Protocol of the Session on March 23, 2012

Der erste Zwischenbericht der Evaluation wird gegenwärtig aufbereitet und wird Ende des Monats auf der Homepage unseres Ministeriums veröffentlicht.

Abschließend noch einige Bemerkungen zu den zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die gegenwärtigen Bundesprogramme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus weitergeführt, gegebenenfalls ausgebaut und in ihrer Umsetzung vereinfacht werden. Dies gilt insbesondere für das Programm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das in Thüringen zur Finanzierung der Mobilen Beratung und der Opferberatung beiträgt, aber auch für das Programm „Zusammenhalt durch Teil

habe“ vom Bundesinnenministerium, in Thüringen unter anderem Hauptfinanzquelle der Beratungsprojekte im Sport und in der Feuerwehr, sowie das Programm „Ausstieg zum Einstieg“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das die ESF-Mittel für unser Elternberatungs- und Aussteigerprogramm bereitstellt. Die Landesregierung wird bei der Haushaltsplanung die gegenwärtigen, teils seit 2011 neu gebauten Strukturen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sichern und sich für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Angebots einsetzen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gemäß des § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage Sie: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Ich sehe das bei allen Fraktionen. Vielen Dank. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich jetzt die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Das Wort hat Frau Abgeordnete König für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich danke Ihnen erst einmal für den Sofortbericht und hoffe, dass dann aus der Veröffentlichung vielleicht noch einige Daten mehr hervorgehen, weil die jetzt von Ihnen vorgetragenen bestätigen mich zumindest eher in dem, was ich vom Landesprogramm halte, nämlich wenig, zumindest wenn es um ein Landesprogramm gegen Rechts geht.

Ich möchte daran erinnern, dass im letzten Jahr unter anderem über Mittel des Landesprogramms Veranstaltungen wie „Glockengießen gegen Rechts“ stattgefunden haben in Apolda, und frage natürlich, inwieweit solche Projekte wirklich eine nachhaltige Maßnahme sind, um gegen Rechtsextremismus, Neonazismus, aber genauso Rassismus und Antisemitismus hier in Thüringen vorzugehen. Da erinnere ich an die durch den ThüringenMonitor bewiesenen Einstellungen, die es hier in Thüringen gibt; über 50 Prozent Fremdenfeindlichkeit, wenn ich mich richtig erinnere, 19 Prozent, die das NS-Regime verharmlosen, 11 Prozent antisemitische Einstellung. Setzt man das jetzt mit dem Landesprogramm, aber auch mit den durch das Landesprogramm finanzierten Projekten gegenüber, dann stellt sich zumindest für mich heraus, dass die derzeitig durch das Landesprogramm finanzierten Projekte nur in Teilen darauf reagieren bzw. reagieren können und dass das Landespro

(Ministerin Taubert)

gramm im Gesamten der Problematik, die durch den Thüringen-Monitor aufgezeigt wird, nicht gerecht wird, denn das Landesprogramm reduziert in weiten Teilen den Rechtsextremismus auf die Problematik einer Jugendkultur oder stilisiert das Ganze auf ein Jugendproblem herunter. Was dabei fehlt, sind die Behörden, die genauso Einstellungen haben. Was fehlt, ist die Mitte der Gesellschaft. Was fehlt, sind letztendlich wir. - Ich finde das nicht zum Lachen, ich meine das im Ernst. - Darüber hinaus sehen wir es so, dass das Landesprogramm grundsätzlich überarbeitet werden muss, grundhaft erneuert werden muss, damit es auch den Namen eines Landesprogramms gegen Rechts verdient. Ich möchte an der Stelle auf Peter Reif-Spirek verweisen, der einen wunderbaren Artikel geschrieben hat für die SPD Erfurt, von dem ich mir wünschen würde, dass sowohl alle SPD-Abgeordneten hier im Landtag diesen lesen und sich vielleicht rückbesinnen auf das, was sie einmal wollten, und dass sie vielleicht auch versuchen, das, was sie einmal wollten, in ihrer Koalition umzusetzen. Er nämlich erklärt, dass das derzeitige Landesprogramm gravierende analytische und konzeptionelle Mängel aufweist. Dem können wir uns nur anschließen. Das Landesprogramm ändert sehr, sehr wenig an den von mir benannten Einstellungen, aber vor allem ändert es überhaupt nichts an den faktisch bestehenden Menschenrechtsverletzungen, die hier in Thüringen bestehen. Auch das ist eine Begrifflichkeit, die nicht nur ich teile, sondern die eben auch Herr Peter Reif-Spirek so benannt hat. Da geht es um die Residenzpflicht, da geht es aber auch um das Gutscheinsystem, da geht es um die Unterbringung in Asylheimen, da geht es um die grundhaft vorhandenen rassistischen, antisemitischen Einstellungen, denen eben das Landesprogramm derzeit und auch in seiner grundsätzlichen Ausrichtung überhaupt nicht adäquat gerecht werden kann.

Zum Punkt 2 b von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat mich etwas irritiert. Im Titel schreiben Sie, dass Sie Demokratie und Zivilgesellschaft nachhaltig stärken wollen. Ich zumindest würde erst mal grundsätzlich in Abrede stellen, dass man eine Zivilgesellschaft, aber auch Demokratie einfach nur durch die Einstellung von mehr Mitteln stärken kann.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einfach nur nicht, aber auch... Nein, nicht einfach nur.)

Ja, einfach nur durch die Einstellung von mehr Mitteln stärken kann,

(Beifall DIE LINKE, SPD)

und zwar in Ihrem Antrag, ich lese Ihnen gern Ihren Antrag vor. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Demokratie und Zivilgesellschaft in Thüringen zu stärken, indem bei den anstehenden Haushaltsberatungen eine Erhöhung der insgesamt zur Ver

fügung stehenden Mittel für Programme gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt sowie für die Opferberatung im Haushaltstitel 08 24 68 482, Zuschüsse an Kooperationsprojektpartner für Maßnahmen usw. usf. Da steht nichts davon drin, wie Sie das machen wollen, welche Grundlage Sie dafür sehen und Ähnliches mehr. Insofern, ich halte es für kritisch, zu sagen, dass man Demokratie und Zivilgesellschaft mit der Mehreinstellung von Mitteln sozusagen stärken kann, und zwar deswegen die Kritik: Unserer Meinung nach fehlt eine Bedarfsanalyse, unserer Meinung nach fehlt auch eine Konzeption, die eine entsprechende finanzielle Untersetzung rechtfertigt. Wir sind sehr wohl der Meinung, dass es mehr Mittel benötigt, um hier in Thüringen entsprechend vorgehen zu können. Aber, bevor wir mehr Mittel einstellen, erwarten wir, dass es eine entsprechende Analyse gibt. Und wir wollen nicht, dass diese Analyse nur seitens des Ministeriums stattfindet oder auch nur seitens des Parlaments, sondern wir wollen die Einbindung und Einbeziehung der sogenannten Zivilgesellschaft. Wir wollen eben Partizipation von Grund auf leben und das insbesondere im Zusammenhang mit dem Landesprogramm gegen Rechts.

Zuletzt möchte ich einen Textteil aus dem Text von Peter Reif-Spirek vorlesen, ich zitiere, in Bezug auf die - ganz kurze Erklärung vorher - Einbindung des Verfassungsschutzes, der ja im Landesprogramm klar als präventiver Partner mit benannt wird. „Man muss mit diesem Hintergrundwissen das Thüringer Landesprogramm“ - mit „Hintergrundwissen“ bezieht er sich auf die aktuellen Vorkommnisse der letzten Monate - „einer erneuten Lektüre unterziehen. Die Passagen zu Polizei- und Geheimdiensten lesen sich heute wie Realsatire. An keiner Stelle dieses Programms kommt auch nur eine Ahnung davon durch, dass diese Institution Teil des Problems sein könnte. Und, es wundert nicht mehr, wenn dem Verfassungsschutz im Thüringer Landesprogramm auch noch präventive Aufgaben zugewiesen werden und noch nicht einmal der damit verbundenen geheimdienstlichen Durchdringung des pädagogischen Felds ein Riegel vorgeschoben wird.“

Ich möchte Ihnen ein praktisches Beispiel aus Rudolstadt erzählen. Da hatte die Junge Union einen Vertreter des Verfassungsschutzes eingeladen, um eben ihm ein Podium zu bieten, sich zum Thema Rechtsextremismus zu äußern. Die Konsequenz war, dass innerhalb der Veranstaltung eine Gruppe Neonazis auftrat, Neonazis, Freie Kameradschaften und NPD, dass diese komplett die Wortergreifungsstrategie bewältigt haben, vor Ort praktisch gelebt haben und durchgeführt haben und weder der Referent des Verfassungsschutzes noch die Veranstalter, die Junge Union, in der Lage waren, dem adäquat zu begegnen. Um es auf den Punkt zu bringen, die NPD und die Freien Kameradschaften

konnten in dieser von der Jungen Union durchgeführten Veranstaltung komplett ihre Themen, ihre Thesen unter das Volk bringen und es gab keinerlei Gegenwehr.

Wir begrüßen Ihren Antrag inhaltlich insofern, dass es eine Erhöhung der Mittel benötigt, sehen aber einen fehlenden bisher ermittelten Bedarf. Wir würden uns wünschen, dass das zusammen mit der Zivilgesellschaft hier in Thüringen passiert. So lange es diesen ermittelten Bedarf und ein entsprechendes Konzept nicht gibt, können wir dem Antrag nicht zustimmen, sondern würden uns an der Stelle enthalten und würden darum bitten, dass alle Fraktionen hier im Landtag sich mit dafür einsetzen, dass wir ein neues Landesprogramm entwickeln, welches den Namen gegen Rechts auch verdient. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abgeordnete König. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Meißner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, nach dem Beschluss des Kabinetts vom 14. Dezember 2010 ist unser Landesprogramm nun über ein Jahr alt. Der damalige Grundgedanke, ein Programm zu entwickeln, was die demokratischen Kräfte unterstützt, ist erfüllt. Die Signalwirkung an die Akteure und Bürger ist gesetzt. Insbesondere die Ziele von Repression, Intervention und Prävention wurden in unserem Landesprogramm deutlich.

Jetzt gilt es natürlich zu überprüfen, inwieweit dieses Landesprogramm auch Wirksamkeit entfaltet. Deswegen danke ich Ihnen, Frau Ministerin, für den Sofortbericht, der trotz dieses frühen Zeitpunkts uns doch schon gute Informationen für die Diskussion bietet. Aber - wir haben es bereits in der Ausschussberatung am 08.12. letzten Jahres gehört es ist eben weder eine vorläufige Evaluation, sondern es ist maximal ein Zwischenbericht. Die Evaluation kann erst Ende nächsten Jahres erfolgen, so dass das, was uns jetzt vorliegt, wohl eher eine Bestandsanalyse ist. Denn eine Evaluation ist auch noch gar nicht möglich, denn viele Projekte sind gerade noch in der Anlaufphase und sind so noch gar nicht öffentlich wirksam geworden.

Aber um auf einen Gedanken Ihres Antrags in I. einzugehen zur Öffentlichkeitsarbeit, kann ich Ihnen nur recht geben. Natürlich, für den Erfolg unseres Landesprogramms ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit unabdingbar. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir für das Landesprogramm eine eigene Homepage entwickeln. So wie der derzeitige Stand ist, über die Homepage des Sozialministeriums, ist es

wohl sehr unglücklich gewählt. Denn das Internet ist oftmals die erste Informations- und Anlaufstelle für Interessenten, die sich darüber kundig machen wollen. Deswegen begrüße ich es, wenn das Ministerium an einer eigenen ansprechenden und informativen Homepage arbeitet. Sicherlich ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig, ein eigenes Logo und auch einen Slogan auf den Weg zu bringen. Bis Ende März ist noch Zeit, Vorschläge an das Sozialministerium zu richten. Ich bin gespannt, wie schlagkräftig wir auch damit dann das Landesprogramm ausstatten können.

Nun zu II. Ihres Antrags, Zunächst zu Punkt a: Diesen kann die CDU-Fraktion uneingeschränkt unterstützen. Natürlich ist es sinnvoll, so wie es das Ministerium auch schon angekündigt hat, diesen Zwischenbericht auf der Homepage zu veröffentlichen. Das Landesprogramm und auch die wissenschaftliche Begleitung muss transparent gestaltet werden und auch als ein Prozess, der für die Beteiligten und Bürger nachvollziehbar ist. Denn, ich denke, wir müssen uns auch nicht verstecken. Deswegen ist es gut, wenn das Ministerium schon von sich aus dies in Aussicht stellt.

Zu den Punkten b und c muss ich Ihnen allerdings die Ablehnung meiner Fraktion signalisieren. Das möchte ich auch begründen. Zum einen müssen wir schon sehen, dass wir im Haushalt 2012 schon erheblich mehr Mittel in diesen Haushaltsplan für das Landesprogramm eingestellt haben. Es sind 34,6 Prozent mehr, die das Landesprogramm in diesem Jahr zur Verfügung hat. Genau in Zahlen ausgedrückt waren das im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 1,135 Mio. € und in diesem Jahr 1,528 Mio. €, dazu natürlich auch die Bundesmittel, die im Zusammenhang mit dem Landesprogramm in Thüringen zur Wirkung kommen.

Ein weiterer Grund, warum wir diese beiden Punkte ablehnen, ist, dass wir doch zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keinerlei Kenntnis haben, wie die Mittel des laufenden Haushaltsjahres überhaupt ausgeschöpft sind. Wir hatten in der Ausschussberatung am 08.12. unter anderem die Kenntnis darüber erlangt, dass schon die Mittel für 2011 möglicherweise nicht ganz ausgeschöpft worden sind. Ich denke, das ist eine wichtige Information, die man braucht, bevor man sich darüber unterhält, wie viel Mittel man in den nächsten Haushalt dafür einstellt.

Einen weiteren Punkt hat Frau Ministerin schon angesprochen. Natürlich können wir auch jetzt noch nicht abschätzen, wie sich die Bundesförderung gestaltet, wie die Bundesförderprogramme weitergeführt werden und natürlich auch, ob sie weitergeführt werden. Ein weiterer Grund, der es verhindert, sich jetzt schon darüber zu unterhalten, wie viele Mittel man für die nächsten Haushaltsjahre für das Landesprogramm einstellt, ist die Frage, wie effizient die Mittel im Landesprogramm bisher eingesetzt

(Abg. König)

worden sind. Da muss man sich schon fragen, welche Wirkung das Geld im Rahmen des Landesprogramms überhaupt erzielt hat, nämlich ob wir unser gemeinsames Ziel - Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit - damit erreicht haben. Deswegen dürfen wir keine voreiligen Schlüsse ziehen, sondern natürlich einzelne Maßnahmen prüfen. Und da muss es durchaus erlaubt sein, zu fragen, wie das mit der Finanzierung der Opferberatung ist, wenn wir nachweisbar zurückgehende Fallzahlen haben. Da muss man sich natürlich auch fragen, wie das mit der Finanzierung ist, wenn es eigentlich allgemeine Jugendarbeit betrifft. Und man muss sich auch fragen - Frau König, an dieser Stelle muss ich Ihnen recht geben -, wie solche Aktionen wie Glockengießen

(Beifall DIE LINKE, SPD)

im Sinne des Landesprogramms Wirksamkeit entfalten. Da muss man allerdings dem Ministerium bzw. dem Landesprogramm zugestehen, dass es in diesen Fällen Bundesmittel gibt, wo das Land zwar kofinanziert, wo aber ein Großteil über die lokalen Aktionspläne gefördert wird. Ich weiß auch aus eigener Erfahrung, dass im letzten Jahr auf den letzten Drücker noch viele Mittel in den Kommunen übrig waren und da kam man auf solche Ideen. Aber nichtsdestotrotz muss man sich auch so etwas anschauen, bevor wir uns darüber unterhalten, ob wir mehr Geld bzw. wie viel mehr Geld wir im Landesprogramm einstellen.

Ich möchte an dieser Stelle noch eine Entwicklung erwähnen, die mir persönlich Gedanken macht, denn es fällt einem schon auf, dass es mittlerweile viele neue, jung gegründete Initiativen gibt, nicht im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Engagements. Es hat sich richtig ein Markt entwickelt von Initiativen, die auf einmal auf die einzelnen Organisationen und Träger in den Kommunen zugehen und ihre Leistungen anbieten, die oftmals aber auch bereits direkt über das Landesprogramm gefördert werden, dann aber eben auch über Träger, die sich im Rahmen des lokalen Aktionsplans dieser Initiative bedienen und daraus Förderung bekommen. Ich denke, das ist ein Markt, den man schon betrachten muss und wo man schon aufpassen muss, dass mit diesen Mitteln in diesem Bereich nicht etwas gefördert wird, was möglicherweise durch vorhandene oder eigene Initiativen sinnvoller gefördert werden könnte.

Am Ende möchte ich auch auf einen letzten Grund eingehen, der sicherlich von der antragstellenden Fraktion auch noch vorgebracht wird, den wir im Ausschuss beraten haben, nämlich wie das mit der personellen Ausstattung im Ministerium ist. Sicherlich kann man sich immer mehr wünschen und mehr Geld für personelle Ausstattung vorstellen, aber man muss schon ganz ehrlich sagen, die Anfangsphase des Landesprogramms erforderte

schon einen großen Aufwand. Viele Prozesse liefen gleichzeitig ab, viel musste angestoßen werden, was mittlerweile aber schon selbstständig läuft. Deswegen sollte man auch berücksichtigen, dass das Sozialministerium im Ausschuss sich äußerte, dass die Ausstattung mit zwei Mitarbeitern ausreichend ist. Das sind alles Gründe, warum wir die Punkte b und c ablehnen.

Aber ich möchte zum Schluss trotzdem noch seitens meiner Fraktion einige Punkte zur Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt des Landesprogramms in die Debatte einführen. Zum einen, denke ich, und das hat sich ja bewiesen, war es richtig, dass wir im Landesprogramm Geld eingestellt haben, was direkt an die Kommunen fließt, denn vor Ort ist der entscheidende Ort, wo man sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit einsetzt und wo die handelnden lokalen Akteure auch auf Demokratiefeindlichkeit reagieren müssen. Deswegen war es richtig, für die lokalen Aktionspläne, die wir mittlerweile dankenswerterweise in fast allen Landkreisen flächendeckend in Thüringen haben, eingestellt haben, damit dort auch das Geld ankommt und wirksam werden kann.

Zum Zweiten gebe ich der Ministerin und schon vielen öffentlichen Meinungen recht, die sagen, wir müssen die Aktivierung und Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Akteure verbessern. Und da mache ich doch an der Stelle gleich einen Vorschlag. Wir hatten uns im Ausschuss auf meine Nachfrage hin damit beschäftigt, dass es ja noch vier freie Plätze im Projektbeirat gibt, die durch kooptierte Besetzung noch besetzt werden können. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, dass man den Projektbeirat um diese zivilgesellschaftlichen Akteure ergänzt und sie so kooptiert und in die Begleitung des Landesprogramms mit einfließen lässt.

Ein dritter Punkt, aus meiner Sicht ganz wichtig: Natürlich müssen wir auch die Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter fördern und auch fordern. Insbesondere die Mitarbeit von Kommunalpolitikern auf kommunaler Ebene in den lokalen Aktionsplänen ist da sehr notwendig, aber das gilt natürlich auch für uns Abgeordnete, dass wir uns dabei einbringen. An der Stelle muss ich sagen, dass ich schon sehr traurig bin, dass das große Netzwerktreffen am 2. und 3. Mai zu einem Zeitpunkt stattfindet, wo hier im Landtag Plenarsitzung ist. Das ist schade, weil sicherlich der eine oder andere da gern dabei gewesen wäre, um das mit den Akteuren auf Landesebene im Dialog zu besprechen.

Ein letzter Punkt, der wahrscheinlich die nächsten Jahre in Auswertung des Landesprogramms immer stehen wird, ist, dass wir nicht müde werden dürfen, die Bevölkerung für dieses Themenfeld zu sensibilisieren. Ich denke, gerade in dieser Zeit gibt es

viele Möglichkeiten, da wirklich anzusetzen, deswegen dürfen wir da nicht nachlassen.

Zum Abschluss bleibt mir nur zu sagen, das Landesprogramm hat sich bewährt und ich denke, auch viele Bürgerinnen und Bürger würdigen das Engagement und die Bemühungen des Landes. Wichtig ist jetzt, den Gedanken des Landesprogramms zu leben. Das bedeutet aus meiner Sicht auch, dass man das Landesprogramm nicht durch voreilige, überflüssige, populistische Aktionspläne boykottiert oder unterwandert.

In diesem Sinne möchte ich meine Rede aber nicht schließen, denn ich denke, manchmal sollte man einfach mal die positiven Aspekte der heutigen Zeit in diesem Themenfeld hervorheben. Es hat mich sehr gefreut, in der Zeitung zu lesen, dass es ein Kandidat für den Oberbürgermeisterposten hier in Erfurt, der einer Wählervereinigung mit vermutlich rechtsextremistischem Hintergrund entstammt, gerade mal auf mickrige 19 Unterstützerunterschriften geschafft hat. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen. In diesem Sinne wünsche ich mir eine gute und faire Diskussion zum Landesprogramm. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meißner. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Untermann für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befasst sich laut seinem Titel mit der nachhaltigen Stärkung von Demokratie und Zivilgesellschaft. Als FDP-Fraktion stehen wir selbstverständlich für eine Würdigung und eine Unterstützung körperlichen Engagements. Wir sehen in zivilgesellschaftlichen Initiativen einen Grundpfeiler des Funktionierens unserer Gesellschaft. Aber was wären wir ohne die verschiedenen Vereine, Verbände, die tagtäglich ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten und die auch dafür stehen, dass wir von Rechts nicht unterwandert werden und überhaupt von anderen Kräften, die da nicht hingehören? An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Vereinen, die da ordentliche Arbeit leisten, bei den Feuerwehren, bei den Sportvereinen noch einmal bedanken, dass sie hier für Demokratie und Zivilgesellschaft einstehen.

(Beifall SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Als Abgeordnete stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass über politischen Extremismus, menschenverachtende Ideologien und politisch motivierte Gewalt aufgeklärt

wird. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Staat präventiv Maßnahmen ergreift, um einer Verbreitung extremistischen Gedankenguts entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang sehe ich einige Probleme, einige ernste Probleme, die auf uns zukommen werden, wenn wir, wie bei der Polizeireform vorgesehen, diese präventiven Stellen teilweise streichen. Ich hoffe, dass das noch zu reparieren ist. Wir werden uns auch ganz speziell darum kümmern, weil hier Stellen, die präventiven Charakter haben, gerade für Aufklärung von Jugendlichen und für Schüler, selbst im Kindergarten geht das schon los, dass diese auf keinen Fall weggestrichen werden können.

(Beifall FDP)

Das ist nicht unser Ansinnen und das können wir nicht zulassen. Einer Unterstützung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit wollen wir uns daher auch nicht verwehren. Zum vorliegenden Antragstext kann ich mich aber kurzfassen, denn die Forderungen aus dem Antrag der GRÜNEN sind schon bemerkenswert. Als FDPFraktion haben wir nämlich die Lösung Ihrer Probleme bei der Umsetzung des Programms schon lange präsentiert. In Punkt II b fordern Sie, dass die Mittel für einschlägige Programme um 2 Mio. € jährlich erhöht werden. In Punkt II c fordern Sie dann, dass Vorschläge gemacht werden, wie das finanziert werden soll. Sehr schön! Ich sage Ihnen, wenn die Mehrheit dieses Hauses unseren Anträgen in den Haushaltsberatungen gefolgt wäre, gäbe es dieses Problem überhaupt nicht.