Und deshalb bin ich froh darüber, dass wir diesen Weg gegangen sind, weil noch nie vorher Gebietsreformklagen vor Verfassungsgerichtshöfen erfolgreich gewesen sind. Und dass Sie daran gescheitert sind,
auf den Weg zu bringen. Und Sie sind mit dieser Reform vor den Bürgern, vor der kommunalen Ebene und vor der Thüringer Verfassung gescheitert, ich will das noch mal wiederholen, es bleibt festzustellen.
Ich will Ihnen gern noch mal sagen, was eigentlich in diesen drei Jahren passiert ist. Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün heißt es dazu: „Die Verwaltungs-, Funktionalund Gebietsreform soll so vorangetrieben werden,“ – über diese Sprache kann man ja auch reden, wenn man was vorantreiben will, kann man das im Bergwerk machen, aber nicht, wenn man ein Gesetz für die Menschen machen will – „dass sie spätestens zu den kommenden Kreistags- und Gemeinderatswahlen wirksam werden kann.“ In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 12.12.2014 heißt es: „Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Gebietsreform. Die Koalitionsregierung aus Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen eint die Überzeugung, dass angesichts der demografischen Entwicklung sowie aufgrund der Haushaltserfordernisse in den nächsten Jahren eine umfassende Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform unumgänglich ist.“ Und der Ministerpräsident hat genau vor drei Jahren, am 12.12.2014, in diesem Haus gesagt: „Weitere Verzögerungen können wir uns daher im buchstäblichen Sinne nicht mehr erlauben, um unsere Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit nicht nachhaltig aufs Spiel zu setzen. Die Strukturreformen, die so lange blockiert worden sind, sollten spätestens mit den kommenden Kommunalwahlen [...] wirksam werden.“
Jetzt frage ich mich: Wenn der Ministerpräsident zudem ein Jahr später, am 11.11.2016, sagt: „Wir haben im Landtagswahlkampf die Gebietsreform zum zentralen Wahlkampfthema gemacht“, und in einer Regierungserklärung sagt: „wir können uns Verzögerungen im buchstäblichen Sinne nicht weiter leisten, weil sonst unsere Handlungsfähigkeit nachhaltig aufs Spiel gesetzt ist“, dann frage ich mich: Wann soll das Parlament über die Handlungsfähigkeit einer Regierung reden, wenn nicht am heutigen Tag in einem Sonderplenum, wo es darum geht: Was haben Sie eigentlich geliefert, außer mit leeren Händen vor dem Wahlvolk in Thüringen zu stehen? Nichts haben Sie geliefert, mit leeren Händen stehen Sie hier vor diesem Haus!
Es bleibt dabei, dass Andreas Bausewein – ich will es, hier habe ich es, noch mal ganz genau sagen – am 30.11., vor nicht mal 14 Tagen, vor dem öffentlichen Publikum im Fernsehen unseres Heimatsenders erklärt hat: „Wenn wir das nicht hinkriegen“, die Gebietsreform, „dann hat Rot-Rot-Grün als Reformregierung versagt.“
ich stelle das mal fest, offensichtlich ist es ja so. Wenn der Landesvorsitzende der SPD ein Ultimatum stellt, dass die Linke aufhören soll, die eigenen Minister zu diskreditieren, das Ultimatum verstreichen gelassen wird, die Regierung mit ihrem Reformvorhaben versagt, sich der Ministerpräsident am Ende nur noch mit wirklich vulgärer Wortwahl im Internet hinstellt und versucht, die Opposition herablassend zu diskreditieren, dann ist der Zeitpunkt dafür da, zu hinterfragen, ob diese Regierung in diesem Haus noch eine Mehrheit hat oder nicht. Diesen Beweis muss diese Regierung antreten.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir ha- ben vier Tage Zeit. Hätten wir schon mehr- fach machen können!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Regierungserklärung des damaligen noch im Amt befindlichen Innenministers Holger Poppenhäger in der 29. Sitzung am 02.10.2015 hat dieser gesagt: „Daher hat die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag die Durchführung einer Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform als eine der wichtigsten Herausforderungen aufgeführt, vor denen Thüringen steht. Für die Landesregierung steht fest“ – und damit hat er korrigiert, was im Koalitionsvertrag stand –, „dass diese Reformen für die Zukunftsfestigkeit unseres Landes, der Landkreise, der Städte und Gemeinden notwendig sind. […]. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Reformmaßnahmen zu den Oberbürgermeisterund Landratswahlen im Jahr 2018 wirksam werden zu lassen.“ Er hat damit das konkretisiert, was sich die Koalition im Koalitionsvertrag aufgeschrieben hat: bis zu den nächsten Kommunalwahlen. Er hat das auf die nächsten Oberbürgermeisterund Landratswahlen konkretisiert. Jetzt nehmen wir doch mal gemeinsam zur Kenntnis: Die nächsten Oberbürgermeister- und Landratswahlen finden am 15.04.2018 statt. Ich stelle fest, dass die notwendige Gebietsreform – nach Aussage von Rot-RotGrün, nach Aussage des damaligen Innenministers die wichtigste Herausforderung für das Land Thüringen, um das Reformmaßnahmenpaket umzusetzen, zu den nächsten Wahlen wirksam werden soll – nicht stattfindet. Da muss man doch einfach noch mal sagen: Wenn Sie sich solche Hürden aufstellen, wenn Sie mit solchen Superlativen in die politische Debatte gehen, damit begründen und drei Jahre Regierungszeit und -arbeit damit zu Ende bringen und nichts geliefert haben, dann müssen Sie hinterfragen, ob Sie überhaupt noch die Recht
Meine Damen und Herren, ich habe darauf verwiesen, dass der Ministerpräsident selbst vor einem Jahr in diesem Haus dann noch mal gesagt hat: „Wir haben im Landtagswahlkampf die Gebietsreform zum zentralen Wahlkampfthema gemacht und Ihre Partei“ – er hat uns gemeint – „hat die zentrale Verweigerung zu diesem Thema thematisiert.“ Da muss man doch noch mal einen Moment Zeit verlieren. Was war die Ausgangslage? Rot-Rot-Grün hat sich aufgemacht, in dieser Regierungskonstellation anzutreten und die vermeintliche Zukunftsfestigkeit unseres Landes damit zu begründen, dass man die Hälfte der Landkreise auflöst, 800 Gemeinden ihrer Selbstständigkeit beraubt, dass man im Eilgalopp durch die Manege durchzieht, die Bürgermeister nicht fragt, die Landräte nicht mit einbindet, das Volk nicht mit einbindet,
sondern mit Leitbild und Vorschaltgesetz alles durchgezogen hat, damit die parlamentarischen Rechte der Opposition mit Füßen getreten hat, um am Ende festzustellen:
Die neue Qualität ist nicht etwa eine Reform, die angeblich jahrelang blockiert wurde, sondern das eigene Unvermögen sowohl im Kabinett der Regierung Ramelow als auch im Parlament, eine Mehrheit für die notwendigen Gesetze zu finden. Ich stelle fest, Sie haben für so ein Neugliederungsgesetz gar keine Mehrheit in diesem Hause. Das ist das Ergebnis von drei Jahren Regierungspolitik Bodo Ramelow.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Noch mal: Ein Lügner! Das ist verlogen, was er macht! Man hat aber als Parlamentarier ein Recht auf eine gute Oppositionsrede! Das ist keine!)
Man kann es auch ziemlich einfach festmachen: Wenn Sie den Willen und die Kraft gehabt hätten, eine Reform auf den Weg zu bringen, wie Sie selbst nach dem Urteil des Verfassungsgerichts
hofs zum gescheiterten Vorschaltgesetz gesagt haben – da haben Sie gesagt, Sie sind gestärkt worden, ich könnte die Zitate alle vortragen: Der Weg ist frei. Jetzt haben wir eine Begründung. Jetzt haben wir Eckpunkte. Jetzt können wir loslegen. Dann schmeißen wir noch den Poppenhäger raus, setzen den Maier ein, er ist eh der Beste, der kann das. Uwe Höhn ist der beste Experte, den es gibt, da setzen wir noch einen Staatssekretär daneben. Jetzt geht es los. – Ich frage mich, wenn es jetzt endlich losgegangen ist, wenn der Neustart – der heute schon wieder eine neue Qualität hat – wirklich funktionieren würde: Warum haben Sie dann nicht die Kraft, in Ihrem Kabinett einen Neugliederungsgesetzentwurf vorzulegen? Warum haben Sie nicht die Kraft, sich in Rot-Rot-Grün zu einigen und dann im Parlament einen Gesetzentwurf zur Abstimmung zu stellen? Weil Sie sich nicht einigen konnten. Weil Sie keine Mehrheit für so ein Gesetz haben – weder in der Koalition noch im Kabinett und erst recht nicht hier in diesem Haus. Das ist die Quintessenz Ihrer Arbeit.
Ich will das in ein paar Punkten untermauern, wo man das festmachen kann. Seit der Zeit, als er noch ein Oppositionsführer war: Ging es nicht bis in die Regierungserklärung hinein mit dem Thema „Meine Verwaltungsreform ist dann mehr ‚Bürgerservicebüros‘“? Du musst mal alle Reden von ihm nachlesen, die er in den Jahren vor der Regierung und seit der Regierung gehalten hat. So viele Bürgerservicebüros, wie er in den Reden erwähnt hat, gibt es in diesem Land nicht. Es gibt nicht eins.
Jetzt regieren Sie seit 5. Dezember 2014, heute sind wir im Dezember 2017. Seit drei Jahren sind Sie im Amt und Sie haben nichts umgesetzt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Haben Sie vielleicht mal in den Haushalt hineinge- schaut oder -gelesen?)
Kommunalisierung: O-Ton Ministerpräsident – gescheitert. Verwaltungsreform – gescheitert. Sie wollten eine Zweistufigkeit der Verwaltungsreform, Sie wollten das Landesverwaltungsamt – falsch – abschaffen. Jetzt diskutieren Sie über neue Regionalkreisebenen, weil Sie eine vierte Ebene einführen wollen. Sie sind gescheitert mit dem Anspruch und Sie sind gescheitert, eine umfassende Funktional-, Gebiets- und Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen. Nichts ist übrig geblieben. Leere Hände – Ihre Bilanz nach drei Jahren Regierungszeit.
Da muss man sich einmal vorstellen, dann haben Sie versucht, die linke Kuh vom Eis zu kriegen und gesagt – nachdem Sie es erst im Leitbild abgelehnt
Nachdem Sie beim Verfassungsgerichtshof gescheitert sind und nachdem Sie mit Holger Poppenhäger gescheitert sind, haben Sie gesagt: Jetzt gehen wir in die Verbandsgemeinde. Dann haben Sie einen neuen Innenminister eingesetzt, dann haben der neue Innenminister und der neue Staatssekretär am selben ersten Wochenende zwei Interviews gegeben. Der eine hat gesagt: Natürlich, ich kann mir eine Verbandsgemeinde vorstellen, es geht kleiner als 10.000 Einwohner – Georg Maier war das. Dann hat Uwe Höhn am selben Tag ein Interview gemacht, gleichermaßen veröffentlicht: Kleiner als 10.000 geht gar nicht. Eine Woche später hat Georg Maier noch ein Interview gemacht. Wir haben es gemeinsam in dem Doppelinterview auch besprochen. Da hat er gesagt: Eigentlich muss die Verbandsgemeinde größer als 12.000 Einwohner sein. Fakt ist Folgendes: Sie haben plötzlich gemerkt, Ihnen rutscht sozusagen alles vom Eis herunter. Außer dem verbindenden Wort „Verbandsgemeinde“ haben Sie in dieser Koalition keine Einigkeit erzielt, wie denn eigentlich ein alternatives Gemeindemodell „Verbandsgemeinde“ aussehen soll. Weil Sie sich nicht darauf verständigt haben, haben Sie auch in den Anträgen, die jetzt zum Plenum vorliegen, das Modell „Verbandsgemeinde“ weggelassen, weil Sie nicht einmal die Kraft hatten, so ein Modell zu beschreiben, weil Sie nicht einmal die Kraft hatten, dafür eine Mehrheit zu finden. Deswegen haben Sie auch an dieser Stelle völlig versagt. Mit großer dicker Hose angekündigt und übrig geblieben ist von diesem Modell in Ihrer Regierungspolitik einfach nichts – leere Hände.
Schauen Sie, da versucht die linke Landesvorsitzende in ihrer Erklärung zum Abstimmungsverhalten im Koalitionsausschuss zu sagen: Wir sind ja genötigt worden zuzustimmen, weil der SPD-Innenminister nicht geliefert hat. Und sagt dann: „[...] haben die Mitglieder der LINKEN im Koalitionsausschuss notgedrungen zugestimmt,
zunächst die interkommunale Zusammenarbeit der Landkreise und kreisfreien Städte zu forcieren.“ Da muss man ja mal sagen: Das ist natürlich eine Nummer, über die man echt noch mal reden muss,
weil – soweit wie ich mich erinnere – Sie weder jetzt im aktuellen Plenum irgendwas an kommunaler Zusammenarbeit forciert, noch sich offensicht
lich erinnert haben, was Sie eigentlich die letzten Jahre alles zur kommunalen Zusammenarbeit erledigt haben. Aber ich will Ihnen eines sagen: Die gesetzliche Grundlage, das Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit, gibt es schon seit Jahren, das haben wir auf den Weg gebracht. Und wenn Sie jetzt einschwenken auf CDU-Politik, da kann ich nur sagen: