Da sind wir und ich auch ganz persönlich gespannt, wie und mit welchen Forderungen der Gemeindeund Städtebund in diese Debatte geht. Ich kann nur reflektieren, da es Parallelen gibt, das ist auch in Bayern jetzt so. Dort war vergangene Woche Mittwoch die erste Lesung im Landtag. Also was heute in der Zeitung steht, dass die schon beschlossen hätten, stimmt nicht. Es ist noch nicht beschlossen, aber es ist im Bayerischen Landtag. Die mussten auch eine Auseinandersetzung mit ihren dortigen Kommunen führen und dort stellt sich die gleiche Problemlage wie bei uns heraus. Sie haben einen Stichtag drin, wie Sie auch: 31.12.2017. Das heißt, alles, was vorher war, fällt unter die alte Regelung der Beitragspflicht, alles, was danach kommt, entfällt. Damit haben wir dieselbe Situation wie vor einem Jahr, als wir eine Stichtagsregelung 2006 machen wollten, dass ein Teil der Bevölkerung unter die alte Regelung fällt, der andere unter die Neuregelung. Das müssen wir klären. Deshalb fordert der Gemeinde- und Städtebund oder der Städtetag in Bayern auch eine Rückabwicklung sogenannter Altfälle. Darüber muss man diskutieren, aber Ihr Gesetzentwurf beinhaltet das nicht.
Jetzt zu den Zahlen, wo mir unterstellt wurde, ich hätte sie aus dem Ärmel geschüttelt: Das mache ich nicht, ich frage immer die Menschen, die dafür da sind, dass sie Zahlen ermitteln. Das ist das Landesamt für Statistik. Jeder Abgeordnete, jeder Bürger kann sich dahin wenden, auch Herr Fiedler oder Ihr Referent oder Ihre Ehefrau oder sonst wer kann dort nachfragen und er wird dieselben Zahlen bekommen wie ich. Von 1992 bis einschließlich 2016 – für 2017 liegen die Zahlen noch nicht endgültig vor – haben die Thüringer Kommunen Beiträge – und jetzt kommt es: Da sind Ausbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz plus Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch – das wird bedauerlicherweise statistisch nicht differenziert – in Höhe von 21,7 bis 24,7 Millionen Euro pro Jahr vereinnahmt, also rund 23 Millionen Euro im Durchschnitt pro Jahr. Noch mal: Erschließungsbeiträge plus Ausbaubeiträge. Über Erschließungsbeiträge diskutiert niemand. Wir diskutieren nur über Ausbaubeiträge. Und so sind die 15 Millionen Euro entstanden. In Bayern sind es 61,5 Millionen Euro im Durchschnitt pro Jahr. Wenn man die Bevölkerung und die Fläche ins Verhältnis zu Thüringen setzt, sind die 15 Millionen Euro in Thüringen zumindest nicht „gefakt“, sie sind ungefähr passend. In Bayern hat man sich geeinigt, dass die Kommunen 100 Millionen Euro Ausgleichszahlung bekommen. Da ist nicht das Problem, was Herr Fiedler wieder hier beschreibt, dass das im Verwaltungshaushalt versickert. Es gibt auch Instrumente; man macht daraus eine besondere Finanzzuweisung innerhalb des Finanzausgleichs, für den Straßenbau, im investiven Bereich, das sind 65 Millionen Euro, und 35 Millionen Euro machen die Bayern dann in die allgemeinen Zuweisungen an die Gemeinden. Es ist also lösbar. Inwieweit – dort läuft jetzt die Anhörung – die kommunalen Spitzenverbände die 100 Millionen Euro respektieren, weiß ich nicht. Sie haben 300 Millionen Euro gefordert, muss man dazu sagen. Sie haben 300 Millionen Euro gefordert. Wenn wir bei uns über eine rückwirkende Abwicklung reden würden, was manche Bürgerinitiativen fordern, dann wären wir bei einem Betrag von insgesamt etwa 570 Millionen Euro, wenn wir die Erschließungsbeiträge herausrechnen bei einem Betrag von 350 bis 400 Millionen Euro. Das sind die Dimensionen. Aber – ich kann es nur noch mal wiederholen – wir möchten dort mit dem Gemeindeund Städtebund in den Dialog treten.
Ich bitte noch mal darum, in der öffentlichen Debatte nicht den Eindruck zu vermitteln, als würden nur Grundstückseigentümer von diesen Beiträgen betroffen sein. Ich bin selbst Aufsichtsrat in einem städtischen Wohnungsbauunternehmen in Arnstadt. Wir müssen die Beiträge auch bezahlen. Wir haben nur eine Quelle, die zu bezahlen, nämlich die Mieteinnahmen. Das heißt, die Vermieter entnehmen dieses Geld aus der Kaltmiete und es geht zulasten der Unterhaltung von Gebäuden. Damit
bezahlen Mieter indirekt mit, weil das Geld für Investitionen an Gebäuden nicht zur Verfügung steht. Deswegen brauchen wir Lösungen für alle und nicht nur für eine Gruppe. Ich hab etwas dagegen, Grundstückseigentümer und Vermieter hier gegeneinander auszuspielen. Denn zum Schluss sind alle indirekt oder direkt betroffen. Klar, der Grundstückseigentümer merkt es unmittelbar, der Vermieter möglicherweise nur dann, wenn er einen Unterhaltungsnachholbedarf an seiner eigenen Mietsache erkennt.
Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung, weil das Herr Fiedler hier auch angesprochen hat, wir hätten das Abwahlverfahren für Bürgermeister erleichtert. Das stimmt nicht.
Wir haben eine weitere Option der Einleitung des Abwahlverfahrens geschaffen. Das Abwahlverfahren selbst ist seit 1994 unverändert, nämlich dass in einem Bürgerentscheid mindestens 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Abwahl sein müssen. Daran haben wir nichts geändert. Bis wir die Änderung 2016 vorgenommen haben, konnte der Gemeinderat nur mit Zweidrittelmehrheit dieses Abwahlverfahren einleiten. Wir haben ergänzt, dass auch Bürgerinnen und Bürger das können, aber mit einem Votum, das höher ist als im Abwahlverfahren. Nämlich 35 Prozent der Wähler müssen einen entsprechenden Bürgerbegehrensantrag unterstützen. Nach meinem Kenntnisstand gab es seit 2016 bis jetzt noch keinen einzigen Antrag, weil die Hürden eben sehr hoch sind. Insofern ist das, was Herr Fiedler hier beschrieben hat, dass ein „Bürgermeisterkegeln“ stattfindet usw. alles wenig überzeugend.
Meine Damen und Herren, wir lehnen also den Gesetzentwurf der AfD ab, weil er die besondere Situation in Thüringen, den Diskussionsstand nicht abbildet und berücksichtigt. Wir werden als RotRot-Grün umgehend mit dem Gemeinde- und Städtebund in den Dialog eintreten, unter welchen Voraussetzungen er denn überhaupt bereit ist, mal darüber nachzudenken, Straßenausbaubeiträge gesetzlich abzuschaffen. Zurzeit ist er für die Beibehaltung dieser Beiträge. Wir werden beobachten, welche Entwicklungen es in anderen Bundesländern gibt. Die AfD muss schon mal etwas Eigenes entwickeln, als über Jahre hinweg immer nur Dinge nachzuvollziehen, die woanders bereits thematisiert oder entschieden sind. Danke.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, werte Zuschauer am Livestream, wir haben heute wieder mal einen Gesetzentwurf der AfD vorliegen. Da muss ich dem Kollegen Fiedler zustimmen, er ist einfach populistisch, er ist nicht ernst gemeint, er ist sogar sehr schlecht abgeschrieben. Kollege Kuschel hat hier bereits erläutert, wie oft die AfD hier in diesem Haus Anträge über Straßenausbaubeiträge eingebracht hat. Auch jetzt ist man einfach wieder aufgesattelt auf den CSU-Entwurf. Aber ich sagte bereits, er ist sogar schlecht abgeschrieben.
Das werde ich Ihnen gleich erläutern. Zum Beispiel steht im Gesetzentwurf der CSU auch etwas zur Gegenfinanzierung. Dort gibt es zwei Säulen. Die erste Säule besteht aus einer Erstattung der Beitragsausfälle durch den Freistaat Bayern für die laufenden Ausbaumaßnahmen sowie für verauslagte Planungskosten an die Kommunen. Diese Finanzierung ist dort bereits im Gesetz geregelt. Die zweite Säule bildet eine pauschale Finanzierungsbeteiligung des Freistaats Bayern, die durch den Kommunalen Finanzausgleich ausgereicht werden soll. Nach Auslaufen der Spitzabrechnung im Jahr 2019 soll sich der Freistaat Bayern mit 100 Millionen jährlich – Herr Kuschel hat erläutert, wie es sich zusammensetzt – an der Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus beteiligen. Diese konkrete Gestaltung ist aber noch nicht im Gesetzentwurf geregelt, stattdessen wird auf die Aufstellung des kommenden bayerischen Landeshaushalts für die Jahre ab 2020 abgestellt.
Dann haben Sie beim Abschreiben einfach ein paar Passagen, die nicht so ganz unwichtig sind, gestrichen. Ich darf zitieren aus Punkt III des Entwurfs der AfD: „Kosten für die Bürger und Wirtschaft“:
„Bürger und Wirtschaft werden als Abgabeschuldner von Kommunalabgaben insoweit entlastet, als Straßenausbaubeiträge nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – abgesehen von Altfällen – nicht mehr festgesetzt und erhoben werden dürfen. Die Ausfälle werden allerdings über die allgemeinen Steuereinnahmen kompensiert.“
die haben Sie vergessen abzuschreiben. Dort geht es noch weiter: „Als Steuerbürger werden sie hingegen belastet, weil die so entstehenden Abgabeausfälle bei den Gemeinden über allgemeine Haushaltsmittel des Staates und für die Zukunft teilweise auch durch Haushaltsmittel der Gemeinden finanziert werden müssen. Be- und Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft sind nicht genau bezifferbar.“ Also man fordert hier die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und selbst Bayern verschiebt es auf 2020 und schreibt sogar hinein, dass die Be- und Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft gar nicht genau bezifferbar sind. Da finde ich es wirklich nicht redlich, mit so einem Gesetzentwurf heute hier herzukommen, der wirklich einfach nur schlecht abgeschrieben ist.
Zur Stichtagsregelung hat mein Vorredner bereits etwas gesagt. Man hat lange darüber gestritten und sogar das Oberverwaltungsgericht Weimar hat deutlich gemacht, dass so eine Stichtagsregelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Sie schaffen mit diesem Gesetz doch wieder eine Zweiklassengesellschaft. Sie wollen zukünftig die Beiträge abschaffen und für die, die gezahlt haben, haben Sie keine Aussage zur Rückabwicklung gemacht. Sie können doch nicht die einen Bürger entlasten und zu den anderen Bürgern, die gezahlt haben, sagen Sie nichts. Es tut mir leid, es steht nichts im Gesetz.
Es wurde auch schon alles andere, die Chronologie zum Abgabengesetz von Herrn Kuschel hier ausdrücklich dargelegt. Ihr Gesetz ist es auch gar nicht wert, dass man so lang und breit darüber diskutiert. Auch zu den Zahlen hat Herr Kuschel bereits etwas gesagt. Wir reden bei einer Rückabwicklung von 570 Millionen. Sicherlich wird das Ministerium auch noch Etliches dazu sagen. Die SPD-Fraktion wird genau wie die anderen regierungstragenden Fraktionen mit der kommunalen Familie den Dialog suchen. Wir werden uns dieser Debatte über die Erhebung oder Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen nicht verschließen, aber nicht mit so einem populistischen, schlecht abgeschriebenen Gesetz ohne Zahlen, ohne Kosten und vor allem nicht durchdachten, einfach wieder aufgesattelten Gesetz. So geht es nicht. Dafür ist das Thema zu wichtig, das haben wir gesehen.
Deswegen werden wir das mit der kommunalen Familie besprechen und dann eine hoffentlich ordentliche Lösung vorlegen. Dieses Gesetz kann man nur ablehnen. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Thüringer Landtag diskutiert wieder einmal über Straßenausbaubeiträge. Der Thüringer Landtag diskutiert diese Thematik häufig, weil sie virulent in der Bevölkerung ist. Und mit keinem „Basta“ von Wolfgang Fiedler oder von sonst wem lässt sich die Debatte abwürgen.
Die Debatte ist in der Gesellschaft und deshalb gehört sie in diesen Landtag, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und weil ich bei Herrn Fiedler war, erlauben Sie mir, ganz kurz auf seine Rede einzugehen. Als Vertreter einer sehr kleinen Partei bin ich ja alle Häme und alle kleinen Gemeinheiten gewohnt. Aber eine Sache, Herr Fiedler, müssen Sie sich wirklich fragen, wenn Sie immer die Grünen bashen wollen, wo wir kommunalpolitisch nicht Fuß fassen. Dann gehen Sie auch noch dazu über, unsere Vizepräsidentin Frau Jung zu schmähen, indem Sie sagen „Da kriegt keiner mehr den Fuß in die Tür“ – das haben Sie sehr wohl gemacht – und sich über die Linke despektierlich äußern. Die CDU in Thüringen muss sich doch mal die Frage gefallen lassen, wann sie das letzte Mal in Gera überhaupt eine Kandidatin/einen Kandidaten für die Bürgermeisterin aufstellen konnte, die sich auch noch zu ihrer Partei bekannt hat und unter dem Label angetreten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die AfD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt – und ich kann hier nur auf Kollegen Kuschel verweisen, der die Reihe der Gesetzentwürfe schon einmal dargelegt hat und natürlich auch damit dargestellt hat, dass die AfD sich selbst karikiert. Die AfD als eine Partei, die selbst keine Akzente setzen kann, die im Prinzip nur das Plagiat eines parlamentarischen Players ist, hinkt der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen immer wieder hinterher,
schaut, wo es etwas gibt, was sie als Trittbrett benutzen kann, und kommt damit dann in den Landtag gesaust.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine solche Partei ohne eigene Akzente, die nur auf dem Trittbrett unterwegs ist im Parlamentarismus, braucht niemand.
Deshalb ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses sehr einfach gemachte Copy-andpaste-Gesetz der AfD, mit dem sie die CSU in Bayern kopiert hat, ganz einfach, ganz platt, und deshalb ist das eine Sache, bei der Sie hoffen, dass es gut klingt, aber eines sehr deutlich wird: Es ist nur Politik auf plattestem Niveau, das Sie hier anzubieten haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Ermessen in die Hände der Kommunen gelegt. Viele kritisieren das. Die CDU hat das immer kritisiert. Natürlich ruft sie immer nach der kommunalen Selbstverwaltung, aber wenn wir sagen „Dann entscheidet auch etwas“, dann ist es natürlich der CDU auch nicht recht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über dieses Ermessen bei der Frage, die Prozentsätze zu reduzieren oder gar davon abzusehen, darüber kann man trefflich streiten. Eines jedoch ist vollkommen klar: Die Kommunen haben einen größeren Handlungsspielraum erhalten und den hat RotRot-Grün eröffnet und darauf sind und bleiben wir natürlich stolz, weil wir die Debatte zu den Straßenausbaubeiträgen damit weitergebracht haben.
Wir beobachten die Lage hier in Thüringen sehr genau, wir beobachten genau, wie sich die Spitzenverbände verhalten. Wir beobachten genau, wie sich unsere Kommunen verhalten. Ich habe vor Kurzem an einer Demonstration in einem Ortsteil von Gotha teilgenommen, wo der wiedergewählte Bürgermeister,