Protocol of the Session on October 18, 2012

Aber ich sage, lasst uns nicht auf Nebenkriegsschauplätzen verkämpfen, sondern lasst uns zielführend auch hier die Perspektive einnehmen, die wir brauchen, dass wir ab dem Jahr 2019 mit dem Auslaufen des jetzigen Länderfinanzausgleichs auf einer soliden Basis, auf einer gerechten Basis zwischen Bund und Ländern horizontal wie vertikal ein System mit Transparenz, mit Gerechtigkeit, mit Auskömmlichkeit tatsächlich haben.

Wenn wir jetzt auf die Klage des Freistaats Bayern schielen, wie auch immer, ich finde es im Moment überhaupt nicht zielführend, dass wir uns damit überhaupt vertun. Denn der Länderfinanzausgleich, an dem ich auch meine Kritikpunkte habe, die kann ich auch gleich noch benennen, basiert aber auf einer Rechtsprechung aus dem Anfang der 2000erJahre, wo genau das gemacht worden ist, die Auf

gabe eines Maßstäbegesetzes. Das Maßstäbegesetz war Grundlage des jetzigen Länderfinanzausgleichs unter dem die Geberländer etwas ächzen, auch leiden, da hat Kollege Mohring zu Recht gesagt, wenn man sich allein die Bundeshauptstadt Berlin anschaut, da muss man sich in der Tat andere Instrumentarien einfallen lassen. Das ist schon einzusehen, dass diese Sonderaufgabe Bundeshauptstadt Berlin mit all dem, was da auch historisch bedingt und auch durch die gegenwärtige Situation verursacht ist, vielleicht nicht auf Dauer so finanziert werden muss, wie das im Moment der Fall ist. Aber dass wir insgesamt eine nüchterne Analyse brauchen auf der Basis dessen, was beschlossen ist, gilt, dass wir da auch Sicherheit haben. Ich lasse überhaupt keinen Zweifel daran aufkommen, dass diese Sicherheit vielleicht in Unsicherheit geraten könnte, sondern da gilt einfach, wir bestehen auf der Einhaltung der Verträge. Da müssen wir auch nicht nach Karlsruhe gehen, sondern das machen wir im politischen Geschäft. Das gilt auch. Aber dass wir weiterführend an diesen Debatten teilnehmen und dass auch hier gilt, Transparenz, Klarheit, Einfachheit, Gerechtigkeit und an dieser Stelle müssen wir uns auch weitergehend einbringen. Ich tue das auch. Ich bin mir da mit Kollegen Mohring auch völlig einig, was eine generelle Steuerreform für Deutschland bedeutet, Einfachheit, Klarheit, mit mehr Gerechtigkeit bei Aufkommensneutralität, weil das mit dem Einnahmeproblem nicht so wirklich ganz stimmt. Es stimmt zwar hier für uns, weil wir noch weit unter dem Steuerniveau sind im Vergleich zu westdeutschen Flächenländern, aber insgesamt durch die Zuweisungen, die wir im Moment noch haben und auch wenn man sich den Bundeshaushalt ansieht, haben wir weniger ein Einnahmeproblem, sondern wir haben tatsächlich vornehmlich diese Ausgabenprobleme und daran weiterzuarbeiten.

(Beifall CDU)

Das heißt, wir brauchen eine Steuerreform. Ich gebe auch all denen recht, die sagen, wir brauchen eine Gemeindefinanzreform. Es ist zwar etwas mit der Kostenübernahme des Bundes 100 Prozent perspektivisch bei KTU geschehen und auch noch einmal jetzt bei der Begleitung zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, Fiskalpakt, dass Mittel vorgezogen worden sind, dass wir noch einmal Kita-Finanzierung für die Länder haben, Entflechtungsmittel, um die wir ringen, aber das ist letztlich alles nur Stückwerk. Wir haben die Gesamtreform nicht geschafft, das muss man konstatieren. Das heißt aber auch, die Situation unserer Kommunen ist nicht eine besondere Thüringer Situation, sondern Kommunen deutschlandweit sind in einer Lage, die so auf Dauer nicht bleiben kann, die auf Dauer auch zu einer Schieflage führt bzw. schon geführt hat, die ich auch im Blick auf das Grundgesetz problematisch sehe. Das Grundgesetz, was uns als Ord

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

nungsprinzip des Staates nämlich die Subsidiarität aufgegeben hat, das heißt, immer der kleinst möglichen Einheit bzw. Ebene auch die Mittel zu geben, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann, und das ist zuallererst die kommunale Selbstverwaltung, die auch nicht nur Verwaltung, sondern Gestaltung sein sollte, auch nach dem Grundgesetz. Das ist die Ebene des Landes und dann kommt die Ebene des Bundes, die Europäische Union. Das immer wieder deutlich zu machen, das ist Berlin. Aber bei allem, was da noch offen ist, darf uns das nicht davon abhalten, hier in Thüringen unsere Hausaufgaben zu machen, hier in Thüringen zu handeln. Ich sage, immer zuerst vor der eigenen Tür kehren, das betrifft dann wieder den Haushalt, das betrifft allerdings auch die Funktional-, Verwaltungsreform, da haben wir genug zu tun. Wir sind auf dem Weg, aber alles zu seiner Zeit und alles Schritt für Schritt. Ich sage Ihnen, wir werden 2020 genau hinkommen, wo wir hinkommen müssen. So sind wir aufgestellt, so arbeiten wir weiter, daran lasse ich keinen Zweifel. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Frau Ministerpräsidentin. Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließe und wir treten in die Abstimmung zu den Ausschussüberweisungen ein.

Wir beginnen mit der Abstimmung zu der Drucksache 5/5059. Das ist das Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2013/2014. Als Ausschuss ist der Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Gut. Wer dieses von mir genannte Gesetz an den Haushaltsund Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Ich frage noch einmal nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Das ist alles nicht der Fall. Damit ist das an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wir stimmen jetzt ab über die Drucksache 5/5060, das ist das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014. Wer diese Drucksache an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist auch das Haushaltsbegleitgesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Wir stimmen jetzt ab über das Thüringer Gesetz zur Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in der Drucksache 5/5062. Wer diese Drucksache an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt

um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit wäre auch dieses Gesetz an den Ausschuss überwiesen.

Wir stimmen jetzt ab über die Drucksache 5/5104, das ist der Bericht über den Stand der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Wer diesen Bericht an den Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist auch hier die Ausschussüberweisung beschlossen.

Zum Schluss dieses Tagesordnungspunkts stimmen wir ab über die Drucksache 5/5105. Das ist die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2012 bis 2016. Wer auch diese an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Drucksache an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir treten jetzt - wie besprochen - in die Mittagspause ein. Wir sehen uns wieder um 15.20 Uhr, um mit der Fragestunde weiterzumachen.

Wir setzen nach der Mittagspause fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5007.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Jena bereitet die Gründung einer Stiftung vor, in die die Flächen des Zweckverbandes „Naturschutzgroßprojekt: Orchideenregion Jena - Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“ und alle anderen kommunalen Flächen in den Kerngebieten des Naturschutzgroßprojektes eingelegt und durch sie im Sinne des Projektes dauerhaft und nachhaltig verwaltet und bewirtschaftet werden sollen.

Wie der Finanzdezernent der Stadt Jena auf eine Anfrage zur Fragestunde der Stadtratssitzung am 28. März 2012 mitteilte, befand sich die Stadt damals zur Vorbereitung der Stiftungsgründung in der

(Ministerpräsidentin Lieberknecht)

Abstimmung mit den für eine Genehmigung zuständigen Landesbehörden, das heißt mit der Kommunalaufsicht, mit der Stiftungsaufsicht und der oberen Naturschutzbehörde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Stand liegt in der Abstimmung zwischen den zuständigen Landesbehörden und der Stadt Jena bezüglich der Stiftungsgründung vor?

2. Welche Einwände hatten bzw. haben die zuständigen Landesbehörden gegen die eingereichte Stiftungsgründung und wie konnten bzw. können diese Einwände aus Sicht der zuständigen Landesbehörden behoben werden?

3. Gab bzw. gibt es Einwände unter dem Aspekt der Gewährleistung eines wirksamen Umweltschutzes auf den naturräumlich wertvollen Flächen?

4. Welchen Charakter soll die Stiftung tragen?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, das macht Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit der Kommunalaufsicht und der Stiftungsaufsicht hat Anfang März dieses Jahres ein Gespräch im Landesverwaltungsamt stattgefunden, in welchem das Projekt erörtert wurde. Die letzte gemeinsame Besprechung zwischen dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und den Vertretern der Kommunen und des Zweckverbandes fand im April statt. Insbesondere mit Blick auf die bisherige Förderung aus Bundesmitteln wurde das Vorhaben an das Bundesumweltministerium zur Prüfung seiner Unbedenklichkeit weitergereicht. Die Antwort steht noch aus.

Zu Frage 2: Ein Antrag auf Anerkennung einer Stiftung liegt bislang nicht vor.

Zu Frage 3: Solche sind derzeit nicht bekannt.

Zu Frage 4: Die Stadt Jena und der Saale-Holzland-Kreis streben die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts an.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir wurden informiert, dass die Stadt Jena auf die Rückmeldung

seitens des Thüringer Umweltministeriums wartet und dass die Stiftungsverordnung bzw. die Satzung eingereicht wurde. Deswegen möchte ich gerne noch einmal die Frage 2 wiederholen. Welche Einwände gibt es gegen die abgegebene Satzung bzw. gegen die Intention der Stadt Jena zu einer privatrechtlichen Stiftung für die Muschelkalkregion?

Ja, wie ich eben schon gesagt habe, gibt es noch keinen Antrag. In der Besprechung im Landesverwaltungsamt wurde ein Entwurf einer Satzung mitgebracht, der allerdings noch vorläufigen Charakter hat und noch nicht in einem Verfahrensstadium ist, wo förmlich darüber entschieden werden müsste und wo er förmlich beurteilt werden müsste.

Es gibt eine weitere Nachfrage der Abgeordneten Kaschuba.

Herr Staatssekretär, meine Frage sprengt vielleicht ein bisschen den Rahmen. Wir bekommen immer die Auskunft vor Ort, in Jena, dass diese Stiftung eigentlich so schnell wie möglich Wirklichkeit werden soll. Daran hängen eine ganze Menge Probleme. Sie haben jetzt gesagt, Sie haben also den Entwurf einer Satzung gesehen und das Bundesumweltministerium wird noch prüfen. Welchen Zeitraum würden Sie denn ungefähr für die Einreichung und Prüfung der eingereichten Dinge veranschlagen? Könnten Sie dazu irgendwas sagen?

Das ist schwer zu sagen, weil das immer vom Einzelfall abhängt. Dennoch einige Worte dazu: Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass sich die Frage stellt, ob die Errichtung einer Stiftung und die Einführung des Grundvermögens in die Stiftung förderschädlich sein könnte. Das prüft zurzeit das Bundesumweltministerium. Ich denke, das ist für die potenziellen Stifter eine ganz wesentliche Frage. Eine andere Frage, die geklärt werden muss, ist § 67 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung. Dort steht - ich verkürze es -, dass eine Stiftung nur errichtet werden kann von kommunaler Seite, wenn die Aufgabe mit der Stiftung besser erfüllt werden kann als bisher. Ein weiterer Punkt sind die stiftungsrechtlichen Voraussetzungen. Das hängt zum einen von einer Reihe von formalen Gesichtspunkten ab, aber natürlich auch von der Frage des Stiftungsgeschäftes: Kann der Stiftungszweck mit den Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden, auch erfüllt werden? Das sind alles Fragen, die noch nicht abschließend in das Verfahren eingebracht wurden,

(Abg. Dr. Lukin)

zumal es bisher noch gar kein offizielles Verfahren gibt, sondern nur Vorgespräche.

Es gibt eine weitere Frage durch die Fragestellerin.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, wir wurden informiert, dass eine Finanzberechnung noch nicht abgegeben und erfolgt ist, auch noch nicht nach außen gegeben wurde. Wird im Rahmen dieser Prüfung auch das Finanzvolumen, das heißt, wie viel in das Stiftungskapital und wie viel für die jährliche Aufgabenerfüllung notwendig ist, damit die naturschutzrechtlichen Bedingungen dort erfüllt sind, ebenfalls mit geprüft und ist es Bestandteil der Prüfung?

Bestandteil der stiftungsrechtlichen Prüfung ist nur, ob das Vermögen, was via Stiftungsgeschäft eingebracht ist, in der Lage ist, den Stiftungszweck zu erfüllen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Günther von der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/5053. Da Herr Günther entschuldigt ist, trägt Abgeordneter Kowalleck diese vor.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Mittelabruf von Bundesmitteln aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 durch Thüringen