Protocol of the Session on March 26, 2015

(Unruhe im Hause)

Ich bitte mal um etwas Ruhe für den Herrn Abgeordneten Möller und wäre Ihnen auch dankbar, wenn Sie Ihre Plätze einnehmen oder das Gespräch nach draußen verlagern. Herr Möller, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unser Antrag sollte eigentlich das Interesse des Plenums haben, denn es geht um familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen freiberuflicher Lehrbeauftragter und Honorarkräfte an Thüringer Hochschulen. Da sich der Landtag in seiner jetzigen Zusammensetzung doch insgesamt sehr für die soziale Frage interessiert, denke ich mal, müsste ich jetzt eigentlich auch die ungeteilte Aufmerksamkeit von Ihnen haben.

Worum geht es? An Thüringer Hochschulen werden laut Zahlen von 2011 über 1.000 Lehrbeauftragte und freiberufliche Honorarkräfte eingesetzt, die als Selbstständige zur Abdeckung des regulären Lehrbedarfs herangezogen werden. Diese Lehrkräfte führen ihre Tätigkeit an den Hochschulen in aller Regel hauptberuflich aus und unterrichten oft jahrelang wiederholt die gleichen Lehrveranstaltungen. Man kann daher mit einiger Berechtigung sagen, dass die Hochschulen diese Freiberufler planmäßig einsetzen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und nicht nur zur Abdeckung von Spitzen und zur Abdeckung von unvorhersehbaren Ausfällen oder anderen Entwicklungen. Die wirtschaftlichen Bedingungen, unter denen die Lehrbeauftragten und Honorarkräfte an Thüringer Hochschulen eingesetzt werden, sind äußerst schwierig. Das kann man exemplarisch zum Beispiel an der Satzung der Friedrich-Schiller-Universität in Jena festmachen, die weist einen Honorarsatz von 19 Euro für 45 Minuten Unterrichtseinheit aus, und zwar für Lehrkräfte, die ein Hochschulstudium absolviert haben müssen. Ausweislich des Datums dieser Regelung ist dieser Satz seit 2011 unverändert. Es werden also keine jährlichen Anpassungen vorgenommen. Jetzt stellen Sie sich mal bitte den Aufschrei der Gewerkschaften vor, wenn drei oder vier Jahre hintereinander keine Anpassung der Tariftabelle in einem Unternehmen stattfindet. Da merkt man schon eine erhebliche Diskrepanz auch in der Wahrnehmung dieser sozialen Ungerechtigkeit. Aber damit nicht genug, mit diesen 19 Euro sind nicht nur die 45 Minuten Unterrichtseinheit abgegolten, sondern zusätzlich auch noch die Prüfungsleistungen, die gefordert werden, zusätzlich auch Konsultationsangebote, die von diesen Lehrkräften gefordert werden, ebenso die Teilnahme an Dienstberatungen und die Vor- und Nachbereitung natürlich auch, die, denke ich mal, den größten Teil der Nebentätigkeiten ausmacht und die ganz unterschiedlich hoch ausfallen kann, je nachdem, ob das beispielsweise eine neue Lehr

(Präsident Carius)

veranstaltung ist für diese Fachkraft oder eben schon zigmal gehalten worden ist.

Insgesamt ergibt sich unter Einbeziehung dieser weiteren Nebentätigkeiten, die mit diesen 19 Euro bereits abgegolten sind, in vielen Fällen ein Honorar, welches kaum signifikant über, in einigen Fällen aber sicherlich auch unter dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns liegen dürfte. Das kann natürlich gerade in Anbetracht der geforderten Qualifikation dieser Lehrkräfte – die haben ja alle, wie gesagt, ein Hochschulstudium absolviert – nicht mal ansatzweise als angemessene Vergütung angesehen werden.

Als Selbstständige müssen die Lehrkräfte sich von diesem oben genannten Honorarsatz von 19 Euro krankenversichern. Sie müssen davon die Einkommensteuer zahlen, sie müssen davon eine Alterssicherung aufbauen, was übrigens kurioserweise häufig in der Weise geschehen muss, dass sie das als Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung machen – man glaubt es eigentlich kaum, obwohl die selbstständig sind –, und sie müssen diese Beiträge natürlich im vollen Umfang auch von ihrem Honorar abführen. Es gibt hier keinen Arbeitgeberbeitrag.

Des Weiteren müssen sie sich, wenn sie über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen wollen, gegen Verdienstausfall wegen eigener Krankheit oder Verdienstausfall wegen Krankheit der Kinder selbst absichern. Ansonsten verfügen sie über so was im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht.

Das unangemessen niedrige Honorar ist aber nicht das einzige Problem dieser Honorarlehrkräfte. Es gibt noch ein weiteres Problem, das ist die vollständige Abwesenheit von Planungssicherheit. Die Lehraufträge der selbstständigen Honorarkräfte sind in aller Regel auf ein Semester befristet, sodass von den Betroffenen mangels Arbeitslosenversicherung natürlich auch Rücklagen gebildet werden müssen für die vorlesungsfreie Zeit, in denen die Lehrkräfte dann keine Beschäftigung erhalten. Gleichzeitig tragen die Lehrkräfte auch das Risiko – zumindest zum Teil – des Widerrufs von Lehrveranstaltungen für die Zukunft, nämlich dann, wenn die Mindestzahl an Teilnehmern für die Veranstaltung nicht zusammenkommt. Sie können sich vorstellen und für uns als konservative Familienpartei ist das besonders wichtig: Unter diesen Rahmenbedingungen ist es natürlich sehr, sehr schwer, sich für die Gründung einer Familie zu entscheiden, und natürlich erst recht, sich dafür zu entscheiden, Kinder zu bekommen und großzuziehen.

(Beifall AfD)

Eine Chance zur Beschäftigung in einem festen Arbeitsverhältnis mit der Hochschule besteht für die meisten der betroffenen freiberuflichen Lehrkräfte

nicht. Die Hochschulen sparen bei den Freiberuflern im Vergleich zu den angestellten Lehrkräften eine Menge Geld. Von daher kann man im Grunde genommen den Ansatz der Hochschulen, auf diese freiberuflichen Lehrkräfte auszuweichen, sogar verstehen. Wenn man sich allerdings bewusst wird, welche hohen Anforderungen an angemessene Beschäftigungsbedingungen in Arbeitsverhältnissen gestellt werden – und das wohlgemerkt auch aus Sicht der AfD-Fraktion völlig zu Recht –, verwundert es einen doch schon, dass gerade öffentliche Institutionen wie Hochschulen ihren Lehrbedarf in einer Art und Weise decken, der in der freien Wirtschaft als prekär und ausbeutend gebrandmarkt werden würde. Hier wird deutlich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

(Beifall AfD)

Ich darf da auch auf eine Entwicklung eingehen, die ich in dieser Woche in der Zeitung gelesen habe. Da gibt es offensichtlich auch in Teilen der Landesregierung Tendenzen, diese Praxis noch weiter auszuweiten. Ich habe einer Zeitungsmeldung am Dienstag entnehmen können, dass Frau Taubert, also unsere Finanzministerin, den Deutschunterricht für schulpflichtige Kinder von Asylbewerbern nun auch durch solche Honorarkräfte und nicht durch Lehrer erledigen lassen möchte. Da möchte ich mal eins ganz klar adressieren, unabhängig von der Frage, ob man diese Asyl- und Zuwanderungspolitik der Koalition als berechtigt ansieht oder als richtig ansieht und vertretbar ansieht: Wer wie die Koalition jede Menge Anreize schafft und zum Ziel seiner Politik erklärt, möglichst viele Menschen ausländischer Herkunft hier in Deutschland und in Thüringen zu integrieren, der handelt unsozial, wenn er die dadurch entstehenden finanziellen Folgen auf dem Rücken prekär beschäftigter freiberuflicher Honorarkräfte ablädt.

(Beifall AfD)

Dass das Vorhaben der Integration vieler Ausländer sehr viel Geld kostet, haben Sie sicherlich gewusst. Die Versprechungen waren ja insofern auch ziemlich groß. Leider ist gerade auch aus dem Versprechen, 500 neue Lehrer jährlich einzustellen, nicht so viel geworden. Man sieht das ja an den Relativierungen der letzten Monate. Diese Entwicklung, die ich da aus der Zeitung entnehmen musste, ist aus unserer Sicht sehr bedenklich.

Auch wenn ich mir jetzt dieses neue Projekt „Kindersprachbrücke“, das heute in der Zeitung steht, anschaue: Es klingt erst mal sehr gut. Da soll also versucht werden, entsprechende Fachkräfte in Anstellung zu bringen. Aber das wäre auch die Grundbedingung aus unserer Sicht, damit das akzeptabel ist. Es kann auf keinen Fall der Vorschlag von Frau Taubert als sinnführend bezeichnet werden, dass man hier sozusagen auf freiberufliche Honorarkräfte oder beispielsweise auf ehrenamtliche Studenten

zurückgreift. Ich denke, das haben auch die Kinder nicht verdient. Die haben es verdient, dass sie von Fachkräften, von ausgebildeten Fachkräften unterrichtet werden, und das, wie gesagt, zu angemessenen Bedingungen.

(Beifall AfD)

Wer sich vehement für Mindestlohn einsetzt, dem sollte es nicht schwerfallen, den Handlungsbedarf zu erkennen. Deswegen bitte ich Sie: Sorgen Sie dafür, dass die chronische Unterfinanzierung der öffentlichen Institutionen, wie Hochschulen, beendet wird, dass diese chronische Unterfinanzierung nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen wird, die als billige Freiberufler keine Lobby haben, die nicht in Hochschulgremien vertreten sind, für die es auch keine Gewerkschaft gibt, die sich ernsthaft für sie interessiert, und denken Sie bitte nicht an die Ausweitung dieser Praxis, um den Thüringer Staatshaushalt auf Kosten dieser Betroffenen mit zu sanieren. Besinnen Sie sich bitte auf Ihren sozialen Anspruch und unterstützen Sie unser Vorhaben einer Neufassung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, um die Beschäftigungsverhältnisse der Honorarkräfte zu verbessern. Ziel sollte es sein, dass man die tatsächlichen Dienstzeiten, die diese Lehrkräfte absolvieren, auch entsprechend vergütet, das heißt also, Vorbereitung Nachbereitung, Prüfungsleistung, Dienstberatung, Konsultationsangebote. Dann ist es aus unserer Sicht unumgänglich, dass man eine Regelung schafft, die die Anpassung der Vergütungssätze regelmäßig sicherstellt, und die Absicherung gegen Krankheit und Beschäftigungslosigkeit der Honorarkräfte muss natürlich auch verbessert werden. Insgesamt, denke ich, muss Ziel sein, gerade dann, wenn Lehrveranstaltungen planmäßig durchgeführt werden, dass man diesen Lehrkräften, die das machen, auch eine entsprechend langfristige Perspektive bietet und die nicht immer nur semesterweise einstellt und in der vorlesungsfreien Zeit sozusagen verhungern lässt, wenn sie sich nicht darauf vorbereitet haben. Eine Vertretung in den Hochschulgremien ist für solche Lehrkräfte, die jahrelang an derselben Hochschule unterrichten, aus unserer Sicht ganz klar auch unumgänglich. Wir wissen überhaupt nicht, warum man das bisher nicht in Erwägung gezogen hat.

(Beifall AfD)

Zeigen Sie uns bitte, dass es Ihnen um die Sache geht. Nicht weil es ein Antrag von der AfD ist, ist das Ganze hier einfach abzulehnen. Die Zielstellung der Landesregierung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, ist ja bereits im letzten Plenum in der Regierungserklärung hinreichend dargestellt worden. Da nehmen wir Sie jetzt auch beim Wort und in der Sache beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Es hat nun das Wort der Abgeordnete Schaft für die Fraktion Die Linke.

Werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Gäste am Livestream, zunächst einmal muss ich eine Sache richtigstellen. Wenn hier gesagt wird, es gäbe keine Gewerkschaft, die sich um Lehrbeauftragte kümmert, ist das schlicht falsch. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat dieses Thema bereits seit Jahren im Blick.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sehr erfolg- los!)

Na ja, das kann man unterschiedlich beurteilen. Sie hat beispielsweise erst letztes Jahr die Frankfurter Resolution der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen der Bundesrepublik auch mit unterstützt. Aber noch eine andere Sache: Sie haben davon gesprochen, die Beschäftigungsverhältnisse an den Thüringer Hochschulen wären eine soziale Frage, und haben das aber nur auf die Lehrbeauftragten heruntergebrochen. Ich will noch einmal deutlich machen, die Beschäftigungsverhältnisse sind in Gänze eine soziale Frage und insofern kommt Ihr Antrag auch viel zu kurz.

Darüber hinaus, Sie haben gerade gesagt, in der Sache sollen wir hier gemeinsam Politik machen. Ich würde ja sagen, die Sache, die Sie hier vorgelegt haben, lässt es überhaupt nicht zu, da einfach inhaltliche Fehler drin sind, die Sie scheinbar nicht bedacht haben, denn der vorliegende Antrag, der hier so scheinbar ideologiefrei und auch so scheinbar sachlich daherkommt, zeigt, dass das Verständnis von guter Arbeit an der Hochschule bei Ihnen anscheinend bei den Lehrbeauftragten endet. Wenn wir tatsächlich nachhaltig die Situation der Lehrbeauftragten an den Thüringer Hochschulen verbessern wollen, müssen wir auch grundsätzlich darüber diskutieren, dass wir gute Arbeitsbedingungen nicht nur für die Lehrbeauftragten brauchen, sondern für alle Beschäftigten an den Hochschulen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich will es nur noch einmal kurz sagen: Von den wissenschaftlichen Hilfskräften und Mitarbeiterinnen an den Thüringer Hochschulen sind über 80 Prozent befristet und die weit über 2.000 studentischen Hilfskräfte haben keinen Anspruch auf eine Personalvertretung.

(Abg. Möller)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es ist besser, befristet zu sein, als gar keine Arbeit zu ha- ben!)

Das, was Sie hier betreiben, ist ein Ausspielen der einzelnen Statusgruppen gegeneinander. Und das ist der erste Punkt von dreien, warum wir sagen, wir können diesem Antrag nicht zustimmen, denn wir sehen es als nicht nachhaltig an, die Beschäftigungsverhältnisse an den Thüringer Hochschulen zu verbessern, wenn hier bei einzelnen Statusgruppen Verbesserungen vorgenommen werden und andere Statusgruppen komplett außen vor bleiben. Wir wollen die gute Arbeit an den Hochschulen für alle Beschäftigten. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag so vereinbart und auch hier sind wir gemeinsam mit dem Fachministerium dran, den Diskussionsprozess entsprechend vorzubereiten und hier ein langfristiges Maßnahmenpaket zur guten Arbeit an den Hochschulen vorzubereiten.

Das Zweite ist, wenn Sie hier in Ihrem Antrag unter III.2 davon sprechen, dass die Thüringer Hochschulen dazu verpflichtet werden müssen, die planmäßig stattfindenden Lehrveranstaltungen ausschließlich durch Festangestellte durchführen zu lassen, dann klingt das erst mal vermeintlich sinnvoll. Nur, haben Sie mit den Hochschulen überhaupt mal gesprochen, was das überhaupt bedeutet in der momentanen Situation, ohne dass wir darüber geredet haben, als Landesregierung gemeinsam den Weg zu finden, die Hochschulfinanzierung auf solche Rahmenbedingungen zu stellen, dass es überhaupt erst möglich ist? Wenn wir das jetzt von heute auf morgen möglich machen würden, würden wir den Hochschulen mehr schaden, als dass wir sie fördern.

Der letzte Punkt: Der Familienbegriff oder der Begriff der Familienfreundlichkeit, den Sie hier anstoßen, ist natürlich – und das verwundert mich jetzt nicht wirklich – ziemlich kurz gefasst. Familienfreundlichkeit ist in unseren Augen nicht nur, aber sicherlich auch eine Frage der Vergütung. Familienfreundlichkeit ist auch eine Frage von qualitativen oder sogenannten weichen Faktoren an den Hochschulen, nämlich die Frage danach, ob beispielsweise die Beschäftigten und damit auch die Lehrbeauftragten an den Hochschulen Möglichkeiten einer flexiblen oder überhaupt vor Ort vorhandenen Kinderbetreuung haben und ob auch entsprechend die Arbeitszeiten so geregelt werden können, dass dort auch eine Kinderbetreuung während oder vor und nach der Arbeitszeit möglich ist.

Und das Letzte ist: Wir haben, und da gehen wir mit der GEW beispielsweise mit, auch ein Familienverständnis, was bei Ihrem heteronormativen Weltbild sicherlich keine Beachtung findet. Allein aus diesem Grund würden wir diesen Antrag schon ablehnen, weil wir sagen, wenn wir von Familienfreundlichkeit reden, dann müssen wir nicht nur die

scheinbare Normalfamilie von Mann und Frau mitnehmen, wir müssen auch Alleinerziehende mitnehmen, wir müssen eheähnliche Gemeinschaften mitnehmen und damit eben auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Antrag ab.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es hat nun das Wort der Abgeordnete Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.

Recht herzlichen Dank für den Antrag „Familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen von freiberuflichen Lehrbeauftragten und Honorarkräften an Thüringer Hochschulen“. Ich war ein wenig irritiert, weil ich mir unter „familienfreundlich“ per se etwas anderes vorgestellt hatte, aber Sie haben sehr stark auf das Thema abgehoben „Lehrbeauftragte/Honorarkräfte“. Da ich selber mal in den Genuss gekommen bin, ein solcher gewesen zu sein, weiß ich auch, dass es in der Tat mit 19 Euro nicht so einfach ist, das vorzubereiten. Allerdings glaube ich, dass Ihr Antrag insofern ein klein wenig zu kurz greift, als dass mindestens drei Dinge nach Klarheit schreien.

Das erste ist das Thema, wir haben eine klare hochschulgesetzliche Regelung dazu, in § 86 Abs. 2 ist die Frage der Lehrbeauftragten geregelt und die Frage der Lehrbeauftragten ist im Rahmen der hochschulautonomen Entscheidung den einzelnen Hochschulen an sich anheimgestellt und Sie können dort natürlich dann auch einzelvertragliche Regelungen treffen. Im Jahr 2012 hat sich die HRK dazu entschieden, das Ganze weiterführend zu behandeln. Da gibt es die sogenannten Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse. Da gibt es Empfehlungen. Eine Empfehlung davon ist, dass sich eine Hochschule einen Rahmen vorgibt, wonach sie Lehrbeauftragte behandelt. Da gibt es noch ein paar mehr Punkte, auf die der Kollege Schaft auch gerade verwiesen hat. Insofern glaube ich, dass wir, zumindest was die gesetzlichen Rahmenbedingungen angeht, da einen klaren Regelungsrahmen haben.

Das Zweite ist: Ich bin ganz bei Ihnen, wenn es um die Fragestellung geht, dass die besser bezahlt werden müssen. Aber es verkennt meiner Meinung nach ein Problem, das wir gemeinschaftlich besprechen müssen, nämlich dass wir eine Unterfinanzierung haben bei der Fragestellung des Mittelbaus. Lehrbeauftragte sind ja quasi nur eine Ausgeburt dessen, wo wir Problemlagen im Thüringer Hochschulsystem haben oder generell, das ist ein bundesweites Phänomen, dass wir teilweise eine zu

(Abg. Schaft)

unklare Situation im Mittelbau haben. Deswegen gibt es die Empfehlung, deswegen haben wir uns auch in der Rahmenvereinbarung III schon und auch in der Hochschulstrategie 2020 dafür ausgesprochen, dass wir sehr viel stärker im Bereich der Grundfinanzierung agieren, sprich, dass es eine bestimmte finanzielle Ausstattung gibt für die wissenschaftlichen Lehrkräfte und dann eben darauf eine Projektförderung, die dann finanziert wird. Davon sind trotzdem, glaube ich, am Ende immer Lehrbeauftragte ausgenommen. Warum? Weil Lehrbeauftragte, sage ich mal, sachtypisch eher dafür da sein sollen, nicht Löcher zu stopfen, sondern eigentlich Zusatzangebote zu schaffen. Ihr Antrag geht ja in die Richtung, die Frage zu stellen: Stopfen sie nicht die Löcher? Ich glaube, das ist von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich, das muss man auch für die Thüringer Hochschullandschaft, wir kennen zwar nur neun Hochschulen, sagen. Insofern glaube ich, wenn man sich hier jetzt die einzelnen Punkte Ihres Antrags anschaut, dann darf man schon festhalten: Die Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes, die halte ich für sachrichtig. Ich glaube allerdings nicht, dass wir den § 86 ändern sollten, ich glaube, dass die Flexibilität im Sinne von Globalhaushalten und auch von Hochschulautonomie den Hochschulen anheimgestellt werden soll, in welchen Bereichen sie zusätzlich Lehrbeauftragte einstellen sollen. Ich glaube allerdings – da sollten wir gemeinschaftlich beteiligt sein –, dass wir bei der Aushandlung der Rahmenvereinbarung IV als Landtag stärker beteiligt werden sollen, auch in der Fragestellung, was das eigentlich für das Personal heißt, für den wissenschaftlichen Nachwuchs etc. Denn da kommen dann auch noch Fragen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hinzu. Das sind alles Aspekte, die man da mit beleuchten muss.

Ich komme zu Ihrem Punkt II, also dass wir an die Landesregierung appellieren, Regelungen zu schaffen, die die Situation freiberuflicher Lehrbeauftragter und Honorarkräfte an Hochschulen verbessern. Ich habe es gesagt, ich glaube, das sollten wir im Rahmen der Rahmenvereinbarung IV machen.

Wenn wir uns jetzt mal die Punkte bei III. anschauen, dann gibt es ein paar Redundanzen, gibt es ein paar sehr spezifische Fragen in Ihrem Antrag, die nur auf Lehrbeauftragte zielen, aber die tatsächlich nicht alle Statusgruppen, die gerade an der Hochschule wichtig sind, in den Blick nehmen. Insofern werden wir als CDU-Fraktion den Antrag ablehnen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

glauben aber, dass wir es im Kontext der Rahmenvereinbarung IV gemeinschaftlich diskutieren sollten. Ich würde mich freuen, wenn wir Ihren Ansatz, nämlich die Familienbezogenheit in der Thüringer Hochschullandschaft zu adressieren, häufiger hier diskutieren, aber dann tatsächlich unter diesem