Protocol of the Session on September 21, 2012

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Weber beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir vor der eigentlichen Beantwortung der Frage einige einführende Bemerkungen zu Asphaltmischanlagen. Diese zählen zu den Anlagen, die auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes einer Genehmigung bedürfen. Konkrete immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Asphaltmischanlagen sind in der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft festgelegt. Anforde

(Minister Dr. Poppenhäger)

rungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, das heißt, auch dem Schutz der menschlichen Gesundheit, werden in Nummer 4 der TA Luft als Immissionswerte konkretisiert. Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren werden durch die Nummer 5 der TA Luft konkretisiert. So schreibt die TA Luft Emissionsgrenzwerte für Asphaltmischanlagen als Vorsorgewerte vor, die durch die zuständige Behörde bei der Genehmigung verbindlich festgelegt werden. Die Asphaltmischanlage in Elxleben wurde mit Bescheid 87/07 vom 05.12.2007 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt. Die Anlage wurde am 29.05.2008 in Betrieb genommen, zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde ist das Landratsamt Sömmerda.

Zu Frage 1: Nach Konsultation der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ist von dieser weder eine Emissions- noch eine Immissionsmessung vorgesehen oder geplant.

Zu Frage 2: Nach Auskunft der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Sömmerda liegen Ergebnisse zur Messung, zur Kontrolle der Einhaltung der festgesetzten Emissionsgrenzwerte vor. Diese Messung wurde am 06.02.2009 durch eine nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegebene Messstelle durchgeführt. Sie ergab eine sichere Unterschreitung aller im Genehmigungsbescheid festgesetzten Grenzwerte. Eine weitere Messung erfolgte am 05.09.2012 ebenfalls durch eine bekannt gegebene Messstelle. Das Ergebnis ist der Überwachungsbehörde und damit auch der Landesregierung noch nicht bekannt.

Zu Frage 3: Der Genehmigungsbescheid 87/07 vom 05.12.2007 regelt als Auflage, dass die Messung zur Überprüfung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte alle drei Jahre durch eine bekannt gegebene Messstelle im Auftrag des Betreibers der Anlage durchzuführen ist. Die Ergebnisse sind der zuständigen immissionsschutzrechtlichen Überwachungsbehörde zeitnah vorzulegen. Im Falle unzulässig hoher Emissionswerte wird der Betreiber von der Behörde beauflagt, den genehmigungskonformen Betrieb schnellstmöglich wiederherzustellen. Unabhängig von dieser wiederkehrenden Messung erfolgt die routinemäßige Überwachung der Anlage durch die Behörde.

Zu Frage 4: Unabhängig von den in der Antwort zu Frage 3 genannten wiederkehrenden Emissionsmessungen, zu denen der Betreiber per Genehmigung verpflichtet ist, hat der Betreiber nach meiner Kenntnis zusätzlich auf freiwilliger Basis ein Gutachterbüro mit der Ermittlung des Staubniederschlags als Immissionsmessung im Anwohnerbereich beauftragt. Allerdings erfolgte diese Messung ohne Einbeziehung der Überwachungsbehörden in die Messplanung. Nach Einschätzung der Behörde

kann anhand der vorliegenden Messdaten nicht zuverlässig beurteilt werden, ob es sich dabei um eine repräsentative Messung handelt, die die Auswirkung der Asphaltmischanlage erfasst. Insbesondere kann aufgrund weiterer Einflüsse, wie beispielsweise des Straßenverkehrs, keine eindeutige Emittentenzuordnung vorgenommen werden. Insofern können diese Immissionsdaten nicht als objektiv im Sinne einer verwaltungsrechtlichen Verwertbarkeit eingestuft werden.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf eine Zusatzfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, ich entnehme Ihren Ausführungen, dass die Einrichtung einer mobilen Messstation durch die TLUG nicht geplant war und auch zuständigkeitshalber nach Ihren Ausführungen dort nicht hingehört. Ist Ihnen bekannt, dass im Rahmen einer Betriebsbesichtigung im April 2010 diese TLUG die Einrichtung eines entsprechenden Messstationswagens zugesagt hat? In der Verbindung würde ich Sie bitten, da noch einmal nachzufragen, warum die das dann zusagen, wenn das nicht in ihre Zuständigkeit fällt.

Also mir ist es nicht bekannt. Wie gesagt, es war auch, Herr Weber, schwer, weil die Frage erst am Freitag gekommen ist, da auf die einzelnen Fragen Bezug zu nehmen. Ich würde mich beim Präsidenten dann noch einmal erkundigen, inwieweit die Zusage auch eingehalten wird.

Vielen Dank. Wir kommen jetzt zur nächsten Frage. Das ist die Frage der Frau Dr. Klaubert in der Drucksache 5/4943.

Zukunft des letzten 5-Sparten-Theaters in Thüringen

Im Ringen um eine Lösung zur Kompensierung der Finanzierungslücke durch ein erneutes Vereinbaren von Haustarifverträgen ist für das Theater Altenburg-Gera am 18. September die letzte Verhandlungsrunde angesetzt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung nach den Tarifverhandlungen vom 18. September für die Beschäftigten und die Struktur der Theater & Philharmonie Thüringen und wie begründet dies die Landesregierung?

(Staatssekretär Richwien)

2. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um das Theater Altenburg-Gera erhalten zu können und welche Spielräume sieht sie aus ihrer Sicht dafür?

3. Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung den Gesellschaftern der Theater & Philharmonie Thüringen und wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit ihnen?

4. Ist die Landesregierung bereit, die finanziellen Mittel für den Erhalt aller fünf Sparten anzupassen, und wie begründet dies die Landesregierung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete des Thüringer Landtags, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wie Sie der Presse entnehmen konnten, haben sich die Tarifpartner bezüglich eines Haustarifvertrags einigen können. Damit kann das Theater Altenburg-Gera als 5-Sparten-Theater erhalten bleiben.

Zu Frage 2: Der Freistaat hat mit den Gesellschaftern am 3. Februar 2012 eine Finanzierungsvereinbarung zur Finanzierung des Theaters für die Dauer von vier Jahren von 2013 bis 2016 abgeschlossen. Sie sieht eine Festbetragsfinanzierung von 16,4 Mio. € pro Jahr vor, an der sich der Freistaat mit 59 Prozent beteiligt. Darüber hinaus hat sich der Freistaat mit den Gesellschaftern in einer Nachtragsfinanzierung am 30. April 2012 über die sukzessive Erhöhung dieser Festbetragsfinanzierung einschließlich Entgeltdynamisierung für die gesamte Förderperiode verständigt, von der der Freistaat ebenfalls 59 Prozent trägt. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunalparlamente der Träger Altenburg, Altenburger Land und Gera der gefundenen Lösung und ihren Finanzierungsanteilen zustimmen.

Zu Frage 3: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur steht in engem Kontakt mit den Gesellschaftern und der Geschäftsführung der Theater & Philharmonie Thüringen GmbH. In zahlreichen Gesprächen auf Arbeits- und auf Leitungsebene werden etwaige Vorschläge der Gesellschafter zur Lösung des Finanzierungsproblems erörtert. Die Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern kann insgesamt als gut eingeschätzt werden.

Zu Frage 4: Bei der Theater & Philharmonie Thüringen GmbH handelt es sich um ein kommunal getragenes Theater, nicht um ein Staatstheater. Die Zu

wendungen werden nicht spartenbezogen, sondern als Gesamtzuwendung ausgereicht. Die Höhe dieser Zuwendungen wird im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen festgelegt. Wie Sie meiner Antwort zu Frage 2 entnehmen können, hat der Freistaat als Zuwendungsgeber mit den Gesellschaftern einen Gesamtfinanzierungsrahmen ausgehandelt, den es nunmehr auszufüllen gilt.

Ich danke Ihnen.

Danke. Es gibt den Wunsch auf Zusatzfragen durch die Fragestellerin.

Ich würde zur Antwort auf Frage 2 gern etwas wissen wollen. Sie sind ja darauf eingegangen, dass es diese Grundfinanzierungsvereinbarung gibt und eine Nachtragsfinanzierungsvereinbarung und bezogen sich dabei auf die vom 31. April.

30. April, ja.

Also auf die, vor dem Mai. Deswegen meine Frage. Es ist ja jetzt ein zusätzlicher Finanzbedarf ermittelt, der den Haustarifvertrag dann für die nächsten vier Jahre sichern könnte. Können Sie verbindlich zusagen, dass die Landesregierung bereit ist, zu diesem Nachtrag diese Positionen zu tragen?

Zu Frage 4: Natürlich wissen wir, dass das eine GmbH ist, die durch kommunale Träger getragen wird, aber es ist trotzdem ein 5-Sparten-Theater. Ich hätte gern Ihre Position dazu gewusst, wie wichtig für Sie der Erhalt eines 5-Sparten-Theaters in der Ostthüringer Region ist.

Ich fange vielleicht da an, Frau Abgeordnete: Die Position unseres Ministeriums dazu ist und war immer völlig eindeutig. Bereits in der Finanzierungsvereinbarung vom 3. Februar 2012 ist der Erhalt, die Fortführung der fünf Sparten in vollem Umfang als Vertragsgegenstand genannt. Seitens des Landes Thüringen hat nie ein Zweifel daran bestanden, dass wir dieses Theater so erhalten wollen, und ich darf daran erinnern, dass wir uns diesen Willen bisher auch bereits einiges haben kosten lassen, weil wir eben bereits am 30.04. die Zuwendungen des Freistaats im Zuge der Nachfinanzierung garantieren können und angehoben haben.

Eines muss ich jetzt aber zu Ihrer ersten Nachfrage sagen, damit war prinzipiell der finanzielle Rahmen gesteckt, in dem auch die Haustarifvertragsver

(Abg. Dr. Klaubert)

handlungen letztlich zu einer wirtschaftlichen Führung des Theaters haben führen sollen. So wie ich das Ergebnis aufnehme, ist das auch weitgehend gelungen, es hat tatsächlich, und da standen wir in Kontakt mit den Tarifpartnern, einen gegenüber diesem Rahmen geringfügig nach oben abweichenden Mehrbedarf gegeben, den ich seitens des Landes ebenfalls als noch tragbar hier garantieren kann, den man aber in seiner Höhe zurzeit einfach nicht genau einschätzen kann, weil das noch den exakt auszuarbeitenden Details der Tarifverträge zu entnehmen ist. Ich sage mal so, wir haben jetzt dreimal, nämlich in der ursprünglichen Vereinbarung 200.000 €, wir haben das zweite Mal am 30.04. seitens des Landes, und zwar ausfinanziert, im Haushalt abgesichert als Nachfinanzierung und wir haben jetzt signalisiert, dass wir einen letzten Spielraum haben, den wir abdecken können. Unerlässlich ist jetzt, dass die kommunalen Gebietskörperschaften, die Träger sind und die noch keine einzige dieser Nachfinanzierungen, was die Kommunalanteile betrifft, bisher haben durch Gremienbeschlüsse absichern können, dieser Aufgabe nachkommen. Die Termine stehen. Ich bin auch zuversichtlich, weil ich die große Unterstützung für die Theater erlebt habe, aber erst dann, das müssen wir natürlich völlig klar so sehen, ist die zukünftige Finanzierung des Theaters in dieser Struktur gesichert. Aber, wie gesagt, alle Beteiligten haben erklärt, dass das ihr Interesse ist, so dass ich davon ausgehe, dass die drei Gebietskörperschaften mit ihren Stadt- und Kreisräten das auch so tun wollen.

Aber Ihre Frage noch mal beantwortet: Seitens des Landes sind diese Finanzbedarfe im Haushalt abgebildet und gedeckt.

Vielen Dank, Herr Prof. Deufel. Wir kommen jetzt zur sechsten Frage und das ist die Frage des Herrn Abgeordneten Koppe in der Drucksache 5/4944. Bitte, Herr Abgeordneter Koppe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Umfrage zur Situation der Suchtberatung in Thüringen

Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit führte der fdr-Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. bis zum 14. September 2012 eine Befragung zum Thema Suchtprävention in Thüringen durch. Ziel der Umfrage sei „eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse der aktuellen Aktivitäten in Thüringen“. Neben internen Angaben zu ihren Kooperationspartnern sollen die Akteure eigene Ideen und Planungen zur Suchtprävention preisgeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen konkreten Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage hat die Landesregierung derzeit eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse der aktuellen Suchtpräventionsangebote in Thüringen erarbeiten lassen und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

2. An welche konkreten Adressaten richtete sich die Befragung, wie hoch war die Rücklaufquote der versendeten Fragebögen zum gesetzten Termin am 14. September 2012 und wie bewertet die Landesregierung diese?

3. Welche Berücksichtigung findet bei einer etwaigen Veröffentlichung der umfassenden Bestandsund Bedarfsanalyse dabei der Daten- und Urheberrechtsschutz?

4. Welche konkreten Kosten entstehen durch Erstellung sowie gegebenenfalls durch die Veröffentlichung der „umfassenden Bestands- und Bedarfsanalyse“ und durch die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern?

Vielen Dank. Für die Regierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Staatssekretär Dr. Schubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe beantworte ich wie folgt: