Gut, dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, dass das entsprechende Gesetz an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen wird, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Da stelle ich Einstimmigkeit fest.
Wer dafür ist, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei 1 Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE somit überwiesen.
Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Gegenstimmen von der Fraktion DIE LINKE und Enthaltungen aus der gleichen Fraktion so mehrheitlich angenommen.
Wer für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE so mehrheitlich angenommen.
Als Letztes die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Hier stelle ich Einstimmigkeit fest.
Vorgeschlagen zur Federführung ist der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kunst. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest. Für den kleinen Schlenker Kunst und Kultur werde ich mich entschuldigen.
Wir gehen jetzt wie verabredet - ein bisschen später natürlich - in die Mittagspause. Wir treffen uns wieder 14:20 Uhr wie besprochen zur Durchführung der Wahlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß einer Absprache aller Fraktionen im Ältestenrat rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 14
Nachwahl und ggf. Ernennung und Vereidigung eines stellver- tretenden Mitglieds des Verfas- sungsgerichtshofs Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/334 -
Gemäß Artikel 79 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wählt der Landtag die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und deren Stellvertreter mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, also 59 Stimmen, für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl erfolgt in geheimer Wahl ohne Aussprache. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 5/334 vor. Vorgeschlagen wurde Frau Evelin Groß.
Wir verfahren jetzt wie folgt: Sie erhalten in der Kabine einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung für diesen Vorschlag stimmen können.
Als Wahlhelfer für diese und die folgenden Wahlen berufe ich die Abgeordneten Hennig, Mühlbauer und Meyer. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.
Adams, Dirk; Althaus, Dieter; Dr. Frank Augsten, Matthias Bärwolff, Herr Uwe Barth, Herr Rolf Baumann, Herr Gustav Bergemann, Herr Dirk Bergner, Frau Sabine Berninger, Herr André Blechschmidt, Herr Christian Carius, Frau Birgit Diezel, Herr Hans-Jürgen Döring, Frau Sabine Doht, Herr David-Christian Eckardt, Herr Volker Emde, Frau Petra Enders, Herr Wolfgang Fiedler, Herr Heiko Gentzel, Herr Manfred Grob, Herr Christian Gumprecht, Herr Ralf Hauboldt, Herr Dieter Hausold, Herr Manfred Hellmann, Frau Susanne Hennig, Herr Matthias Hey, Herr Michael Heym, Herr Uwe Höhn, Frau Gudrun Holbe, Frau Elke Holzapfel, Herr Mike Huster, Frau Margit Jung, Frau Regine Kanis, Frau Dr. Karin Kaschuba, Frau Birgit Keller, Herr Jörg Kellner, Herr Thomas Kemmerich, Frau Dr. Birgit Klaubert, Frau Katharina König, Herr Marian Koppe, Herr Knut Korschewsky,
Herr Maik Kowalleck, Herr Horst Krauße, Herr Klaus von der Krone, Herr Jörg Kubitzki, Frau Dagmar Künast, Herr Tilo Kummer, Herr Frank Kuschel, Frau Annette Lehmann, Herr Wolfgang Lemb, Frau Ina Leukefeld, Frau Christine Lieberknecht, Frau Dr. Gudrun Lukin, Frau Dorothea Marx, Herr Christoph Matschie, Frau Beate Meißner, Herr Peter Metz, Herr Carsten Meyer, Herr Mike Mohring, Frau Eleonore Margarete Mühlbauer, Frau Birgit Pelke, Herr Dr. Werner Pidde, Herr Egon Primas, Herr Bodo Ramelow, Herr Lutz Recknagel, Herr Jürgen Reinholz, Frau Martina Renner, Frau Astrid Rothe-Beinlich, Herr Fritz Schröter, Frau Jennifer Schubert, Frau Heidrun Sedlacik, Frau Anja Siegesmund, Frau Michaele Sojka, Frau Karola Stange, Frau Christina Tasch, Frau Heike Taubert, Herr Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Frau Marion Walsmann, Herr Frank Weber, Herr Siegfried Wetzel, Frau Katja Wolf, Herr Henry Worm, Herr Gerold Wucherpfennig, Herr Dr. Klaus Zeh.
Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten gewählt haben. Deshalb schließe ich jetzt die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur Feststellung des Wahlergebnisses. Es sind bei der anstehenden Wahl 84 Stimmen abgegeben worden. Davon haben für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Frau Evelin Groß, mit Ja gestimmt 74, mit Nein 4, mit Enthaltung 6. Ich stelle fest, dass die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags bei Weitem erreicht ist und ich gratuliere Frau Evelin Groß zu dieser Wahl, davon ausgehend, dass Sie die Wahl annimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Ernennung und Vereidigung. § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes sieht vor, dass die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs eine von der Präsidentin des Landtags unterzeichnete Ehrenurkunde erhalten und vor dem Landtag einen Eid leisten. Dazu bitte ich Frau Evelin Groß nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wir beginnen jetzt mit der Vereidigung.
Ich verlese zuerst den im Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz enthaltenen Text der Eidesformel. Sie können diese Eidesformel anschließend mit den
Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ oder „Ich schwöre es“ bekräftigen. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflicht gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Wahl von Mitgliedern des Kurato- riums der Thüringer Landeszentra- le für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP - Drucksache 5/375 - Neufassung
Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Das Wahlverfahren ist in der Anordnung der Landesregierung nicht geregelt. Deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift hier ihre Anwendung.
Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/375 in Neufassung vor. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU die Abgeordneten Frau Beate Meißner, Herr Dr. Mario Voigt, Herr Dr. Klaus Zeh und Frau Anja Siegesmund; von der Fraktion DIE LINKE die Abgeordneten Frau Dr. Birgit Klaubert, Frau Ina Leukefeld und Frau Martina Renner; von der Fraktion der SPD die Abgeordneten Hans-Jürgen Döring und Herr Peter Metz und von der Fraktion der FDP der Abgeordnete Uwe Barth.
Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Nach unserer Geschäftsordnung § 46 Abs. 2 kann bei dieser Wahl durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Deshalb frage ich, widerspricht ein Mitglied? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir durch Handzeichen über diesen Wahlvorschlag ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Ich stelle Einstimmigkeit fest und gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen, und gratuliere
Wahl von Mitgliedern des Kurato- riums „Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thürin- gen (STIFT)“ Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/360 -
Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungskuratorium unter anderem drei Vertreter der Landtagsfraktionen an. Das Wahlverfahren ist in der Satzung ausdrücklich nicht geregelt, so dass unsere allgemeinen Verfahrensvorschriften nach unserer Geschäftsordnung Anwendung finden. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/360 vor. Vorgeschlagen wurde durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Gerold Wucherpfennig, durch die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Karin Kaschuba und durch die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Frank Weber.
Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier kann nach unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir also durch Handzeichen ab. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich gehe davon aus, dass alle Gewählten die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses.
Wahl von Mitgliedern und stellver- tretenden Mitgliedern des Landes- jugendhilfeausschusses nach dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/361 -
Gemäß § 8 Abs. 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes werden für den Landesjugendhilfeausschuss vier Mitglieder und deren Stellvertreter vom Landtag gewählt. Es sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein, die nicht Abgeordnete sein müssen. Das Wahlverfahren ist im Gesetz nicht geregelt und auch hier finden unsere all
gemeinen Verfahrensvorschriften nach Geschäftsordnung so Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/361 vor. Vorgeschlagen wurde durch die Fraktion der CDU als Mitglied Frau Abgeordnete Beate Meißner und als deren Stellvertreter Frau Jeanette Schilling sowie als Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Mario Voigt und als dessen Stellvertreter Herr Christian Tschech. Für die Fraktion DIE LINKE wurde als Mitglied vorgeschlagen der Abgeordnete Matthias Bärwolff und als sein stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Katharina König. Durch die Fraktion der SPD wurde als Mitglied der Abgeordnete Peter Metz und als sein Stellvertreter Herr Denny Möller vorgeschlagen.
Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier können wir wieder durch Handzeichen abstimmen, wenn niemand widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich Sie also: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen bei der Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Der Wahlvorschlag ist bei Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP so angenommen. Ich gehe davon aus, dass die Gewählten diese Wahl annehmen und gratuliere Ihnen herzlich im Namen des Hauses.
Wahl der Ersatzmitglieder des Gre- miums nach § 3 des Thüringer Ge- setzes zur Überprüfung von Abge- ordneten (ThürAbgÜpG) Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/379 -
Sofern aufgrund der vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR übermittelten Unterlagen der begründete Verdacht einer wissentlich hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit eines Abgeordneten mit dem MfS/AfNS oder einer wissentlichen Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei besteht, erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten eine Einzelfallprüfung. Gemäß § 3 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten entscheidet über die Einleitung einer Einzelfallprüfung ein Gremium, das aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Für jedes Mitglied des Gremiums wählt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ein ständiges Ersatzmitglied. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Fraktion, der das zu vertretende Gremiumsmitglied angehört. Der gemeinsame Wahl
Für die Wahl als Ersatzmitglied werden von der Fraktion der CDU für das Mitglied Frau Präsidentin Birgit Diezel Herr Abgeordneter Dr. Klaus Zeh, von der Fraktion DIE LINKE für das Mitglied Frau Vizepräsidentin Dr. Birgit Klaubert Herr Abgeordneter Dieter Hausold, von der Fraktion der SPD für das Mitglied Herr Vizepräsident Heiko Gentzel Herr Abgeordneter Dr. Werner Pidde, von der Fraktion der FDP für das Mitglied Frau Vizepräsidentin Franka Hitzing Herr Abgeordneter Heinz Untermann und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für das Mitglied Frau Vizepräsidentin Astrid Rothe-Beinlich Frau Abgeordnete Anja Siegesmund vorgeschlagen.
Wird die Aussprache dazu gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Auch hier kann nach unserer Geschäftsordnung durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn es keinen Widerspruch gibt. So frage ich in die Runde: Gibt es Widerspruch? Das ist erkennbar nicht der Fall. Also stimmen wir durch Handzeichen über diesen Vorschlag ab. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich gehe davon aus, dass die Gewählten ihr Amt annehmen und gratuliere herzlich im Namen des Hauses.
Wahl der Mitglieder des Stiftungs- rats der „Stiftung Europäische Ju- gendbildungs- und Jugendbegeg- nungsstätte Weimar“ Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 5/335 -
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 der Stiftungssatzung beruft das für Jugend zuständige Ministerium zwei Mitglieder auf Vorschlag des Thüringer Landtags in den Stiftungsrat, die nicht Mitglied des Landtags sein müssen. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, deshalb findet auch hier die allgemeine Verfahrensvorschrift der Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/335 vor. Vorgeschlagen wurde durch die Fraktion der CDU Frau Uta Wahl und durch die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Katharina König.
Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. Wer widerspricht diesem? Das ist nicht der Fall. Ich frage Sie, wer will diesem Wahlvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich gra