Dabei sollte Ihnen doch wirklich bekannt sein, dass 60 Prozent der kommunalen Gesamteinnahmen Landeszuweisungen sind. So befinden sich die Kommunen und Landkreise derzeit in zweifacher Handlungsmisere: die von der Landesregierung verursachte zeitliche Verzögerung und die nicht bedarfsgerechte Finanzbedarfsermittlung. Wir fordern die Beseitigung aller systemischen Fehler bei der Bedarfsermittlung und endlich einen tatsächlich bedarfsorientierten Finanzausgleich aufzustellen. Das wird selbst durch die kommunalen Spitzenverbände immer wieder eingefordert und, ich hoffe, auf dem Gemeinde- und Städtetag am kommenden Mittwoch noch einmal bekräftigt. Dieser muss beinhalten, dass mindestens 5 Prozent für freiwillige Leistungen berücksichtigt werden. Das hat selbst das Thüringer Verfassungsgericht so festgestellt, dass das Land mit 3 Prozent aus der Ausgleichsmasse zu wenig für die Kommunen zur Verfügung stellt.
Ebenso muss bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden, dass Tilgungsleistungen durch Kommunen und Landkreise diese aus eigener Kraft erwirtschaften müssen. Im Fazit ist festzustellen: Wir erwarten von der Koalition, dass sie ihren Streit unverzüglich beilegt. Werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber dem Land Thüringen gerecht, alles andere beschleunigt einen kommunalen Brand, wenn nicht sogar Flächenbrand. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, beide Aktuelle Stunden, sowohl die jetzige von den LINKEN beantragt als auch die nachfolgende, welche von den GRÜNEN beantragt wurde, greifen die Sommerlochberichterstattung
Bei den LINKEN geht es insbesondere um die Auswirkungen, was passiert, wenn der Landeshaushalt nicht dieses Jahr im Dezember beschlossen wird. Sicherlich auch vom Populismus getragen und um Druck auf Landesregierung oder das Parlament auszuüben, entstand dieser Antrag.
Herr Kollege Kalich, schwarz steht Ihnen, Sie können gern öfter so kommen. Ich denke nicht, meine Damen und Herren, dass die Kommunen und andere Betroffene auf Ihren Antrag hereinfallen.
Denn es gibt und gab schon mehrfach in Thüringen die Situation, dass der Landeshaushalt aus unterschiedlichsten Gründen erst zu Beginn eines Jahres verabschiedet wurde bzw. werden konnte, zum Beispiel im Jahr 2005 war das so oder im Jahr 2010. Der Landtag hat damals erst am 30. April den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Welche Auswirkungen hat das nun? Zum einen haben Sie ja, werte Kollegen der LINKEN, dazu etliche Mündliche Anfragen gestellt, deren Beantwortung dann in der Fragestunde erfolgen wird, was Ihre Fragen sicherlich dann auch beantwortet.
Ich darf daran erinnern, meine Damen und Herren, die Auswirkungen auf die Kommunen hat gerade Ihnen - damals hießen Sie noch PDS - am Beispiel für den Haushalt 2005 der damalige Innenminister in seiner Rede im Plenum am 28. Januar 2005 dargelegt. Damals hatten Sie einen Berichtsantrag gestellt. Ich finde, daran sollten Sie sich noch erinnern und das ist auch auf den Internetseiten des Innenministeriums heute noch nachlesbar. Da ist genau erklärt, was erfolgen wird, wenn ein Haushalt erst zu Beginn eines Haushaltsjahrs verabschiedet wird. Es gab damals zum Beispiel entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums an die Kommunen, wie mit der Situation zur vorläufigen Haushaltsführung zu verfahren sei, welche Abschlagszahlungen auf welcher Grundlage gezahlt werden. Denn wie wir alle wissen, erhalten die Kommunen nicht im Januar das Geld für das ganze Jahr überwiesen, sondern zu Stichtagen in Abschlägen. So wird es in allen Jahren gehandhabt und vor allen Dingen auch anhand von Vorauszahlungen und Ab
schlägen, wenn am 1. Januar kein beschlossener Haushalt vorliegt. Ich finde, man sollte hier nicht so tun, als gäbe es das nicht und als wüsste man das nicht. Auch für Förderungen können Vorabbescheide, zum Beispiel ein vorgezogener Maßnahmebeginn, beantragt werden. Ebenso haben auch Vereine und Verbände deshalb nach meiner Kenntnis noch nie eine Tür schließen müssen und kein Personal entlassen, wenn eine solche Situation eingetreten ist, die vorübergehender Natur ist. Ich sage bereits an dieser Stelle ausdrücklich, dass mir bzw. meiner Fraktion ein Haushalt, der noch im Dezember beschlossen wäre, natürlich lieber wäre und vor allen Dingen
auch ein Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014, für den ich ausdrücklich werbe und den auch die IHK fordert.
Wir kennen die Diskussionen und die unterschiedlichen Auffassungen dazu. Auch kommt die Meinung der kommunalen Spitzenverbände noch dazu, die zumindest im August noch der Meinung waren, dass Teile des KFA weiterberaten werden müssten. Also war und ist es doch erforderlich, dass weitere Gespräche mit den Spitzenverbänden geführt werden und in der kommenden Woche, wie wir alle wissen, auch noch stattfinden werden. So ist den Kommunen und uns allen, die auch kommunalpolitische Verantwortung in vielen Gremien, im Gemeinderat, im Stadtrat, im Kreistag tragen, doch besser gedient, wenn Unstimmigkeiten noch ausgeräumt werden können.
Zu Fragen der Haushaltsaufstellung kommen wir dann im Tagesordnungspunkt 21 noch. Wenn der Haushalt dann im Landtag hier angekommen ist, gibt es auch Regularien für die Beratung. Das sollten die Kollegen der LINKEN auch wissen. Gerade die Opposition hat das Recht, und so soll es auch sein, besonders viele Fragen und Zuarbeiten noch zu wünschen und einzufordern. Deshalb bedarf es natürlich seine Zeit, das alles zusammenzustellen. Auch die Anhörungsfristen für die kommunalen Spitzenverbände gilt es zu beachten und einzuhalten. Das brauche ich Ihnen alles nicht näher zu erläutern. Sie kennen das nur zu gut, stellen sich hier aber eher unwissend hin.
Ich denke, meine Damen und Herren, auch wenn der Landeshaushalt nicht zum 31.12. beschlossen wird, wird das Leben in Thüringen ab 1. Januar ganz normal weitergehen und es werden auch weiter Gelder fließen. Meine Redezeit ist zu Ende, ich habe später ja noch mal Gelegenheit. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, alle Jahre wieder, nein, kommt hier in diesem Saal nicht das Christuskind, sondern alle Jahre wieder leistet sich diese Regierung einen verspätet eingereichten Haushalt. Das allein ist schon schwierig genug.
Dieses Jahr, meine Damen und Herren, hat das eine besondere Qualität. Die Folgen für die Gemeinden sind sattsam bekannt. Herr Kollege Kalich als Bürgermeisterkollege hat einiges davon hier schon geschildert. Ich will sagen, ein Vierteljahr vor dem Jahr 2013 wissen die Gemeinden nicht, mit welchen Zahlen sie rechnen können oder müssen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, von jedem Dorfbürgermeister wird da eine sorgfältigere Arbeit beim Aufstellen des Haushalts verlangt.
Das hat eben doch jede Menge Folgen für die freiwilligen Ausgaben, für die Jugendarbeit, für Kultur, aber auch - und das will ich ganz besonders betonen, meine Damen und Herren - für die Frage der Auftragserteilung durch Kommunen. Kommunen sind nun einmal in diesem Land ganz besonders Auftraggeber für den Mittelstand und für die Unternehmen, die hier in Thüringen zu Hause sind.
Nicht genug, dass der Kahlschlag am Kommunalen Finanzausgleich weitergeht oder voraussichtlich weitergehen wird und bereits bisher dafür gesorgt hat, dass Kommunen in Größenordnungen als Auftraggeber weggebrochen sind. Es wird so weitergehen, vor allem wird das verspätete Erteilen von Aufträgen dazu führen, dass die Vertragsordnung, die Verdingungsordnung für Bauwesen nicht eingehalten werden kann und nicht das ganzjährige Bauen usw. gefördert werden kann.
Meine Damen und Herren, aber die Selbstblockade der Kommunen geht noch viel weiter. Sie betrifft nicht nur den Haushalt, was wir hier gerade deutlich diskutiert haben und sicherlich in diesem Plenum auch noch weiter diskutieren müssen, sie betrifft auch die Frage der freiwilligen Gebietsänderungen. Wenn wir vor die Tür schauen, dann wissen wir, dass dort Menschen sind, die sich in ihrer ehrenamtlichen Arbeit betrogen fühlen, die sich hintergangen fühlen und die nicht wissen, was in vier Monaten mit ihrer eigenen Gemeinde passieren wird. Das, meine Damen und Herren, betrachte ich als
Deswegen, meine Damen und Herren, fordern auch wir Sie auf, nicht nur die Blockade beim Haushalt zu beenden, sondern genauso auch die Blockade zu beenden bei den freiwilligen Gebietsänderungen, denn man kann die Menschen nicht am ausgestreckten Arm da draußen verhungern lassen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stehe jetzt hier in der Aktuellen Stunde vor Ihnen, um über das Thema der Auswirkungen eines verspäteten Haushaltsbeschlusses auf die Thüringer Kommunen zu sprechen. Ich könnte ja lange ausführen, weshalb es zu einer verspäteten Einbringung des Haushalts hier in das Plenum kommt. Der Grund hierfür ist ja nicht das Thema. Es gibt, wenn Sie auf die Tagesordnung sehen, Herr Barth, noch genügend Gelegenheit, sich über diese Gründe auszutauschen. Denn Sie fragen ja in der Aktuellen Stunde nach den Auswirkungen eines nicht rechtzeitig beschlossenen Landeshaushalts und Kommunalen Finanzausgleichs für 2013 auf die Thüringer Kommunen, Herr Kalich. Wo ist heute eigentlich Herr Kuschel? Ich freue mich, dass Sie in dem Thema Ihrer Aktuellen Stunde diesen Bezug hergestellt haben, weil, Herr Kalich, ich glaube, Landeshaushalt und Kommunaler Finanzausgleich, Sie haben es auch hier dargestellt, gehören eigentlich zusammen.
Da nickt er, da sind wir ganz nah beieinander. Die Zahlungen des Landes - Sie wissen es - an die Thüringer Kommunen umfassen ja fast 30 Prozent des Thüringer Landeshaushalts. Das müsste jedem klar sein, dass es ohne eine endgültige Einigung auf die Zahlen des Kommunalen Finanzausgleichs auch keine Einigung auf einen Haushalt, egal ob Doppel- oder Einzelhaushalt, geben kann. Man kann das nicht voneinander trennen. Eben dieser KFA, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist seit Jahren auch Streitpunkt hier im Hause. Alle Fraktionen - daran möchte ich erinnern - haben mehr oder minder stark einen neuen, einen transparenteren, einen nachvollziehbaren KFA gefordert. Der Thüringer Finanzminister hat sich dankenswerterweise dieser zugegeben sehr schwierigen Aufga
be gestellt. Wir wollten einen neuen KFA, jetzt kriegen wir ihn, aber die Systemumstellungen sind derart gravierend, dass man gut daran tut, die Auswirkungen dieser Umstellung auch genau zu prüfen.
Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist, wir stehen im engen Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Finanzminister dem Vernehmen nach auch. Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag schildern uns dabei ihre Sorgen.
Vorhin hatten wir erst wieder ein Gespräch in der Fraktion. Sie schildern - da bin ich mir sicher - diese Sorgen auch dem Finanzminister. Also derzeit läuft die Diskussion über die Auswirkungen des neuen KFA-Systems auf Arbeitsebene mit Ministerium und Spitzenverbänden noch, wie uns geschildert wurde. Wir stehen außerdem auch in Kontakt mit dem Finanzministerium. Ich will dankenswerterweise an dieser Stelle auch gleich sagen, dass dieser Kontakt sehr gut ist. Sie haben es, Herr Voß, nicht immer leicht mit uns in den letzten Wochen gehabt, weil wir Zahlen einfordern, Erhebungsdaten vergleichen, Modellrechnungen abfordern, das klappt aber sehr gut.
Zu den Auswirkungen: Der verschobene Termin der Einbringung des Haushalts führt, bleibt man bei den bisherigen Plenarterminen, dazu, dass nun frühestens im Plenum am 17. bis 19. Oktober die erste Lesung des Haushalts stattfinden kann. Die notwendigen Beratungen und die Anhörungsfristen lassen eine Verabschiedung des Landeshaushalts 2013 noch in diesem Jahr nicht unter den angenommenen Maßgaben zu, zumindest wenn Sie sich mal die Sitzungstermine der Ausschüsse und des Plenums bis zum Jahresende anschauen.
Die Verabschiedung des Haushalts und des Finanzausgleichsgesetzes könnte deshalb erst im Januar 2013 stattfinden. Das heißt allerdings nicht, Herr Kalich, dass die Kommunen ihre Haushalte nicht aufstellen können. Wesentliche Teile der Haushaltsplanung bei Bund, Ländern und Kommunen basieren regelmäßig auf Schätzungen bzw. vorläufigen Annahmen. Das ist auch in diesem Jahr überhaupt nichts Neues.