Protocol of the Session on March 23, 2012

Frau Siegesmund, lassen Sie mich doch einfach ausreden, genau. Also, es gibt eine Studie aus den USA, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Elektro-Zigarette ein besonders guter Ansatz ist, um mit dem Rauchen aufzuhören. Es gibt andere Studien, die genau das Gegenteil darlegen, die also sagen, es gibt nach wie vor gesundheitliche Risiken und die Frage der Inhaltsstoffe und die Frage der Abhängigkeiten wird dagegen auch nicht geklärt. DIE LINKE hält natürlich die gesundheitliche Bewertung und rechtliche Klarstellung für zwingend erforderlich und DIE LINKE ist auch auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Elektro-Zigarette um ein Arzneimittel handelt, welches zulassungspflichtig ist und welches auch nur über Apotheken abzugeben ist.

(Beifall DIE LINKE)

Man kann ja auch andere Giftstoffe nicht einfach im Laden kaufen, sondern ich denke, das ist mit zu hohen Gesundheitsrisiken verbunden, das sollte über die Apotheken abgegeben werden. Wie gesagt, die Linksfraktion hat im Bundestag dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die auch sehr umfänglich beantwortet wurde. Die Frage ist für uns: Wie können wir die Verbraucher informieren? Das sollte schnellstmöglich vonstatten gehen. Um noch mal eine etwas nicht ganz so ernst gemeinte Frage in den Raum zu stellen: Die Elektro-Zigarette ist auch aus Umweltgründen, denke ich, ganz positiv, denn beim Rauchen von Zigaretten entsteht im erheblichen Maße Feinstaub, das wird bei der Elektro-Zigarette umgangen. Die Frage ist allerdings, ob die Elektro-Zigarette mit Solarstrom betrieben wird oder nicht. Ich

glaube, wenn wir diese Fragen stellen können, dann geht es weiter.

Ich denke, die GRÜNEN haben damit einen Antrag gemacht, der weder schadet noch wirklich was nützt. Wir hatten darüber im Ausschuss diskutiert, das Landesministerium und die Landesanstalt sind dabei, umfängliche Prüfungsergebnisse zu erarbeiten, in diesem Sinne möchte ich die Ausführungen beenden. Einen schönen Tag noch.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Marian Koppe von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Bärwolff, ich werde mich jetzt nicht auf Ihr Anfangsstatement einlassen, das lassen wir einfach mal so stehen, da kann sich jeder selber seine Meinung darüber bilden. Es kommt nicht oft vor, dass ich Ihnen recht gebe, aber Ihren letzten Sätzen zum Inhalt und zur Wirkung oder zum Sein des Antrags ist nichts hinzuzufügen, er tut niemandem weh, aber ich weiß auch nicht, was er bewirken soll, von daher kann man das mal so stehen lassen.

Herr Grob, ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Was für ein Plädoyer halten Sie hier, pro oder kontra? Alle Argumente, die Sie hier angeführt haben, hätten genauso gut eine Rede sein können, dass Sie den Genuss von Schokolade oder Bonbons verbieten wollen.

(Beifall FDP)

Ich weiß nicht, was das gewesen ist. Sie haben zwar mehrmals das Wort „E-Zigarette“ in den Mund genommen, aber ansonsten habe ich da nicht sehr viel Inhaltsreiches gefunden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber bei Herrn Grob Grundsatz.)

Jetzt mal zu den Fakten. Wir haben bereits schön gelacht, aber es ist schon gesagt worden, es gibt auch ernsthafte Hintergründe bei der Thematik, von daher ist es gar nicht schlecht, dass man darüber spricht. Wir sind auch nicht der erste Landtag, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Im Dezember vorigen Jahres hat sich der niedersächsische Landtag zum ersten Mal dieses Themas angenommen und er hat ähnlich wie der Antrag der GRÜNEN zum Ziel gehabt, sich Informationen zu erbitten, Informationen über den Fakt E-Zigaretten, Informationen über den Genuss und über eventuelle Gefahren und auch über den Vertrieb, auch das ist schon mal gesagt worden. Der grundlegenden Intention, so eine Datenbasis zu erheben, ist nichts entge

(Abg. Bärwolff)

genzusetzen, gar keine Frage. Aber worüber reden wir denn eigentlich? Selbst wenn wir jetzt Datensätze erheben wollen und das auch tun und wir irgendwann Erkenntnisse haben, kann das doch nicht dazu führen, dass wir, bevor wir irgendeine verlässliche Information haben, die E-Zigarette in Gänze verurteilen.

(Beifall FDP)

Das kann einfach nicht sein. Es ist auch so, dass alle bekannten Datensätze bisher keine abschließende Bewertung dieses Gefahrenpotenzials zulassen. Es gibt keine. Um noch mal auf Herrn Grob einzugehen, ich habe auch nichts gehört, dass es unterschiedliche Arten von E-Zigaretten gibt - es gibt welche mit Nikotin, es gibt welche ohne, es gibt welche mit Geschmacksstoffen, es gibt welche zur Stäubung, zum Erhitzen, zum Verdampfen. Ich kann mich nicht hinstellen und kann sagen, ich verteufle das insgesamt, da muss ich mich mit den Fakten beschäftigen,

(Beifall FDP)

da muss ich mich mit den Einzelheiten beschäftigen und da muss ich hergehen und schauen, was fällt zum Beispiel unter das Arzneimittelrecht, was könnte eventuell unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen und was hat mit dem gar nichts zu tun. Von daher kann ich mich nicht hinstellen und kann global eine Verurteilung vornehmen, ich halte das nicht für zielführend, denn dann sollte man sich schon wirklich detailgerecht damit beschäftigen.

(Beifall FDP)

Es gibt auch ein Bundesinstitut für Risikobewertung, die meisten werden es kennen, BfR, das hat sich auch dieser Thematik angenommen. Es stellt fest, es könnte sein, ich betone, es könnte sein, dass es eine Gefährdung der Gesundheit geben könnte, aber auch nur aufgrund des inhalierten Nikotins, was wir bei dem normalen Tabak auch haben. Das stellt das Institut fest, sagt aber, abschließend bewerten kann es das noch nicht, weil, ich wiederhole es noch mal, keine validen Daten bisher vorliegen. So einfach ist es.

(Beifall FDP)

Im Übrigen kommt die Bundesregierung zu demselben ernüchternden Ergebnis, Kollege Bärwolff hat es schon mal angesprochen, da gab es eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Auch das ist interessant, aufgrund der Produktvielfalt sind allgemeine Schlussfolgerungen bisher nicht möglich und sie widersprechen sich sogar. Frau Ministerin Taubert hat in der letzten Plenarsitzung wahrscheinlich in der Annahme, dass der Tagesordnungspunkt noch behandelt wird, sich in der Presse schon mal positioniert und hat die E-Zigarette als Arzneimittel eingeordnet. Das ist als Fakt erst mal richtig. Dagegen kann man nichts sagen, allerdings - und das ist

heute auch schon mal gekommen - nicht, wie im Ausschuss gesagt wird, der potenziellen Gesundheitsgefahren wegen, sondern aufgrund von Einschätzung und Bewertung einer einzelnen Produktgruppe der E-Zigarette. Ich sage es noch mal, nicht die gesamte Produktgruppe, sondern aufgrund einer einzelnen Produktgruppe. Weiter in der Antwort der zitierten Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Die Einstufung eines Produkts als Arzneimittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar. Sofern ein Produkt entweder eine pharmakologisch wirkende Menge an Nikotin im... Körper freisetzt oder wenn das Produkt zur Raucherentwöhnung beworben wird, unterliegt es grundsätzlich dem Arzneimittelrecht.“ Schlussfolgernd heißt es also, dass nicht alle E-Zigaretten dem Arzneimittelrecht unterworfen sind, sondern lediglich die, die unter das AMG fallen.

(Beifall FDP)

Wir lesen weiter auch aus der Antwort: „Sonstige EZigaretten und auch deren Bestandteile, die kein Nikotin und auch keine sonstigen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung enthalten und nicht mit dem Ziel der Tabakentwöhnung beworben werden, unterliegen weder dem Arzneimittel- noch dem Medizinprodukterecht“. Auf gut Deutsch: Heißer Dampf mit Erdbeergeschmack ohne Nikotin und nicht zur medizinischen Anwendung muss daher weiterhin frei verkäuflich sein.

(Beifall FDP)

Es bleibt zwar richtig, dass die E-Zigarette sicherlich nicht gesund ist, das will ich absolut nicht infrage stellen, aber das sind überlange Debatten zu dem einen oder anderen Thema hier im Landtag auch nicht.

(Beifall SPD, FDP)

Generell ist zu sagen, dass das Thema deutlich komplexer ist, als es hier vielleicht der eine oder andere annimmt. Die eigentliche Unsicherheit liegt nämlich in der Unterschiedlichkeit der eingebrachten bzw. verdampften Wirkstoffe. Hier gibt es keine einheitlichen Qualitätsstandards. Entsprechend diffus ist das Bild, das wir alle von den tatsächlichen Gefahren der E-Zigarette haben. Ich will also mit einem weiteren Zitat zum Ende kommen, auch aus der Antwort: „Für die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte liegen bisher kaum Erfahrungen vor. Es ist daher aus Sicht der Bundesregierung sachgerecht, zunächst die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu sichten. Im Anschluss daran kann bewertet werden, ob und in welchem Maße noch spezifischer Forschungsbedarf für E-Zigaretten besteht. Vor diesem Hintergrund wurde auch das BfR um eine Bewertung der in E-Zigaretten enthaltenen Stoffe und der möglichen gesundheitlichen Wirkungen auf den menschlichen Organismus gebeten.“ So, meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

wollen wir also auf die Ergebnisse warten und erst dann auf Basis dessen eventuell mögliche politische Konsequenzen diskutieren. Summa summarum: Verbraucher- und Gesundheitsschutz ist wichtig, aber darf aus unserer Sicht erstens nicht zu Panikmache und zweitens nicht zu übereilten Verboten führen. Viele Dank.

(Beifall FDP)

Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Siegesmund.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grob, Herr Koppe, Herr Bärwolff, ist Nichtraucher- und Nichtraucherinnenschutz Aufgabe des Landes? Ja. Ist Verbraucher- und Verbraucherinnenschutz Aufgabe des Landes? Ja. Ist Jugendschutz Aufgabe des Landes? Ja.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie das mit mir teilen, dann kann es eigentlich nicht sein, dass Sie sich hier hinstellen und die Debatte ins Lächerliche ziehen. Ich hatte auf eine sachliche Debatte abgehoben, mir die auch gewünscht. Sie haben im Ausschuss mit den Augen gerollt und süffisant gelächelt. Am Ende haben wir aber wenigstens im Ausschuss einigermaßen sachlich miteinander diskutiert. Dass Sie es hier auf die Art und Weise ins Lächerliche ziehen, finde ich überaus befremdlich, weil es genau darum geht, was Herr Koppe vorhin versucht hat darzustellen, dass wir nämlich auf Landesebene sehr wohl eine Verantwortung haben und zweitens nicht darauf warten können, dass von Bundesebene in irgendeiner Form Studien uns vorgesetzt werden. Erstens wissen wir nicht, wann die kommen, und zweitens finde ich, wenn NRW und Niedersachsen ausnahmsweise mal Lok in diesem Thema sind, müssen wir nicht immer der letzte Anhänger sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also lassen Sie uns sachlich miteinander reden. Andere Länder machen es vor, wie das geht. Ich sage auch bewusst, dass ich diese Sachlichkeit eingefordert habe. Ich weiß nicht, wie es Ihnen gegangen ist, meine erste Pressemitteilung zum Thema E-Zigarette zog Folgendes nach sich: Ich hatte am nächsten Tag 250 Mails in meinem Postkasten, von denen, glaube ich, zehn tatsächlich sachlich waren. Der Rest war so emotional aufgeladen, dass ich Ihnen sage, Sie insbesondere, die FDP und andere, die Klientel- und Lobbypolitik machen, Sie knicken vielleicht ein. Ich mache es nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage, wir wollen ernsthaft darüber diskutieren.

(Unruhe FDP)

Und jede E-Mail, das sage ich auch all jenen

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Ein ganz sachlicher Beitrag, hervorragend.)

ach, Herr Barth, wir reden am Montag darüber, wie sachliche Politik der FDP sich auszahlt, wenn wir wissen, wie es in anderen Ländern steht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zurück zum Thema: Worum es mir geht, ist, zu sagen, lassen Sie uns mit der nötigen Sachlichkeit hier herangehen und nicht immer die Emotionen so hoch ziehen und diese Emotionen sind auch überhaupt nicht angebracht, weil wir als GRÜNE sagen, ein pauschales Verbot der E-Zigarette lehnen wir ab. Wie deutlich kann man es denn noch sagen? Das habe ich vorhin gesagt und Sie gehen einfach mit dem Rasenmäher drüber, weil Sie uns in irgendeine Ecke stellen wollen. Das ist platt. Wir sagen aber, wir wollen etwas tun gegen die Verharmlosung und für einen verantwortungsvollen Umgang und für Aufklärung und genau das sagt der Antrag. Sie sagen, der schadet nicht, der kommt aber auch nicht wirklich mit Informationen rum. Ja, umso schöner, da lassen Sie uns doch im Ausschuss diskutieren, wie wir den Antrag anreichern können mit interessanten Punkten, die Sie beizugeben haben. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit dem Thema, dann sollten Sie sich der Debatte im Ausschuss nicht voll verschließen. Das ist der erste Punkt, den ich Ihnen mitgeben will.

Sie wissen alle, dass elektrische Zigaretten sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen im Augenblick, da kann man verschiedene Informationen bekommen, nicht nur im Internet, sondern auch über die Gesundheitsblätter, man redet von 2,5 Mio. Nutzerinnen und Nutzern - Tendenz steigend. Aber eben deswegen auch der Anlass für unseren Antrag, viele Verbraucherinnen und Verbraucher, eben auch in Thüringen, sind verunsichert, erstens, wo sie die benutzen dürfen. Das geht schon damit los, dass die DEHOGA nicht weiß, wenn in ihren, was weiß ich, Gaststätten, Kneipen usw. die Leute, die die DEHOGA wiederum fragen, funktioniert das jetzt, wie geht das innerhalb der Räume? Ja oder Nein? Es herrscht Unklarheit und deswegen wollten wir mit dem Antrag auch ein Zeichen setzen und sagen, die Debatte brauchen wir jetzt, um auch hier Rechtssicherheit herzustellen.

Wir haben tatsächlich im Ausschuss einen Selbstbefassungsantrag gestellt, wo es uns darum geht, Klarheit zu verschaffen, jedoch haben wir am Ende in den nachfolgenden Pressemitteilungen der Landesregierung vermisst, dass es diesen Unterschied auch tatsächlich gibt zwischen dem Applikator und den Wirkungskartuschen. Deswegen wollten wir

(Abg. Koppe)

das Thema auch noch einmal hier im Plenum sowohl einbringen als auch im Ausschuss weiterdiskutieren. Unser Antrag trägt übrigens das Datum vom 15. Februar. Wenn inzwischen im Ministerium sich was getan hat, ist das schön, aber für die vier Wochen Verzug, weil wir im letzten Plenum nicht so weit gekommen sind, können wir nun als Fraktion wahrlich wenig.

Es geht um Folgendes: Bei den Kartuschen, den sogenannten Liquids, muss man differenzieren zwischen, das wurde schon ein paar Mal gesagt, nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids und das passiert eben bislang nicht und unser Antrag hebt dezidiert darauf ab, den rechtlichen Rahmen für Thüringen klarzustellen, weil es nur so möglich ist, tatsächlich eine strafrechtliche Ahndung für Händler und Händlerinnen vorzubeugen, und genau das wollen wir nämlich nicht, hier noch mehr Bürokratie zu erzeugen. Das müsste ja einigen von Ihnen auch sehr nahe sein. Deswegen werfen wir nicht, Herr Grob, alles in einen Topf, sondern differenzieren sehr wohl. Was auch klar ist, ist, dass eine offizielle und verlässliche Einschätzung der Gesundheitsgefahren bislang fehlt. Das streiten wir doch gar nicht ab. Herr Bärwolff nannte vorhin Studien. Die Frage ist immer, wer die Studien macht. Macht die die starke Lobby, von der ich sprach und die sich entsprechend auch natürlich dafür einsetzen will, dass der Markt größer wird, so ist es nun mal im Leben, oder kommen die Studien von der anderen Seite? Ich meine, das Bundesgesundheitsministerium warnt davor, hier pauschal drüberzugehen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Deutsche Krebsforschungsinstitut, überall gibt es sehr differenzierte Stellungnahmen, die sagen: Vorsicht, überlegt genau, wie ihr damit umgeht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat im Juli 2009 gesagt, natürlich muss es die Zulassungspflicht für Arzneimittel geben. Trotzdem reicht es nicht aus, weil wir die Differenzierung haben der unterschiedlichen Formen und auch die unterschiedlichen Formen des Konsums. Die pharmakologische Wirkung ist tatsächlich umstritten. Es gibt also viel zu diskutieren, gerade im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich werbe auch dafür, dass wir das dort machen.