(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dafür braucht es doch kein 1.000-Dächer-Programm!)
Ist Ihnen eigentlich klar, wie viel Geld wir dafür rekrutieren konnten? Das ist doch unglaublich und die ganzen anderen Programme, ob das das „Thüringen-GreenTech“ ist, ob es das ThIMo ist und viele andere Sachen, ob das überhaupt die Einführung der ThEGA oder die Gründung der ThEGA ist.
Wir sind doch auf ganz vielen Bereichen unterwegs und Sie nehmen sich ein Programm heraus und dann sagen Sie so ungefähr: Da ist zu wenig Forschung und Entwicklung und so weiter. Das stimmt doch gar nicht, Sie müssen das doch mal in der Gesamtheit sehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich würde, wenn Sie erlauben, sogar zwei Fragen stellen, und zwar will ich noch mal ganz klar fragen: Ist ein Förderkriterium beim 1.000-Dächer-Programm innovative oder modellcharakterliche Eigenschaften des geförderten Objektes, ist das ein Kriterium, wo steht das? Ich habe die neue Förderrichtlinie eigentlich durchgesehen.
Zweitens: Wie weit ist die Landesregierung mit dem Bilden der Zweidrittelmehrheit in der Länderkammer zum Einsetzen eines Vermittlungsausschusses?
Also zum einen, uns ist es wichtig und das hat Herr Kollege Weber hier mehrmals gesagt, das haben wir hier mehrmals gesagt, wir wollen - und das war die Zielrichtung immer mit diesem 1.000-DächerProgramm - eine gewisse Vorbildwirkung haben, dass überhaupt mal Solarmodule auf die Dächer kommen, dass die Kommunen eine gewisse Vorbildwirkung haben.
Zum zweiten Punkt: Es laufen auf der CDU-Seite Gespräche, es laufen auf der SPD-Seite Gespräche, es laufen übrigens auch Gespräche mit den GRÜNEN, die in den Länderkammern entsprechend mit vertreten sind, und wir sind dabei, entsprechend einen Weg zu finden und uns abzusprechen, das wissen Sie sehr genau, wenn Sie auch mit Ihren Kollegen in Baden-Württemberg und dort, wo die GRÜNEN mit in der Regierung, in der Landesregierung sind, dass wir einen Konsens finden, wie wir gewisse Sachen zurückdrehen und wo wir uns darauf einigen können, dass wir breite Mehrheiten finden. Da sind wir auf einem guten Weg, das wissen Sie genau, dass diese Gespräche hier laufen. Sie können doch nicht so tun, als wenn wir in Thüringen diejenigen sind, die Bericht erstatten können, wo jetzt gerade die Sachen gebündelt und diskutiert werden. Das ist doch absurd. Dass alle mit größtem Einsatz daran arbeiten, dass entspre
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da fast alle Fraktionen unseren Antrag eigentlich gar nicht so schlecht finden und ihn an die Ausschüsse überweisen möchten, möchte ich hier noch mal appellieren, ich hatte darum gebeten, dass darüber abgestimmt wird. Das ist einfach ein dringlicher Antrag. Ich weiß, die Koalition hat Probleme, dem Antrag der LINKEN zuzustimmen, aber trotzdem, er hilft uns nicht, wenn er Ende April oder Anfang Mai oder wann auch immer vielleicht entschieden wird. Die zweite und dritte Lesung dazu ist am 30.03. Es müssten deutlich Signale an die Bundesregierung ausgesandt werden, damit das einen Sinn macht.
Damit Sie auch mein Abstimmungsverhalten verstehen. Ich bin nicht für eine Ausschussüberweisung, damit das verständlich wird.
Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17 a und 17 b.
Wir beginnen mit der Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Da hatten, so wie ich das vernommen habe, mehrere Fraktionen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit gewünscht. Das stelle ich jetzt zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4175 an den von mir genannten Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das ist die Fraktion der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4180. Auch hier ist Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt. Ich frage: Wer stimmt einer solchen Überweisung zu? Das ist Zustimmung von den Fraktionen der CDU, der SPD. Danke. Wer stimmt dagegen? Gegen
stimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist der Überweisung an den Ausschuss zugestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Demokratie und Zivilgesellschaft nachhaltig stärken Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4176
Wünscht die antragstellende Fraktion das Wort zur Begründung? Das wird verneint. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags signalisiert. Frau Ministerin Taubert, ich erteile Ihnen dazu das Wort.
Mein sehr verehrter Herr Präsident, jetzt ist er aber doch weg. Jetzt sage ich sehr geehrte Präsidentin, meine Damen, meine Abgeordneten, lassen Sie mich zunächst auf den ersten Zwischenbericht der Evaluation des Thüringer Landesprogramms zu sprechen kommen. Das am 14. Dezember 2010 vom Thüringer Kabinett verabschiedete Landesprogramm für „Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ stößt trotz seiner konfliktreichen Entstehungsgeschichte auf eine grundsätzlich positive Akzeptanz aller beteiligten Akteure und wird in der Regel auch positiv beurteilt. Eine Vielzahl von Akteuren kommt bilanzierend zu den Einschätzungen, dass die Verabschiedung des Programms eine Art Signalwirkung und damit einen Ermutigungseffekt auch für die Zivilgesellschaft haben kann.
Da in Thüringen verschiedene Arbeits- und Handlungsfelder sowie Bundes- und Landesinitiativen zusammengeführt, kofinanziert und verzahnt werden, stellt sich das Landesprogramm als heterogenes und komplexes Gebilde dar, das nicht für alle Akteure gleichermaßen durchschaubar und zuordenbar war. Es besteht derzeit aufgrund dessen ein Bedarf an landesweiter Bekanntmachung der Angebote und an Öffentlichkeitsarbeit.
Diese zentrale Erwartung besteht auch hinsichtlich der Erschließung von Zugängen, die in die Fläche des Landes ausstrahlen und nicht nur die üblichen Verdächtigen und besondere Adressatengruppen erreichen.
Der erste Zwischenbericht der Evaluation hat aufgrund der Bestandserhebung der Programmelemente fünf verschiedene Zieldimensionen ausgemacht. Für jedes dieser Ziele wurde der Umsetzungsstand geprüft. Beim ersten Ziel, der flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten, ist durch
die Ansiedlung von lokalen Aktionsplänen in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine solide Grundlage geschaffen worden. Ich möchte an der Stelle auch all denen danken, die das Ganze aktiv vorangetrieben haben.
Hinsichtlich der Einsätze der Beratungs- und Servicestellen zeigen sich in den einzelnen Regionen noch unausgeschöpfte Potenziale insbesondere in ländlichen Regionen. In Regionen in einer Randbzw. Grenzlage und auch insbesondere im Norden Thüringens zeichnen sich solche Potenziale ab. Die thüringischen Großregionen weisen hingegen eine vergleichsweise hohe Falldichte auf. Damit meinen wir die kreisfreien Städte an der A 4 vor allen Dingen.
Die zweite Zieldimension, die Zusammenarbeit zwischen Staat bzw. Verwaltung und Zivilgesellschaft wird insgesamt eher als gut bewertet und fällt umso positiver aus, je näher die entsprechenden Referenzgrößen sich auf die Erfahrungen und die konkrete Situation der Befragten beziehen.
Dieser generelle Befund legt zum einen nahe, dass die Zusammenarbeit der jeweiligen Akteure, deren politisierte Begleitdiskussion oft einen hohen Grad an Grundsätzlichkeit aufweist und Konflikt und Gegnerschaft markiert, zum anderen auf der operativen Ebene als vergleichsweise undramatisch und aufs Ganze gesehen gelungen betrachtet werden kann.
Sicherlich ist es kein zwingender Mechanismus, dass mit praktischen Kooperationserfahrungen sich auch die Kooperationskultur verbessert. Dennoch liegen ausreichende Hinweise dafür vor, in einer verbesserten Gelegenheitsstruktur für konkrete Kooperationserfahrungen zwischen Akteuren mit unterschiedlichen Hintergründen auch einem intensivierten Informationsaustausch einen förderlichen Faktor für eine Verbesserung der Kooperationsund Vertrauenskultur zu veranschlagen, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Landesprogramms unbedingt anzustreben ist.
In der Einschätzung der befragten Akteure liegt die dritte Dimension, die Aktivierung und Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure, gegenwärtig im Mittelfeld aller untersuchten Zieldimensionen. Das Angebot an Vereinen, die sich als ein wichtiges Element von einer organisierten Zivilgesellschaft verstehen lässt und auch die Strukturen der Jugendarbeit werden durch die Befragten vergleichsweise gut bewertet. Die Einschätzung des Mobilisierungsgrads zivilgesellschaftlicher Akteure und noch mehr die Bewertung der Angebote an demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten fällt hingegen ersichtlich kritischer aus.
In Thüringen existieren nahezu in allen Regionen Bürgerbündnisse. Mit Ausnahme von drei lokalen Aktionsplänen sind die Bürgerbündnisse auch in allen Begleitausschüssen vertreten. Dieser Umstand
wird in der Regel nicht ersichtlich, da einzelne, insbesondere städtische Bündnisse die öffentlichen Diskurse dominieren. Die Einbindung und Stützung bzw. Ermutigung der Bürgerbündnisse sollte im Kontext des Landesprogramms gezielt befördert werden.
Zur Bewertung des Ausmaßes, in dem eine strukturelle und inhaltliche Integration der einzelnen Programmelemente zu einem gebündelten Landesprogramm gelingt, ist der Zeitfaktor von erheblicher Bedeutung. Zum Erhebungszeitpunkt, das war im Herbst 2011, sind zahlreiche Prozesse noch in der Anlaufphase befindlich, so dass Aufmerksamkeit und Ressourcen der Akteure vor der Öffnung ihrer Perspektiven nach außen zunächst auf die prioritären, eigenen Entwicklungsaufgaben konzentriert sind. In der summarischen Bewertung bildet sich diese Situation insofern ab, als die Verzahnung der einzelnen Programmelemente unter den verschiedenen Zieldimensionen im hinteren Feld liegt. Generell lassen sich die Befunde dahin gehend interpretieren, dass die Bemühungen des Freistaats anerkannt und gewürdigt werden und in den sogenannten vertikalen Kooperationsbeziehungen vonseiten der Förderungsnehmer nach Programmstart generell ein guter Wille wahrgenommen und auch selbst eingebracht wird.
Eine vorläufige Bilanzierung fällt insofern gemischt aus, dass hinsichtlich der inneren Vernetzung und Integration dennoch erheblicher Entwicklungsbedarf, insbesondere zwischen lokalen Aktionsplänen und den Beratungs- und Serviceeinrichtungen, aber auch zwischen den Beratungs- und Serviceeinrichtungen selbst und mit den Projekten, zunächst auch Modellprojekten, wahrgenommen wird.
Das Format der Regionalkonferenzen hat sich bewährt und stellt einen gangbaren Weg zur Optimierung der Verzahnung dar. Es finden sich verschiedene Indikatoren dafür, dass die Möglichkeiten der zentralen Landeskoordinationen nicht zuletzt aufgrund bestimmter äußerer Restriktionen in Hinsicht auf Ressourcen, aber auch aufgrund intentional vorgenommener Verwendungen der verfügbaren Ressourcen an verfügbare Grenzen stoßen.
Die Vernetzung und die inhaltliche Fortschreibung des „Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ kann derzeit noch nicht als selbstgesteuerter Prozess verlaufen und bedarf daher sowohl struktureller Voraussetzungen als auch gezielter Steuerung seitens des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit.
Ich komme zur fünften Zieldimension - Sensibilisierung der Bevölkerung: Sie wird derzeit von den Akteuren auch als entwicklungsbedürftigste Zielsetzung eingeschätzt. Hier wird es im weiteren Verlauf der Umsetzung unseres Landesprogramms von Interesse sein auszuwerten, welche Maßnahmen sich insbesondere bewährt haben. Als Sofortmaßnahme
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Homepage des Landesprogramms aktualisiert. Darüber hinaus ist die technische Umsetzung der Erstellung einer eigenen Homepage des Landesprogramms in Auftrag gegeben. Eine Sammlung von Inhalten und Features für diese Homepage liegt vor und wird laufend aktualisiert und ausgebaut. Die Homepage soll auf der Jahrestagung des Landesprogramms vorgestellt und kurz danach auch freigeschaltet werden.
Diese Jahrestagung des Landesprogramms wird am 2. und 3. Mai in der EJBW in Weimar stattfinden und ist natürlich Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Hier soll der Stand der Umsetzung des Programms diskutiert werden. Die Tagung dient gleichzeitig den genannten Zieldimensionen 2 bis 4, vor allem dadurch, dass sie in Kooperation mit dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ durchgeführt wird.
Schließlich hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit einen Wettbewerb für ein Logo und einen Slogan zum Landesprogramm in Gang gebracht. Wir gehen davon aus, dass wir bereits zur Netzwerkkonferenz mit einem neuen Logo und einem Slogan für das Landesprogramm werben können.
Zusammenfassend kann man daher von einer gemischten Bilanz des ersten Zwischenberichts zur Evaluation des Landesprogramms ausgehen. Am Ende des ersten Programmjahres werden die mit dem Landesprogramm verbundenen Zieldimensionen der flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten und der Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren als vergleichsweise gut bewertet. Demgegenüber werden die Zielsetzungen der Aktivierung der Zivilgesellschaft, der Verzahnung der einzelnen Programmelemente und der Kooperation mit ähnlichen Programmen und vor allem der Sensibilisierung der Bevölkerung von den befragten Akteuren noch als eher befriedigend bis entwicklungsbedürftig wahrgenommen.
Der erste Zwischenbericht der Evaluation wird gegenwärtig aufbereitet und wird Ende des Monats auf der Homepage unseres Ministeriums veröffentlicht.