Arroganz und Überheblichkeit führen nicht zum gewünschten Wahlerfolg. Wenn ich mir die Umfragen ansehe, dann hat die CDU 2019 ein Problem. Eine Regierungsbildung ohne die AfD wird wohl nicht möglich sein – leider. Gestern hatten Sie noch verneint, Herr Mohring, mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen, was ich sehr begrüße. Gilt das aber noch nach der Wahl, Herr Mohring? Wenn das Ministerpräsidentenamt greifbar nah wäre, würden Sie dann den Tabubruch wagen
Zurück zum Thema: Den Landeshaushalt 2020 im September 2019 oder Oktober zu verabschieden, begrüße ich ausdrücklich.
Nur so kann man Planungssicherheit für die Kommunen und alle anderen Beteiligten sicherstellen. Übrigens könnte das jede Landesregierung so machen. Ansonsten hängen die Kommunen nach den Landtagswahlen zu lange in der vorläufigen Haushaltsführung; nicht nur Investitionsstau wäre die Folge. Diese Situation gab es schon nach den letzten Landtagswahljahren. So wurde das Haushaltsgesetz für 2010 erst am 4. Mai verkündet und acht Monate nach der Wahl; der Etat für 2015 galt sogar erst ab dem 23. Juni, mehr als neun Monate nach der Wahl, was Sie ja auch Rot-Rot-Grün vorgehalten hatten.
Die Rechte des neuen Landtags oder einer künftigen, womöglich nicht von Rot-Rot-Grün gestellten Landesregierung würden dadurch aber nicht beschnitten. Zum einen seien mehr als 90 Prozent durch gesetzliche Regelungen gebunden und würden einfach fortgeschrieben. Zum anderen könnte eine andere Regierung den Etat mithilfe eines Nachtragshaushalts zügig korrigieren, was schon mehrfach angesprochen wurde.
Das gespielte Theater der CDU ist für mich nicht nachzuvollziehen. Herr Mohring, Ihnen geht es doch nur um sich selbst. Sie wollen mit aller Gewalt Ministerpräsident werden, koste es, was es wolle – daher auch diese Aktuelle Stunde.
Aber ich sage Ihnen, Sie werden niemals ohne die AfD in Thüringen regieren können. Sie sind nur verärgert, weil Rot-Rot-Grün in den letzten vier Jahren einen doch recht guten Job gemacht hat und Sie und Ihre Fraktion versagt haben.
Ich unterstütze die Regierung bei diesem Vorhaben, weil es den Kommunen und den Bürgern zugutekommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich von den Abgeordneten nicht, sodass ich Frau Ministerin Taubert für die Landesregierung das Wort erteile. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen als Abgeordnete. Zum Ersten: Der
Der arme Herr Heine, der Dichter, er hätte sich gewehrt. – Ich habe niemanden hier im Landtag angegriffen. – Zum Zweiten, die Aufregung hat es jetzt gerade noch mal gezeigt: „Was ich denk und tu, trau ich andern zu.“
Meine Damen und Herren, ich freue mich als Thüringer Finanzministerin wirklich, dass Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben. Es ist bemerkenswert – Herr Mohring hat es in der Presse schon mitgeteilt; Herr Kowalleck, Sie haben es jetzt noch mal bekräftigt – Sie, die CDU, und offensichtlich auch die AfD fordern die Landesregierung zum Rechtsbruch auf. Sie reden hier was von Verfassung. Sie haben uns, gerade Herr Mohring hat uns in den letzten Jahren immer wieder belehrt in Bezug auf die Landeshaushaltsordnung, und Sie als Finanzpolitiker kennen sicher auch den Text der Landeshaushaltsordnung. Also müssen wir reklamieren, dass das, was in den vergangenen Jahren an Vorträgen und Wichtigkeit zur LHO gehalten wurde, nur heiße Luft war.
Meine Damen und Herren, der Antrag freut mich, weil er mir und den regierungstragenden Fraktionen die Möglichkeit geboten hat und bietet, nochmals öffentlich darzustellen, was wir mit unserem geplanten Vorgehen vorhaben, nämlich zum Wohl des Landes, seiner Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Vereine und Kommunen einen Haushalt aufzustellen, der quasi zwischen zwei Legislaturperioden ist und damit Sicherheit bringt. Diese Gründe tragen losgelöst und völlig unabhängig von der noch gar nicht abschließend beantworteten Frage nach dem konkreten Wahltermin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für dessen Festsetzung.
Das mag schon sein, Herr Geibert, das ist eine rhetorische Sache. Ich weiß, Sie sind Einserschüler und Sie müssen uns das immer noch mal rechtlich sagen. Aber Sie hätten auch Ihrer Fraktion sagen können, dass in der Landeshaushaltsordnung ein bestimmter Paragraf steht. Ich werde ihn dann noch mal erwähnen, falls er aus Versehen doch nicht mehr in der Form so im Gedächtnis ist.
Meine Damen und Herren, es ist schon mehrfach erwähnt worden, dass wir am Anfang aller Legislaturperioden, in denen für dieses Anfangsjahr kein
Haushalt beschlossen war, unsere Probleme hatten, jede Landesregierung, ob es eine Alleinregierung der CDU war, ob es eine Koalition zwischen zwei Parteien war, das Thüringen bisher unterschiedlich gehandhabt hat, und das, wie gesagt, völlig unabhängig. Wir hatten immer bis weit in das neue Jahr, in das erste Jahr der Wahlperiode die vorläufige Haushaltsführung. Viele haben darunter gelitten. Manche Vereine müssen Kredite aufnehmen, um diese Zeit zu überbrücken. Deshalb sage ich, wir müssen anders vorgehen, zumal wir – auch das ist angesprochen worden – mittlerweile eine andere Vorgehensweise im Thüringer Landtag haben – das ist schon erwähnt worden – und wir natürlich noch mal mehrere Monate dazu brauchen, auch wenn sich eine zukünftige Koalition schnell einigen könnte. Ich gehe auch nicht davon aus, auch das ist hier schon erwähnt worden.
Eine vorläufige Haushaltsführung – ich will es immer noch mal betonen – bedeutet für viele Bereiche auch innerhalb der Verwaltung, aber eben auch außerhalb der Landesverwaltung Unsicherheit und Stagnation. Das offensichtlich will die CDU. Nichts anderes können wir aus dem Antrag zur Aktuellen Stunde entnehmen.
Die CDU will für Kommunen und Bürger, für Vereine und Verbände Stagnation und Unsicherheit. Da frage ich: Ist das jetzt Ihre neue Strategie? Dabei haben Sie – auch das ist erwähnt worden – erst vor Kurzem, gerade vor drei Monaten, diese Verabschiedung im Januar gegeißelt. Da sage ich: Wie doppelzüngig muss man denn sein, wenn man innerhalb von drei Monaten seine Meinung um 180 Grad dreht?
Wir jedenfalls als Landesregierung wollen die Sorge all derjenigen aufnehmen, die auf eine verlässliche und regelmäßige Bereitstellung von Mitteln aus dem Landeshaushalt angewiesen sind.
Wir wollen Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur von Kommunen und Land planbar und sicher machen, und wir wollen Neues beginnen und Angefangenes fortsetzen können. Deshalb planen wir, so rechtzeitig dem Thüringer Landtag einen Entwurf des Haushaltsplans für 2020 vorzulegen, dass es in diesem Landtag möglich ist, noch vor Ende der Legislaturperiode darüber beschließen zu können. Meine Damen und Herren, das obliegt dem Landtag, der im Zeitpunkt der anstehenden Beschlussfassung durch Wahl demokratisch legitimiert
ist, und das ist dieser Landtag. Oder wollen Sie künftig auch alle Gesetze und Gesetzgebungsverfahren aufhalten, wenn die Wirkung erst in der nächsten Legislaturperiode eintritt?
Ich will auf die Landeshaushaltsordnung eingehen, weil das offensichtlich dem Antragsteller der Aktuellen Stunde nicht mehr im Gedächtnis ist. Die Landesregierung erfüllt mit diesem Vorgehen eine ihr gesetzlich obliegende Pflicht. Nach § 30 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung hat die sich im Amt befindliche Landesregierung den Entwurf des Haushalts rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres einzubringen, in der Regel spätestens in der ersten Sitzungswoche des Landtags nach dem 1. September. Ich denke, ich irre nicht, dass das in § 30 steht. Deshalb: Wir haben eine Pflicht, das zu tun, und wir werden das auch tun. Wir wollen als Landesregierung für 2020 einen Haushalt der Sicherheit und der Vernunft.
Meine Damen und Herren, ich will auch noch mal auf die Vorgängerregierungen eingehen. Es war gesetzwidriges Verhalten, diesen Haushalt nicht einzubringen.
Man kann darüber klagen. Es sind in der Vergangenheit viele daran beteiligt gewesen, das ist nicht nur eine Fraktion oder eine Partei gewesen.
Ja, Herr Geibert, damit habe ich auch kein Problem, das auch hier deutlich zu sagen. Aber es war auch mit der Alleinregierung nicht so ganz einfach, das zu erfüllen.
Zumindest hat sie in den vergangenen Jahren immer den Finanzminister gestellt und der konnte sich an der Stelle offensichtlich gegen so eine agile Fraktion wie die CDU-Fraktion nicht durchsetzen.