Protocol of the Session on April 26, 2018

Sehr geehrte Frau Meißner, auch hier verweise ich noch einmal auf meine Antwort zu Frage 1, insofern die Ehrenamtsstiftung selbst und natürlich insofern der Vorstand und auch der Stiftungsrat zu dem einen unbefristeten Arbeitsverhältnis, welches die Geschäftsführerin mit der Stiftung hat, dies natürlich selbst in der Hand hat und zum anderen das zweite unbefristete Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat eine vertrauliche Personalangelegenheit, wozu ich einen Vorschlag unterbreitet habe, wo wir dieses diskutieren können. Das können wir hier nicht, wir sind hier nicht im vertraulichen Bereich.

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das war auch nicht die Frage!)

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Korschewsky in der Drucksache 6/5560. Bitte schön, Herr Korschewsky.

Vielen Dank, Herr Präsident!

Länderübergreifende Zusammenarbeit

Im vergangenen Jahr führten der Oberbürgermeister des bayerischen Neustadt bei Coburg und der Bürgermeister der Thüringer Stadt Sonneberg beim Chef der Thüringer Staatskanzlei Prof. Dr. Hoff ein Gespräch zur Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Der Chef der Thüringer Staatskanzlei wandte sich daraufhin am 15. November 2017 an die Bayerische Staatskanzlei mit der Bitte, in der Bayerischen Staatsregierung die Zusammenarbeit zwischen den beiden Städten zu unterstützen. Am 30. Januar 2018 antwortete die

(Staatssekretärin Feierabend)

Bayerische Staatskanzlei und teilte mit, dass die Staatsregierung einem gemeinsamen Regionalmanagement beider Städte und einem grenzüberschreitenden integrierten ländlichen Entwicklungskonzept aufgeschlossen gegenübersteht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Stand der Verabredung über das Kooperationsprojekt zwischen dem Regionalmanagement Coburg Stadt und Land Aktiv GmbH und dem Verein Wirtschaft – Innovation – Region – zwischen Rennsteig und Main e. V. mit Sitz in Sonneberg?

2. Mit welchen konkreten Fördermöglichkeiten beabsichtigen die Bayerische Staatsregierung und die Thüringer Landesregierung die Zusammenarbeit zwischen den Städten Neustadt bei Coburg und Sonneberg zu unterstützen?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur möglichen Kooperation der beiden Städte in Bezug auf eine weitere länderübergreifende Kooperation von Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet zwar das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, aber die Staatssekretärin für Soziales kennt sich auch gut aus.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Korschewsky, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung steht der Unterstützung eines länderübergreifenden Regionalmanagements grundsätzlich positiv gegenüber. Ein Förderantrag der Regionen wurde im Rahmen der Wirtschaftsförderung bisher nicht gestellt. Die nötigen länderübergreifenden Abstimmungsprozesse müssen erst noch durchgeführt und die Ergebnisse abgewartet werden.

Die Antwort zu Frage 2: Die Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern und den beiden Landesregierungen befinden sich in der Anfangsphase. Die im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständige Referatsleiterin wird in dieser Woche einen Termin in Sonneberg wahrnehmen, zu dem die Kooperationspartner anwesend sein werden. Dabei geht es um die Abstimmung zu möglichen Inhalten der Kooperation und zu deren Finanzierung durch die Freistaaten Bayern und Thüringen. Eine Förderung der länderübergreifenden Zusammenarbeit durch Mittel der Regionalentwicklung wäre grundsätzlich möglich.

Die Antwort zu Frage 3: Der demografische Wandel und seine vielfältigen Folgen stellen viele Kommunen sowohl in Thüringen als auch den Nachbarländern vor große Herausforderungen. Zahlreiche sich aus der negativen Bevölkerungsentwicklung ergebende Schwierigkeiten machen jedoch nicht vor administrativen Grenzen Halt. Sie betreffen zumeist mehrere benachbarte Kommunen, Landkreise und sogar Bundesländer. Um ähnlichen Problemstellungen effizient begegnen zu können, ist die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Regionen unerlässlich und so können gegebenenfalls auch sich bietende Chancen genutzt werden. Gemeinsam erarbeitete Konzepte und Entwicklungsbilder bilden die Grundlage für eine abgestimmte regionale Entwicklung und sind damit ein wichtiger Beitrag zur Zukunftsfestigkeit einer Region, unabhängig von der administrativen Zugehörigkeit der Projektpartner. Da wird das Vorhaben der Kooperation zwischen Sonneberg und Neustadt bei Coburg seitens der Landesregierung positiv bewertet und unterstützt. Auch weiteren Vorhaben der Landkreise oder länderübergreifender Zusammenarbeit steht das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft positiv gegenüber, da diese wichtige Grundlagen für eine zukunftsfähige Regionalentwicklung sein können.

Es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Korschewsky.

Mir ist schon klar, dass Sie das jetzt nicht beantworten können, aber für die Landesregierung meine Frage, bitte noch mal mitzunehmen und ich bitte dann im Nachgang dazu noch mal um eine Antwort. Ich stelle, wenn es gestattet ist, Herr Präsident, gleich zwei Fragen. Die erste: Gibt es bereits eine Aussage der Bayerischen Staatsregierung über Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Kooperationsbestrebungen von Sonneberg und Neustadt? Sie sagten in der Beantwortung zu Frage 1, dass noch kein Förderantrag in Thüringen gestellt wurde, aber gibt es vonseiten der Bayerischen Staatsregierung Aussagen dazu, welche Fördermöglichkeiten es gibt, schon konkret? Und zweitens: Sind der Landesregierung weitere länderübergreifende Kooperationsbestrebungen von Kommunen Thüringens und in anderen Ländern bekannt?

Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort und können antworten.

(Abg. Korschewsky)

Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Korschewsky, sehr gern nimmt die Landesregierung diese zwei Nachfragen mit und wird Sie Ihnen beantworten.

Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage der Abgeordneten König-Preuss der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/5567. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Neonazistische Veranstaltungen in Thüringen im Jahr 2018

ln der extremen Rechten werden auch 2018 erneut Versammlungen und Veranstaltungen in Thüringen geplant, darunter Rechtsrockkonzerte, die als politische Kundgebungen angemeldet sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über für das Jahr 2018 geplante oder angemeldete Versammlungen und Veranstaltungen der rechten Szene in Thüringen vor?

2. Zu welchen über die in Frage 1 hinausgehenden Versammlungen und Veranstaltungen sind nach Kenntnis der Landesregierung Sondernutzungen nach § 18 Thüringer Straßengesetz seitens der rechten Szene beantragt?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Stand und zur Planung eines in der rechten Szene Thüringens beworbenen Rechtsrockkonzerts unter dem Motto „Rock gegen Überfremdung III“ am 25. August 2018 vor?

4. Welche alternativen Nutzungsflächen/-orte kommen nach Kenntnis der Landesregierung für die Durchführung des geplanten zweitägigen Rechtsrockkonzerts am 8. und 9. Juni 2018 in Betracht – das vorläufig aus Naturschutzgründen verboten wurde –?

Nun antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales für die Landesregierung. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für das aktuelle Jahr 2018 liegen mit Stand 23. April Anmeldungen für folgende anste

hende rechtsextremistische Veranstaltungen in Thüringen vor: für den 28. April eine von einem lokalen Rechtsextremisten für das Bündnis Zukunft Hildburghausen angemeldete Versammlung in Kloster Veßra mit circa 100 erwarteten Teilnehmern; für den 1. Mai ein Aufzug des Thüringer Landesverbandes der NPD in Erfurt unter dem Motto „Soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen – Die etablierte Politik macht Deutschland arm!“ mit circa 500 erwarteten Teilnehmern; für den 7. Mai ein von einem lokalen Rechtsextremisten als Privatperson angemeldeter Aufzug in Eisenach unter dem Motto „Deutschland den Deutschen – Wir sind das Volk“ mit circa 100 bis 250 erwarteten Teilnehmern; für den 2. Juni eine von einem lokalen Rechtsextremisten als Privatperson angemeldete Versammlung in Eisenach unter dem Motto „Familienfest am Flieder Volkshaus“; für den 8. und 9. Juni jeweils eine von einem Rechtsextremisten als Privatperson angemeldete Versammlung in Themar unter dem Motto „Tage der nationalen Bewegung“ mit circa 800 erwarteten Teilnehmern; für den 9. Juni eine von einem lokalen Rechtsextremisten für das Bündnis Zukunft Hildburghausen angemeldete Versammlung im Kloster Veßra unter dem Motto „SEDMethoden und linkem Zeitgeist entgegentreten“ mit circa 50 bis 100 erwarteten Teilnehmern; für den 7. Juli eine Versammlung der Partei Der III. Weg in Kirchheim unter dem Motto „Jugend im Sturm – Für Familie, Heimat und Tradition“ mit circa 300 erwarteten Teilnehmern; für den 1. September eine Versammlung des NPD-Kreisverbandes Eichsfeld in Leinefelde unter dem Motto „Das Eichsfeld im Herzen – Deutschland im Sinn“ mit circa 200 erwarteten Teilnehmern; für den 17. November ein von einem lokalen Rechtsextremisten für das Bündnis Zukunft Hildburghausen angemeldeter Aufzug in Schleusingen unter dem Motto „Heldengedenken“ und schließlich für den 18. November ein von einem lokalen Rechtsextremisten als Privatperson angemeldeter Aufzug in Friedrichroda unter dem Motto „In Gedenken an die gefallenen deutschen Soldaten beider Weltkriege“ mit circa 100 bis 150 erwarteten Teilnehmern.

Darüber hinaus findet in regelmäßigen monatlichen Abständen ein sogenannter Thingkreis in Themar statt. Nach Kenntnis der Landesregierung werden die Veranstaltungen von lokalen Rechtsextremisten gemeinsam mit dem Gebietsleiter der aufgelösten Europäischen Aktion in Thüringen durchgeführt. Es wurden jeweils Versammlungen für die Termine am 30. April, 29. Mai, 28. Juni, 27. Juli, 26. August, 25. September, 24. Oktober, 23. November und 22. Dezember angemeldet.

Zudem liegen bisher Erkenntnisse zu mehreren geplanten Veranstaltungen auf dem ehemaligen Rittergut in Guthmannshausen vor. Der rechtsextremistische Verein Gedächtnisstätte e. V. lädt dort zu Vortragswochenenden am 12. und 13. Mai, 16. und

17. Juni sowie zu einem Sommerfest am 4. und 5. August ein.

Das war die Antwort zu Frage 1; jetzt kommt die Antwort zu Frage 2: Durch die rechtsextremistische Szene beantragte Sondernutzungserlaubnisse nach § 18 Thüringer Straßengesetz sind nicht bekannt geworden.

Die Antwort zu Frage 3: Das rechtsextremistische Konzert unter dem Motto „Rock gegen Überfremdung III“ wird unter anderem auf dem Internet-Videokanal YouTube sowie im rechtsextremistischen „Frontmagazin“ vom 10. April 2018 beworben. Darin wird als Veranstaltungstermin der 25. August 2018 genannt und es werden folgende Bands angekündigt: 1. Gigi & die Braunen Stadtmusikanten mit Zugabe Stahlgewitter; 2. Die Lunikoff Verschwörung; 3. Final War; 4. Kahlkopf/Metzger; 5. Fortress; 6. Warlord und 7. Fremde im eigenen Land. Des Weiteren ist der Auftritt von drei bekannten Rechtsextremisten als Redner geplant. Ein konkreter Veranstaltungsort wurde bislang nicht angegeben, sondern nur der Großraum Mitteldeutschland genannt. Im Übrigen ist eine weitergehende Beantwortung aus Geheimhaltungsgründen mit Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht möglich.

Die Antwort zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete König-Preuss.

Unter der Antwort auf Frage 1 hatten Sie unter anderem den Aufzug des Bündnisses Zukunft Hildburghausen in Schleusingen genannt und dazu aber keine Teilnehmerzahl. Liegt Ihnen dazu eine angemeldete Teilnehmerzahl vor?

Eine Teilnehmerzahl liegt mir bislang nicht vor.

Eine weitere Frage – bitte schön.

Eine weitere Frage: Sind die Veranstaltungen oder Versammlungen im Rittergut Guthmannshausen als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes angemeldet worden oder handelt es sich dabei um private Veranstaltungen?

Die Frage würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten.

Danke schön. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Walk in der Drucksache 6/5582. Herr Staatssekretär Götze hält sich wahrscheinlich schon bereit.

Danke, Herr Präsident.

Dienstpostenbesetzung bei Landespolizei, Landeskriminalamt und Bildungszentrum

Ich frage die Landesregierung: