Protocol of the Session on June 22, 2012

Umsetzung des Handlungskonzepts Wintersportund Tourismuszentrum Oberhof

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde das Handlungskonzept der Landesregierung aus 2010 vor seiner Umsetzung (der Grün- dung der Oberhof-Sportstätten GmbH) rechtlich geprüft?

2. Sind durch das Konzept der beauftragten Kanzleien, das zum vorgelegten Ergebnis geführt hat,

a) nun endgültig alle rechtlichen Fragen geklärt, so dass es umgesetzt werden kann, oder

b) ist noch mit rechtlichen Problemen zu rechnen und - wenn ja - welche und welche Konsequenzen hat dies gegebenenfalls?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet die Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gründung der Oberhof-Sportstätten GmbH, abgekürzt OSG, erfolgte im Juni 2009 in Verbindung mit der Fertigstellung der DKB-Skisporthalle. Die Gründung wurde notwendig, weil sich der Bauträger der Skisporthalle - ich erinnere daran, das war der Landkreis Schmalkalden-Meiningen - außerstande sah, als Amt eine solche Spezialeinrichtung zu betreiben. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle förderrechtlichen Fragen für die Skisporthalle im Benehmen zwischen den Zuwendungsgebern, dem Bund, dem Freistaat Thüringen und dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, sowie die steuerrechtlichen Fragen mit dem zuständigen Finanzamt geklärt. Das Handlungskonzept Wintersport- und Tourismuszentrum Oberhof wurde im Herbst 2010 als komplexes Leitbild und als Umsetzungsstrategie der Landesregierung für mehrere Handlungsfelder und Zielgebiete mit Blick auf Investitionen und Betriebssysteme entwickelt. Dazu kamen verstärkt die bestehenden kommunalrechtlichen Probleme der Stadt Oberhof in Bezug auf die notwendigen Neugliederungen ab 2013 in den Fokus. Die Gründung der OSG und der Start des Handlungskonzepts stehen also weder von der Zeitleiste noch von der Aufgabenstellung her im Zusammenhang und können daher nicht im Komplex behandelt werden.

Zu Frage 2: Das vorliegende Konzept enthält die förder-, steuer- und kommunalrechtliche Würdigung der relevanten Bereiche in verschiedenen Fallgestaltungen. Die bis dato vorliegenden und mittelfristig erkennbaren rechtlichen Fragen sind damit beantwortet. Ob damit endgültig und abschließend alle rechtlichen Probleme beseitigt sind, kann seitens der Landesregierung nicht garantiert werden. Insbesondere ist es dann nicht möglich, wenn in Zukunft die rechtlichen Grundlagen, wie z.B. Förderrichtlinien in Bezug auf Zielgebiete, Fördersätze und Prioritätensetzungen, eine Veränderung erfahren. Herzlichen Dank.

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage seitens der Fragestellerin.

Danke. Frau Ministerin, noch mal zur Vertiefung: Das Handlungskonzept der Landesregierung, welches aus dem Jahr 2010 stammt, bin ich da richtig informiert, dass dies eine rechtliche Würdigung einer Münchner Anwaltskanzlei erfahren hat?

Wir haben mit dem Konzept unterschiedliche Möglichkeiten einfach betrachten lassen und es gab mehrere Möglichkeiten. Man kann wie immer Zweckverbände gründen, man kann GmbH nutzen. Das Ziel ist ja, dass wir in Oberhof Strukturen am Ende des Prozesses haben, die auch langfristig tragen. Da haben wir zum einen die sportliche Frage zu klären, wir haben zum Zweiten die touristische Frage zu klären und wir haben zum Dritten natürliche auch die finanzielle Frage zu klären und zum Vierten dann die Frage auch der Zuordnung der Stadt Oberhof. Auch das ist ja noch ein Thema, das aussteht. Uns ging es darum, dass wir überhaupt mal bewerten, welche Möglichkeiten haben welche Chancen und welche haben welche Risiken. Ein Beispiel will ich mal herausnehmen, das auch versucht wurde zu betrachten. Was mache ich mit den Vermögensübergängen? Sie alle wissen, dass wir immer, wenn Vermögensübergänge tatsächlich stattfinden, auch Probleme haben und Themen haben, ich bleibe beim Grundsteuererwerb und bei der Erwerbsteuer und anderen Dingen mehr. Das muss natürlich vorab zumindest mal überprüft werden, was nicht heißt, dass die uns jetzt vorgeschrieben oder gesagt haben, es gibt diese eine Lösung und die ist rechtlich völlig unbedenklich. Wir haben überall auch ein Risiko dabei.

Ich muss noch mal nachfragen. Sie haben jetzt im Prinzip erklärt, was alles geprüft worden ist, mit welchen unterschiedlichen Konstellationen. Meine Frage zielte darauf ab: War das eine Kanzlei aus München?

Ach so, Sie hatten wissen wollen, wo die herkommen. Ja, das ist wohl richtig so.

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich rufe auf die Frage der Frau Ab

geordneten Jung in der Drucksache 5/4585. Die wird stellvertretend gestellt von Herrn Abgeordneten Huster.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Straßenbahntrassenneubau Gera Stadtbahn - Stufe II

Der Geraer Verkehrsbetrieb hat zu oben genanntem Bauvorhaben am 21. Dezember 2010 an das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr des Freistaats Thüringen und die Landesregierung im Jahr 2011 für den Geraer Verkehrsbetrieb einen Fördermittelantrag, untersetzt durch Beschlüsse des Stadtrats Gera zum Straßenbahntrassenneubau Gera Stadtbahn - Stufe II beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gestellt. In Beantwortung der Fragen des Bundesministeriums erfolgte am 30. März 2012 die Einreichung des 1. Änderungsantrags des Geraer Verkehrsbetriebs an das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Nach meinem Kenntnisstand liegen nunmehr alle Fördermittelvoraussetzungen, die auch seitens des Bundesministeriums getroffen wurden, vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass alle Fördermittelvoraussetzungen vorliegen und wenn ja - wann wird der 1. Änderungsantrag an das Bundesministerium für den Geraer Verkehrsbetrieb eingereicht?

2. Gibt es seitens der Landesregierung die Absicht, den Fördermittelantrag zu verändern oder nicht mehr zu unterstützen?

3. Wenn ja, wie und mit welcher Begründung?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gegenwärtig erfolgt die abschließende Prüfung des Förderantrags im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Diese Prüfung ist zurzeit noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung, ob alle Voraussetzungen für eine Bewilligung der Fördermittel vorliegen, trifft der Bund, da es sich um eine Maßnahme aus dem GVFG-Bundesprogramm für Großvorhaben handelt.

Zu den Fragen 2 und 3 können keine Aussagen getroffen werden bzw. können erst dann Aussagen getroffen werden, wenn der Abschluss der Prüfung erfolgt ist. Insofern verweise ich hier wieder auf die Antwort zu Frage 1.

Vielen Dank. Ich sehe den Wunsch auf eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Wann ist denn aus Ihrer Sicht mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen?

Wir gehen davon aus, dass die Prüfung bis Mitte Juli abgeschlossen werden kann.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir haben keine weiteren Nachfragen und damit auch alle Fragen abgearbeitet im Tagesordnungspunkt 28. Somit schließe ich diesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern hier: Nummer II Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4328 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/4493

Das Wort hat jetzt der Berichterstatter aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Das ist Abgeordneter Dr. Voigt.

Werte Frau Präsidentin, recht herzlichen Dank für die Geduld. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Antrag der Fraktion DIE LINKE ging um Neuordnung der Finanzierung von Theatern und Orchestern. Der Beschluss des Landtags vom 4. Mai 2012 ist in der Nummer II des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Wir haben dort in der 35. Sitzung am 24. Mai darüber beraten und mehrheitlich die Nummer II des Antrags abgelehnt.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Dr. Voigt, für die Berichterstattung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Klaubert für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe wenige Abgeordnete …

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Ha- ben wir jemand von der Regierung, der zu- ständig ist?)

Frau Abgeordnete, einen Moment bitte, es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung durch den Abgeordneten Blechschmidt. Bitte, Herr Blechschmidt.

Ja, da wir gestern in der Debatte hier den § 34 als eines der schärfsten Waffen des Parlaments kundgetan haben, möchte ich bitte die Herbeirufung des entsprechenden Fachministers.

(Beifall CDU, DIE LINKE, FDP)

Das machen Sie im Auftrag Ihrer Fraktion. Also nach § 34 Abs. 1 der Geschäftsordnung - Herbeirufung eines Mitglieds der Landesregierung - ist der Antrag gestellt worden, den Fachminister

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Oder einen Vertreter.)

oder einen Vertreter herbeizurufen. Diesen Antrag müssen wir jetzt abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Alle Anwesenden sind dafür. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Dann unterbreche ich jetzt für 9 Minuten

(Heiterkeit im Hause)

und erwarte, dass hier jemand kommt, der zuständig ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung und rufe erneut Frau Abgeordnete Dr. Klaubert zum Tagesordnungspunkt 10 auf.