Protocol of the Session on April 26, 2018

Ich wollte es technisch begründen. Bitte ändern wir die Bauordnung – dann würden wir das tun, dann würde ich das auch so machen.

Liebe Frau Tasch, warum ist dieser Weg nicht sinnhaft für den Freistaat Thüringen und die Menschen in Thüringen? Wie Sie wissen – und dazu sind Sie auch sehr lange schon im Thüringer Landtag und haben auch den Vorgängerbauminister diesbezüglich schon zitiert –, ist eine Genehmigung eine Genehmigung und hat einen Bestandsschutz. Wie Sie auch gesagt haben, haben wir – ich zitiere Sie – 867 Anlagen mit einem Bestandsschutz im Freistaat Thüringen. Der Neubau oder das Repowering von den Anlagen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden, sind relativ gering. Das heißt, Veränderungen können nur in der Zukunft durchgeführt werden – ist so auch sinnhaft. Wie Sie wissen – und ich denke, da sollten wir auch sachlich richtig sprechen –, technische Entwicklung ist nicht in Stein gemeißelt und entwickelt sich in allen Bereichen weiter. Lassen Sie mich bitte das Beispiel der Feuerwehren im Bereich des Digitalfunks nur mal mit anwenden. Das heißt, wir haben in sicherheitsrelevanten Fragen natürlich technische Entwicklungen, die wir auch wollen, diesbezüglich, wie Sie ja uns hier heute auch noch mal recherchiert haben, natürlich auch in der Befeuerungstechnik der Windanlagen.

So. Jetzt ist uns allen bekannt, dass der Freistaat Thüringen leider eine begrenzte Ausdehnung hat und die Flugzeuge von Frankfurt vielleicht über Thüringen nach Berlin fliegen oder über München, Thüringen nach Hamburg fliegen und vielleicht auch noch bei uns landen oder nicht landen. Dann wäre es doch sinnhaft, wenn wir in dieser Kleinteiligkeit der Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche technische Regelung hinbringen, die es uns ermöglicht, Funkfrequenzen und andere Dinge mit zu schalten, um langfristig daran zu denken.

Warum habe ich Ihnen das Beispiel mit dem Digitalfunk gebracht? Weil unseren Feuerwehren auch irgendwann mal aufgefallen ist, es ist vielleicht ganz sinnvoll, wenn wir uns auch noch mit den Kollegen aus Hessen unterhalten können, und deswegen wollen wir ganz gern einen einheitlichen Standard haben. Diesbezüglich – das habe ich übrigens aus der letzten Legislatur mitgebracht und von Ihnen, Herr Präsident, gelernt – macht es Sinn, sich im Rahmen der Bauministerkonferenzen zu beraten, zu besprechen und sich in einer Musterbauordnung, die übrigens im Entstehen und Werden ist, auf Standards zu einigen, damit wir nicht in die Kleinteiligkeit von Fürstenresidenzen eines letzten oder vorletzten Jahrhunderts verfallen.

Werte Frau Tasch, aus diesem Grund und weil ich Ihr Anliegen auch für wichtig halte, ist hier noch mal zu verdeutlichen, dass wir alle auf Augenhöhe an den Ebenen arbeiten, wo wir können. Soviel ich weiß, gibt es auch den einen oder anderen CDUBauminister in der Bundesrepublik Deutschland. Wir sollten dort auf allen Ebenen noch mal die Dringlichkeit unterstreichen.

Zur Vervollständigung des Antrags, den Sie uns als Vorschlag gebracht haben, bitte noch mal ganz kurz: Ich habe mich mit der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, das ist ja nur ein Teil der Weisheit, die Sie dort kopiert haben. Es geht nämlich weiter, und zwar, dass sich die Windanlagenbetreiber dort auch von diesen Auflagen befreien lassen können, was bedeutet, der ländliche Raum und die Menschen haben gar nichts davon, sondern nein, auch dort muss man darüber nachdenken, dass auf Kosten des ländlichen Raums Ersatzmaßnahmen/Gebühren bezahlt werden, die nicht einmal dort landen. Und das ist kein Weg, den ich mitmache, das ist nicht zielführend.

Ich bedanke mich, freue mich auf eine sachliche Diskussion und auf den Kollegen Harzer, der uns hier mit Sicherheit noch bereichern wird. Danke fürs Zuhören.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hervorragend, vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Ich habe es dreimal untergebracht!)

Ja, ja, Sie haben es dreimal untergebracht, wunderbar. Danke schön.

Als Nächster hat Abgeordneter Harzer für die Fraktion Die Linke das Wort.

(Abg. Mühlbauer)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Tasch, es tut mir immer leid, Ihnen widersprechen zu müssen. Eigentlich mag ich Sie ja, Sie erinnern mich immer so ein bisschen an meine Oma; sie ist leider viel zu früh verstorben.

(Unruhe CDU)

Das war eine sehr nette Frau. Also wenn ich eine Kollegin mag, dann ist das ein Ordnungsruf? Also, Mike Mohring, ich glaube, Ordnungsrufe sollte es für etwas anderes geben.

Aber fangen wir mal ein bisschen bei Geschichtskenntnissen an: Die Landtagswahlen waren am 24. September 2014, die Wahl zum Ministerpräsidenten war am 5. Dezember 2014 und nicht 2015, Frau Tasch.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da habe ich mich vielleicht geirrt!)

Ja, da haben Sie sich geirrt, genau.

Also wer hat es beschlossen, wer hat die bedarfsgerechte Befeuerung eingeführt? Rot-Rot-Grün mit im Bundesrat – mit, nicht allein, klar.

Und noch eine Korrektur: Im Umweltausschuss am 14.06.2017 haben wir uns ausweislich des Protokolls über den CDU-Antrag in Bezug auf die Vogelschutzwarte Seebach und nicht über die Befeuerung unterhalten, denn der Antrag der CDU zur Befeuerung wurde am 17.05. einstimmig im Ausschuss für erledigt erklärt, nachdem Frau Ministerin Siegesmund berichtete – ich darf zitieren –: „Die Umweltministerkonferenz vom 05.05.2017 sei im Zusammenhang mit den Fragen I und II des Antrags der CDU-Fraktion in Drucksache 6/3488 einstimmig der Ansicht, dass auf Basis der Resultate in einer Evaluierungsphase von voraussichtlich drei Jahren aussagekräftige Erkenntnisse erlangt werden sollten, inwieweit eine verpflichtende Einführung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung möglich und sinnvoll sei. Die Diskussion zwischen Bund und Ländern“ usw. Aufgrund dieses Berichts haben wir – also Opposition und Regierungsfraktionen – damals einvernehmlich die Geschichte eingestellt, diesen Antrag der CDU beendet und dann nicht weiter debattiert. Die Landesregierung hatte noch zugesagt, die Änderung der Landesbauordnung zu prüfen. Das Ergebnis zur Prüfung der Landesregierung haben Sie dank unseres Antrags heute gehört, der Staatssekretär hat es vorhin vorgetragen. Deswegen meine Bemerkung vorhin mit dem Verschlafen, denn wenn wir nicht nachgefragt hätten, hätten Sie es nie erfahren, liebe Frau Tasch.

Wie gesagt, die CDU begründet ihren Antrag mit dem hohen Bedarf, der im Moment gegeben wäre. Reden wir mal über den hohen Bedarf: Wir haben derzeit – Stand heute – 837 installierte Anlagen, davon sind 349 über 100 Meter, die von der Rege

lung betroffen wären, die also blinken. Diese 349 sind aber Bestand und die haben Bestandsschutz. Geplant – also die möglich wären – sind 2018 elf Windenergieanlagen, die in diesem Jahr mit der Inbetriebnahme geplant sind. In 2019 sind gegenwärtig sechs Windenergieanlagen mit der Inbetriebnahme geplant. Offene Genehmigungen sind fünf, also kämen 2019 noch mal maximal fünf dazu, dann wären wir bei elf. Die Ausschreibung 2017 hat für Thüringen einen Zuschlag ergeben. Die Ausschreibung 2018 – Stand heute – hat drei Zuschläge ergeben. Inwieweit hier die CDU aus diesen Anlagen einen dringenden Handlungsbedarf erkennt, weiß ich nicht, denn die Altanlagen – das muss ich noch mal sagen – gehören nicht dazu, die haben Bestandsschutz.

Wenn die CDU suggeriert, dass wir dort etwas können, dann muss die CDU auch sagen, wie es finanziert wird, und entsprechend dort Finanzen machen. Auch ist eine Benennung dieses Paragrafen mit „Schutzbauten“ eigentlich eine falsche Bezeichnung, weil – der Staatssekretär hat es ausgeführt – man vor dieser Beleuchtung keine Angst haben muss und auch keinen Schutz braucht, denn es geht nur um eine wahrnehmbare und keine gesundheitliche Störung. Wie gesagt, von der Warte aus, denke ich, brauche ich mich nicht weiter dazu zu äußern, warum wir die Änderung der Landesbauordnung ablehnen – der Staatssekretär hat es sehr ausführlich gemacht.

Das Gütesiegel „Faire Windenergie“ wird im Übrigen nicht verliehen, sondern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Windkrafterrichtern und der ThEGA, dem Freistaat Thüringen. Diese sind abgeschlossen. Inwieweit weitere nachträglich abgeschlossen werden oder ob sich dann Investoren nachträglich dazu bekennen, Hunderttausende von Euros zusätzlich auszugeben, wenn sie schon eine Inbetriebnahme haben, die Bestandsschutz genießt, wage ich zu bezweifeln. Wie gesagt, das gehört genauso dazu.

Aber ganz verrückt wird es, wenn wir dazu kommen, dass die ThEGA zukünftig Koordinierungsstelle bei dem Prozess der Ausrüstung von Windkraftanlagen mit diesen bedarfsgerechten Komponenten werden soll. Da fühle ich mich schon ein bisschen an die Plankommission von früher erinnert – wir hatten das Thema heute schon einmal –, die entsprechend zu sagen haben: Da wird gebaut, da wird gebaut, das wird gebaut. Ich glaube, die CDU als Wirtschaftspartei, die immer so auf Wettbewerb setzt, ist hier ein bisschen schräg in der Debatte, weil damit natürlich auch in den Wettbewerb eingegriffen wird. Es gibt verschiedene Systeme. Was wollen Sie denn vorschreiben? Welche Systeme die Koordinierungsstelle bei der ThEGA dann empfehlen soll? Das ist schon eine Geschichte, Frau Tasch, das wundert mich schon, dass das gerade von Ihnen als CDU kommt. Deswegen habe ich

vorhin auch von Prosa gesprochen oder von Industrielyrik, die man zu DDR-Zeiten auch gekannt hat, die entsprechend hier gemacht wurde.

Was Ihre Windkraftvorhaben betrifft – ja, Frau Tasch, ich war dort. Vielleicht wären Sie auch mal alle hingegangen oder hätten zugehört. Ich kann Ihnen auch noch sagen, was auf den Windkraftvorhaben besprochen worden ist: Beim ersten die zehn Rahmenregelungen und der Infraschall, beim zweiten der Infraschall und die Ornithologie, beim dritten Infraschall in Bezug auf Gesundheit sowie Eisklumpen, Schlagschatten und die armen Vögel und Fledermäuse. Und beim vierten Windkraftforum wurde erstaunlicherweise was beredet? Der Infraschall. Die Befeuerung hat dort keine Rolle gespielt, da waren Sie auf einer anderen Veranstaltung. Dann lesen Sie auch die Veröffentlichungen in den diversen Medien auf Ihrer Internetseite, in Ihren Presseinformationen: Das ist das, was ich dort gerade rausgesucht habe. Also, so beharrlich haben Sie daran nicht gearbeitet. Beharrlich war die Koalition, war Rot-Rot-Grün.

Und noch einmal: Wir haben hier die Menschen vor Infraschall, vor anderen Sachen in Thüringen geschützt. Wir haben die Mindestabstände erhöht, wir wollen dafür sorgen, dass die Befeuerung in der Nacht aufhört. Das sind wir, Rot-Rot-Grün, und nicht die CDU. Sie haben auf 500 Meter an die Häuser rangebaut. Sie haben sich einen Scheiß um Infraschall gekümmert, als Sie dran waren. Sie haben sich einen Scheiß um die Befeuerung gekümmert, als Sie dran waren; da war Ihnen das egal.

(Unruhe CDU)

Sie haben jetzt in der Opposition

Bitte mäßigen Sie sich etwas.

versucht, sich hier ein Standbein aufzubauen, aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, Frau Tasch. Das lassen wir der CDU nicht durchgehen, hier in Thüringen einen auf was zu tun.

(Unruhe CDU)

Sie haben in diesem Land 737 Anlagen gebaut und behaupten, wir bauen dieses Land zu. Wir schaffen die Windkraftvorranggebiete, damit es konzentriert ist. Wir lassen nur 1 Prozent der Windkraftfläche zu. In Ihrem Ostthüringen, wo Ihre Landrätin Frau Schweinsburg die Regionale Planungsgemeinschaft – da entsteht nächstes Jahr nämlich dieser Wildwuchs, weil sie nicht in der Lage ist, endlich einen rechtskräftigen Windkraftplan auf die Beine zu stellen. Dort wird nämlich bald nichts mehr in Kraft sein, dort werden die Windkraftanlagen wild gebaut werden, dort entsteht dieser Wildwuchs, vor

dem Sie die Leute immer warnen, dass das droht. Das ist das Versäumnis der CDU, Versäumnis von CDU-Politik seit Jahrzehnten in diesem Land.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Hol Luft!)

Und lassen Sie mich noch ganz kurz was zu den Kollegen von rechts außen sagen – den größten Ideologen, die hier immer den anderen Ideologie vorwerfen. Sie behaupten, die Windkraft in Thüringen habe irgendwas mit dem Suedlink zu tun – stand ja auch in der Zeitung, zu lesen in der TLZ –, sie erzählen irgendwas von schmackhaft. Also ich habe noch nicht an einer Windkraftanlage geleckt, ob die schmackhaft ist, interessiert mich eigentlich auch nicht. Und Sie erzählen, Erneuerbare machen die Natur kaputt. Ich frage mich: Der Wind weht umsonst, die Sonne scheint umsonst – wie wir damit die Natur kaputt machen, wenn wir das nutzen, das erschließt sich mir nicht, liebe Kollegen von rechts außen. Das ist Ideologie, die Sie hier betreiben. Sie sagen, die bewährten Energieträger, Kohle: Fahren Sie nach Sachsen-Anhalt, fahren Sie nach Brandenburg, fahren Sie nach NordrheinWestfalen, schauen Sie sich an, was der so bewährte Energieträger dort mit der Natur macht, was er mit den Gebäuden macht. Der Dom in Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Monaten erst abgerissen. Da können Sie mal schauen, was Ihre rückwärtsgewandte Energieträgerpolitik macht. Schauen Sie sich Atom an: Es gibt weltweit kein Endlager für Atommüll. Der strahlt teilweise noch über 500.000 Jahre. Wo wollen Sie denn das Zeug sicher lagern, ohne dass es unsere Nachkommen behelligt? Und genauso das Gas und die Ausbeutung des Gases: Das ist maximal eine Übergangstechnologie. Sie sind keine Lösung und keine Alternative für die Zukunft, nicht mal für die Vergangenheit. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Tasch, bitte.

Ach, Herr Harzer, Sie haben sich jetzt aber auch aufgeregt. Ich will jetzt noch mal ganz ruhig und ganz sachlich, auch zu Ihnen Frau Mühlbauer, etwas sagen. Anfang der 90er-Jahre, bei der ersten Aufstellung der Regionalen Raumordnungspläne und bei den ersten Ausweisungen der Windvorranggebiete, haben wir damals von Anlagen mit einer Nabenhöhe von 35 bis 50 Metern gesprochen. Da gab es das Thema „Nachtbefeuerung“ überhaupt noch nicht. Seit den 90er-Jahren bis heute

(Abg. Harzer)

hat die technische Entwicklung der Windkraftanlagen einen enormen Schub gemacht. Heute sind die Anlagen zwischen 150 und 200 Meter hoch. Mit dieser technischen Entwicklung ging auch die Nachtbefeuerung einher. Dass sich die Verkehrsministerkonferenz, die Luftfahrtbehörde damit beschäftigt und die Verfahren zugelassen haben, ist doch auch dem geschuldet, dass dieser Entwicklung der immer höheren Anlagen, der Nachtbefeuerung und der zunehmenden Belästigung von Menschen, die in der Nähe von solchen Windparks wohnen, auch Rechnung getragen wurde. Ich habe es doch vorgetragen. 2014 auf der Verkehrsministerkonferenz – damals auf Bitten des damaligen Bauausschusses hier im Plenum, CDU/SPD – haben wir den Herrn Minister Carius seinerzeit ermutigt, das einzubringen. Dem ist ja auch die Verkehrsministerkonferenz gefolgt. Dann ist das Verfahren 2015 zugelassen worden. Mittlerweile gibt es vier Verfahren, die Anwendung finden können, in den letzten drei Jahren. In diesen letzten drei Jahren hat Rot-Rot-Grün hier regiert und wir sind der Auffassung, dass wir das Thema schon hätten lösen können.

Jetzt haben Sie gesagt, wir haben das im Umweltausschuss für erledigt erklärt. Das stimmt, weil die Frau Ministerin zugesagt hat, sie bringt das in die Umweltministerkonferenz ein, und wir sie zeitgleich gebeten haben, mit Ministerin Keller über das Thema „Bauordnung“ zu sprechen. Wir im Umweltausschuss sind für die Änderung der Bauordnung nicht zuständig. So ist das ganz normale Verfahren im Landtag gewesen.

(Beifall CDU)

Seitdem warten wir darauf, wir haben es mehrfach gesagt. Ich möchte auch wirklich auch noch mal – und Herr Harzer, Sie waren doch auch

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Das steht aber nicht im Protokoll!)

bei dem Dialogforum in Leinefelde. Sie waren, glaube ich, auch noch auf anderen. Bei der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne – das war noch in 2014 –, da war das auch Thema. Wenn da 100 oder 200 Bürger hingehen – oder die vielen Stellungnahmen, die es zum Windenergieerlass gegeben hat. Man müsste vielleicht noch mal nachschauen, wie viele Stellungnahmen es gegeben hat, Herr Sühl, die sich gerade mit dem Thema „Nachtbefeuerung“ beschäftigen, auch von den Gemeinden, die im Umkreis von Windparks wohnen und hier gebeten haben, eine Änderung zu machen. Die sind doch dokumentiert. Da kann man doch nicht sagen, es gab keine Beschwerden. Das habe ich in meiner Heimatgemeinde, wo ich ehrenamtliche Bürgermeisterin bin, auch getan. Wir haben eine Stellungnahme abgegeben und haben das dort hineingeschrieben. Damit habe ich mich geäußert und mehrere andere auch. Damit ist es eine

Sachäußerung. Da erwarte ich einfach auch von der Landesregierung, dass, wenn es eine Beteiligung gibt, man die auch ernst nimmt und dass man sich auch kümmert. Wenn Sie sagen, wir haben es jetzt ein Jahr – oder was weiß ich – auf der Tagesordnung gehabt, aber wenn mir im Umweltausschuss die Frau Ministerin Siegesmund zusagt, jawohl, ich kümmere mich darum, dann nehme ich sie doch auch beim Wort. Das muss ich doch auch von einer Ministerin erwarten können. Da müssen Sie sich doch jetzt nicht hinstellen, weil zwei Jahre nichts passiert ist, wir hätten geschlafen. Also, ich gehe davon aus, wenn wir das in einem Ausschuss besprechen, wenn die Ministerin uns eine Zusage gibt, dass das selbstverständlich ist, dass das eingehalten wird,