Um den Bedenken – und da sind wir bei der Frage, in welcher Vielfalt wir Änderungsanregungen aufgenommen haben – Rechnung zu tragen, dass durch die paritätische Besetzung und durch die Frage, wann wird wie entschieden, unklar ist, über welche Sachen nun in der paritätischen Besetzung oder welche mit der Professorinnenmehrheit entschieden werden, haben wir uns dafür entschieden, den Positivkatalog einzuführen. Und ich will es noch mal sagen: Eine Bürokratisierung von Entscheidungsprozessen gab es vor dem Gesetz und kann es natürlich auch nach dem Gesetz geben. Aber es ist doch so: Wir geben die Rahmenbedingungen an die Hand. Am Ende ist es Sache der Hochschulleitungen, aber auch aller anderen Statusgruppen, sich gemeinsam auf Augenhöhe gegenseitig mitzunehmen und dann dadurch Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Das ist nämlich der wichtige Punkt: dass am Ende auch ein Entscheidungsprozess in der Frage, wie lange er dauert, davon abhängig ist, wie frühzeitig und transparent alle Gruppen mitgenommen werden – und da nehme ich jetzt keine Gruppe aus der Verantwortung.
Was machen wir aber noch? Vielleicht ist es auch ein bisschen untergegangen, weil man sich bei der CDU nur am Punkt der Demokratisierung aufhängt. Wir verankern endlich Gute Arbeit an den Hochschulen im Gesetz – nicht nur mit den endlich gesetzlich festgeschriebenen Richtlinien für Gute Arbeit, die sich auch schon im Entwurf der Landesregierung fanden und die jetzt auch die Drittmittelbeschäftigten umfassen werden. Wir haben auch konkrete Maßnahmen ergriffen – und da bin ich auch noch mal dankbar, dass jetzt auch die breite Sensibilität im Ministerium und bei den Koalitionsfraktionen dafür da ist –, indem wir gemeinsam gesagt haben: Wir müssen bei den Lehrbeauftragten nachbessern und wir müssen sie endlich unterstützen.
Das bedeutet: Sie brauchen in der Finanzierung nicht nur die Finanzierung ihrer Lehrveranstaltungsstunden, sie brauchen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, die vergütet werden müssen. Ich freue mich auch, dass wir in der Folge nach der Gesetzesverabschiedung sicherlich noch darüber sprechen werden, wie wir beispielsweise mit weite
ren Maßnahmen Lehrbeauftragte unterstützen können, was die Frage der Vergütungssätze angeht oder auch die Schaffung eines transparenten Vergütungssystems. Wir sind nämlich mit dem Thema „Gute Arbeit“ noch nicht am Ende, wir haben da noch Ideen und wollen gemeinsam bis zum Ende der Legislatur und darüber hinaus sicherlich noch einiges tun, denn wir haben jetzt mit dem Gesetzentwurf im Bereich „Gute Arbeit“ gesagt: Wir als Rot-Rot-Grün packen es an, wir machen es für die Beschäftigten gerechter.
Dann will ich noch mal zum Thema „Studienbedingungen“ kommen. Herr Voigt, wenn Sie den Gesetzentwurf noch mal richtig gelesen hätten: Auch in dem Punkt Anwesenheitspflicht nur noch mal eine Ergänzung – ich will es jetzt gar nicht weiter groß ausführen –, dort steht: im begründeten Ausnahmefall. Wenn es nämlich der Wesensgehalt der Lehrveranstaltung nicht anders zulässt, ist die Anwesenheitspflicht natürlich weiter zulässig. Dass es bestimmte Lehrveranstaltungsformate und Ausgestaltungen von Seminaren gibt, wo das Lernziel nur durch Anwesenheit erreicht werden kann, ist doch unbestritten. Aber was momentan stattfindet, ist, dass in Vorlesungen wohl durchaus Studierende sagen: „Das, was ich dort höre, kann ich mir im Selbststudium besser aneignen“, aber auch Seminare im Vorlesungscharakter geführt werden, was mit einem Seminarcharakter nichts mehr zu tun hat. Da sollten wir auch den Studierenden die Möglichkeit geben, in Eigenverantwortung zu entscheiden: Ist es für sie das richtige Lehrformat oder nicht?
Und dann noch ein wichtiger Punkt, weil es die Studierenden auch hier bei der Demonstration draußen deutlich gemacht haben: Wir beenden endlich die unsägliche Praxis der letzten Jahre, wonach Prüfungsausschüsse ohne medizinische Fachkenntnisse über die Prüfungsunfähigkeit entscheiden konnten.
Es reicht künftig die einfache Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, um krankgeschrieben zu werden. Damit stärken wir auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. NRW hat es vorgemacht und wir haben uns in dem Fall mal gern daran orientiert.
Noch ein wichtiger Punkt: Regelstudienzeit, das hatte ich auch schon des Öfteren angesprochen. Das wurde bisher immer einseitig in die Verantwortung der Studierenden verlagert. Mit einem Änderungsantrag sagen wir: Die Frage der Regelstu
dienzeit und des Abschlusses eines Studiums in der Regelstudienzeit ist aber nicht nur eine Frage der Verantwortung der Studierenden, sondern auch eine Frage der Verantwortung der Hochschulen. Denn die Regelstudienzeit war mal als Studierbarkeitsgarantie gedacht, um Studierenden eine Sicherheit zu geben: In einem Zeitraum XY – in dem Fall sechs bis acht Semester, beispielsweise beim Bachelor – kann ich mein Studium in der Regelstudienzeit abschließen, weil die Studiengangsgestaltung so ausgelegt ist. Mit dem Änderungsantrag machen wir klar: Die Hochschulen müssen dafür künftig auch Sorge tragen. Somit liegt die Verantwortung nun auf beiden Seiten und die Regelstudienzeit ist dann auch wieder eine Studierbarkeitsgarantie.
Jetzt haben wir schon über Demokratisierung gesprochen und über Studienbedingungen. Jetzt will ich noch einen dritten Punkt sagen, weil es für uns immer dieser Dreiklang ist: demokratisieren, sozialer machen – und dann der dritte Punkt: die Hochschulen offener machen. Wir hatten erst vor Kurzem die Zahlen, wie viele Menschen mittlerweile ohne Abitur an die Hochschulen kommen. Wir hatten das mit der letzten Novelle ein Stück weit geöffnet, es war auch ganz positiv zu sagen: Es gibt die Möglichkeit eines Probestudiums. Aber das Problem war doch, dass die Leute, die an die Hochschule kamen, bisher nicht die Garantie hatten, dass die Leistungen aus ihrem Probestudium auch anerkannt werden. Auch das haben wir jetzt geändert: Wer ein Probestudium macht und an der Hochschule nach dem Probestudium angenommen wird, kann sich sicher sein, dass seine oder ihre Leistungen auch tatsächlich anerkannt werden. Das ist auch noch mal eine Wertschätzung für die Studierenden ohne Abitur, die an der Hochschule sind.
Ja, auch bei den Gebühren haben wir noch eine Änderung vorgenommen, weil wir da auch sagen: Wir müssen das offener machen, hier bessern wir nach. Es gibt nämlich auch – beispielsweise im Bereich „Seniorenstudium“ oder bei der Gasthörerschaft – durchaus Personen, die sich diese Gebühren nicht leisten können. Mit den jetzt vorgenommenen vorgelegten Änderungen sind Personen, die beispielsweise von Grundsicherung im Alter betroffen sind oder von Hartz IV leben müssen, von diesen Gebühren befreit. Denn auch das lebenslange Lernen sollte nicht vom Geldbeutel abhängig sein.
Vielleicht eine persönliche Anmerkung, wenn wir beim Thema „Gebühren“ sind: Die Langzeitstudiengebühren – das sage ich an der Stelle auch so offen und ehrlich –, deren entschiedener Gegner ich weiterhin bin, haben wir noch nicht abschaffen kön
nen. Wir haben aber in dem Bereich die Härtefallregelung noch einmal gestärkt und ich bin da ganz zuversichtlich, dass wir vielleicht in der nächsten Legislatur mit rot-rot-grüner Regierungsbeteiligung noch einmal eine Lösung finden, um vielleicht mit der Rahmenvereinbarung V auch noch diesen Schritt zu gehen.
Dann bin ich beim Thema „Zivilklausel“, Herr Voigt, weil Sie das mit der zitierten Stellungnahme ein bisschen so dargestellt haben, als ob wir Entscheidungen an den Hochschulen über die Frage, wann was wie geforscht werden darf, vorwegnehmen: Wenn Sie sich den Änderungsantrag noch einmal genauer durchgelesen hätten, ist es eben nicht so. Ja, wir haben endlich verbindliche Zivilklauseln an den Hochschulen verankert. Aber wir haben jetzt auch gesagt, dass die Hochschulen in betreffenden Ausschüssen, die sich mit Fragen von Forschungsethik, Forschung generell an der Hochschule auseinandersetzen, auch ein entsprechendes Verfahren entwickeln müssen, wie mit solchen wehr- und sicherheitstechnischen Forschungsfragen umzugehen ist, und dann beispielsweise über entscheidende solche Anträge – das betrifft dann den Bereich Dual-Use, der ja auch berechtigt kritisch diskutiert werden muss, in der Position bin ich ja auch bei Ihnen. Aber dass die Hochschulen dann durchaus sagen: Wir finden ein Verfahren, wie wir gerade für den Dual-Use-Bereich transparent und öffentlich machen, unter welchen Bedingungen Anträge angenommen werden, unter welchen Bedingungen Forschungsprojekte aufgenommen werden.
Wo wir aber ganz klar eine Absage erteilen, das sind Forschungsprojekte, wo dann auch ganz klar durch die Mittelgeber adressiert ist: Der Sinn und Zweck ist ein militärischer. Das lehnen wir ab.
Dann bin ich noch bei einem anderen Punkt, weil wir auch da gesagt haben: Der Hochschuldialogprozess hat gezeigt bzw. war mein persönliches Gefühl, dass dadurch jetzt an der einen oder anderen Stelle vielleicht ein Dialog, auch an den Hochschulen, aufgebrochen worden ist, der nachhallt.
Es gab auch die Forderung in der Anhörung zu sagen – das ist beispielsweise in Schmalkalden schon mal beim Hochschuldialogprozess aufgeworfen worden, in der Anhörung hat sich das widergespiegelt –: Es braucht auf Landesebene neben der Landesrektorenkonferenz ein Gremium, wo alle Statusgruppen, gern auch mit Expertinnen gemeinsam, über mittel- und langfristige Fragen der Hochschulund Wissenschaftsentwicklung in Thüringen diskutieren können. Deswegen haben wir gesagt – da bin ich auch noch einmal dankbar für die Anregun
gen aus dem Ministerium –: Wir führen eine Landeswissenschaftskonferenz ein, wo dann eben alle Statusgruppen und Expertinnen an einem Tisch sitzen, das Ministerium einlädt – einmal, vielleicht auch mehrmals im Jahr –, um dann gemeinsam mit Blick auf das, was ansteht – ich sage: die Fortschreibung der Hochschulentwicklungsplanung –, darüber diskutieren können, wo wir denn eigentlich im Land Thüringen mit unserer Wissenschaftslandschaft hinwollen. Diese Diskussion trägt dann die Früchte, weil sie aus der Hochschullandschaft mit den Expertinnen zusammen diskutiert werden kann.
All diese weiteren und im Änderungsantrag vorliegenden Maßnahmen zeigen also, dass wir sehr wohl sowohl den Dialogprozess als auch die Anhörung am 18. Januar sehr ernst genommen haben.
Bevor ich so langsam zum Schluss komme, will ich tatsächlich noch einmal die Möglichkeit nutzen, mit zwei Märchen aufzuräumen.
Erstens: Immer wieder beklagen wir – das ist auch in Ihrem Redebeitrag deutlich geworden, Herr Voigt –, die Hochschulrektoren die vermeintliche Mehrbelastung der Hochschulen und singen das beinahe Hohelied vom Untergang des Abendlandes in der Wissenschaft. Bis heute wurde mir und auch in der Anhörung uns gegenüber nicht in einem einzigen Punkt mal nachvollziehbar und sachlich dargestellt, wo das Gesetz jetzt in einem erheblichen Umfang Entscheidungsprozesse verlängert oder die Handlungsunfähigkeit mit sich bringen würde.
Warum ich in diesem Zusammenhang dann von einem Märchen spreche, will ich noch einmal deutlich machen, indem ich auch einmal aus dem Interview zitiere, aus dem die Kollegin Mühlbauer schon zitiert hat, nämlich in der „DruckSache“ Ihrer Fraktion – Sie sehen, wir sind alle eifrige Leserinnen und Leser, aber das eben auch, um Märchen zu entlarven. Dort heißt es nämlich in dem Interview mit Herrn Prof. Dr. Scharff auf die Frage, wo denn etwas verzögert würde oder wo dann eine Mehrbelastung entsteht – ich zitiere –: „Etwa die Besetzung einer Professur. Spitzenleute haben immer mehr als ein Angebot. Häufig entscheidet das Tempo des Berufungsverfahrens darüber, ob der Wunschkandidat gewonnen werden kann. Eine größere Anzahl von Gremiendurchgängen aufgrund von Formalia ist da nicht eben hilfreich.“
Ja, an dem Verfahren zur Berufung ist jetzt im Gesetz eine Änderung vorgenommen worden. Diese beinhaltet aber, dass künftig nicht mehr der Minister, sondern am Schluss eben die Rektoren oder der Rektor die Professoren oder den Professor er
um Verfahrensprozesse zu beschleunigen. Und da bleibe ich bei dem Punkt: Wirklich sachlich dargelegte Diskussionen, wo jetzt im ganz konkreten Fall die Entscheidungskompetenzen dazu führen, dass Prozesse sich verlängern, das wurde uns nicht dargestellt. Darauf hätten wir auch reagieren können. Das war immer so eine erfahrungsbasierte Evidenz und wurde immer so aus dem Bauchgefühl heraus berichtet. Und dann werden halt auch solche Beispiele gebracht, wo wir genau das Gegenteil gemacht haben, nämlich versucht haben, mehr Autonomie zu schaffen. Dann wurde ja auch in den letzten Wochen – und jetzt auch wieder von Ihnen, Herr Voigt – immer wieder gesagt, der Gesetzentwurf sei in der Anhörung zerrissen worden. Auch da komme ich gern noch mal zu dem Punkt am Anfang zurück: Ja, das ist das Ergebnis einer selektiven Wahrnehmung, die man an der einen oder anderen Stelle auch immer mal wieder von der CDU gewöhnt ist.
Und da habe ich vorhin schon gesagt: Es gibt viele positive Stellungnahmen, die Sie einfach ausblenden und wo Sie, wie gesagt, einen Großteil der Hochschullandschaft einfach nicht für voll nehmen und ernst nehmen, und das kritisiere ich an der Stelle noch mal deutlich.
Denn Ihr Hochschulverständnis beschränkt sich auf Präsidien und Rektorate. Sie ignorieren die gewichtigen Stimmen aus den Hochschulen, die nämlich ohne wissenschaftliches und technisches Personal und ohne Studierende gar nicht geleitet werden könnten, weil es dann gar nichts zu leiten gäbe. Das sollte dann bei der Einordnung der Stellungnahmen vielleicht auch von der Opposition berücksichtigt werden.
Dann will ich noch mal einen anderen Punkt nennen, weil Sie vorhin auch bei der Kritik zur Frage des Hochschulrats gesagt haben, dass dort die Haftungsfrage nicht geklärt wäre. Dann schauen Sie doch mal in die Änderungsanträge, in die Endfassung, die jetzt auch vorliegt. Ich zitiere gern aus der Begründung zur Änderung in Nummer 16 Buchstabe d – da haben wir noch mal eine Änderung vorgenommen –: „Im Hinblick auf die erweiterten Zuständigkeiten des Hochschulrats im Finanzbereich ist es erforderlich, die Haftung der Hochschulratsmitglieder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken. Dadurch sollen insbesondere diejenigen Hochschulratsmitglieder geschützt werden, die vom Anwendungsbereich des § 48 Beamtensta
tusgesetz und § 46 ThürBG [eben] nicht erfasst sind.“ Da würde ich doch dann einfach noch mal darum bitten, die Änderungsanträge richtig zu lesen, bevor auch hier solche Märchen verbreitet werden.
Schließlich wurde auch – das sei vielleicht auch noch mal an der Stelle angemerkt – in den Stellungnahmen der eben genannten Akteure zum Gesetzentwurf der CDU deutlich, dass Ihr Gesetzentwurf an der Erwartung einer Mehrheit der Hochschulmitglieder vorbeigeht. Das wundert aber auch nicht, weil Sie sich ja an den Hochschuldialogprozessen nicht so intensiv beteiligt haben, dass man vielleicht das eine oder andere Problemfeld dann ignoriert.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den vorliegenden Änderungsanträgen stellt sich aber eben diesen umfänglichen Erwartungen, die an uns geäußert wurden. Wir haben viele Änderungsanregungen aufgegriffen, die finden sich jetzt auch wieder. Ich hoffe, dass dieses Gesetz auch Vorbildwirkung haben wird. Ich will da kurz beispielsweise Andreas Keller, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zitieren, der dem Freistaat eine historische Chance attestierte, endlich Bewegung in die festgefahrene Debatte um die Hochschulgovernance zu bringen. Er konstatiert in einem am Montag veröffentlichten Kommentar zum Gesetz – ich zitiere –: „Entscheidungen, die den unterschiedlichen Perspektiven der Hochschulmitglieder Rechnung tragen müssen, werden nicht nur eine höhere Akzeptanz haben, sondern auch ausgewogener und sachgerechter ausfallen.“ Das ist auch noch mal ein Plädoyer zu dem, was ich vorhin gesagt habe: Wir setzen hier den Rahmen, am Ende kommt es aber natürlich darauf an, wie das, was wir an Demokratisierungsbestrebungen vorlegen, auch in den Hochschulen dadurch gelebt wird, dass zukünftig auf Transparenz gesetzt wird und auf Augenhöhe mitentschieden werden kann und alle mit einbezogen werden.
Ich kann Ihnen jetzt nur noch zum Schluss hinzufügen: Damit unsere Hochschulen sozialer, offener und demokratischer werden und sich eben den Herausforderungen und der Komplexität stellen, der sich auch Hochschulen in den letzten Jahren ausgesetzt sehen oder die sich natürlich auch durch die steigende Vielfalt und Komplexität der Gesellschaft in den Hochschulen stellt und wiederfindet, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir machen die Hochschulen damit zukunftsfest. Ich bitte Sie in diesem Sinne um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, damit wir der sozialen, offenen und demokratischen Hochschule heute einen gewaltigen Schritt näherkommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen im Thüringer Landtag auch von meiner Seite!
Sehr geehrter Herr Schaft, ich muss direkt mal auf Ihre Ausführungen zu sprechen kommen, auf den letzten oder vorletzten Satz Ihrer Ausführungen im Besonderen. Da haben Sie Ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass diese Hochschulgesetz-Novelle Vorbildwirkung wahrscheinlich für andere Bundesländer entfalten könnte. Glauben Sie denn im Ernst, dass sich andere Bundesländer tatsächlich wie Thüringen unter Ihrer Führung auch ins Unglück stürzen wollen? Mitnichten wollen sie das.