Protocol of the Session on January 28, 2010

Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. Wer widerspricht diesem? Das ist nicht der Fall. Ich frage Sie, wer will diesem Wahlvorschlag zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich gra

tuliere, davon ausgehend, dass die Gewählten die Wahl auch annehmen, im Namen des Hauses.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Wahl von Mitgliedern des Stiftungs- rats der Thüringer Ehrenamtsstiftung Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/362 -

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung sind für den Stiftungsrat drei Mitglieder vom Thüringer Landtag zu wählen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift der Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/362 vor. Vorgeschlagen wurde durch die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Christina Tasch, durch die Fraktion DIE LINKE Herr Abgeordneter Jörg Kubitzki und durch die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter David Eckardt.

Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch gibt es die Möglichkeit, durch Handzeichen abzustimmen. Gibt es dazu Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall. Ich frage Sie, wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich stelle Einstimmigkeit fest. Ich gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen und gratuliere ihnen.

Herr Mohring, Sie hatten eine Anfrage?

(Zuruf Abg. Mohring, CDU: Ja, ich wollte fragen, ob der Präsident mit abstimmt.)

Sicherlich.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 21

Wahl von Mitgliedern des Thürin- ger Landesdenkmalrats Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/363 -

In den gemäß § 25 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Landesdenkmalrat entsendet der Landtag gemäß § 25 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes drei Abgeordnete. Da weder das Denkmalschutzgesetz noch die Satzung des Landesdenkmalrats das Wahlverfahren regelt, findet die

allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 GO ihre Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 5/363 vor. Vorgeschlagen wurde durch die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Gudrun Holbe, durch die Fraktion DIE LINKE wurde Frau Abgeordnete Dr. Birgit Klaubert und durch die Fraktion der SPD wurde Frau Abgeordnete Eleonore Mühlbauer vorgeschlagen.

Wird dazu Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier können wir offen abstimmen, wenn es keinen Widerspruch aus dem Hause gibt. Gibt es Widerspruch? Auch das ist nicht der Fall. So frage ich Sie: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit sind die entsprechenden Kandidaten gewählt. Ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe gemäß unserer Absprache auf den Tagesordnungspunkt 22

Fragestunde

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/301.

Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Novellierung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes

Der Thüringer Landtag hatte in seiner 105. Sitzung am 3. April 2009 den Beschluss gefasst (vgl. Druck- sache 4/5083), dass die Landesregierung den Entwurf einer Novelle zum Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz (GVBl. 1991 S. 391) in den Landtag einbringt. In der Plenarberatung am 3. April 2009 brachte der damalige Wirtschaftsminister Reinholz zum Ausdruck, dass Vorschläge für eine Novellierung des Gesetzes zeitnah erarbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, den Beschluss vom 3. April 2009 zur Novellierung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes in der 5. Legislaturperiode umzusetzen und welcher Zeitplan ist dafür konkret vorgesehen?

2. Welche Kern- und Schwerpunkte soll das zukünftige novellierte Mittelstandsförderungsgesetz enthalten?

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung die Forderung, dass die Bestimmungen zum öffentlichen Auftragswesen an das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts anzupassen und soweit notwendig gesetzlich zu verankern sind, inhaltlich im Rahmen der Novellierung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes umzusetzen?

4. Wann ist mit der Vorlage und der Einbringung eines entsprechenden Entwurfs der Novellierung des Thüringer Mittelstandsförderungsgesetzes von 1991 in den Landtag zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, hier Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fragen möchte ich mit Ihrer Erlaubnis im Zusammenhang beantworten und möchte anfangs auf unseren Koalitionsvertrag hinweisen, in dem eindeutig steht, dass die Koalitionspartner das Vergaberecht überarbeiten wollen und ein europarechtskonformes Gesetz auf den Weg bringen. Dazu sollen die Spielräume für Änderungen des Vergabegesetzes in Richtung auf die Berücksichtigung von Tarifbindungen sowie Transparenz und Mindestlohnregelungen geprüft und genutzt werden. Das geplante Gesetz soll darüber hinaus die Vergabe öffentlicher Aufträge mittelstandsfreundlich regeln - Stichwort: mittelstandsfreundliche Losgrößen.

Die Landesregierung wird also ein eigenständiges Landesvergabegesetz vorlegen. Die Überlegungen für eine Novelle des Thüringer Mittelstandsfördergesetzes in der letzten Legislatur interpretieren wir so, dass sich dies auf diesen Sachverhalt konzentriert hat. Die Landesregierung wird in 2010 ein Mittelstandsförderprogramm entwickeln, um kleinere und mittlere Unternehmen zu fördern, Bürokratie abzubauen und Beratungsstrukturen zu stärken. Eine eigene Novelle des Mittelstandsfördergesetzes behält sich die Landesregierung vor, ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.

Nachfragen gibt es nicht. Dann bedanken wir uns beim Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/310.

Hochwasserschutz in Thüringen

Das seit Wochen anhaltende stabile Winterwetter - auch heute - mit flächendeckend relativ großen Schneemengen sollte Anlass sein, mögliche Hochwassergefährdungssituationen für Thüringen einzukalkulieren und entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Landesregierung angesichts der gegenwärtigen Witterungsverhältnisse die mögliche Hochwassergefahr für Thüringen durch beginnende Schneeschmelze ein?

2. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Absicherung der Hochwasser- und Katastrophenschutzmaßnahmen nach der Auflösung der Staatlichen Umweltämter und der Überführung der Aufgaben an die Kommunen und Kreise tragfähig und effizient?

3. Welche Schlussfolgerungen, die aus den Hochwasserereignissen der letzten Jahre, insbesondere aus dem Elbe-Hochwasser 2002, gezogen wurden, haben mittlerweile in Vorsorgekonzepten und Schutzmaßnahmen Eingang gefunden?

4. In welchen Thüringer Regionen und worin besteht nach Auffassung der Landesregierung noch dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung des Hochwasserschutzes?

Danke, Frau Abgeordnete. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Minister Reinholz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum jetzigen Zeitpunkt - letzte Aktualisierung 26.01.2010 - liegt Thüringen weiterhin im Einzugsbereich eines ausgeprägten, weitgehend stationären osteuropäischen Hochdruckgebiets, das für den Fortgang des ausgeprägten Winterwetters mit erneutem Anwachsen der Schneedecke auch in den Tieflagen Thüringens bis in den möglichen meteorologisch vorhersehbaren Zeitraum - also etwa bis zum

05.02.2010 - sorgt, wie wir ja vorhin gerade erst gesehen haben. Die Hochwassergefahr ist daher gering. In der Folgezeit wird die weitere Entwicklung maßgeblich natürlich von der Natur und dem Auftreten von Niederschlag in Form von Regen und der Bodenfrosttiefe beeinflusst werden.

Zu Frage 2: Die hoheitlichen Aufgaben des Hochwasserschutzes wurden nicht an die Kommunen und Kreise übertragen.

Zu Frage 3: Schlussfolgerungen aus den Hochwasserereignissen von 1997 an der Oder und 2002 an der Elbe wurden auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vom 3. Mai 2005 gezogen. Da der präventive Umgang mit Hochwasserereignissen jedoch im Europäischen Regelwerk noch nicht erfasst war, wurde ergänzend die Richtlinie 2007/60/EG zur Bewertung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Oktober 2007 verabschiedet. In Umsetzung dieser Richtlinie werden alle Mitgliedstaaten, infolgedessen auch Thüringen als Teil der Bundesrepublik Deutschland, in den nächsten Jahren flusseinzugsgebietsweise das Hochwasserrisiko bewerten, bei Betroffenheit Hochwassergefahren und Hochwasserrisikoarten erstellen sowie bis 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeiten und in regelmäßigen Abständen überarbeiten. Die landesgesetzliche Übernahme ist davon unabhängig. Derzeit, im fortgeschrittenen Bearbeitungsstatus für das Elbegebiet, das sind zehn Bundesländer, ist der Freistaat Thüringen im Rahmen der Wahrnehmung als Vorsitzland bis 2012 zudem in der Koordinierungsfunktion.

Zu Frage 4: Unabhängig von der vorgesehenen Bewertung des Hochwasserrisikos, die bis 22.12.2011 zu erfolgen hat, und weiterer planungsseitiger Schritte ist unstrittig, dass insbesondere auf folgenden Bereichen aktuell der Schwerpunkt wasserbaulichen Handelns in Bezug auf Hochwasserschutz liegt, ich führe Sie kurz auf: das ist das Stadtgebiet Eisenach, die Deichsanierung an der Weißen Elster und der unteren Gera, der Hochwasserausbau der oberen Werra im Raum Eichsfeld und Harras, Hochwasserrückhaltebecken Angelroda/zahme Gera und der Hochwasserschutz in Sundhausen an der Helme.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Minister, Sie hatten die Maßnahmen, die noch anstehen, eben aufgelistet. Das sind Dinge, die uns schon seit ein paar Jahren beschäftigen. Könnten

Sie vielleicht noch etwas sagen zu den Fristen, innerhalb derer diese Maßnahmen entsprechend beendet werden sollen?

Herr Kummer, das kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir mit der Hochwasserschutzmaßnahme Sundhausen/Helme Ende des letzten Jahres begonnen haben. Für das Stadtgebiet Eisenach sind die ersten Planungen und Kostenschätzungen gemacht worden. Dazu hat es auch heute ein Gespräch mit der Finanzministerin gegeben. Die weiteren kann ich Ihnen im Detail im Moment nicht sagen. Wenn es Fristen gibt, reiche ich diese gern nach.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Vielen Dank für die Zusage, Herr Minister. Sie hatten vorhin klar gesagt, „wir haben keine Ansiedlung des Hochwasserschutzes bei den Kommunen“. Wo ist denn die regionale Behördenverantwortlichkeit für den Hochwasserschutz jetzt gegeben? Früher waren das ja die staatlichen Umweltämter.

Die haben die Anordnung bei der TLUG, dort ist das extra eingerichtet, sogar auf einem separaten Server. Sie können von da aus sämtliche Pegelstände telefonisch abfragen und es gibt eine Internetseite, auf der sich letztendlich auch die Kommunen und die Landkreise informieren können. Die Adresse lautet www.tlug-jena.de/hnz.

Die Fragestellerin mit einer Nachfrage.