Protocol of the Session on April 26, 2018

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Dienstposten gibt es zurzeit bei der Thüringer Landespolizei, dem Thüringer Landeskriminalamt und dem Bildungszentrum der Thüringer Polizei – bitte jeweils gliedern nach Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, im Verwaltungsdienst und im Bereich Tarifbeschäftigte?

2. Wie viele Dienstposten davon sind zurzeit besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1?

3. Wie viele Dienstposten sind aufgrund von eingeschränkter Dienstfähigkeit, Mutterschutz oder Elternzeit nicht besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1?

4. Wie bewertet die Landesregierung diese aktuellen Besetzungsgrade und welche Schlüsse zieht sie daraus?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1: Die Organisations- und Dienstpostenpläne der Thüringer Polizei weisen in der Landespolizei, im Landeskriminalamt und im Bildungszentrum der Thüringer Polizei mit Stand 01.04.2018 folgende Dienstposten aus: in der Landespolizei – 5.826 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, 301 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 683 Dienstposten im Bereich Tarifbeschäftigte; im Landeskriminalamt – 468 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, 138 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 107 Dienstposten im Bereich Tarifbeschäftigte; im Bildungszentrum der Thüringer Poli

(Staatssekretär Götze)

zei – 130 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, 12 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 51 Dienstposten im Bereich Tarifbeschäftigte. Das sind die Dienstposten für die drei abgefragten Bereiche.

Die Antwort zu Frage 2: Mit Stand 1. April 2018 waren in der Thüringer Polizei folgende Dienstposten besetzt: In der Landespolizei nach Abzug der in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindlichen Bediensteten 5.232 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, 227 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 577 Dienstposten im Bereich Tarifbeschäftigte. Im Landeskriminalamt 431 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, 38 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 170 Dienstposten im Bereich Tarifbeschäftigte. Im Bildungszentrum der Thüringer Polizei 117 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, 11 Dienstposten im Verwaltungsdienst und 22 Dienstposten im Bereich Tarifbeschäftigte.

Die Antwort zu Frage 3: Soweit polizeidienstunfähige Beamte weiterhin Dienst ausüben – sogenannte eingeschränkt polizeidienstfähige Beamte –, werden diese unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auf geeigneten Funktionen des Polizeivollzugsdienstes eingesetzt und besetzen damit auch einen entsprechenden Dienstposten. Bei Mutterschutz und Elternzeit erbringen die betreffenden Bediensteten vorübergehend keine Arbeitsleistung, der innehabende Dienstposten bleibt davon unberührt.

Die Antwort zu Frage 4: Die aktuellen Besetzungsgrade sind auf die Personalsituation in der Thüringer Polizei zurückzuführen. Trotz gleichbleibender bzw. gestiegener Aufgabenverantwortung ist hier in den letzten Jahren eine kontinuierliche Verschlechterung festzustellen. So reduzierte sich die Personalstärke der Thüringer Polizei im Polizeivollzugsdienst in den letzten zehn Jahren um nahezu 450 Beamte. Diese Fehlentwicklung hat die Landesregierung erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Bereits für die Einstellungsjahre 2015 und 2016 wurde die Anzahl der Anwärter für den Polizeidienst von den ursprünglich geplanten 125 auf 155 jährlich angehoben. Im Jahr 2017 erhöhten sich die Einstellungszahlen nochmals auf 200 Anwärter. Zudem wurde mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 die Voraussetzung geschaffen, in diesem und im nächsten Jahr jeweils bis zu 260 Polizeianwärter einzustellen. Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungsgrößen der Jahre 2015 und 2016 entspricht dies einer Verdoppelung der Einstellungszahl. Die erhöhten Einstellungszahlen entfalteten bereits im letzten Jahr mit der Übernahme der im Jahr 2015 eingestellten Polizeianwärter in den aktiven Polizeidienst Wirksamkeit und werden die Personalstärke der Thüringer Polizei insbesondere ab dem Jahr 2019 weiter positiv beeinflussen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Besetzungsgrade in di

rekter Abhängigkeit zu den vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Planstellen und Stellen stehen. Gegenwärtig werden daher Prüfungen zur Angleichung von Organisationsund Dienstpostenplänen und Stellenplänen vorgenommen, die sowohl sicherheitspolitische Aspekte als auch Belange des Landeshaushalts sowie der Organisationsentwicklung der Thüringer Polizei berücksichtigen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Walk, bitte.

Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Auf Frage 3 haben Sie mir formal korrekt geantwortet, dass die Dienstposten eingeschränkt Dienstfähiger, Mutterschutz und Elternzeit besetzt sind. Die Intension war ja eine andere. Deswegen würde ich gerne die Frage anders formulieren: Wie viele Beamte befinden sich derzeit in eingeschränkter Dienstfähigkeit, in Mutterschutz oder Elternzeit? Also nicht, wie viele Dienstposten sind besetzt, sondern wie viele Beamte befinden sich in dem Status der eingeschränkten Dienstfähigkeit, dem Status des Mutterschutzes und dem Status der Elternzeit?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wie Sie selbst festgestellt haben, habe ich Ihnen diese Frage korrekt beantwortet. Ich habe diese Zahlen hier nicht vorliegen und hätte die Bitte, dass Sie dann etwa eine Kleine Anfrage oder noch mal eine Mündliche Anfrage stellen. Ich kann es Ihnen hier vom Pult aus wirklich nicht beantworten.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es wäre schön, wenn Sie es nachliefern!)

Ja, okay, dann machen wir das so, dann liefere ich Ihnen das nach.

Vielen Dank. Jetzt darf ich vielleicht mal eine Anmerkung zu den Fragen und den Antworten machen. Wir hatten einmal eine Verabredung, die lautet, Anfragen sollen so gestellt sein – Herr Kollege Walk, das bezieht sich nicht nur auf Ihre Frage, auch auf die Frage von Frau Abgeordneter KönigPreuss –, dass eine kurze Antwort der Landesregierung möglich ist. Mir wäre es lieb, weil wir für zwei Fragen und zwei Antworten jetzt über 20 Minuten verbraucht haben, dass wir für die Zukunft bei größeren Übersichten vielleicht einfach eine Übersicht verteilen und künftig auch die Abgeord

(Staatssekretär Götze)

neten bei den Fragen darauf achten, dass die eine kurze Antwort möglich machen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Die Übersicht müsste man aber auch veröffentli- chen!)

Wir werden es auch im Ältestenrat noch mal diskutieren, aber mir scheint das so nicht ganz das richtige Mittel zu sein.

Ich rufe auf die Frage der Abgeordneten Henfling von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 5584.

Vielen Dank.

Thüringer Bezüge zum Schild-und-Schwert-Festival in Ostritz

Zu Hitlers Geburtstag findet das Schild-undSchwert-Festival im sächsischen Ostritz statt. Das Festival verbindet verschiedene extrem rechte Erlebniswelten und integriert diese in ein mehrtägiges Event. Neben einem Liederabend und einer Rechtsrockveranstaltung werden ein Kampfsportturnier sowie eine Tattoo-Convention ausgerichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Thüringen an dem Schild-und-Schwert-Festival in Ostritz (Angaben zu den Teilnehmendenzahlen an den Fe- stivaltagen 20. und 21. April 2018 werden erbeten) ?

2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Teilnahme von Thüringer Protagonistinnen und Protagonisten (zum Beispiel Rechtsrockbands, Musikerinnen und Musiker, politische Rednerinnen und Redner, extrem rechte Kampfsportteams sowie Kämpferinnen und Kämpfer)?

3. In welcher Stärke haben Thüringer Polizistinnen und Polizisten den Polizeieinsatz in Ostritz begleitet?

4. Hat die Landesregierung Kenntnisse über eintägige oder mehrtägige extrem rechte Veranstaltungsformate in Thüringen im laufenden Kalenderjahr und wenn ja, können dazu Datum, Ort und Veranstaltungsnamen jeweils genannt werden?

Ich würde auf die Frage 4 verzichten, weil Sie die gerade bei Frau König-Preuss beantwortet haben.

Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort zur Beantwortung. Auf die Frage 4 ist ja verzichtet worden.

Ich weiß, ich weiß.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zur Teilnahme von Thüringer Rechtsextremisten liegen bisher mit Stand 24. April 2018 keine abschließenden Auswertungen der Sicherheitsbehörden vor. Neben dem Vorsitzenden des NPD-Landesverbands Thüringen und einem der stellvertretenden Vorsitzenden des NPD-Landesverbands Thüringen konnten einzelne Thüringer Teilnehmer identifiziert werden. So waren Vertreter des von lokalen Rechtsextremisten gemeinsam mit dem ehemaligen Gebietsleiter der aufgelösten Europäischen Aktion in Thüringen regelmäßig durchgeführten Thing-Kreises Thema vor Ort. Zudem gab es Feststellungen von Kraftfahrzeugen im direkten Umfeld der Versammlung, welche amtliche Kennzeichen aus Thüringen aufwiesen.

Zu Frage 2: Der anwesende stellvertretende Vorsitzende des NPD-Landesverbands Thüringen bediente einen Stand des Germania-Versands. Außerdem war ein führendes Mitglied der Wählergemeinschaft Bündnis Zukunft Hildburghausen anwesend und mit einem Stand der NPD vertreten. Auch ein rechtsextremistischer Versandhändler war mit einem Bekleidungsstand vor Ort. Als Redner waren zwei Rechtsextemisten aus Thüringen angekündigt, von denen einer zudem einen Stand des Magazins „Werk Kodex“ betrieb. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Die Antwort zu Frage 3: Insgesamt unterstützten 115 Bedienstete der Thüringer Polizei die einsatzführende Polizei Sachsen anlässlich der Versammlungslagen in Ostritz.

Bezüglich der Antwort auf die Frage 4 möchte ich auf die Beantwortung der Anfrage von der Abgeordneten König-Preuss verweisen.

Sehr freundlich von Ihnen, vielen Dank. Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

Nur eine kurze Nachfrage: Sie haben gesagt, die Erkenntnisse seien noch nicht ausgewertet. Würden Sie uns denn über die ausgewerteten Erkenntnisse in Kenntnis setzen?

Das mache ich doch gern.

(Präsident Carius)

Super, danke.

Sehr schön, vielen Dank. Dann kommen wir damit zur nächsten Anfrage des Abgeordneten Gruhner in der Drucksache 6/5587. Herr Abgeordneter Gruhner, bitte.

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Können wir die Nächste erst mal drannehmen?)

Wir können auch zum Nächsten, Abgeordneten Tischner, kommen, der aber gar nicht da ist, sodass das auch schwierig ist. Ach doch, aber ich glaube, wir gehen mal zum Nächsten. Da kommen wir auch nicht weiter. Herr Abgeordneter Krumpe, wären Sie bereit, Ihre Anfrage zu stellen? Dann würde ich gern Sie aufrufen. Abgeordneter Krumpe mit seiner Anfrage in der Drucksache 6/5593. Vielen Dank für Ihre Freundlichkeit.

Selbstverständlich, Herr Präsident.