Mittelabruf von Bundesmitteln aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 durch Thüringen
Für Investitionsvorhaben im Bereich des Ausbaus von Kinderbetreuungsangeboten hat die Bundesregierung für die Jahre 2008 bis 2013 ein eigenes Programm aufgestellt, in dessen Rahmen die Bundesländer Mittel abrufen können, die aus einem Sondervermögen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2,15 Mrd. € kommen. Mit Stand 5. Juli 2012 haben die Bundesländer 1,47 Mrd. € Bundesmittel aus dem Sondervermögen abgerufen. Allein Thüringen sollen insgesamt 51.907.234 € aus dem Fonds zur Verfügung stehen. Nach Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll Thüringen mit Stand 5. Juli 2012 aber nur 33.799.000 € der Bundesmittel, das sind 65,1 Prozent, abgerufen haben.
2. Warum wurden zwischen 2008 und dem 5. Juli 2012 nach Aussage des zuständigen Bundesministeriums lediglich 65,1 Prozent der Bundesmittel durch Thüringen abgerufen?
4. Wird sichergestellt werden, dass das Land sämtliche ihm zustehenden Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bis 2013 abrufen wird, und wenn ja, wie soll dies geschehen, wenn für den Abruf von einem Drittel der Gesamtsumme gerade einmal noch ein Jahr zur Verfügung steht?
Für die Landesregierung antwortet das Kultusministerium. Das macht Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günther, die hier vorgetragen wurde, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 zusammengefasst: Von den Thüringen insgesamt bis 2013 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 51,9 Mio. € sind aktuell durch Bescheide an die Zuwendungsempfänger - das sind Kommunen und Landkreise - rund 49 Mio. € gebunden. Das entspricht 94,4 Prozent. Die restlichen Mittel werden bis Ende 2012 mit weiteren Bescheiden gebunden. Zwischen der Mittelbindung und dem Mittelabruf gibt es einen zeitlichen Versatz, da von den Zuwendungsempfängern beim TMBWK und damit in Summe vom TMBWK beim Bund in Übereinstimmung mit Nummer 7.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung immer nur so viele Mittel abgerufen werden dürfen, wie innerhalb der kommenden zwei Monate für fällige Zahlungen benötigt werden. Insoweit liegt der bedarfsgerechte Mittelabruf des TMBWK beim Bund im Moment bei rund 36,3 Mio. €. Dies entspricht 74,1 Prozent der aktuell gebundenen Mittel bzw. 69,9 Prozent der insgesamt über die Laufzeit in Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel.
Zu Ihrer Frage 3: Unter Fortschreibung der bekannten Eckwerte liegt der vom TMBWK für 2013 prognostizierte Bedarf zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei Kindern bis drei Jahre bei 27.030 Plätzen.
Zu Frage 4: Die angestrebte vollständige Ausschöpfung der Thüringen bis 2013 zur Verfügung stehenden Mittel wird erreicht, indem unter anderem zum einen das TMBWK bis Ende 2012 alle Mittel per Bescheid bindet, zum anderen seit jeher nur
solche Investitionen gefördert wurden, die gemäß Versicherung der Antragsteller bis spätestens am 31.12.2013 abgeschlossen sowie abgerechnet werden und letztens, indem das TMBWK seit 2008 regelmäßig alle Zuwendungsempfänger rechtzeitig vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums mindestens zweimal schriftlich an den noch fälligen Abruf von Mitteln erinnert. Ich danke Ihnen.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5079.
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen wirbt unter anderem mit einem spanischsprachigen Internetportal und in Kooperation mit der dortigen Außenhandelskammer gezielt um Arbeitskräfte aus dem krisengeschüttelten Spanien. Damit soll der nach Ansicht der IHK unüberbrückbaren Lücke zwischen zukünftigen Fachkräften und dem entsprechenden Bedarf in Thüringen begegnet werden. Laut Presseinformationen sollen im Rahmen eines Probehalbjahres Löhne von mindestens 1.000 € für die aus Spanien kommenden Beschäftigten gezahlt werden.
1. Welche Position bezieht die Landesregierung zum Projekt der IHK Südthüringen, spanische Jugendliche und Fachkräfte für Thüringer Unternehmen anzuwerben?
2. Sind der Landesregierung die Bedingungen bekannt, nach denen die IHK Südthüringen eine Anwerbeaktion durchführt und spanischen Fachkräften eine Anstellung bei lokalen Unternehmen verschaffen will?
3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Bedingungen, auch angesichts des formulierten eigenen Anspruchs, den Freistaat Thüringen vom Etikett des Niedriglohnlandes zu lösen?
4. Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welcher Form eine Qualifizierung der angeworbenen Arbeitskräfte erfolgt und wie diese finanziert wird?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte für die Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:
Zu Frage 1: Grundsätzlich, sehr geehrte Frau Abgeordnete, gilt, dass natürlich Eigeninitiativen der Wirtschaft und der Kammern sehr willkommen sind. Ohne eigene Bemühungen der Unternehmen kann es nicht gelingen, die Herausforderung Fachkräftesicherung in Thüringen zu lösen. Unter Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Fachkräftesicherung verstehen wir zuerst gute Löhne und gute berufliche Perspektiven. Nur so ist es nämlich realistisch und möglich, Fachkräfte wirklich zu gewinnen und auch langfristig zu binden.
Zu Frage 2: Das von Ihnen genannte Projekt ist eine Eigeninitiative der IHK Südthüringen und der beteiligten Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sind der Landesregierung die detaillierten Bedingungen leider nicht bekannt.
Zu Frage 3: Niedrige Löhne und Lohndumping schaden langfristig der Fachkräftegewinnung ungemein. Ich sehe deshalb auch sehr kritisch, was die in der Presse genannten 1.000 € anbelangt. Allerdings versichert uns die IHK Südthüringen auf Rückfrage, die mindestens 1.000 € monatlich basieren auf einem halbjährlichen Kennenlernprogramm für die Interessierten. Den Interessenten wird in dieser Zeit eine Anstellung bei einem Thüringer Unternehmen geboten, wobei 1.000 € eine absolute Untergrenze der Entlohnung in dieser Zeit sind. In der Regel soll ein höherer Lohn gezahlt werden, so die IHK Südthüringen. Man muss sich auch eingestehen, darauf möchte ich auch noch einmal hinweisen, dass diese potenziellen Fachkräfte in der Regel noch nicht ausreichend deutsch sprechen. Es sind zumeist junge Leute über 18 Jahre, die parallel an einem von der Kammer mit 500 € finanzierten Sprachkursprogramm teilnehmen. Ich denke, das muss man auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen. Wenn diese spanischen Fachkräfte im Unternehmen bleiben und perspektivisch eine tarifgemäße Anstellung in den Unternehmen bekommen können, kann das Konzept, so denke ich, regional tatsächlich gelingen. Wir werden aber die Entwicklung dieses Projekts mit Blick auf die Entlohnung und die Perspektiven der spanischen Fachkräfte im Auge behalten.
Zu Frage 4: Das Projekt läuft offensichtlich jetzt erst an. Einzelheiten über Qualifizierungsmaßnahmen der Beteiligten sind uns deshalb noch nicht bekannt.
Erst mal herzlichen Dank für die Antwort. Meine Frage: Sie haben gesagt, Lohnzahlung, gute Löhne, gute Arbeit ist für die Landesregierung eine sehr wichtige Angelegenheit. Gehen wir mal davon aus, dass dieses halbe Jahr dann verlängert wird. Meine Frage ist, ob und wenn ja wie eine Einflussnahme auf eine tarifgerechte Zahlung durch die Landesregierung möglich ist. Wir haben in Thüringen insgesamt nur 23 Prozent der Unternehmen, die überhaupt tarifgebunden sind.
Sie wissen, es war eine unserer ersten Initiativen, die wir eingerichtet haben, als wir hier in die Regierung kamen, dass wir zu höheren Tarifbindungen aufgerufen haben. Wir haben uns in einer konzertierten Aktion zusammen mit Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften an einen Tisch gesetzt und sind dieses Problem angegangen. Wir haben eine Reihe von Initiativen, wo wir diese Tarifbindung, eine höhere Tarifbindung anstreben. Das ist auch unabdingbar so. Deshalb habe ich gesagt, wir müssen aufpassen, dass wir jetzt nicht im Rahmen der Fachkräftesicherung, wenn wir Leute aus dem Ausland herholen, dann wieder den Fehler machen, dass wir perspektivisch denen weniger zahlen und somit diese Tarifbindung unterwandern. Das wollen wir genau nicht. Wir wollen, dass jeder, der hierherkommt, dann auch eine Perspektive hat und die wird er auch nur nutzen und hier wird er sich dann auch nur niederlassen, wenn wir entsprechend gute Löhne zahlen, tarifgebundene Löhne zahlen und Löhne zahlen, von denen die Menschen gut leben können, von der Arbeit gut leben können. Genau das muss auch bei dieser Fachkräftesicherung, auch wenn wir über Anwerbung aus dem Ausland sprechen, gelten.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5087.
Der Kiesabbau im Ortsteil Bittstädt der Wachsenburggemeinde war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 2537, die die Landesregierung in Drucksache 5/5077 beantwortete.
In der Antwort zur Teilfrage 4 verwies die Landesregierung darauf, dass die Wachsenburggemeinde als Träger öffentlicher Belange in das bergrechtli
che Planfeststellungsverfahren einbezogen wurde. Die dabei abgegebenen gemeindlichen Hinweise wurden in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen.
In der Antwort zur Teilfrage 7 verwies die Landesregierung darauf, dass das Thüringer Landesbergamt im Rahmen der Bergaufsicht Kontrollen zum nachgefragten Kiesabbau durchführt. Deren Häufigkeit hängt von der Größe und Komplexität des Bergbaubetriebes ab.
1. Welche Hinweise hat die Wachsenburggemeinde im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens abgegeben und wie widerspiegeln sich diese in den Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses?
2. Zu welchen Zeitpunkten hat das Thüringer Landesbergamt im Rahmen der Bergaufsicht in den Jahren 2009 bis 2012 Kontrollen im Kieswerk Bittstädt durchgeführt und welche Feststellungen wurden dabei getroffen?
3. Welche Auflagen wurden im Ergebnis der in Teilfrage 2 nachgefragten Kontrollen an den Betreiber des Kieswerkes Bittstädt erteilt und inwieweit wurden diese Auflagen umgesetzt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Stellungnahme der Wachsenburggemeinde vom 19.06.2002 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren beinhaltet drei Punkte. Der erste Punkt betrifft die Festlegung von Schutzpflanzungen und Erdwällen als immissionsschutzrechtliche Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung. Im Planfeststellungsbeschluss wurde hierzu festgelegt, ich zitiere: „Die Rekultivierung ist nach Möglichkeit bereits während des Abbaus zu beginnen. Dies gilt insbesondere für die im nordöstlichen Bereich des Abbaufeldes III vorgesehene Bepflanzung des Tagebaurandes. Diese Maßnahme ist als Sicht- und Lärmschutzmaßnahme in Richtung der Ortschaft Bittstädt zu realisieren, bevor mit den Abbauarbeiten nördlich der auflässigen Kiesgrube begonnen wird.“ Zusätzlich wurde eine Vertiefung der Immissionsschutzprognose veranlasst. Die daraufhin überarbeitete und im Jahr 2004 vorgelegte Prognose wurde Bestandteil des Rahmenbetriebsplanes.
Als zweiter Punkt wurde seitens der Gemeinde auf die Ausweisung des Waldgebietes „Haidenholz“ als Festplatz mit überörtlichem Charakter hingewiesen und die Aufnahme entsprechender Schutzmaßnahmen in dem Beschluss gefordert. Diesbezüglich wurde sodann im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass zu dem östlich an das Bewilligungsfeld Bittstädt Ost angrenzenden Waldgebiet „Haidenholz“ ein Abstand des Schutzwalls von mindestens 10 Metern zu gewährleisten ist. Weiterhin wurde festgelegt, mit der zuständigen Forstbehörde den Zustand des „Haidenholzes“ zu erfassen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen Einzelner abzustimmen.
Der dritte Punkt der von der Gemeinde vorgelegten Stellungnahme betraf die notwendige Klärung des rechtlichen Status der ehemaligen Panzerstraße. Der Status der Panzerstraße konnte im Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Es handelt sich dabei, wie das Straßenbauamt Mittelthüringen mitteilte, um eine öffentliche Straße.
Zu Frage 2: Im Rahmen der Bergaufsicht hat das Thüringer Landesbergamt im Jahr 2009 zwei, im Jahr 2010 eine, im Jahr 2011 zwei und im Jahr 2012, bedingt durch vermehrte Bürgerbeschwerden und Presseartikel, bisher fünf Kontrollbefahrungen durchgeführt. In den meisten Fällen wurde dabei ein ordnungsgemäßer Betrieb bzw. Zustand des Tagebaus festgestellt. Bei der Kontrolle am 10.12.2009 wurde durch Lärmmessungen festgestellt, dass der Tagebetrieb die Grenzwerte der TA Lärm einhält, jedoch für einen Nachtbetrieb Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Anlässlich der Kontrolle am 21.03.2012 wurden in Vorbereitung der Erschließung des neuen Abbaufeldes Bittstädt Ost die Sichtachsen aus verschiedenen Ortslagen zum Erweiterungsfeld in Augenschein genommen und daraus abzuleitende Schutzmaßnahmen beim Aufschluss des Abbaufeldes Bittstädt Ost erörtert. Bei der Kontrolle am 16.08.2012 wurde festgestellt, dass die notwendige Beschilderung mit Warn- und Verbotsschildern an den Erweiterungsflächen noch nicht vorhanden war. Anlässlich der Kontrolle am 11.10.2012 hat das Thüringer Landesbergamt zwar keine erhöhten Staub- und Lärmimmissionen an der Ortslage Bittstädt feststellen können, gleichwohl wurde die in Anbetracht der Staubprognose von 2004 und der Beschwerden der Anwohner festgelegt, dass eine Staubmessung durch eine anerkannte Messstelle zu erfolgen hat.
Zu Frage 3: Im Ergebnis der Kontrolle mit Lärmmessungen vom 10.12.2009 wurde durch gesonderten Bescheid befristet eine verlängerte Arbeitszeit mit Einschränkung für den Nachtbetrieb zugelassen. In Bezug auf den Lärmschutz wurden dabei folgende Auflagen erteilt. In den Nachstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind die Arbeiten im Betriebsgelände auf den Betrieb der Nassaufbereitungsanlage, die Verladung mittels Radlader sowie