1. Welche Umstände führen im Freistaat Thüringen dazu, dass 80 Prozent aller Informationen einen Raumbezug besitzen?
2. Auf welche empirische Untersuchung stützt sich die Landesregierung bei Ihrer Aussage, dass 80 Prozent aller Informationen einen Raumbezug besitzen (bitte Angabe einer verlässlichen, das heißt auf empirischen Untersuchungen basierenden Literaturquelle)?
3. Führt das Ergebnis, dass lediglich 60 Prozent aller Informationen einen Raumbezug besitzen, dazu, dass in Zukunft Personalkosten im Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation eingespart werden können und wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krumpe, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Hinweis, dass 80 Prozent aller Informationen, die wir täglich verarbeiten, einen Raumbezug haben, ist eine bislang allgemein akzeptierte Grundannahme, die häufig herangezogen wird, um die Relevanz von Geoinformationen in allen Lebenslagen zu verdeutlichen. Eine empirische Untersuchung, auf die sich diese Aussage stützen kann, ist nicht bekannt.
Zu Frage 3: Das Ergebnis einer Studie der TU Dresden, dass nur 60 Prozent aller Informationen der deutschsprachigen Wikipedia Raumbezug besitzen, ändert nichts an der Relevanz von Geodaten. Dies wird auch von den Machern der Studie ausdrücklich betont. Insofern hat das Ergebnis der Studie keinerlei Auswirkung auf die Personalkosten im Landesamt für Vermessung und Geoinformationen. Im Übrigen räumen die Macher der Studie ein, dass eine Untersuchung anderer Datensätze mögli
Eigentlich ist es keine Nachfrage, sondern eine Empfehlung. Denn hier sitzen – da oben sind viele Schüler, die natürlich auch das Informationsangebot der Landesregierung, sprich die Webseiten nutzen, um …
Okay, dann eine Nachfrage: Warum stützt sich das Informationsangebot der Landesregierung auf allgemein akzeptierte Grundlagen und nicht auf empirisch belegte Studien wie in dem vorliegenden Fall?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krumpe, ich hatte in der Beantwortung der Frage 1 gesagt, dass diese Zahl 80 Prozent quasi schon auf einer Grundannahme fundiert. Selbst die Macher der Studie, die dann am Ende zu 60 Prozent kommen, sagen, dass es nicht relevant ist, dass auch das am Ende nur eine Grundannahme ist und deshalb ist das formuliert und eigentlich inhaltlich irrelevant.
Vielen Dank. Wir kommen nun zur vorletzten Anfrage des Herrn Abgeordneten Bühl von der CDUFraktion in der Drucksache 6/398. Sie haben das Wort, Herr Bühl.
Insbesondere im ländlichen Raum werden Klagen laut, dass die medizinische Versorgung aufgrund zunehmenden Ärztemangels ernsthaft gefährdet sei. Eine Option, diesem Problem entgegenzuwirken, bietet unter anderem die verstärkte Ausbildung von ärztlichem Nachwuchs an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
1. Welche „Brennpunktgebiete“ gibt es, wo eine Unterversorgung mit Allgemein- und Fachärzten im ländlichen Raum in Thüringen herrscht?
2. Wie viele Studenten der Medizin und Zahnmedizin wurden seit dem Wintersemester 2010/2011 jährlich immatrikuliert und wie viele davon absolvierten das Studium seither erfolgreich?
3. Wie viele Studenten der Medizin und Zahnmedizin nahmen nach ihrem Studium seit 2011 eine Tätigkeit als Arzt im ambulanten Bereich, in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung auf und wie viele Absolventen nahmen keine ärztliche Tätigkeit auf?
4. Wie plant die Landesregierung zukünftig die „Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung im Freistaat Thüringen“ insbesondere finanziell zu unterstützen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Staatssekretärin Feierabend.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bühl, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach § 100 Sozialgesetzbuch V. Buch – SGB V – obliegt dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirkes eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht. Die Landesregierung schaut kritisch auf die definierte Grundlage der Bedarfsplanungsrichtlinie. Die Zahlen und Grundlagen stammen aus dem Jahr 1990 und bilden zu großen Teilen veränderte Lebensverläufe und Lebenswirklichkeit nicht ab. Bevor ich Ihnen erläutere, wie nach Beschlusslage des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Thüringen die Versorgungslage aussieht, gestatten Sie mir noch einige Vorbemerkungen. Laut Bedarfsplanungsrichtlinie träte bei Hausärzten erst bei einem Versorgungsgrad von weniger als 75 Prozent Unterversorgung ein. Zwischen 75 und 100 Prozent läge eine drohende Unterversorgung vor. Diese Prozentangaben sind jedoch bezogen auf die Wahrnehmungen der Patientinnen und Patienten wenig hilfreich. Aussagekräftiger sind die absoluten Zahlenangaben zu den konkreten Arztsitzen und die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Nun möchte ich gern die Beschlusslage des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Versorgungslage in Thüringen näher ausführen. Nach dieser Beschlusslage bestehen in Thüringen keine Gebiete mit ärztlicher Unterversorgung. Allerdings für die Mittelbereiche
Sömmerda und Zeulenroda-Triebes wird für das Jahr 2015 im hausärztlichen Versorgungsbereich in absehbarer Zeit eine drohende Unterversorgung festgestellt. Für die Arztgruppe der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte wird im Landkreis Kyffhäuserkreis und für die Arztgruppen der Hautärzte im Landkreis Eisenach-Wartburgkreis für das Jahr 2015 im fachärztlichen Versorgungsbereich in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt. Für nachfolgende Grundzentren wird zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf im Hausärztlichen Versorgungsbereich festgestellt: Mittelbereich Bad Salzungen: Grundzentrum Vacha; Mittelbereich Eisenach: Grundzentrum Mihla; Mittelbereich Hildburghausen: Grundzentrum Bad Colberg-Heldburg; Mittelbereich Ilmenau: Grundzentrum Gräfenroda; Mittelbereich Meiningen: Grundzentrum Wasungen. Für nachfolgende Mittelbereiche wird zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf im fachärztlichen Versorgungsbereich der Arztgruppe der Augenheilkunde festgestellt: Landkreis Gotha: Mittelbereich Gotha; Landkreis Saale-Holzland-Kreis: Mittelbereich Bad Klosterlausnitz/Hermsdorf.
Zu Frage 2: Die Anzahl der Studenten der Medizin, die seit dem Wintersemester 2010/2011 jährlich immatrikuliert werden, liegt zwischen 262 und 279 Personen. Im Bereich der Zahnmedizin beträgt die Anzahl der Studienanfänger im entsprechenden Zeitraum jährlich zwischen 56 und 58 Personen. Die Anzahl derjenigen, die das Studium seit 2010 erfolgreich absolviert haben, beträgt pro Prüfungsjahr im Bereich der Medizin mit dem Abschluss Staatsexamen zwischen 214 und 250 Personen und im Bereich der Zahnmedizin zwischen 48 und 57 Personen.
Zu Frage 4: Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsberatungen lässt sich hierüber noch keine belastbare Aussage treffen.
Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Doch? Nein. Keine Nachfragen. Dann danke ich Ihnen herzlich, Frau Staatssekretärin. Wir kommen nun zur Anfrage der Abgeordneten Liebetrau von der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/399. Sie haben das Wort, Frau Liebetrau.
Am 11. März 2015 hat sich der Thüringer Wirtschaftsminister auf dem regionalen Bankentag in Thüringen im Rahmen einer Podiumsdiskussion zur zukünftigen Wirtschaftsförderung in Thüringen geäußert. Dabei erwähnte der Minister auch die Mög
lichkeit, öffentlich-private Partnerschaften als Instrument der Wirtschaftsförderung in Betracht zu ziehen.
2. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung die Möglichkeit, ÖPP als Mittel der Wirtschaftsförderung einzusetzen?
3. Wie ist die Position des Thüringer Wirtschaftsministers mit den Sondierungsergebnissen von RotRot-Grün – die sich klar gegen ÖPP positioniert haben – vereinbar?
4. In welchen Bereichen bestehen zurzeit wie viele Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Minister Tiefensee.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte für die Landesregierung, Frau Liebetrau, Ihre vier Fragen beantworten. Ich fasse die Beantwortung der ersten drei Fragen zusammen.
Im Koalitionsvertrag ist eine klare Aussage zu ÖPP getroffen. Einmal setzen wir auf Transparenz im Haushalt und zum Zweiten werden wir öffentlichprivate Partnerschaften im Sinne der Übertragung von öffentlichen Leistungen an Private nicht weiter eingehen.
Die Haltung der Landesregierung ist, dass wir abseits der klassischen Daseinsvorsorge nach neuen Instrumenten suchen müssen, wie wir Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und Privaten eingehen können. Ich möchte Ihnen zwei Beispiele nennen: Das erste Beispiel sind moderne Formen im Sinne von Fonds für Existenzgründer für die Finanzierung von Erweiterungsvorhaben bei Unternehmen. Man muss sich das so vorstellen, dass die öffentliche Hand Gelder zur Verfügung stellt, die in dieser nicht klassischen Daseinsvorsorgeaufgabe durch privates Kapital ergänzt werden und so ermöglichen, dass das Geld der öffentlichen Hand aufgestockt wird. Eine solche Finanzierung ist beispielsweise auch beim Breitbandausbau möglich. Eine zweite Variante ergibt sich aus der Möglichkeit der energetischen Sanierung von Gebäuden. Hier sehen wir vor, dass zu prüfen ist, ob man die Ersparnis durch die Sanierung von Gebäuden im energetischen Sektor nutzbar machen kann, um
in öffentlich-privaten Partnerschaften im Sinne einer Verbindung öffentlichen Geldes und privaten Geldes zu einem höheren Nutzen zu kommen. Insgesamt geht es darum, dass wir nicht nur auf der Landesebene – das darf ich ergänzend sagen –, sondern auch auf der Bundes- und europäischen Ebene nach Möglichkeiten suchen, wie wir das öffentliche Geld aufstocken können, wie wir es als Hebel nutzen können, um Aufgaben, die unverzichtbar sind, zu finanzieren. Ich verweise jetzt abseits der Festlegungen, die Thüringen getroffen hat, beispielsweise auf die aktuelle Diskussion, die es in Brüssel gibt, der sogenannte Juncker-Plan. 315 Milliarden Euro sollen aufgelegt werden, zunächst 21 Milliarden Euro, die wiederum – so wie ich es Ihnen ausgeführt hatte – Hebelwirkung zeigen sollen und privates Kapital zusätzlich generieren sollen. Das sind Möglichkeiten, die auch offensichtlich auf der Ebene Berlins, also auf der Ebene des Bundes, geprüft werden. Ich denke, ohne dass Thüringen diese Partnerschaften direkt eingehen muss, werden wir, so hoffe ich auch, von diesen Geldern partizipieren können.
Schließlich haben Sie in Ihrer vierten Frage gefragt, wie es aktuell mit Partnerschaften aussieht. Ich kann Ihnen zwei nennen: Einmal ist vom staatlichen Hochbau in Jena die Grundsanierung des Internats der Sportschule in einer öffentlich-privaten Partnerschaft – Frau Siegesmund, die Jenenserin, nickt und freut sich darüber. Zum Zweiten gibt es im Saale-Holzland-Kreis ein Pilotprojekt, das sich auf die Beschaffung auf dem Felde der Sanierung von Landstraßen bezieht. Auch hier haben wir aktuell eine öffentlich-private Partnerschaft. Bitte schön.
Eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15
Wahl der Vertrauensleute und deren Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten des Freistaats Thüringen gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung