Die mir vorliegende Korrespondenz eines Bürgers im Wartburgkreis mit dem dortigen Landratsamt sowie eine Anfrage an das Bundesumweltministerium nehmen Bezug auf die in Thüringen praktizierte Unterschutzstellung von Binnenlandsalzstellen in der Werraaue. Zitiert wird aus einer die Biotopkartierung begleitenden Broschüre, welche beschreibt, dass anthropogene Binnenlandsalzstellen naturschutzfachlich dann geschützt werden müssten, sofern mehr als drei kennzeichnende Pflanzenarten vorkommen. Unerheblich sei dabei nach Auffassung des Landratsamtes sowie der oberen und obersten Naturschutzbehörden, dass diese Biotope erst durch den Eintrag von Kaliabwässern entweder durch Haldenauswaschungen oder das Verpressen in den Untergrund entstanden sind.
1. Inwieweit bestätigt die Landesregierung die eingangs wiedergegebenen Aussagen, dass die durch den Kalisalzeinfluss entstandenen Binnensalzbiotope unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten schützenswert sind?
2. Ist es Auffassung der Landesregierung, dass die Verhältnisse, die zur Entstehung der Binnenlandsalzstellen geführt haben, also die Salzanreicherung durch Haldenaustrag und die Verpressung von Kaliabwässern, beizubehalten sind?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Entscheidend für die Feststellung, ob es sich bei einer Binnensalzstelle um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt, sind allein die vorliegenden Fakten, da der Gesetzgeber bestimmte Biotope per se unter den gesetzlichen Schutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 18 Thüringer Naturschutzgesetz gestellt hat. Eine Unterscheidung zwischen natürlichen und anthropogen bedingten Binnensalzstellen hat der Gesetzgeber nicht vorgenommen. Zur Frage, ob und gegebenenfalls welche Binnensalzstellen im Wartburgkreis durch Einfluss von Kaliabwässern entstanden sind, liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Zu Frage 2: Nein, die Landesregierung sieht es nicht als Ziel an, die genannten Umweltauswirkungen gezielt herbeizuführen zur Erhaltung von Biotopen. Die Landesregierung konzentriert sich hier auf die Erhaltung und Pflege der natürlichen Binnensalzstellen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Richwien. Ich sehe, es gibt keine Nachfragen. Dann kommen wir zur zweiten Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten König in der Drucksache 5/4939.
Im letzten Plenum vor der Sommerpause haben alle Fraktionen des Thüringer Landtags gemeinsam den Antrag „GEMA - Tarifreform mit Augenmaß gestalten! Sinnvollen Interessenausgleich zwischen Wirtschaft, Vereinen sowie ehrenamtlichen Trägern und Kulturschaffenden ermöglichen“ beschlossen.
1. Welche Schritte hat die Landesregierung seither unternommen, um den Forderungen des Antrags nachzukommen und wie begründet dies die Landesregierung?
2. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Landesregierung alle im Antrag befindlichen Forderungen zu bearbeiten und wie begründet sie dies?
3. Wann und in welcher Form wird sich die Landesregierung bezüglich dieser Problematik mit anderen Landesregierungen und deren zuständigen Ministerien und/oder dem Bundesrat verständigen?
4. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die geplante GEMA-Tarifreform auf die kulturelle und soziokulturelle Szene Thüringens und wie bewertet dies die Landesregierung?
Vielen Dank. Die Frage beantwortet für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König wie folgt:
Zu Frage 1: Da eine unmittelbare Einwirkung auf das Schiedsverfahren nicht möglich ist, hat sich die Landesregierung einer Initiative des Saarlands angeschlossen, die GEMA-Tarifreform zum Gegenstand der nächsten Wirtschaftsministerkonferenz zu machen und dort gemeinsam Möglichkeiten und Maßnahmen abzustimmen, um einen fairen Interessenausgleich zwischen Musikurhebern und -verwertern herzustellen. Zugleich wird in der Initiative der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz gebeten, sich beim Bundesjustizministerium und der Justizministerkonferenz für eine kurzfristige Änderung der geplanten Tarifreform einzusetzen. Wir achten dabei auf ein abgestimmtes Vorgehen mit den anderen Landesregierungen.
Zu Frage 2: Das Ziel, einen vorläufigen Verzicht auf die Umsetzung der Tarifreform zu erreichen und neue Verhandlungen zwischen GEMA und Verwertern zu initiieren, soll und muss in den nächsten Monaten als gemeinsame Initiative des Bundes und der Länder erreicht werden. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen wird dagegen erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Gesetzgebungskompetenz liegt dabei beim Bund. Hinzu kommt, dass die EU-Kommission den Erlass einer Richtlinie zur Regelung des Rechts der Verwertungsgesellschaften plant, die auch eine Erhöhung der Transparenz und einen Interessenausgleich zum Gegenstand hat. Diese Richtlinie wird sich auch auf die Rechtslage in der Bundesrepublik auswirken. Deshalb sollten gesetzgeberische Initiativen im Bereich des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes mit den Vorhaben der EU-Kommission abgestimmt werden.
Zu Frage 3: Eine Verständigung mit den anderen Landesregierungen hat bereits begonnen, wie ich zu Frage 1 bereits ausgeführt habe.
Zu Frage 4: Wir haben natürlich keine konkreten Auswirkungen auf die soziokulturelle Szene, die wir jetzt bewerten oder anschließend ermitteln können. Was aber klar ist, es bleibt dabei, beim jetzigen Vorschlag ist der Interessenausgleich in einer gewissen Schieflage, deshalb sind wir dabei, mit den anderen Landesregierungen so schnell wie möglich hier zu einer Veränderung zu kommen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Staschewski. Gibt es den Wunsch auf eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann kommen wir zur Frage des Abgeordneten Bergner in der Drucksache 5/ 4940.
Ursprünglich sollte über den Standort für eine gemeinsame thüringisch-sächsische JVA Anfang Juli 2012 entschieden werden. Nach einer Presseerklärung des Thüringer Justizministers vom 17. Juli 2012 haben sich die Länder Sachsen und Thüringen nach einer abschließenden fachlichen Bewertung der Standorte auf die Standorte Zwickau-Pöhlau (Sachsen) oder Großenstein (Thüringen) geeinigt.
1. Welche Erfolgsaussichten bestehen nach Ansicht der Landesregierung für den Standort Großenstein in Thüringen und warum?
2. Unter welchen Gesichtspunkten erfolgt die letztendliche Entscheidung zwischen den noch übrigen Standorten?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium, Herr Justizminister Dr. Poppenhäger.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner möchte ich für die Landesregierung beantworten.
Zu Frage 1: Eine interministerielle Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen und des Thüringer Justizministeriums hat im Rahmen einer Nutzwertanalyse ermittelt, welche Standorte für den Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt am besten geeignet sind. Nach dieser Bewertung stehen die Standorte Zwickau-Pöhlau und Großenstein an erster und zweiter Stelle. Danach kommen ZwickauMarienthal und Gera-Aga. Die beiden Standorte Zwickau-Pöhlau und Großenstein liegen nach die
ser Bewertung so nahe beieinander, dass sie meines Erachtens als gleichwertig einzustufen sind. Aufgrund der Gleichwertigkeit der beiden Standorte kann die Entscheidung über den Standort eines derart umfassenden Investitionsprojekts nicht nur von einer Punktebewertung aus einer Matrix, die sich auf baufachliche und vollzugliche Kriterien beschränkt, abhängig gemacht werden.
Zu Frage 2: Eine Entscheidung wird nach nochmaliger umfassender Prüfung aller bisher vorliegenden Erkenntnisse und weiterer Standortfaktoren getroffen werden.
Zu Frage 3: Ich werde mich weiterhin für moderne Haftbedingungen und den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen einsetzen. Die Gespräche mit dem Freistaat Sachsen dazu laufen noch. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich keinen konkreten Zeitpunkt für eine Entscheidung nennen kann.
Vielen Dank, Herr Dr. Poppenhäger. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Bergner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Minister, wir haben ja in den vergangenen Wochen und Monaten die Erfahrung sammeln müssen, dass so eine Justizvollzugsanstalt vor Ort nicht immer nur auf ungeteilte Zustimmung stößt. Welche Erfahrungen gibt es denn da in Zwickau? Welche Erfahrungen mit der Zustimmung vor Ort in der Bevölkerung gibt es in Zwickau?
Ich bitte um Verständnis, dass ich mich jetzt zu den sächsischen Diskussionen und zu den Verhältnissen vor Ort in Zwickau nicht äußern kann und auch nicht äußern möchte. Natürlich für unsere Sicht, für die Thüringer Sicht nehmen wir die Äußerungen der Bevölkerung vor Ort, in diesem Fall bei uns hier in Großenstein sehr ernst. Die Bevölkerungszustimmung oder die Diskussion in Zwickau will ich nicht kommentieren.
Vielen Dank. Wir kommen jetzt zu Frage 4, das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Weber in der Drucksache 5/4941. Bitte, Herr Weber.
Die Anwohner Elxlebens möchten der immer wiederkehrenden Emissionsbelästigung durch ein ortsansässiges Asphaltmischwerk nachgehen, deren Ursachen erforschen und mögliche Beeinträchtigungen der Gesundheit ausschließen. Letztmalig wurde eine Überprüfung des Werkes durch Vertreter des Umweltamtes des Landratsamtes Sömmerda Anfang 2009 durchgeführt. Im April 2010 wurde während einer Betriebsbesichtigung das Einrichten einer mobilen Messstation in der nahe gelegenen Siedlung Wegelange durch das Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG) zugesagt bis dato ist dies allerdings nicht erfolgt. Aus einem Schreiben des Umweltamtes des Landratsamtes Sömmerda vom Mai 2012 geht hervor, dass diese auch zu keinem Zeitpunkt tatsächlich geplant war. Ferner wurde eine Staubmessung durch den Anlagebetreiber in Auftrag gegeben und durchgeführt. Die Ergebnisse sind bisher den interessierten Bürgern nicht bekannt und konnten mithin auch nicht ausgewertet werden.
1. Ist seitens der TLUG eine Emissionsmessung am Asphaltmischwerk in Elxleben, z. B. mittels Aufstellen einer mobilen Messstation in der unmittelbar angrenzenden Wohnsiedlung Wegelange, geplant und wann soll diese gegebenenfalls erfolgen?
2. Liegen der Landesregierung Informationen über tatsächliche emissionsbedingte Belastungen in Elxleben vor und worauf werden diese gegebenenfalls zurückgeführt?
3. In welchen Abständen überprüft die zuständige Behörde Art und Ausmaß der von dem Asphaltmischwerk in Elxleben ausgehenden Emissionen?
4. Wie bewertet die Landesregierung die vom Unternehmen selbst in Auftrag gegebenen Staubmessungen hinsichtlich ihrer Objektivität?