Protocol of the Session on February 24, 2012

stimmen dem Antrag „gern“ zu, weil wir wissen, dass es vernünftig ist, diese beiden Konzepte zu machen für Weimar und Ichtershausen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Dorothea Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer, die beiden Orte Ichtershausen und Weimar stehen überhaupt nicht in dem Antrag drin, es geht also wirklich nur um 2017. Städtebauliche Konzepte schreibt normalerweise nicht eine Landesregierung allein aus, das macht dann schon auch eine Kommune, da können wir auch gar nicht jetzt hier Beschlüsse fassen. Im Übrigen schließe ich mich voll inhaltlich den Worten meines Koalitionspartners und Vorredners Manfred Scherer an. Da ist alles gesagt.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Frau Marx. Das Wort hat jetzt Abgeordneter André Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, man kann es relativ kurz machen an der Stelle, wobei ich nicht die Konsequenzen ziehe wie die Kollegen, die einfach den Antrag abbügeln. Ich glaube, schon aus der Erfahrung heraus, das hat der Kollege Scherer zumindest auch angesprochen mit Blick auf Tonna, es sind in der Vergangenheit da und dort auch Fehler getan worden und diese Fehler nicht zu wiederholen. Ich will ein zweites Beispiel nennen, Gotha. Da ist sehr intensiv nach einem Investor gesucht worden, der ist nun gefunden worden und dennoch bewegt sich in Gotha nicht viel. Ich glaube schon, es ist genügend Vorlaufzeit vorhanden, um hier mit Blick auf Gera und Hohenleuben diese, ich nenne sie mal Fehler, Mängel, Versäumnisse nicht unbedingt gleich und sofort zu tun, sondern vielleicht über ein langfristiges Konzept oder langfristige Gedanken und Überlegungen seitens der Landesregierung, hier Veränderungen herbeizuführen oder vernünftige Nutzungen. Ich dachte da weniger an Erlebnisparks oder Abenteuerspielplätze, aber ich halte den Antrag durchaus für wert, im Ausschuss auch mit Blick auf 2017 diskutieren zu können. So etwas kann, glaube ich, mit Blick auf die benannten Probleme und Standorte durchaus hilfreich sein. In dem Sinne würden wir

(Abg. Scherer)

uns einer Überweisung an den Justizausschuss anschließen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Blechschmidt. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ein Wort vornweg, Herr Kollege Scherer, Sie sprachen von einem Déjà-vu-Erlebnis und meinen damit die Ausschussberatung. Gerade weil wir in der Ausschussberatung den Eindruck gewonnen haben, dass es noch jede Menge Handlungsbedarf gibt, haben wir diesen Antrag gestellt.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, der Antrag fordert die Landesregierung auf, dem Landtag bis zum März 2013 Nachnutzungskonzepte für die JVAStandorte in Thüringen vorzulegen. Eine Justizvollzugsanstalt, meine Damen und Herren, hat auf ihre Umgebung weitreichende Einflüsse in das gesellschaftliche Leben hinein und auf die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommunen. Der Wegfall eines Justizstandorts führt ohne entsprechendes Kompensationskonzept zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen Kommunen. Betroffen von einer Standortschließung sind Gera und Hohenleuben. Im Juni 2012 soll die Standortentscheidung für eine neue gemeinsame JVA mit Sachsen bekanntgegeben werden. Bisher sind die neuen Standorte Gera-Aga und Korbußen-Rosenstein in Thüringen sowie in Zwickau-Marienthal bzw. Zwickau-Pöhlau in Sachsen noch in der engeren Wahl. Der Justizminister ist der Ansicht, dass man mit der Standortentscheidung über ein Nachnutzungskonzept erst dann nachzudenken braucht, wenn dieser neue Standort feststeht. Meine Damen und Herren, dieser Auffassung bin ich genau nicht.

(Beifall FDP)

Das hat etwas damit zu tun, wie lange Planungsabläufe sind, wie lange man auch für Bauleitplanungen gegebenenfalls braucht. Es ist so, dass schon aus der Schließung sehr konkrete Auswirkungen für das Umland und die konkreten JVA-Standorte resultieren. Die Diskussion städtebaulicher Aspekte, städtebaulicher Konzeptionen wie auch mögliche öffentliche und private bauliche Nachnutzungen von Gebäuden und/oder Flächen muss aus unserer Sicht so früh wie möglich mit allen Betroffenen erfolgen, wenn es denn Erfolg haben soll. Ich habe es bereits gesagt, Planungsprozesse sind mitunter gerade in so komplizierten Zusammenhängen langwierige Prozesse. Den Kommunen wird ansonsten

die Möglichkeit genommen, frühzeitig zu reagieren, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Meine Damen und Herren, ich denke, und deswegen bemühe ich mich auch um eine sehr sachliche Debatte, dass es im gemeinsamen Interesse des Landes wie auch der Kommunen liegen muss, dass hier partnerschaftlich gearbeitet wird.

(Beifall FDP)

Die Kommunen haben kein Interesse an Bauruinen und das Land kann kein Interesse daran haben, dass die Kommunen von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen, ohne Rücksicht auf Vorstellungen des Landes zu nehmen. Deswegen, meine Damen und Herren, werbe ich für dieses partnerschaftliche Vorgehen und werbe auch für diesen Antrag.

(Beifall FDP)

Das Land hat eine Verantwortung gegenüber den Justizstandorten. Ich denke, dass wir uns hier auch einig sein sollten, dass sich das Land dieser Verantwortung stellen muss und den Kommunen frühzeitig einen Leitfaden für eine entsprechende Nachnutzungsmöglichkeit zur Verfügung stellen muss. Was jetzt mit der sogenannten Kettenburg in Tonna passiert bzw. geschehen ist, sollte in Zukunft nicht wieder passieren.

Ich möchte an dieser Stelle auch auf eine besondere Verantwortung aufmerksam machen. Einer von den beiden Standorten, die hier genannt worden sind, ist Hohenleuben - es ist an dieser Stelle kein Geheimnis, dass ich den etwas besser als andere Standorte kenne - und Hohenleuben hat kein Schloss mehr wie in Tonna, sondern das Hohenleubener Schloss wurde 1986 - also kurz vor der Wende - abgerissen, um die dortige Justizvollzugsanstalt mitten im Kern dieses kleinen Städtchens zu erweitern. Das hat erhebliche städtebauliche Lücken gerissen, es hat eine erhebliche städtebauliche Wunde in den Kern dieses Ortes geschlagen. Deswegen, meine Damen und Herren, muss ich sagen, dass man sich damals keine Folgegedanken gemacht hat. Diesen Fehler dürfen wir heute nicht wiederholen. Wenn das Land sich hier nicht bemüht, ein entsprechendes Nachnutzungskonzept zu entwickeln, würden wir Hohenleuben zweimal im Regen stehen lassen.

Ich glaube, dass wir es heute nicht mehr so machen sollten wie damals, dass dort die Ansichten der Menschen, die Bedenken der Menschen, auch das Engagement der Menschen in keiner Weise berücksichtigt worden sind, sondern dass im Gegenteil dort sogar mit Drohungen gearbeitet worden ist. Das haben wir heute nicht mehr nötig

(Beifall FDP)

und wir können das partnerschaftlich besser lösen.

(Abg. Blechschmidt)

Meine Damen und Herren, ich will das Thema nicht auswalzen, aber ich meine, dass eine Frist für ein Konzept, das erst mal ein Grundgerüst sein kann, um mit den Kommunen partnerschaftlich die Zukunft anzugehen und vielleicht auch Bauleitplanungen anzugehen, dass so ein Konzept innerhalb eines Jahres durchaus möglich ist. Dieser Antrag ist also in keiner Weise ein Antrag, der unrealistisch wäre, der unsachlich wäre, der polemisch wäre, sondern dieser Antrag wirbt ausdrücklich für ein faires Miteinander, für ein partnerschaftliches Umgehen miteinander und ich bitte um Ihre Zustimmung. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Herr Minister Poppenhäger hat sich jedoch zu Wort gemeldet und hat jetzt natürlich auch die Möglichkeit zu sprechen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Bergner, ich will hier überhaupt keinen künstlichen Konflikt zwischen der Landesregierung und Ihrem Antrag aufkommen lassen, ich will von vornherein anmerken, dass natürlich die Landesregierung sehr daran interessiert ist, dass die Gebäude und Liegenschaften, die nicht weiter als Justizvollzugseinrichtungen genutzt werden können, einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden müssen.

In der Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses am 18. Januar hatte ich dazu bereits erklärt, dass die neue Jugendstrafanstalt in Arnstadt mit Arrestanstalt die bisherigen Liegenschaften in Ichtershausen und Weimar ersetzen soll. Dies wird nach dem derzeitigen Stand der Planung bereits im Frühjahr 2013 geschehen. Darüber hinaus strebt die Landesregierung an, die Justizvollzugsanstalten in Gera und Hohenleuben nach der Inbetriebnahme der gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen errichteten Justizvollzugsanstalt im Jahr 2017 zu schließen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für Ichtershausen hat das Justizministerium bereits die Initiative ergriffen. Mitte Januar 2012, also vor gut einem Monat, fand eine erste Besprechung zur Auslotung zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten für die Liegenschaft der Jugendstrafanstalt statt. Weitere Termine sollen in kurzen Abständen folgen. Die Entwicklung und vor allem auch die Umsetzung eines Nachnutzungskonzepts für die Jugendstrafanstalt kann nicht allein vom Thüringer Justizministerium geschultert werden. Mein Haus hat daher potenzielle Kooperationspartner, allen voran die Ge

meinde und den Landkreis, zu diesem Sondierungsgespräch eingeladen. Auch wenn die ersten Gespräche ermutigend verlaufen sind, wäre es verfrüht, an dieser Stelle bereits über konkrete Planungen und Termine zu reden. Dies gilt natürlich noch mehr für die Nachnutzung unserer Einrichtungen in Gera und Hohenleuben.

Hinsichtlich der gemeinsam mit Sachsen zu errichtenden neuen Justizvollzugsanstalt befinden wir uns noch in einem relativ frühen Planungsstadium. Vor allem ist noch über den Standort für die neue Einrichtung letztlich zu befinden. Diese Entscheidung beeinflusst naturgemäß auch ein Nachnutzungskonzept. Bei allen Bemühungen meines Hauses für eine sinnvolle Nachnutzung der Liegenschaften will ich aber auch noch darauf hinweisen, dass diese Aufgaben gemeinsam von allen Beteiligten auf Landes- und Kommunalebene in Angriff genommen werden müssen. Aufgrund der aufgezeigten Bemühungen für den Standort Ichtershausen und wegen des noch frühen Planungsstadiums für den Ersatzneubau der Justizvollzugsanstalten in Gera und Hohenleuben hält die Landesregierung einen Beschluss, der mit dem Antrag der FDPFraktion in der Drucksache 5/4039 herbeigeführt werden soll, derzeit nicht für erforderlich. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen.

Es wurde Ausschussüberweisung an den Justizund Verfassungsausschuss beantragt. Ich lasse zunächst darüber abstimmen. Wer möchte, dass dieser Antrag in der Drucksache 5/4039 zur Beratung an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 20

(Abg. Bergner)

Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nachhaltig reduzieren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4034

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Ja, dann darf ich jetzt Frau Anja Siegesmund das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, namens meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag mit dem Titel „Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nachhaltig reduzieren“ einzubringen, weil der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung inzwischen leider zur Regel geworden ist.

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums in Nordrhein-Westfalen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass 83 Prozent der erfolgten Mastdurchgänge mindestens eine Arzneimittelbehandlung erfahren haben. 83 Prozent sind tatsächlich antimikrobiell mit Substanzen durchsetzt worden. Dagegen wurde immer wieder von der Geflügelwirtschaft und der Bundesregierung aus Union und FDP versichert, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast nur die Ausnahme sei. Bei 83 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man nicht von einer Ausnahme reden, dann redet man davon, dass der Einsatz von Antibiotika und anderen Mitteln die Regel ist. Deswegen steht für uns fest, genau das Gegenteil trifft zu. Zudem hat im Übrigen zu Jahresbeginn der BUND die Ergebnisse einer Untersuchung von Fleischproben auf multiresistente Keime vorgestellt. Demnach war jede zweite Hähnchenfleischprobe aus deutschen Supermärkten mit antibiotikaresistenten Keimen belastet - auch hier eindeutig eher die Regel als die Ausnahme. Mit der Studie des Verbraucherschutzministeriums Nordrhein-Westfalen und der Untersuchung des BUND wurde Licht ins Dunkel des Antibiotikadschungels gebracht und wir wollen das Ganze deswegen in Thüringen diskutieren.

Zusammenfassend lässt sich hier sagen, wir haben in der Tiermast ein massives Antibiotikaproblem. Das lässt sich auch nicht allein durch Krankheiten erklären. Entweder handelt es sich darum, dass tatsächlich die Tiere gedopt werden, um schneller zu wachsen, was eigentlich seit 2006 europaweit verboten ist, oder aber - und das ist der Standpunkt, auf dem wir stehen - die Tiermast ist derart anfällig für Krankheiten - jedenfalls so, wie im Augenblick Tiermast betrieben wird -, dass sie ohne Antibiotika nicht mehr auskommt. Das heißt wiederum im Rückschluss, dass wir bei den Haltungsformen, insbesondere was industrielle Tierhaltung angeht und

übrigens auch - da geht es um uns Verbraucherinnen und Verbraucher die Verringerung des Fleischkonsums, ansetzen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber wollen wir gern mit Ihnen diskutieren - so weit die Einbringung.

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung darf ich jetzt Frau Ministerin Taubert das Wort geben.