Protocol of the Session on March 23, 2012

Es geht um Folgendes: Bei den Kartuschen, den sogenannten Liquids, muss man differenzieren zwischen, das wurde schon ein paar Mal gesagt, nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids und das passiert eben bislang nicht und unser Antrag hebt dezidiert darauf ab, den rechtlichen Rahmen für Thüringen klarzustellen, weil es nur so möglich ist, tatsächlich eine strafrechtliche Ahndung für Händler und Händlerinnen vorzubeugen, und genau das wollen wir nämlich nicht, hier noch mehr Bürokratie zu erzeugen. Das müsste ja einigen von Ihnen auch sehr nahe sein. Deswegen werfen wir nicht, Herr Grob, alles in einen Topf, sondern differenzieren sehr wohl. Was auch klar ist, ist, dass eine offizielle und verlässliche Einschätzung der Gesundheitsgefahren bislang fehlt. Das streiten wir doch gar nicht ab. Herr Bärwolff nannte vorhin Studien. Die Frage ist immer, wer die Studien macht. Macht die die starke Lobby, von der ich sprach und die sich entsprechend auch natürlich dafür einsetzen will, dass der Markt größer wird, so ist es nun mal im Leben, oder kommen die Studien von der anderen Seite? Ich meine, das Bundesgesundheitsministerium warnt davor, hier pauschal drüberzugehen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Krebsforschungsinstitut, überall gibt es sehr differenzierte Stellungnahmen, die sagen: Vorsicht, überlegt genau, wie ihr damit umgeht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat im Juli 2009 gesagt, natürlich muss es die Zulassungspflicht für Arzneimittel geben. Trotzdem reicht es nicht aus, weil wir die Differenzierung haben der unterschiedlichen Formen und auch die unterschiedlichen Formen des Konsums. Die pharmakologische Wirkung ist tatsächlich umstritten. Es gibt also viel zu diskutieren, gerade im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich werbe auch dafür, dass wir das dort machen.

Wir sollten nicht darauf warten, dass Produkte, auf denen steht „eine gesündere Art des Rauchens“, tatsächlich dieses Label auch behalten dürfen. Deswegen geht es auch darum, innerhalb unseres Verantwortungsbereichs klarzumachen, da macht uns jemand was vor. Ironischerweise solche Rubriken auch noch draufzudrucken auf die Produkte unter der Rubik „Gesundheit“, das finde ich schräg; vielleicht geht es Ihnen anders. Deswegen möchte ich eine gute Debatte.

Wir stehen also in der Pflicht - aus unserer Sicht, aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - aufzu

klären, vor den Gefahren zu warnen, auch schauen im Hinblick auf Kinder und Jugendliche, worauf wir uns da eigentlich einlassen, und auch zu sagen: Selbst wenn es am Ende nur Vanille oder Erdbeere oder was auch immer für ein Geschmack ist und nicht Nikotin drin ist, heißt das was am Ende, weil es im Zweifel das Einstiegsprodukt für Tabakkonsum sein kann. Von daher lassen Sie es uns auch von der Seite betrachten.

Die TA hat vor einigen Wochen getitelt: „Bei E-Zigaretten herrscht weiter Unsicherheit.“ Also auch auf der Ebene, Verbraucherinnen- und Verbraucherschutzebene, wird in den Medien einfach gezeigt, dass wir uns immer noch in einem gewissen Schwebezustand bewegen. Wenn wir heute damit anfangen zu diskutieren, ist das ein guter Anfang. Deswegen auch noch einmal ganz klar der Zusammenhang, den ich gern herstellen möchte zum Gesundheitsschutz. Zur Frage des Abgabealters, darüber muss geredet werden. Zur Frage, wie die Werbung der Produkte aussehen kann, muss geredet werden. Zur Frage des Jugendschutzes muss geredet werden - da kommt noch eine Menge auf uns zu -, natürlich auch zur Frage der Risiken, das möchte ich gar nicht ausschließen.

Ich will noch einmal einen Satz zum Thema Lobby sagen, da schaue ich mal in Richtung der LINKEN. Ich habe gelesen bei „Spiegel.de“, dass es einen ganz prominenten LINKEN gibt, der anwaltlich diese Lobby, von der ich gerade sprach, sogar vertritt; meines Wissens ist das Gregor Gysi. Deswegen habe ich Herrn Bärwolff vorhin sehr genau zugehört. Er sieht übrigens auch kein Problem darin, einerseits seine Funktion als Politiker wahrzunehmen und auf der anderen Seite anwaltlich die E-Zigaretten-Lobby zu vertreten. Ich bin da sehr gespannt, wie DIE LINKE sich auf Bundes- und Landesebene verhält. Ich möchte, dass wir uns NRW und Niedersachsen zum Vorbild nehmen und sagen, wir wollen hier auf Landesebene eine eigene, eine gute, eine vernünftige Regelung, werbe deswegen dafür, dass wir wie folgt vorgehen: Ich möchte gern den Punkt 1 im Ausschuss beraten und die Punkte 2 bis 5 zur Abstimmung stellen. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Hartung das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Rauchen schädigt die Gesundheit. Herr Bärwolff, ich sehe Sie zwar nicht, aber auch mit der Legende möchte ich gern aufräumen: Rauchen von Cannabisprodukten ist nicht unschädlich.

(Abg. Siegesmund)

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist nicht so. Aber davon abgesehen, geht es darum ja heute nicht, sondern es geht um die E-Zigaretten und meiner persönlichen Meinung nach ist auch die E-Zigarette schädlich. Das Dilemma ist aber, wissenschaftlich begründen könnte ich diese Meinung nicht. Da befinde ich mich in einer sehr guten Gesellschaft. Denn das renommierte „British Medical Journal“ hat nach Auswertung aller drei verfügbaren, abgeschlossenen, wissenschaftlich anerkannten Studien empfohlen, dass Ärzte vor möglicherweise irreführenden Angaben der Hersteller auf den Packungen warnen sollten, bis mehr Daten zur Verfügung stehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorsichtiger geht es, glaube ich, gar nicht. Deswegen, da muss ich auch Herrn Koppe widersprechen, lohnt sich ein Blick auf diese Studien. Es gibt sehr wohl Sie können sich jetzt nicht wehren, weil Sie da hinten sitzen - Studien, die eine Schädigung, eine Schädlichkeit der Kartuschen nachweisen, und zwar aller beiden, sowohl nikotinhaltiger Kartuschen als auch nikotinfreier Kartuschen. Die Inhaltsstoffe sind sehr unterschiedlich. Es kommt auch darauf an, wie praktisch die Verdampfung erfolgt, und das größte Problem bei den nikotinhaltigen ist, dass die eingeatmete Dosis des Nikotins sehr stark variiert, teilweise um das Vierfache. Das heißt, Sie haben in einem Zug ein Viertel dessen, was Sie im nächsten Zug haben. Diese Varianz ist das Schädliche für die Gesundheit. Aber trotzdem möchte ich noch einmal ganz deutlich darauf verweisen, dass es sich lohnt, mal zu schauen, was das für Studien sind, wie gesagt, drei Stück. Eine dieser Studien ist eine Studie der FDA aus den USA, die halte ich für relativ seriös. Die beiden anderen kommen von privaten Instituten in Neuseeland und in Griechenland. Beide Institute arbeiten auf Kosten und auf Anregung der Tabakindustrie, die natürlich kein Interesse an einer weiteren Verbreitung der E-Zigarette hat. Das muss man einfach wissen, dass wir jetzt kaum Daten zur Verfügung haben. Deswegen denke ich, wir sollten unsere verantwortliche Entscheidung nicht auf ein Grundmisstrauen oder ein Bauchgefühl gründen, sondern auf eine vernünftigen Faktenlage.

Ich möchte daran erinnern, wir haben vor zwei Jahren über das Nichtraucherschutzgesetz geredet. Als wir darüber geredet haben, lagen uns 1.800 Studien nur zum Rauchverbot in Gaststätten usw. vor - 1.800 Studien, jetzt haben wir drei. Ich denke, wir sind noch ganz am Anfang des Meinungsbildungsprozesses. Ich möchte auch noch daran erinnern, eine Studie zum Passivnutzen der E-Zigarette, also so etwas wie analog zum Passivrauchen, gibt es überhaupt nicht. Da gibt es noch gar keine Erkenntnisse. Alle die Studien, die hier durch die Zeitung gehen, die sind alle entweder

nicht abgeschlossen oder genügen nicht wissenschaftlichen Standards. Beides sollten wir für unsere Entscheidung nicht zu Rate ziehen. Das ist keine Entscheidung, die man auf Bild-Zeitungs-Artikel gründet, sondern man muss eine verantwortliche Datenlage schaffen. Man muss einen verantwortlichen Umgang damit machen. Da, denke ich, sind wir mittendrin. Ich glaube, die Tatsache, dass eine Meinungsbildung auf europäischer und Bundesebene läuft, ist für jeden erkennbar. Ich möchte auch ganz klar darauf hinweisen, eine Woche nach der letzten Plenarsitzung ist die Einstufung der nikotinhaltigen Kartuschen als Arzneimittel auf Bundesebene erfolgt und damit auch die Einstufung der Applikatoren als Medizinprodukt. Das ist durch. Wir brauchen jetzt nicht darüber zu diskutieren, wie die Haltung in Thüringen ist; auf Bundesebene wird es als Arzneimittel eingestuft. Die Gesundheitsministerkonferenz beschäftigt sich damit und die Fachebenen des Ministeriums beschäftigen sich auch damit. Das heißt, ich bin der Überzeugung, wir sollten die zuständigen Gremien einfach im Moment arbeiten lassen. Der Antrag der GRÜNEN geht in die richtige Richtung, hilft im Moment aber nicht. Ich bin aber ganz bei Ihnen, das habe ich Ihnen schon persönlich gesagt. Sollten wir in einem halben oder einem Dreivierteljahr nicht zu einer vernünftigen Regelung in dieser Beziehung kommen, dann ist es allerdings an der Zeit, dass sich das Parlament noch einmal damit befasst, einfach vor dem Hintergrund da haben Sie recht, Frau Siegesmund -, wir haben eine Verantwortung für den Jugendschutz, wir haben eine Verantwortung für Nichtraucherschutz usw. Im Moment ist es aber für eine abschließende Bewertung zu früh. Ich glaube, hier ist es problemlos, diesen Antrag abzulehnen, ohne dass die von Ihnen erwähnten Schutzaufgaben durch das Land vernachlässigt werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Seitens der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Redemeldungen. Für die Landesregierung Frau Ministerin Taubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich zunächst, weil Frau König den Einwand gebracht hat, was es damit zu tun hat, natürlich ist es richtig, wie Frau Siegesmund das beschrieben hat. Wir müssen genau schauen: Was macht DIE LINKE im Bundestag? Folgt sie den Interessenlagen des Anwalts Gysi, der die Branche vertritt und natürlich will, dass es kein Arzneimittel ist,

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was hat denn das damit zu tun? Das ist doch (Abg. Dr. Hartung)

absurd. Das ist doch nicht seine Interessenlage.)

oder beeinflusst er mit seinem Anwaltsmandat natürlich auch die Fraktion? Genau das ist doch das, worauf hingewiesen wurde, auf nicht mehr und nicht weniger. Es ist auch kein Schaden, darauf hinzuwerten. Es ist nicht absurd, es ist einfach Tatsache, dass wir Bundestagsabgeordnete im Nebenjob haben und einer von ihnen vertritt die Seite. Ich habe das doch nicht beanstandet, ich habe es nur wiedergegeben.

(Beifall CDU, SPD)

Das will ich auch sehr intensiv verfolgen, das ist gar nicht die Frage, das müssen wir doch mal sehen. Wir wissen, dass wir immer, wenn wir Verbote aussprechen, natürlich auch Kreativität auf der anderen Seite haben, die Verbote zu umgehen.

(Beifall SPD)

Das Nichtraucherschutzgesetz in vielen Ländern hat dazu geführt, dass sich findige Unternehmerinnen und Unternehmer aufgemacht haben und gesagt haben, wie können wir jetzt dagegen steuern, wie können wir das Suchtpotenzial des Personenkreises ausnutzen, haben die elektronische Zigarette, die E-Zigarette, auf den Markt gebracht und haben natürlich auch damit die Möglichkeit gegeben, jetzt wieder erst in einem gutachterfreien Raum, dieses Produkt zu etablieren. Es ist doch natürlich auch schön, wenn Ihr Kollege, Ihr Freund, Ihr Nachbar, Ihr Verwandter jetzt mit Ihnen gemeinsam sitzt und ganz in Ruhe die E-Zigarette raucht, Sie keinen Tabakgeruch verspüren und er auch noch auf dem Hintern sitzen bleibt und nicht immer rausrennt, weil er seine Zigarette auf dem Balkon oder vor der Gaststätte rauchen muss. Das ist zunächst mal das, das sieht ganz harmlos aus. Das Problem liegt an unterschiedlichen Stellen. Vieles ist davon genannt worden. Es ist so, dass das Nikotin natürlich in irgendeiner Form in das Konzentrat kommen muss. Sie können nicht einfach, wie Sie das so beim Läusebekämpfen machen, den Tabak auskochen und dann über die Pflanze schütten und dann hoffen, dass die Laus tatsächlich verschwindet, sondern Sie müssen es in eine andere Flüssigkeit bringen, um eine hohe Konzentration zu erreichen. Da ist das erste Problem. Das Propylenglycol hat noch nicht erforschte Auswirkungen auf den Organismus. Wir wissen zumindest, dass die Atemwegsprobleme verschärft werden können. Schon das ist doch allein Grund genug, dass wir als Bundesländer davor warnen - momentan zumindest -, sorgsam damit umzugehen, wenn man in der E-Zigarette das Nikotin zu sich nimmt.

Wir haben ein weiteres Problem, die Liquids sind so klein, also die Fläschchen sind so klein, wenn ein Kind das verschluckt, ist es tot. Da muss ich Herrn Koppe schon auch fragen: Sind wir dafür zuständig,

auch diese Sicherheit zu gewährleisten als Staat, oder heißt es, wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht, also freie Fahrt für freie Bürger? Wir sehen das anders. Auch das müssen wir mit bedenken.

Jetzt sage ich auch mal in Richtung der Hersteller: Wenn man damit versucht, wie mir das mitgeteilt wurde, im Baumarkt für die Zigarette zu werben, und sie zur Raucherentwöhnung anpreist, wovor hat man eigentlich Angst? Dieses Teil auch als Arzneimittel prüfen zu lassen, testen zu lassen und zulassen zu lassen? Wo liegt denn das Problem? Wenn man die Raucherentwöhnung will, sollte man sich, genau wie man das beim Raucherentwöhnungspflaster macht, die arzneimittelrechtliche Zulassung holen. Ich finde, das ist doch völlig unproblematisch. Ich denke, wir haben uns auch deutlich dazu ausgesprochen. Wenn es zur Raucherentwöhnung angeboten wird, dann fällt es unter das Arzneimittelgesetz, dann muss es erst zugelassen sein. Solange es noch nicht zugelassen ist, muss es aus dem Verkehr gezogen werden; das machen wir mit dem TLLV. Es ist also damit ein Funktionsarzneimittel. Auch wir sagen, wir brauchen weitere Studien dafür, was auch mit den anderen angebotenen Liquids passiert, und wir brauchen vor allen Dingen eine europaweite Lösung, zumindest aber eine bundesweit einheitliche Einstufung. Es kann nicht so sein, dass jedes Bundesland das für sich rechtlich selbstständig bewertet und es dann zu so unterschiedlichen Einschätzungen kommt.

Das Zweite, auch das will ich von hier aus nochmals sagen: Mit den nikotinhaltigen Liquids, wenn die im öffentlichen Raum benutzt werden mit der EZigarette, ist in jedem Fall auch Passivrauchen angesagt. Passivrauchen wird mit dem Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen untersagt, so dass der Raucher vor die Tür gehen muss, auch bei der EZigarette. Das ist völlig unstrittig und so wird es so lange gehandhabt, bis wir nähere Erkenntnisse haben. Wir werden uns weiter auf Bundes- und auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass wir bald Klarheit haben, und in jedem Fall gilt der Satz: „Rauchen schadet der Gesundheit, Rauchen kann tödlich sein.“ Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Punkt 1 an den Ausschuss zurückzuüberweisen und über die anderen direkt abzustimmen. Dann werde ich das jetzt erst aufrufen.

Der Punkt 1 aus dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4035 soll an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen

(Ministerin Taubert)

aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und der CDU-Fraktion. Bitte noch mal die Jastimmen und die Gegenstimmen. Das war ein Ergebnis von 22 Ja- und 27 Gegenstimmen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den gesamten Antrag ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDPFraktion. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Frau Abgeordnete König enthält sich. Der Antrag ist - zwei, Frau Berninger auch - trotzdem abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Die Bewirtschaftungssperre zum Landeshaushalt 2012 aufheben Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4106

Die Fraktion DIE LINKE hat angekündigt, dass Frau Abgeordnete Stange das Wort zur Begründung nehmen möchte. Bitte, Frau Abgeordnete Stange.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Dr. Voß - ach, Sie kommen gerade herein, das ist gut -, ein Schreckgespenst namens Bewirtschaftungsreserve zum Landeshaushalt 2012 ging zu Beginn des Jahres 2012 durch die Thüringer Trägerlandschaft. 20 Prozent sollten Träger und Vereine - also Frauenzentren, Interventionsstellen, Vereine im Kulturbereich, Verbraucherschutzzentralen, die Verkehrswacht und, und, und - einsparen. Der Protest aus den betroffenen Verbänden, aber auch aus den Reihen der Abgeordneten sowie einer Ministerin war sehr groß. Der Druck auf der Straße - so will ich es mal nennen - hat dazu geführt, dass aus den 60 Mio. Bewirtschaftungsreserve nun 40 Mio. geworden sind. An der Stelle möchte ich auch noch mal die Aktion nennen, die der Landesfrauenrat vor ca. zwei Wochen vor der Thüringer Staatskanzlei organisiert hat unter dem Titel „Empört Euch!“. Ja, er hat Wirkung gezeigt, der Protest. Ein Teil der Bewirtschaftungsreserve an Volumen ist zurückgenommen worden. Wir haben als Fraktion DIE LINKE in den verschiedensten Ausschüssen das Thema zur Sprache gebracht. Nun, werte Abgeordnete, könnten Sie sagen, warum also soll unser Antrag, den wir am 22.02.2012 in der Drucksache 5/4106 eingebracht haben, immer noch heute diskutiert werden? Sie

könnten sagen, die sogenannte Kuh ist vom Eis und es ist Ruhe eingekehrt bei den Vereinen und Verbänden. Aber wir sagen, das ist weit gefehlt, denn noch immer stehen 40 Mio. zur Einsparung in dem Buche. Wir sagen, es gibt keinen Grund, Herr Finanzminister, es gibt wirklich keinen Grund, weil auch positive Wachstumsprognosen im Raum stehen, diese Bewirtschaftungsreserve noch zu belassen.

Wir fordern Sie heute auch mit unserem Antrag auf, die Bewirtschaftungsreserve im Interesse der Vereine und Verbände, aber auch der Arbeitsfähigkeit der Ministerien für das Jahr 2012 zu streichen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Kowalleck auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat sich sehr schwer getan mit der Einbringung des Antrags und der Begründung. Wenn Sie sich den Antrag anschauen, ist er doch recht flach gehalten, was die Ausformulierung angeht. Das liegt sicher auch daran, Frau Stange hat das eben auch erwähnt, dass wir dieses Thema schon ausführlich diskutiert haben und bereits vor zwei Monaten hier an dieser Stelle eine Aktuelle Stunde dazu stattgefunden hat. Der Finanzminister hat damals schon gesagt, eine Bewirtschaftungsreserve ist keine Sperre, sondern ein Vorsorgeinstrument aus Vorsichtsmotiven, um insbesondere konjunkturellen Unsicherheiten zu genügen.

In der Überschrift und Begründung ihres Antrags hat die Fraktion DIE LINKE wieder einmal versucht, die Begriffe „Sperre“ und „Reserve“ zu vermengen. Die Definition haben wir bereits vor zwei Monaten an dieser Stelle gehört. Der Vollständigkeit halber möchte ich das hier noch einmal wiederholen, damit es auch ordentlich hängen bleibt: Nicht § 41 der Thüringer Landeshaushaltsordnung kommt hier zur Anwendung, dort ist die haushaltswirtschaftliche Sperre geregelt. Hier geht es nach § 5 um Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Haushaltsgesetzes sowie zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erinnern möchte ich auch an die Information im Gleichstellungsausschuss sowie im Haushalts- und Finanzausschuss. Selbst der Präsident des Thüringer Rechnungshofs sieht das Handeln des Finanzministers als ganz normalen Vorgang. Herr Kuschel kann dies auch bestätigen, er hat dieser Ausfüh

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

rung folgen können. Sie sehen, auch vom Thüringer Landesrechnungshof aus Rudolstadt kommt ebenfalls die Unterstützung für das Vorgehen unseres Finanzministers. Hier auch an die Fraktion DIE LINKE: Das sollten Sie nicht ignorieren, sondern endlich akzeptieren!

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel? Ich wollte Sie in Ihrer Gedankenführung nicht unterbrechen.

Bitte, Herr Kuschel.