Protocol of the Session on April 25, 2018

Zumindest hat sie in den vergangenen Jahren immer den Finanzminister gestellt und der konnte sich an der Stelle offensichtlich gegen so eine agile Fraktion wie die CDU-Fraktion nicht durchsetzen.

Meine Damen und Herren, im Übrigen ist es ja auch so – auch das ist erwähnt worden und deswegen verstehe ich auch die Aufregung ganz ehrlich nicht –: Mit dem Nachtragshaushalt ist alles möglich für dieses Jahr und jede Partei wird ja im Wahlkampf auch darstellen, was sie in den nächsten vier Jahren für die Zukunft plant. Ich habe den Eindruck, die CDU hat ein bisschen Angst, an Stellen zu streichen, um bestimmte Vorgaben auch ihres Parteivorsitzenden einzuhalten.

(Unruhe CDU)

Das müssen Sie am Ende, weil es nämlich offensichtlich auch bei Ihnen so ist – ist ja schön, dass er gerade hereinkommt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich bin die ganze Zeit da! Ich habe die ganze Zeit zuge- hört!)

Nein, ich will Sie doch gar nicht – ich habe mich jetzt gefreut, dass ich Sie sehe, Herr Mohring. Nehmen Sie das zur Kenntnis?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich bin doch da, aber Ihr Ministerpräsident ist nicht da, Frau Taubert!)

Lieber Herr Mohring, ich habe mich jetzt einfach nur gefreut, dass ich Sie sehe. Nehmen Sie mir das ab? Ich wollte ja nur das Prinzip der CDU in Ihrem Beisein feststellen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das kön- nen Sie gar nicht wissen!)

Doch, das kenne ich. Das ist erst der Parteivorsitzende, dann die Partei und vielleicht irgendwann das Land. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde und rufe vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 8

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5577 ERSTE BERATUNG

Ich frage, ob jemand das Wort zur Begründung wünscht. Das ist Frau Abgeordnete Berninger. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Jetzt bitte ich um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin. Frau Berninger.

innerhalb eines Vierteljahres jetzt hier schon zum zweiten Mal wieder anfassen und verändern wollen,

(Ministerin Taubert)

liegt an einem Fehler, meine Damen und Herren, den wir alle gemeinsam begangen haben, als wir im Januar das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren beschlossen haben. Wir hatten uns über Monate inhaltlich sehr engagiert auseinandergesetzt und dabei bei den Änderungen, die wir am Gesetzentwurf der Landesregierung damals vorgenommen hatten, übersehen, dass wir in den Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten in § 14 die Verweise auf die jeweiligen gesetzlichen Regelungen, die wir geändert hatten, auch hätten ändern müssen. Wir hatten also die logischen Folgeänderungen vergessen; eigentlich eine redaktionelle Sache, die wir jetzt mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf beheben wollen. Dieser Fehler ist nicht nur einem zuständigen Ministerium passiert, sondern gleich zwei zuständigen Ministerien, gleich allen Fraktionen hier im Thüringer Landtag und auch der Landtagsverwaltung und dem Landtagspräsidenten, als er das Gesetz ausgefertigt hat.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nun schie- ben Sie es auch noch auf uns!)

Also ein Fehler, der sicherlich passieren kann. Wir können uns jetzt alle Asche aufs Haupt streuen. Die Mitarbeiterinnen im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales haben den Fehler bemerkt, uns darauf aufmerksam gemacht und deswegen liegt Ihnen jetzt dieser Gesetzentwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vor.

Ich erläutere Ihnen ganz kurz die Änderungen. Die erste Änderung in Artikel 1 sind die anderen Formulierungen der Nummern 9, 10, 11 und 12 in § 14 Abs. 1. Wir hatten mit der Änderung im Januar den bisherigen § 10 Abs. 1 aufgehoben und daraus folgen nun die Änderungen in den hier vorliegenden Nummern a), b), c) und d). Der zweite Komplex e) – Nummer 13 wird gestrichen – resultiert daraus, dass wir § 11 des früheren Gesetzes geändert hatten. Dort hatte sich nämlich in Absatz 1 das Zuchtund Handelsverbot auf die Hunde der sogenannten Rasselisten bezogen. Das haben wir gestrichen. Deswegen müssen wir jetzt auch Nummer 13 streichen in diesem § 14 Abs. 1, die sich ausschließlich auf diese Hunde bezogen hat. Die Änderung in Ziffer f), die bisherigen Nummern 14 bis 21, ist wiederum eine logische Folgeänderung, die redaktionell und ganz logisch erfolgt.

Ich bitte Sie, diese redaktionellen Änderungen einfach still und leise vorzunehmen, das Gesetz heute in erster, am Freitag in zweiter Beratung zu beschließen. Dann ist es in Ordnung und hat keine handwerklichen Fehler mehr. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Wortmeldungen sehe ich dazu keine weiteren und Ausschussüberweisung wurde auch nicht beantragt, sodass wir dann so verfahren können. Ich schließe den Tagesordnungspunkt für heute und wir rufen ihn dann am Freitag erneut auf.

Ich rufe jetzt auf Tagesordnungspunkt 6

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ord- nungsbehördengesetz – OBG –) – Einführung effektiver Alkoholverbote zur Gefahrenvorsorge Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/5395 ZWEITE BERATUNG

Wünscht jemand das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall, dann hat Abgeordneter Dittes das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir haben bereits in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf der AfD deutlich gemacht, dass wir diesen Gesetzentwurf für ungeeignet halten und ablehnen.

(Beifall DIE LINKE)

Da waren sich die Fraktionen außer der AfD auch sehr einig. Für die Landesregierung hat der Staatssekretär im Innenministerium deutlich begründet, warum dieser Gesetzentwurf zwingend abzulehnen ist. Diese Gründe will ich hier in aller Kürze noch einmal zusammenfassend wiederholen. Ich spreche da auch für meine Kollegen aus den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Zum Ersten das zugrunde liegende Motiv: Ausgangspunkt für den Antrag der AfD ist wie so ziemlich bei jedem Antrag die – Zitat – „massenhafte illegale Migration“, die zur Verschärfung der Sicherheitslage geführt haben soll. Dass die inzwischen veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2017 belegt, dass diese Behauptung einfach tatsachenwidrig ist, sollte zumindest die AfD zur Kenntnis nehmen. Deswegen will ich an diesen zwei Eckpunkten noch mal sagen: Es stimmt sowohl in Bezug auf die gesamte Anzahl der Straftaten, die in 2017 in Thüringen verübt worden sind, nicht. Es stimmt auch nicht am Anteil der tatverdächtigen Nichtdeutschen, der im Vergleich zum Jahr 2016 gesunken ist. Aber auch das ist der AfD möglicherweise nicht wichtig. Denn als konkretes Beispiel hat der AfD-Redner Herr Möller eine Halte

(Abg. Berninger)

stelle in Schlotheim angeführt, die von jungen Migranten aufgesucht wird, die dort – Zitat – „rumlungern“ würden. Der Polizei, so führte Möller weiter aus, bliebe nichts anderes, als festzustellen, dass es sich hier bei der Haltestelle in Schlotheim um einen Hotspot handeln würde.

Nun echauffierte sich Abgeordneter Möller von dieser Stelle auch sehr ausführlich, dass er ja gar keine Angst schüre, wie wir ihm vorgeworfen haben, sondern Tatsachen benennen will und dass das Tatsachenbenennen ja nicht das Schüren von Angst ist. Deswegen dachte ich, ich weiß nicht genau, was die AfD sagen will, wenn sie meint, in Schlotheim wäre ein aus polizeilicher Sicht Hotspot. Ich schaue mal nach im Presseportal zu den Blaulichtmeldungen und zu den Meldungen der Polizei Schlotheim betreffend. Was ich darin nicht gefunden habe, ist ein tatsächlicher Hotspot, wie von der AfD behauptet, in Sachen Kriminalität. Was ich auch nicht gefunden habe, sind Straftaten von Nichtdeutschen, die dort verübt worden sind. Was ich auch nicht gefunden habe, ist eine Diskussion der Polizei, Schlotheim zum gefährlichen Ort zu erklären. Was ich aber gefunden habe, sind im Dezember zwei rassistisch motivierte Angriffe, einmal auf eine zweiköpfige Gruppe von Eritreern und eine Woche später auf dreiköpfige Gruppe von Nichtdeutschen, die in einer Spielothek einen Abend verbringen wollten. Alles andere, was Sie an Straftaten im letzten Jahr in Schlotheim finden, sind beispielsweise Wildunfälle mit einem Wildschwein, das übrigens gestorben ist, oder ein Unfall mit einem Dachs.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: War es ein deutsches Schwein oder ein geflüchte- tes?)

Das zeigt mir wieder deutlich, dass wir gemeinsam hier in diesem Parlament sehr viel deutlicher hinterfragen müssen, was die AfD hier immer wieder als vermeintliche Tatsachen in den Raum stellt. Es sind im größten Teil einfach nur Lügen, wie das Beispiel Schlotheim auch deutlich macht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will die Gelegenheit – da spreche ich auch für alle drei Fraktionen – natürlich nutzen, um deutlich zu machen, dass es für Die Linke, für die SPD, für Bündnis 90/Die Grünen, auch wenn wir diesen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ablehnen, natürlich eine Selbstverständlichkeit ist, nicht nur Straftaten zu verfolgen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ob nun der Täter alkoholisiert gewesen ist oder nicht. Es ist natürlich auch für uns eine Selbstverständlichkeit, im Kinder- und Jugendschutzbereich nicht nur nachsorgend, sondern auch präventiv zu wirken. Aber der Vorschlag der AfD ist eben keiner, der auf Prävention setzt. Er dient auch nicht der besseren Verfolgung von Straftaten. Er ist ein Vorschlag eines Verbots, der aber ebenso wenig er

folgreich ist wie ihre Versuche, Menschen ihrer Sprache oder ihrer Kleidung zu berauben.

Zweitens: Was will die AfD eigentlich mit dem Gesetzentwurf regeln? Es soll eine Befugnis für Gemeinden geschaffen werden, Alkoholverbote auch bereits im Bereich der Gefahrenvorsorge festlegen zu können. Die soll dann im Ordnungsbehördengesetz gesetzlich verankert werden. Dass dies rechtswidrig ist, habe ich, auch Vertreter aller anderen Fraktionen und auch der Staatssekretär, Ihnen mit Blick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Weimar aus dem Jahr 2012 oder auch mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus demselben Jahr deutlich gemacht. Danach ist eine auf die Abwehr einer Gefahr gerichtete Maßnahme dann rechtswidrig, wenn nur ein Gefahrenverdacht besteht. Genau das aber ist Anliegen des Gesetzentwurfs. Nun hat Abgeordneter Möller hier für die AfD vorgetragen, die Koalition wolle nur handeln, wenn die Gefahr bereits eingetreten ist. Da zeigt sich wieder deutlich, dass die AfD überhaupt nicht begriffen hat, wovon sie hier eigentlich rechtlich redet.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es geht nicht darum, dass man als Behörde im Bereich der Gefahrenvorsorge nicht handelt. Man darf aber die Maßnahme, die der Gefahrenabwehr dient, nicht im Bereich der Gefahrenvorsorge zur Anwendung bringen. Das ist rechtswidrig und würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Genau das ist das Problem. Wirksamer Kinderund Jugendschutz erfordert, geeignete und rechtssichere Maßnahmen zu treffen. Dem Kinder- und Jugendschutz würde ein Bärendienst erwiesen, wenn eine von vornherein offensichtlich rechtswidrige Befugnis durch die Gemeinden in Anspruch genommen wird, was dann nachfolgend durch Gerichte kassiert werden würde. Dann hätte man im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes überhaupt nichts erreicht.

Ich will auch ganz deutlich in Richtung der Öffentlichkeit sagen: Mit diesem Antrag, tatsächlich eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in den Bereich der Gefahrenvorsorge zu verlagern, wird ein wesentliches Kernelement des Rechtsstaats ausgehebelt, nämlich den Rechtseingriff nur dann möglich zu machen, wenn tatsachengestützte Prognosen den Gefahreneintritt für die Zukunft begründet nahelegen. Genau das ist ein wesentlicher Rechtsgrundsatz des Rechtsstaats, dass der Rechtseingriff sich nicht nur auf Vermutungen, Wahrnehmungen und Meinungen oder im Fall der AfD auf einfache Behauptungen stützen darf, sondern der muss begründet, gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Der Gesetzentwurf ist, wie er hier vorgelegt wird, in der Summe einfach rechtswidrig.

Ich werde – drittens – auch noch mal über die tatsächlichen, praktischen Wirkungen jenseits der rechtlichen Bewertung dieses Gesetzentwurfs ausführen, wenn Gemeinden von dieser Befugnis dann wirklich Gebrauch machen würden. Präventiv in Sachen Alkoholkonsum, in Sachen Alkoholmissbrauch würde sich mit diesem Gesetzentwurf überhaupt nichts ändern. Abgeordneter Hartung hat in der letzten Sitzung sehr ausführlich darauf Bezug genommen. Aber man muss natürlich auch benennen, dass die AfD-Fraktion in ihrem Antrag einerseits nämlich davon ausgeht, dass nur der Alkoholkonsum außerhalb von Schankeinrichtungen regelmäßig zum Verlust der Selbstkontrolle und zu Regelund Anstandsverletzungen führt. Diese Feststellung liegt wahrscheinlich auch daran, dass man sich selbst gern Alkohol trinkend im öffentlichen Raum, zum Beispiel in sozialen Netzwerken, präsentiert. Aber vielleicht ist Letzteres auch eine Ursache dafür, dass man bei der AfD auf die Idee kommt, dass Alkohol in einer Gaststätte eine andere Wirkung hätte, als wenn dieser in der Kaufhalle erworben wird. Aber mit solch einer irrsinnigen Annahme wird in der Folge die soziale Spaltung einer Gesellschaft gefördert werden, getreu dem Motto: Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Oder nach der Übertragung aus dem lateinischen Ursprungszitat: Was Jupiter darf, steht einem Ochsen nicht zu. Das, meine Damen und Herren, mag die Vorstellung von der Gesellschaft der AfD sein, ist aber mit dem Grundgesetz und dem darin verankernden Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Das OVG Weimar hatte explizit auch auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

(Beifall DIE LINKE)

Es würde zudem neben der sozialen Spaltung von Menschen auch zu einer Verdrängung von Menschen führen. Es würden nämlich diejenigen aus den dann gültigen Verbotszonen in andere Stadtbereiche verdrängt werden, wo sie sich eben frei von Verboten öffentlich treffen und auch Alkohol genießen können, wenn sie dies wollen. Es würden die Menschen vertrieben werden, die es sich nicht leisten können und nicht leisten wollen, Alkohol in Schankeinrichtungen zu genießen oder zu missbrauchen oder das bei kommunal- oder kommerziell organisierten Stadtfesten. Diese Herausbildung von Parallelgesellschaften, die die AfD mit ihrem Gesetzentwurf hier regelrecht anlegt, findet unsere entschiedene Ablehnung;

(Beifall DIE LINKE)

ich denke, dass sie auch nicht im Interesse eines Kinder- und Jugendschutzes sein kann.

Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf ist in der Sache falsch, er verstößt gegen rechtsstaatliche Grundsätze, er verstößt gegen auch bereits getroffene Rechtsprechungen in Thüringen und er grün