Protocol of the Session on December 15, 2017

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ja, das habe ich auch so gesagt!)

Das nimmt nichts davon – und das will ich auch noch mal in aller Deutlichkeit sagen –, dass jede Gewaltstraftat eine zu viel ist. Aber wir müssen auf der Faktenlage argumentieren und dann stellt sich schon mal auch anders die Frage: Was ist denn im Jahr 2017 notwendiger als im Jahr 2014, wenn sich sogar die Situation so darstellt, wie ich das eben auf Grundlage Ihrer Anfrage versucht habe, darzustellen?

Aber ich will noch einen Punkt nennen, weil der auch dazugehört, weil er gerade in der Debatte ja auch eine Rolle spielte. Auch bei den klassischen Widerstandshandlungen gegen Polizeivollzugsbeamte, Herr Walk, haben wir einen Rückgang vom

Jahr 2014 bis zum Jahr 2016 von 824 auf 683 Fälle, bei einer Aufklärungsquote von konstant über 99 Prozent in Thüringen.

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das stellt doch gar keiner in Abrede!)

Das ist die Grundlage, über die wir hier diskutieren. Dann kommt man natürlich auch in einem zweiten Schritt darauf, ob tatsächlich der Taser eine Lücke in diesem System zur Verhinderung von Angriffen auf Polizeibeamte schließt. Dann müssen wir uns doch auch mal die Situationen anschauen, in denen tatsächlich die Angriffe auf Polizeibeamte stattfinden. Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung, weil das die AfD in diesen Raum gestellt hat. Ich kann es nicht mehr hören, aber ich will es Ihnen kurz widerlegen. Es ist wieder die Mär verbreitet worden, dass die meisten Angriffe gegen Polizeibeamte politisch links motiviert waren. Ja, es gibt 15 Straftaten gegen Polizeibeamte, die in der Statistik als „politisch motiviert links“ geführt worden sind. Das sind 1,2 Prozent der Straftaten. Also ich finde, man sollte nicht nur die Kirche im Dorf lassen, sondern hier auch tatsächlich auf Grundlage von Fakten argumentieren.

(Beifall DIE LINKE)

Aber ich will zurückkommen auf die Situationen, in denen die Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte tatsächlich stattfinden. 54 Prozent der Täter sind alkoholisiert gewesen. Bei Körperverletzungsdelikten gegen Polizeivollzugsbeamte sind es sogar 64 Prozent. 93 Prozent der Täter bei Gewaltstraftaten gegen Polizeibeamte sind allein handelnd, also nicht aus einer Menschenmenge heraus. Das widerlegt doch die These, dass es sich immer um eine Einheit, eine geschlossene Einheit handelt: „Fußballspiele“, „Hooligans“ fielen als Stichworte oder „Versammlungslagen“. Das kann man auch Ihrer Anfrage entnehmen, Herr Walk – das haben Sie nicht gesagt, aber die AfD –, bei den dienstunfähigen Beamten 2016 sind lediglich sechs tatsächlich diesem Bereich „Fußball und Versammlung“ zuzurechnen, fünf davon alleinig dem Fußballbereich. 93 Prozent aller Tatverdächtigen in diesem Bereich waren allein handelnd. 76 Prozent aller Tatverdächtigen bei Straftaten gegen Polizeibeamte sind schon mal polizeilich in Erscheinung getreten. Das sind doch Situationen, die wir uns vor Augen führen müssen: Alkoholisierungsgrad, Vorerfahrung als Straftäter und im Prinzip Einzeltäter aus einer Situation unmittelbar heraus mit der Polizei, die einen anderen Präventionsansatz möglicherweise denkbar und notwendig machen. Da sage ich Ihnen, was aus unserer Sicht tatsächlich auch notwendig ist, um hier auch wirksam und auch nachhaltig wirksam zu werden, dass man Gewaltstraftaten auch im Entstehen bekämpft und nicht nur alleinig auf diese reagiert.

Stetige Weiterentwicklung der Ausbildung zur Deeskalation und zur Eigensicherung, da müssen wir

natürlich auch überprüfen, ob in der Ausbildung ein Fokus darauf gelegt werden muss, mit alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Tätern umzugehen. Das muss überprüft werden. Aber ich glaube, das ist ein wichtiger Aspekt, der niemals außer Acht gelassen werden darf.

Auch natürlich die wissenschaftliche Erforschung, wissenschaftliche Untersuchungen von Gewaltaffinität gegenüber Polizeibeamten gehören dazu, weil dort auch präventiv in der Soziologie, auch durch sozialarbeiterische Maßnahmen angesetzt werden muss. Wir müssen natürlich auch gucken, dass wir eine saubere Statistik bekommen als basispolitische Entscheidung, nicht nur eine Eingangsstatistik, also Verdächtigenzahlen, sondern auch gucken, was sind tatsächliche Verurteilungen, was hat sich als Straftat auch nach den Ermittlungen, nach Rechtsprechung als solche bestätigt. Wir brauchen natürlich auch eine Erfassung, Darstellung der Art der Verletzungen, Einsatzanlass, Art und Schwere, da bleibt die Landesregierung auch auf Fragen von Ihnen, Herr Walk, noch einige Antworten schuldig. Dann heißt es natürlich auch in der Konsequenz: Anpassung der Schutz- und Einsatzausrüstung. Aber da hat Rot-Rot-Grün Entscheidungen getroffen, auch zur Personalausstattung, die natürlich auch andere Polizeieinsätze in bestimmten Situationen notwendig machen.

Jetzt komme ich zur Frage, die auch immer wieder hier behauptet worden ist: Existiert überhaupt eine Lücke im Hilfsmittel- oder Waffenkatalog der Polizei? Frau Marx hat es, glaube ich, angesprochen, das Modellvorhaben in Berlin, das hat übrigens die alte Regierung noch eingeführt. Es läuft nämlich seit zehn Monaten und es sind erste Ergebnisse bekannt, die uns doch auch aufhorchen lassen sollten. Dort sind über 120 Beamte für den Einsatz mit dem Taser ausgebildet und geschult. Seit zehn Monaten führen sie den bei sich. Jetzt könnte ich Sie fragen, ob Sie wissen, wie oft der Taser in den zehn Monaten Modellprojekt eingesetzt worden ist. Das werden Sie vielleicht nicht wissen, aber ich kann es Ihnen sagen. Kein einziges Mal. Kein einziges Mal – in Berlin, in einem zehnmonatigen Modellprojekt, in einer Großstadt, die eine ganz andere Kriminalitätsbelastung hat als Thüringen, wurde der Taser in diesem Modellprojekt in zehn Monaten nicht ein einziges Mal eingesetzt.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: In Hessen, die Zahl von Hessen?)

Hingegen wurde der Einsatz aber sechsmal angedroht. Was heißt das denn für uns auch in der Debatte? Offensichtlich existiert eine solche Lücke in der polizeilichen Praxis im Alltag nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist doch etwas, was wir hier auch zur Kenntnis nehmen müssen.

Dann komme ich zum dritten Teil. Wenn wir fragen, ob der Taser ein wirkliches Einsatzmittel, eine Waffe für die Polizei ist, die wir hier ermöglichen sollten, müssen wir uns hier nicht nur die Frage nach der Erforderlichkeit und der Notwendigkeit stellen – dazu hatte ich ausgeführt –, sondern wir müssen uns auch die Frage stellen: Ist der Taser auch ein geeignetes und verhältnismäßiges Einsatzmittel für die Polizei? Da will ich den Beitrag der Abgeordneten Marx ausdrücklich unterstützen, die darauf hingewiesen hat. Denn der Taser ist keine ungefährliche Waffe, er ist kein ungefährliches Hilfsmittel. Frau Marx hat eine Zahl aus den USA genannt, die ich nicht bestätigen kann. Ich habe bei meinem kleinen Studium nur gefunden, dass es eine Untersuchung von Amnesty International aus dem Jahr 2012 gibt, die sagt, während oder unmittelbar infolge des Taser-Einsatzes sind mehr als 500 Menschen gestorben. Das kann uns doch nicht unbeeindruckt lassen.

(Beifall DIE LINKE)

Amnesty International hat auch bei einer Anhörung in Rheinland-Pfalz einmal ausgeführt – da möchte ich zitieren –, „dass bei einer wissenschaftlichen Erfassung der Auswirkungen von Elektroschockdistanzwaffen immer noch ein beträchtliches Wissens- und Erkenntnisdefizit besteht und weitere unabhängige Forschung dringend notwendig ist, von einer generellen Unbedenklichkeit kann angesichts der Datenlage nicht ausgegangen werden.“ Das gilt insbesondere natürlich im Einsatz – Frau Marx hatte das gesagt – gegen Menschen, die unter Herzbeschwerden leiden, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss leiden – ich hatte darauf hingewiesen –, die speziellen Stresssituationen ausgesetzt sind – das sind Konfrontationen, das sind Verhaftungen, das sind in der Regel Festnahmen durch die Polizei –, und es gibt eben auch besonders verwundbare Personen wie Kinder, Ältere oder konstitutionell schwache Menschen und schwangere Frauen. Deswegen ist insbesondere gerade die Einordnung des Tasers als nicht tödliche Waffe das Komplizierte. Denn, Herr Walk, es ist hier nicht so, dass der Taser die Schusswaffe ersetzen kann. Das kann er nicht. Die Klassifizierung als nicht tödliche Waffe ist das Problem, weil das auch die Einsatzhemmschwelle herabsenkt,

(Beifall DIE LINKE)

weil man den Polizeibeamten suggeriert, sie haben ein Gerät in der Hand, das wirksam, aber nicht gefährlich ist, aber bei genauerer Betrachtung für eine Vielzahl von Personen in unkontrollierten Situationen tatsächlich zur tödlichen Waffe werden kann. Deswegen glauben wir, auch ohne diese Gefahr des tödlichen Einsatzes, der tödlichen Wirkung ist der Taser ein wirklich in das Grundrecht auf Unver

sehrtheit des Körpers eingreifendes Hilfsmittel, das man nicht so einfach mal nebenbei einführen sollte. Es ist aus meiner Sicht auch nicht erforderlich, es ist nicht geeignet und es ist eben auch nicht verhältnismäßig. Vor diesem Hintergrund werden wir den Antrag der AfD-Fraktion ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächster hat Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD möchte gern, dass ein zweijähriges Modellprojekt hier in Thüringen mit den sogenannten Tasern oder Elektroimpulsgeräten durchgeführt wird. Wir lehnen das ab. Ich will das ganz kurz begründen. Wir lehnen das vor allen Dingen ab – und ich kann mich dabei immer jeweils von Herrn Walk über Frau Marx bis hin zu Herrn Dittes auf die Reden beziehen –, weil es eben keine ungefährliche Waffe ist, so wie Herr Möller gesagt hat. Damit könne man dann einen renitenten Angreifer ruhigstellen. Das ist es eben nicht. Die Fallbeispiele sind bekannt: Gerade innerhalb der Schwangerschaft, gerade bei Herzerkrankungen oder Ähnlichem, die ich ja nicht sehen kann. Ich muss schnell entscheiden, ob ich dieses Mittel einsetze. Gerade in diesen Fällen kann es sehr leicht zu auch tödlichen Verletzungen kommen. Insbesondere auch durch einen unkontrollierten Sturz, nachdem der Taser eingesetzt wurde, kann es zu schweren Verletzungen kommen. Die Vorstellung also, ich habe jetzt etwas vollkommen Harmloses in der Hand, das mir einen Angreifer ganz sanft und sauber fernhält, ist ein absoluter Trugschluss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb wollen wir einen Einsatz, wenn, dann überhaupt nur so, wie er im Augenblick in den Spezialeinheiten durchgeführt wird, die besondere Trainings, besondere intensive Belehrungen und Rechtsschulungen und immer wieder Training mit diesen Distanzwaffen dann auch durchzuführen haben. Da halten wir das für eine absolut sinnvolle Angelegenheit, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.

Schon gesagt wurde – darauf muss man noch mal kurz eingehen –, dass es mehrere Modellversuche gibt. Das ist allerdings davon zu differenzieren, was ich gerade eben dargestellt habe. Die Spezialeinheiten in allen Bundesländern und des Bundes sind mit dieser Waffe, mit diesem Gerät schon ausgestattet, setzen das auch ein, daher gibt es die Er

(Abg. Dittes)

fahrungen beim Einsatz. Was fraglich ist, wie ist ein Einsatz im Streifendienst zu trainieren und durchzuführen. Dabei sind mehrere Sachen zu beachten. Zum Beispiel: Wenn die Spezialeinheiten zum Einsatz kommen, dann sind oft Notärzte oder mindestens Sanitäter schon in der Nähe, die auch dann mit den entsprechenden Geräten zur Wiederbelebung ausgestattet sind. Das haben wir natürlich in der Situation des Streifendienstes nicht. Deshalb muss man den Einsatz hier besonders kontrollieren und gut überlegen, ob wir das in Thüringen zum Einsatz bringen wollen.

Kollege Dittes war auch schon darauf eingegangen, dass dieser Elektroschocker dort, wo diese Distanzwaffe in den Pilotversuchen getragen wurde, kaum zum Einsatz kam. Deshalb darf man große Zweifel daran haben, ob diese taktische Lücke zwischen Schlagstock, Reizgas und Schusswaffe tatsächlich besteht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, alles zusammen gesehen kann man aber auch noch einmal einen sehr klaren und effizienten Blick darauf werfen und sagen: Mehrere Länder haben im Augenblick diese Geräte in der Erprobung, auch im Streifendienst. Warten wir doch deren Ergebnisse ab. Dann haben wir es schwarz auf weiß. Es muss nicht jedes Land anfangen, extra einen Pilotversuch dazu zu machen, sondern wir können an den Erfahrungen der anderen Länder partizipieren. Dann kann man auch noch einmal über diese Frage diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke schön. Nun hat Abgeordneter Möller das Wort für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich habe es zunächst ganz angenehm empfunden, dass sich die CDU hier auf die Sachargumente eingelassen hat, einer weiteren Untersuchung des Antrags zumindest nicht ablehnend gegenübersteht. Deswegen gehe ich jetzt natürlich vor allem auf die Wortbeiträge der Koalition ein.

Vielleicht zunächst zu Herrn Abgeordneten Dittes, der durchaus zugesteht, dass es 2016, auch nach dem Bundeslagebild, zu einem dramatischen Anstieg bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gekommen ist. Er hat das dann aber gleich wieder versucht zu relativieren, indem er darauf hinweist, dass das alles in Bezug auf 2014 gelte, und dann die Frage stellt, was sei denn da jetzt anders geworden als 2014. Meine Damen und Herren, das liegt doch auf der Hand, was an

ders geworden ist zu 2014. Sie wissen es natürlich auch, Herr Dittes. Es gibt zwei Dinge, die seit 2014 hier in Thüringen anders geworden sind. Zum einen gibt es eine linke Landesregierung, eine rot-rot-grüne Landesregierung, die beispielsweise in ganz bestimmten Situationen auch Polizisten an der Durchsetzung des Rechts hindert, beispielsweise bei linksextremen Demonstrationen oder Gegendemonstrationen. Wir haben das selbst schon erlebt, hier vor dem Landtag. Da stand der schwarze Block, warf mit Steinen, und vor dem schwarzen Block stand die Polizei, forderte ihn auf, diesen Platz zu räumen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Überhaupt nicht mit Steinen geworfen!)

Aber das haben sie nicht gemacht. Wissen Sie, warum sie es nicht gemacht haben und warum die Polizei keine Abhilfe schaffen konnte? Weil sie sich nicht getraut hat. Wissen Sie, warum sie sich nicht getraut hat? Sie können sich vielleicht noch daran erinnern. Weil Frau Kollegin Henfling – nach meiner Erinnerung – Frau Kollegin Rothe-Beinlich, aber auch Frau Mühlbauer, aber auch Herr Harzer

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemand von uns hat Stei- ne geworfen, sparen Sie sich Ihre Diffamie- rungskampagne!)

und viele andere Abgeordnete, ich glaube, Herr Warnecke war auch dabei, wenn ich mich richtig entsinne – wir haben noch oben ein paar Fotos davon, Sie waren auch dabei, richtig, genau –, Sie haben sich zwischen die Staatsgewalt und linksextremistische Gewalttäter gestellt und haben die Staatsgewalt daran gehindert, linksextreme Gewalt zu beenden. Das zeigt eigentlich schon Ihre Grundeinstellung zu Recht und Ordnung.

(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen ist die ideologische Nähe zu den linksextremen Gewalttätern viel wichtiger gewesen als Recht und Ordnung.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Solche Lügen vom Pult zu verbreiten!)

Natürlich hemmt das einerseits Polizisten und zum anderen bestätigt es natürlich linksextreme Gewalttäter, wenn sie auch beispielsweise gegen Polizisten vorgehen. Das kann man bei jeder linken Demo beobachten, wenn es beispielsweise gegen die NPD oder gegen die Thügida geht, aber eben auch gegen die AfD oder andere Gruppierungen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das ist doch rein gelogen!)

(Abg. Adams)

Es ist immer wieder zu beobachten, dass die Gewalt vor allem von links ausgeht. Das braucht man gar nicht versuchen, zu relativieren, Herr Dittes. Das ist einfach ein Fakt.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein! In den letzten zwei Jahren 20 Todesopfer rechter Gewalt!)