dass es selbstverständlich ist, wenn sich Bürger und Gemeinden bei der Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne beteiligen, bei der Anhörung zum Windenergieerlass, dass das ernst genommen wird und dass auch die Hinweise, die man dort gibt, auch in die Arbeit der Landesregierung einfließen, egal, wer die Landesregierung stellt. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Vielen Dank.
Ich hätte es ja auch reinrufen können, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ich darf ja immer nicht reinrufen. Ich soll es ja möglichst nicht tun.
Liebe Frau Tasch, ich habe nirgendwo gesagt, dass es keine Beschwerden gab. Es gab wohl, hat der Staatssekretär gesagt, schriftlich beim zuständigen Ministerium keine Beschwerden. Dass es störend ist, das ist natürlich die Wahrnahme, in der Nacht stört auch Landschaftswahrnahme, deswegen haben wir ja diesen Antrag eingebracht, um genau dieses Thema zu beenden, um bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, bundeseinheitliche Standards. Es geht ja auch um die ganze Frage der Frequenz für die Radarbefeuerung, damit wir das einheitlich regeln. Deswegen sind wir dabei. Und, liebe
Frau Tasch, die Landesregierung hat ihr Ergebnis der Prüfung zur Änderung der Bauordnung mitgeteilt und die Bauordnung wird ja gegenwärtig im zuständigen Ausschuss wohl auch bearbeitet. Sie kennen doch das Ergebnis der Prüfung der Landesregierung, darüber brauchen wir hier nicht zu reden. Danke.
Danke schön. Damit schließe ich die Aussprache und frage, ob ich davon ausgehen kann, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt worden ist. Das ist der Fall, sodass wir nun zur Abstimmung über die Nummer 2 des Antrags kommen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koali
tionsfraktionen. Gegenstimmen? Aus der CDUFraktion und aus der AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit hat sich eine Abstimmung über den Alternativantrag zu Nummer 2 und auch eine Abstimmung insgesamt zum Antrag erledigt.
Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und darf Sie daran erinnern, dass wir uns morgen früh um 9.00 Uhr hier wiedersehen – zu den Wahlen.