und man hat es nicht hinterm Berg verheimlicht und erst geprüft. Wir müssen natürlich damit rechnen, dass viele nicht damit einverstanden sind. Aber diese Öffentlichkeit und diese Transparenz sind wichtig, um auch sicherzustellen, dass die Qualität des Wassers da ist. Ich bedanke mich beim Ministerium. Es hat eine super Arbeit geleistet. Danke schön.
Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Frau Abgeordnete Anja Siegesmund.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Wasser ist ein kostbares Gut. Wer zapft sich nicht gern ein Glas kaltes, klares Wasser? Meistens ist es für uns alle selbstverständlich, den Hahn aufzudrehen, und dann fließt das in bester Qualität. Wir wissen, dass mindestens in Deutschland, aber auch vielen anderen europäischen Ländern Wasser/Leitungswasser als das sicherste Lebensmittel überhaupt gilt. Umso mehr ist es fast schon selbstverständlich, dass wir das so hinnehmen. Die Stiftung Warentest hat zuletzt attestiert: Leitungswasser enthält sogar mehr Mineralstoffe als Flaschenwasser und ist zudem - und jetzt kommts - weniger stark mit Keimen belastet. Deswegen ist es wichtig zu betonen, dass Keime - übrigens auch E. coli - in einer gewissen Konzentration sowohl im Leitungs- als auch im Flaschenwasser vorkommen dürfen. Erst wenn der Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten KbE/ml überschritten ist, tritt ein, was uns die Trinkwasserverordnung aufgezeigt hat, nämlich es wird eine Warnung ausgesprochen. In dieser Verordnung heißt es: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit... zu schützen.“ Sehr klar formuliert.
Im Raum Erfurt nun wurde der Grenzwert in Proben für E. coli irgendwann zwischen dem 6. und dem 9. Juli überschritten und jetzt beginnen eben doch die Unklarheiten. Herr Primas, so klar und schön, wie Sie das hier dargestellt haben, ist es am Ende nicht. Sie haben eben gesagt „einwandfrei“. Ich finde schon, dass „einwandfrei“ in gewisser Hinsicht anders geht. Die Stadtwerke haben am 9. Juli darüber informiert, dass bei routinemäßigen Qualitätskontrollen Bakterien festgestellt wurden. Am 9. Juli, 15.00 Uhr, haben die zuständigen Gesund
heitsämter von Erfurt und Sömmerda für das Versorgungsgebiet ein Abkochgebot erlassen. Das ist insofern interessant, als das für die Kontrollen zuständige Thüringer Institut für Wasser- und Umweltanalytik bereits am Freitag zuvor, nämlich am 6. Juli, informiert haben will. Jetzt haben wir hier zwei unterschiedliche Informationen und ein Zeitloch von drei Tagen. Sollte es sich also bewahrheiten, dass die Gesundheitsämter erst 72 Stunden nach der Bekanntgabe der Testergebnisse reagiert haben, wirft das zumindest für mich zusätzliche Fragen auf, zu denen ich mir auch Antworten hier in dieser Aktuellen Stunde erhoffe.
Dann ist die Frage, ob das ein normales Vorgehen ist. Wie geht eigentlich Qualitätssicherung bei der Wasserversorgung? Normalerweise macht man es morgens, glaube ich, so, dass man erst den Kaffee kocht und dann die Zeitung liest, in der im Zweifel die Warnung steht. Da muss man einmal darüber reden, ob es reicht, wie informiert wurde. Die Informationspolitik, die jetzt passiert ist in den vergangenen Tagen, die wirft bei uns Fragen auf. Die Tatsache, dass es einen Messfehler geben kann, unbenommen, kann jederzeit passieren. Bei 2.000 Proben jährlich kann es den einen oder anderen Ausreißer geben. Es ist gut, dass so intensiv geprobt wird. Aber dann muss man darüber reden, wie man mit den Informationen umgeht. Es kann nicht sein, Herr Primas, dass Sie sagen, es sei einwandfrei gelaufen, wenn wir immer noch nicht wissen, was eigentlich die Ursache des Ganzen ist.
Es kann auch nicht sein, wenn man auf dem Fahrrad sitzt und die Fahrradkette springt ab, man zieht sie wieder auf, beim ersten Mal lässt man das vielleicht noch durchgehen, trotzdem will man wissen, warum passiert das eigentlich, weil Sie nur so den Fehler beheben können. Deswegen, an der Stelle sollte man, finde ich, schon klar bleiben. „Klar“ heißt an der Stelle auch, auf Ursachensuche zu gehen.
Dann ist auch die Frage: Inwieweit die Institutionen - öffentliche Institutionen übrigens - dabei unterstützt wurden, ihren Weg zu gehen? Sie haben auch in den Zeitungen wahrgenommen, dass Kindergärten und Schulen zum Teil massiv verunsichert waren, wie gehen wir denn jetzt damit um? Das Schulobstprogramm wurde für mehrere Tage ausgesetzt. In den Kitas war nicht klar, wann kann jetzt was wie zubereitet werden. Ich glaube, dass man ruhig offen miteinander darüber diskutieren sollte, was da verbessert werden kann. Wenn es die Gesundheitsämter für nötig erachten, ein generelles Abkochgebot zu erlassen und dies auch in den Medien veröffentlichen, dann muss auch gefragt werden, ob es in der Form, wie sie es erlassen, tatsächlich angemessen ist.
Meine Damen und Herren, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind im Bund wie übrigens auch hier im Freistaat Verbraucher/innen-Schutzpartei. Deswegen stellen wir diese Fragen sehr bewusst. Natürlich wollen wir umfassende Aufklärung, natürlich wollen wir umfassende Kontrollen, aber wirklich - um in Ihrem Duktus zu bleiben, Herr Primas - einwandfrei ist das Ganze für uns erst aufgeklärt, wenn wir die Ursache auch wissen. Dann können wir, denke ich, weiterarbeiten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, ist Wasserhygiene eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen kümmern sich um die Hygiene und um die Qualität des zur Verfügung stehenden Trinkwassers. Die Gesundheitsämter machen alle zwei Tage, wie der Kollege Primas schon deutlich gemacht hat, eine Probe. Die ThüWa macht es täglich. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh darüber, dass gerade die Stadt Erfurt sowohl in technischer als auch in personeller Hinsicht in dieser Frage hervorragend aufgestellt ist, und dass letztendlich Entwarnung gegeben werden konnte, dass am Montag gegen 18.00 Uhr das sogenannte Abkochgebot wieder aufgehoben wurde.
Wissen Sie, man kann natürlich darüber sinnieren, ob 72 Stunden tatsächlich ein problematischer Zeitraum ist, wenn man eine Probe hat, in der coliforme Bakterien aufgetaucht sind, in der Nachprobe allerdings der Befund nicht mehr bestätigt werden konnte und auch von lediglich einem Institut ein Stamm coliformer Bakterien festgestellt wurde, der in der zur Nachprobe befindlichen Probe wieder nicht mehr auffindbar war. Wenn man dann noch weiß, dass 36 Stunden zwischen der Aufnahme der Probe und der Analyse der Ergebnisse liegen und natürlich eine Nacherprobung stattfindet, wir hier im Landtag jetzt auch eine Diskussion über Überreaktionen haben, dann wird für mich schon fraglich, ob das eine gerechte Kritik ist, wenn Sie sagen, es gab einen Zeitraum von 72 Stunden. Ich halte das für sehr weit hergeholt.
Zu der Frage der Überreaktion möchte ich Ihnen auch etwas sagen. Ich habe das in zehn Jahren Feuerwehr lernen müssen, dass, auch wenn das manchmal ärgerlich ist, ein Fehlalarm immer noch besser ist als ein brennendes Haus. Von daher kann ich mich dem Kollegen Primas an der Stelle nur anschließen. Ich bin froh, dass wir so gute Vorwarnmechanismen haben. Ich bin froh darüber,
dass so transparent gearbeitet wird, dass die eine oder andere Überreaktion mir immer noch lieber ist als die Feststellung einer Verseuchung oder Kontamination des Trinkwassers und das lange Hin und Her bis die Öffentlichkeit davon Kenntnis hat. Ich glaube, das ist alles hervorragend gelaufen. Ein großes Lob an das zuständige Ministerium und auch an die Gesundheitsämter der Stadt Erfurt und im Bereich Sömmerda. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es schon einmal gehört, am 10.07. wurden die Verbraucher im Raum Erfurt aufgeschreckt, als der Fund von Kolibakterien im Thüringer Trinkwasser durch das Institut für Wasser- und Umweltanalytik Luisenthal zu einem Abkochgebot für die Stadt Erfurt mit all seinen Ortsteilen führte. Aber auch für den gesamten Kreis Sömmerda, für mehrere Orte im Osten und Nordosten des Landkreises Gotha sowie für die Gemeinde Kutzleben im Unstrut-Hainich-Kreis galt dies. Insgesamt waren also mehr als 280.000 Verbraucher in Thüringen betroffen und bis zum 16. Juli angehalten, Trinkwasser möglichst nicht unbehandelt zu sich zu nehmen. Auf den Befund E. coli folgend wurde dem Wasser Chlor beigesetzt, um eine etwaige Kontamination und Gefahr für die Verbraucher so gering wie möglich zu halten und eine weitere Ausbreitung des Bakteriums auszuschließen. Auch das gehört hier mal gesagt. Des Weiteren wurde aufwendig die Wasserstrecke zwischen Luisenthal und dem Hochbehälter Bienstädt im Landkreis Gotha kontrolliert. Ergänzend wurde nach einer technischen Ursache der Verunreinigung gesucht. All dies aber Gott sei Dank ohne weiteren Befund. Daher konnten auch die Krankenhäuser bis dato kein erhöhtes Durchfallaufkommen feststellen und - das sage ich auch mal ganz deutlich - das war das Allerwichtigste. Da haben alle Maßnahmen von der Entdeckung über die Warnung der Gesundheitsämter bis hin zur Bekämpfung der potenziellen Gefahr funktioniert. Allen, die daran beteiligt waren, möchte ich hier an dieser Stelle auch herzlich Danke sagen.
Allerdings waren die Auswirkungen auch bei den Verbrauchern und der Wirtschaft zu spüren, ist ja logisch. Wohnungsgenossenschaften verteilten In
formationsblätter, Brunnen wurden abgestellt, Restaurants mussten große Mengen Wasser abkochen. Der Verkauf z.B. von Kaffee stockte. Für die betroffenen Betriebe sicherlich unschön und ärgerlich, aber im Sinn der Verbrauchersicherheit unerlässlich. Auch hier gilt es einmal Danke zu sagen, denn trotz mancher finanzieller Ausfälle war hier kaum ein Murren zu vernehmen.
Allerdings gab es gerade in Erfurt Beschwerden über eine unzureichende Informationspolitik. So hat sich ein Betreiber eines größeren Hotels darüber beschwert, dass er eher durch Zufall von der Warnung und den damit verbundenen Auflagen durch die Gesundheitsämter erfahren habe. Dies ist natürlich unangenehm, denn heute stehen doch zahlreiche gut zu bedienende Kommunikationsmittel zur Verfügung. Auf gut Deutsch: Das nächste Mal - das wäre vielleicht der kleine Kritikpunkt oder die Anregung - sollten die Gesundheitsämter betroffene Gewerbetreibende von sich aus informieren, gerade wenn diese eine große Zahl von Gästen zu betreuen haben.
Allzu schwer kann dies ja nicht sein, die entsprechenden Daten von den Ämtern zu erhalten. Sie sehen, es gibt nicht viel, was man in diesem Fall hätte besser machen können. Es kommt ja nicht oft vor, dass ich in vielen Punkten dem Kollegen Weber hier beipflichte, aber ich möchte es hier ausdrücklich tun.
Frau Siegesmund, zwei Fragen hätte ich dann auch noch zu Ihren Ausführungen. Wenn Sie die möglichen Maßnahmen als Folge dieser Verunreinigung mit Kolibakterien hier ansprechen, das Schulobstprogramm in Schulen wurde unterbrochen, wäre es denn besser, man hätte das Obst mit dem Wasser gewaschen und hätte es dann trotzdem zum Essen verteilt? Das erschließt sich meiner Meinung nach nicht.
Eines noch in die Richtung der einbringenden Fraktion dieser Aktuellen Stunde: Ich bin froh, dass diese Mechanismen nach 1989 auch hier im Freistaat installiert worden sind. Ich bin froh, dass wir solche Mechanismen haben, denn ich kann mich noch gut erinnern, in der Zeit vor 1989 wäre wahrscheinlich noch nicht einmal der Fall bekannt geworden, geschweige denn geeignete Maßnahmen getroffen worden.
Also sollte man sich bei solchen Themen vor übertriebenem Aktionismus zurückhalten, denn aus unserer Sicht ist dieses gerade auch auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes fehl am Platz. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich Ihnen nochmals berichte, was Sie zum Teil bereits gehört haben bzw. aus der Zeitung entnehmen konnten, möchte ich gegenüber Frau Siegesmund sagen: Wir sind natürlich auch das Verbraucherministerinnenministerium und deswegen passen wir ganz genau auf - es gibt auch ein ganz intensives Regime, das ich Ihnen gleich noch mal vortragen werde -, dass wir diese Nulltoleranzstrategie im Bereich Trinkwasser auch weiterhin fahren.
Zum Zweiten muss ich zu dem Antrag der Linkspartei sagen, Sie hätten sich das Motto zu eigen machen müssen, in allen Lebenslagen Tamara Thierbach fragen, denn die wäre die Dezernentin gewesen, die Ihnen sofort hätte alles sagen können, sie ist für die Gesundheit zuständig. Ich will auch das tun, was Einzelne hier schon getan haben, ich will mich beim Gesundheitsamt Erfurt und den umliegenden Landkreisen ganz herzlich bedanken, denn sie haben gezeigt, dass wir ein gutes Regime haben und haben es auch nahtlos umgesetzt.
Ich will natürlich auch etwas zu Herrn Koppe sagen. Wenn Ihre Aussage so steht, wie Sie es gesagt haben, dass zu DDR-Zeiten alles ganz fürchterlich war, dann muss ich sagen, müssen Sie jetzt auch zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht im Rahmen vom sogenannten Bürokratieabbau sparen sollten. Das ist nämlich etwas, was mich als ehemalige Kommunalpolitikerin sehr aufregt. Wir reden vom Standardsenken, da kommt auch der eine Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat zu Ihnen und meint dann, im Gesundheitsamt ist der Arzt entbehrlich. Das ist einfach nicht so. Wer diese hohe Qualität haben will, der muss an der Stelle auch ganz konsequent sagen, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort auch zukünftig im Stellenplan stehen und bezahlt werden.
Sonst ist unsere Arbeit im TLLV und auch im Ministerium nicht möglich, wenn wir nicht vor Ort mit den Kolleginnen und Kollegen zusammen so gut arbeiten können.
Es ist angesprochen worden, ich will es noch mal mit dem Paragrafen erwähnen, § 2 Abs. 2 weist die Wasserversorgung als klassische kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit den Kommunen zu. Das ist keine Wahlaufgabe, sondern sie sind verpflichtet, Trinkwasser in einwandfreiem Zustand den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Das beinhaltet bakteriologische und chemische Überwa
chung des Trinkwassers, die in Eigenkontrolle von den Wasserversorgern durchzuführen ist. Hinzu kommen die amtlichen Kontrollen, die durch die zuständigen Gesundheitsämter in Zusammenarbeit mit dem Wasserlabor des TLLV erbracht werden.
Die Häufigkeit dieser hygienischen Trinkwasserüberwachung wird durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Dazu werden von den Gesundheitsämtern in Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern für die einzelnen Wasserversorgungsgebiete Probennahmepläne erstellt, die von den Wasserversorgern einzuhalten sind. Die Wasserversorger sind entsprechend der Trinkwasserverordnung verpflichtet, nicht nur jede Grenzüberschreitung, sondern auch jedes Vorkommnis, das Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben könnte, den zuständigen Gesundheitsämtern zusätzlich unverzüglich mitzuteilen. Auch das ist der Punkt, die Frage war ja aus dem Raum hier gekommen, sollte man zukünftig etwas anders machen und gibt es tatsächlich Zeitlöcher. Die gibt es natürlich nicht, sondern es war eine ganz geringe Überschreitung. Wenn Sie sich auskennen, wissen Sie, dass es zwei Tage braucht, um die Kolibakterien genau zu identifizieren. Es braucht schon eine Zeit, um das zu tun. Ich kann also an der Stelle nicht die Versäumnisse bei den Gesundheitsämtern finden.
Die Aufgabe der Gesundheitsämter ist es dann, die entsprechenden Maßnahmen in Abstimmung mit den Wasserversorgern einzuleiten, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Trinkwasser ergeben können, zu schützen.
Meine Damen und Herren, Vorkommnisse in diesem Bereich können Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität haben. Aufgabe der Gesundheitsämter ist es, in diesen Fällen dafür zu sorgen, dass die Anforderungen an die hygienische Qualität des Trinkwassers wiederhergestellt werden, was nur in einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern gelingen kann. Dazu werden von den Gesundheitsämtern zusätzliche Wasseruntersuchungen veranlasst, die über die im Probenahmeplan festgelegten Beprobungen hinausgehen. Diese dienen nicht nur der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers, sondern unterstützen in solchen Fällen auch die Ursachensuche. Dabei können sich die Gesundheitsämter in Thüringen bei den amtlichen Untersuchungen auf das Wasserlabor des TLLV verlassen. So wurden beispielsweise im Zusammenhang mit der jüngsten bakteriologischen Kontamination des Trinkwassers in Erfurt und Umgebung über 400 Analyseergebnisse gewonnen, von denen mehr als 200 amtliche Untersuchungen waren. Auf der Basis dieser Analyseergebnisse erfolgte die Aufhebung des Abkochgebotes durch die beteiligten Gesundheitsämter. Zur weiteren Kontrolle wurde für die nächste Zeit ein erhöhter Bepro
bungsrhythmus vereinbart, so dass die Gesundheitsämter weiterhin zweitägig und die ThüWa GmbH täglich das Trinkwasser untersuchen. Die Trinkwasserversorger und die Thüringer Fernwasserversorgung sind aufgefordert, weiterhin in ihren Bereichen die Ursachenforschung voranzutreiben. Die letzten Tage haben uns gezeigt, dass das Kontrollund Warnsystem zur Trinkwasserüberwachung in Thüringen funktioniert und umgehend entsprechende Maßnahmen wie die Erhöhung der Chlorierung, die Information der Bevölkerung, engmaschige Kontrollbeprobungen und ein vorsorgliches Abkochgebot durch alle Beteiligten eingeleitet wurden. Auch da will ich sagen, die einfachste Methode, alle zu informieren, ist die Öffentlichkeit, und die ist sofort verständigt worden. Insofern weiß ich nicht, das müsste man besprechen - wir sind ja offen, auch, denke ich, die Gesundheitsämter -, ob man all die Daten sammeln kann, die von der FDP gefordert wurden, um umgehend auch Hotels und andere Einrichtungen, private Einrichtungen zu verständigen. Aber zumindest ist eines ganz wichtig, nämlich dass wir über die Presse, dass wir über den Rundfunk und über das Fernsehen sofort alle möglichen Leute informieren. Das ist der kürzeste Weg.
Meine Damen und Herren, das TLLV mit einem entsprechenden Trinkwasserbereich steht für die amtlichen Proben den Gesundheitsämtern jederzeit und durch ein Notfallmanagement auch am Wochenende zur Verfügung. Es ist weder angezeigt, an der Qualität des Trinkwassers zu zweifeln, noch ist es aus heutiger Sicht erforderlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität einzuleiten.
Meine Damen und Herren, Trinkwasser steht in Thüringen jedem Bürger in hoher Qualität stets zur Verfügung. Dass uns das natürlich auch etwas kostet, das wissen auch Sie, aber wer an der Stelle Abstriche machen wollte, den habe ich heute hier im Raume ja nicht erkannt, der darf sich dann auch nicht mit Preissenkungen beschäftigen. Herzlichen Dank.