euro pro Monat erreicht werden. Da kann man sich über die paar Cent unterhalten, aber vom Grunde her gibt es keine Entwicklung. Es gibt aber bei einzelnen Trägern bzw. einzelnen Kitas Steigerungen. Hier ist aber die Frage, ob die Rechnung, die angestellt wurde, tatsächlich die richtige ist. Ich habe darauf hingewiesen. Dann kann ich auch auf die Medienberichte vom Wochenende verweisen. Dazu haben Sie heute schon einiges gehört. Entscheidend ist, ob diese Beschlüsse, die dort gefasst wurden, über die Erhöhung der Elternbeiträge rechtmäßig waren. Ich will hier erklären: Dort, wo Entscheidungen getroffen wurden, wo ohne Zustimmung der Eltern diese Beträge erhöht worden sind, sind diese Entscheidungen nicht rechtmäßig. Sie sind angreifbar und sie müssen angegriffen werden. Die Träger sind gut

beraten, die Zustimmung der Elternbeiräte einzuholen,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ansonsten verstoßen sie gegen dieses Gesetz. Es war von Rot-Rot-Grün gewollt, dass die Elternrechte gestärkt werden und dass die Zustimmung bei diesen Kosten und bei anderen Entwicklungen tatsächlich eingeholt wird.

Nun gibt es eine Reihe von Fragen, die müssen geklärt werden. Das ist auch normal, wenn ein Gesetz neu eingeführt wird, dass Fragen entstehen. Wie wir diese Fragen klären wollen, will ich Ihnen jetzt sagen. Es gibt eine Arbeitsgruppe der Träger schon seit Längerem in Thüringen, auf Arbeitsebene, auch mit meinem Fachreferat. Ich möchte aber, um die öffentliche Diskussion ein Stück einzufangen, hier folgenden öffentlichen Vorschlag machen: Ich bilde eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes, der LIGA, der Landeselternvertretung Kita und meines Hauses, um diese juristischen und fachlichen Fragen gemeinschaftlich klären zu können. Ich habe keine Lust, ständig auf Zeitungsartikel reagieren zu müssen oder E-Mails, die ich von Elternvertretungen bekomme. Natürlich beantworte ich das alles, aber ich bin der Überzeugung, es ist besser, auf Augenhöhe mit allen Beteiligten zu sprechen, die Probleme auszuräumen und dann auch zu sagen: Das ist der Weg und so verstehen wir gemeinsam das Gesetz. Ansonsten haben wir eine öffentliche Debatte, die die Kindertageslandschaft Thüringen schlechtredet. Das will ich nicht. Ich möchte tatsächlich, dass wir perspektivisch nicht nur über den Erfolg dieses Gesetzes sprechen, sondern dass wir auf dieser Basis auch darüber sprechen können, Frau Rosin, wie denn die Qualitätsentwicklung in den Kitas weiter vorangetrieben wird. Da werden wir uns im nächsten Jahr oder vielleicht sogar schon im zweiten Halbjahr dieses Jahres wieder treffen und wieder darüber sprechen müssen, denn Sie wissen ja, dass der Bund ein Qualitätsentwicklungsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg bringt. Da bin ich mal gespannt, wie die CDU auf den Vorschlag der Großen Koalition aus Berlin reagieren wird. Wir werden das hier umsetzen müssen. Wir müssen eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Soziales und weitere Dinge abschließen. Da werden wir sicherlich darüber diskutieren. Sie werden das im Ausschuss zu Recht einfordern und ich werde das auch von mir aus vorstellen.

Es geht also insgesamt sowohl aus Sicht der Bundesregierung als auch aus Sicht der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen darum, Qualitätsverbesserungen in den Kitas weiter voranzubringen. Wir müssen uns entscheiden, Herr Ministerpräsident und Frau Finanzministerin, welchen Weg wir gehen

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

wollen. Wollen wir Qualitätsentwicklung und Beitragsfreiheit gemeinsam gehen oder haben wir andere Vorstellungen? Ich bin der Überzeugung, wir müssen beides gleichermaßen tun. Das sind Fragen, die auch mit dem nächsten Haushalt, die auch mit der Landtagswahl 2019 entschieden werden. Ich kann nur sagen: Rot-Rot-Grün steht zu Qualitätsverbesserungen und zur Beitragsfreiheit in der Kita. Am Ende wird die Kita beitragsfrei sein und auf diesem Weg werden wir gemeinsam auch voranschreiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt jetzt für jede Fraktion weitere 2 Minuten Redezeit. Wird weiter das Wort gewünscht? Herr Kuschel von der Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU muss ja völlig verzweifelt sein, wenn sie hier Frau Rosin ins Rennen schickt

(Heiterkeit DIE LINKE)

und völlig an der Realität vorbei Dinge behauptet, die bisher nur weiter rechts zum politischen Tagesgeschäft gehörten. Nur drei Richtigstellungen, damit in der Öffentlichkeit nicht diese falschen Darstellungen stehen bleiben: Noch nie hatten die Thüringer Kommunen so viel Geld zur Verfügung wie unter Rot-Rot-Grün.

(Unruhe CDU)

Das betrifft sowohl die eigenen Steuereinnahmen als auch die Landeszuweisung. Ich verweise auf die Veröffentlichung des Landesamts für Statistik. Im Vergleich zu 2014 hatten die Thüringer Kommunen 2017 400 Millionen Euro mehr Landeszuweisung und 300 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen zur Verfügung. Das sind die Fakten! Geld ist nie genug da. Aber die Behauptung von Frau Rosin, dass angeblich weniger Geld da ist, ist falsch.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens: Noch nie waren so wenig Kommunen in der Haushaltssicherung wie bei Rot-Rot-Grün. Als wir angefangen haben – bei Ihnen – waren es etwa 140 Kommunen, jetzt sind es noch rund 100. Nur noch 61 Kommunen hatten im vergangenen Jahr keinen Haushalt – das ist ein Spitzenwert. Bei Ihnen waren die Zahlen alle dreistellig. Das heißt, offenbar deutet sich auch da eine Gesundung an. Also auch da ist die Aussage falsch.

(Unruhe CDU)

Nächste Aussage: Die Kindertagesstättengebühren sind nicht Bestandteil der Richtlinie zur Ausreichung von Bedarfszuweisungen nach § 24 Finanzausgleichsgesetz. Da irren Sie. Dort gibt es die Richtlinie – ich nenne das immer den sogenannten „Peinlichkeitskatalog“ –, da müssen die Gemeinden ihre Einnahmeoptionen ausschöpfen. Die Kindertagesstättengebühren sind seit 2015 aus dieser Liste rausgenommen, nicht in Bezug auf den einzelnen Bereich, sondern weil das Land bisher nicht in der Lage war, aufgrund der Gebührenvielfalt einen Landesdurchschnitt zu ermitteln, …

Herr Kollege Kuschel, ich bitte, zum Schluss zu kommen. Die 2 Minütchen sind um.

… weil im Gesetz 110 Prozent des Landesdurchschnitts steht. Insofern ist auch das verkehrt. Die Stichtagsregelung ist mit der kommunalen Seite abgestimmt.

(Heiterkeit CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich den vierten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den fünften Teil