Vielen herzlichen Dank zunächst für Ihre Antworten. Ich habe eine Nachfrage: Wie ist der Einsatz von Ersatzlehrkräften ganz konkret geregelt?
Ersatzlehrkräfte können nur dann beantragt werden, wenn Lehrerinnen oder Lehrer für ein ganzes Jahr krankgeschrieben werden. Das kommt aber so gut wie nie vor. Ärztinnen und Ärzte schreiben für Wochen, auch mal für einzelne Monate krank, da das Ziel ärztlicher Behandlung eine zeitnahe Heilung der Erkrankten ist. Wird aufgrund der Schwere der Krankheit dieses Ziel nicht erreicht, kann es aufgrund zahlreicher Folgeerkrankungen zu einem Ausfall der Lehrkraft von über einem Jahr kommen oder zu immer wiederkehrenden Krankschreibungen. Es kommt also vor, dass jemand ein Jahr fehlt, dies aber zu Beginn der Erkrankung noch nicht festgestellt wird. Somit fehlt bisher die rechtliche Möglichkeit, Ersatzlehrkräfte einzustellen. Wir arbeiten als Ministerium daran, hier bessere Lösungen zu finden, da die Zahl von 671 Langzeiterkrankten ohne Ersatz so nicht mehr hinzunehmen ist. Danke schön.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließe ich damit auch die Fragestunde für heute, sie wird morgen fortgesetzt.
Terrorgefahr ernst nehmen – Sicherheitsbehörden vorbereiten – erneuter Aufruf – Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/373
auf, und zwar sowohl die Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales als auch dann die Abstimmung über den Antrag selbst. Ich frage daher jetzt: Wer ist für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales? Vielen Dank. Bitte auszählen! Gegenstimmen? Ich bitte von irritierendem Winken abzusehen. Das eine waren 41 Jastimmen und 42 Neinstimmen, damit ist die Überweisung abgelehnt. Bitte, Herr Gentele?
Herr Gentele, der Einwand geht ins Leere, weil wir noch mitten in der Abstimmung waren, da zähle ich jeden Abgeordneten, der hier zusätzlich hereinkommt, das gilt für beide Seiten.
Die Überweisung an den Ausschuss ist abgelehnt. Wir kommen damit nunmehr zur Abstimmung über den Antrag selbst. Herr Blechschmidt.
Nachdem wir noch einmal überlegen wollten, setze ich die Sitzung fort. Ich wäre dankbar, wenn Sie alle Ihre Plätze einnähmen. Es wäre auch nett, wenn nicht noch Mitarbeiter zwischen den Reihen herumlaufen, denn das macht die Auszählerei etwas schwierig. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst.
Das Ergebnis der Überlegung ist, dass jetzt alle da sind, die überlegen wollten, was Sie abstimmen. Herr Blechschmidt.
Ich gehe davon aus, dass wir in der Abstimmung deutlich machen werden, zu welchem Ergebnis unserer Überlegung wir in diesen 5 Minuten gekommen sind. Es werden auch alle ihre Stimme dazu erheben, vorhin auch.
Nun sind wir nicht im Zwiegespräch, sondern in der Abstimmung. Ich frage jetzt, wer für den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/373 ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Mit Mehrheit 45 zu 44 abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt 9.
Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/1 Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 6/385
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall, sodass ich um Handzeichen bitte. Wer für diesen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und SPD
in der Drucksache 6/385 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Nicht erkennbar. Damit einstimmig gewählt. Ich gratuliere Herrn Malsch als Stellvertreter und Frau Abgeordneter Marx als Vorsitzender.
Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Wir sind Neuparlamentarier, halten uns aber an die Gepflogenheiten, dass diejenigen gewählt werden sollten, denen es zusteht, und hoffen, dass sich auch auf der anderen Seite an diese Gepflogenheiten gehalten wird. Danke schön.
Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 6/2 Wahlvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der AfD - Drucksachen 6/400 und 6/409
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Frau Rothe-Beinlich, Sie wollen?
Ja, davon bin ich ausgegangen. Aber es gibt keinen Widerspruch, sodass wir mit Handzeichen abstimmen können und ich jetzt frage: Wer für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/400 ist, den bitte ich jetzt um sein
Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen aus der AfD-Fraktion und aus der CDU-Fraktion ist die Vorsitzende gewählt.
Ich frage Frau Abgeordnete Henfling, nehmen Sie die Wahl an? Das ist der Fall. Dann gratuliere ich Ihnen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/409.
Ich frage: Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? Vielen Dank. Gegenstimmen? Danke schön. Damit hat der Antrag die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt.
Ach so, wir können noch die Enthaltungen abfragen. Entschuldigung. Dann mache ich das noch. Dann frage ich die Enthaltungen ab. 3 Enthaltungen. Dann, glaube ich, sollten wir die Abstimmung noch mal wiederholen. Weil das Auszählergebnis jetzt doch nicht so klar ist, bitte ich noch mal um Abstimmung.
Wer für den Wahlvorschlag der AfD in der Drucksache 6/409 ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind 44 Jastimmen. Ich bitte um die Gegenstimmen. Wir sind jetzt bei den Gegenstimmen. Das sind 42, wenn ich das richtig sehe – 42. Enthaltungen? Jetzt 3 Enthaltungen. Damit ist die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich frage den Abgeordneten, ob er die Wahl annimmt.
Familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen von freiberuflichen Lehrbeauftragten und Honorarkräften an Thüringer Hochschulen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/217
Ich frage: Gibt es den Wunsch nach Begründung des Antrags? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Möller für die Fraktion der AfD.