Ja klar, aber ich meine nur einfach mal vom Verfahren her. Deswegen bin ich gegen diese Form. Frau Leukefeld und Herr Kuschel, Sie haben vorhin, Frau Leukefeld war es, gesagt, es gibt eine demokratische Entscheidung, die hier im Plenum gefällt werden muss und mit Souveränität und Würde sollten wir das auch hier machen. Jetzt muss ich Sie mal wirklich fragen, ob das ernsthaft hier so gewollt und gemeint war, hier vorn am Pult? Ich sage Ihnen, auch die Richter dieses Landes - und Sie haben es schon zwei Mal getan - haben in Souveränität und in Würde ein Urteil gesprochen und das erkennen wir hier an. Mich freut dieses Urteil auch für die Oberhofer. Aber ich würde jetzt doch nicht ernsthaft dieses Urteil, diese beiden Urteile infrage stellen und sagen, jetzt müssen wir hier im Plenum aber unbedingt noch eins draufsetzen und unseren Gesetzentwurf hier durchbringen. Dieser Meinung bin ich, wie gesagt, nicht.
Es ist auch gut, das jetzt zu machen. Glauben Sie, Herr Hey, dass der Landtag in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen? Das wäre meine erste Frage. Der Landtag entscheidet nicht, in der Frage hat er eben nicht entschieden.
Zweitens: Sind Sie nun dafür - ich frage Sie persönlich jetzt -, dass Oberhof einen hauptamtlichen Bürgermeister in dieser konkreten Situation wählen kann oder nicht? Das ist meine Frage.
Frage 2: Ich bin persönlich auch dafür, ich habe das auch schon beim letzten Mal dargelegt, dass Oberhof einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen soll am 22. April.
Frage 1: Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Landtag fähig und willens und in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Wir entscheiden aber gesamtheitlich und immer nach Mehrheiten verteilt. Ob wir eine Entscheidung nach einem Gesetzentwurf der LINKEN, der Bündnisgrünen, der CDU, der SPD usw. mit annehmen oder nicht, diese Entscheidung steht uns frei. Ich spreche heute nur einmal gegen diesen Antrag, weil mir diese Verfahrensweise, das habe ich ja versucht darzulegen, nicht gefällt.
Es ging um die Frage des Konzepts. Herr Fiedler hat das vorhin dankenswerterweise angesprochen. Auch wir, das will ich deutlich sagen, haben eigentlich Ende Januar auf dieses Konzept gewartet. Möglich, Herr Fiedler hat es hier angesprochen, wäre es gewesen, dass bei der Entscheidungsfindung des Gerichts das eine oder andere eventuell auch anders bewertet worden wäre, wenn dieses Konzept vielleicht den Richtern vorgelegen hätte. Es ist noch nicht da, auch das ist ein Kritikpunkt. Ich denke, ich bin mit Herrn Fiedler einer Meinung, dass wir versuchen, da noch einmal nachhaken zu müssen, denn das ist wichtig für die Region Oberhof, auch wichtig für uns als Abgeordnete hier in diesem Landtag, um die Willensbildung der Regierung mit allen angeschlossenen Unterabteilungen,
Referatsleitern usw. für diese Region mit zur Kenntnis zu nehmen. Aber noch einmal, ich glaube, dass es uns in die Irre führt, wenn wir jetzt einen Gesetzentwurf zur sechsten Änderung der Thüringer Kommunalordnung in genau diesem speziellen Fall im Parlament behandeln sollen und dann auch noch durchwinken. Ich denke, wir haben zweimal jetzt von unabhängigen Richtern eine Entscheidung, die mich persönlich, um es mit Frau Leukefelds Worten zu sagen, sehr freut, vernommen. Ich denke, dass diese Landesregierung sich selbstverständlich dann auch diesem Richtervotum beugen wird. Jetzt bin ich am Ende meiner Rede.
Jetzt frage ich den Abgeordneten Kuschel: Möchten Sie die Frage jetzt noch stellen? Ich sehe, das möchten Sie nicht. Danke schön. Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kuschel, das war vorhin eine spannende Pirouette, wie Sie aus dem Antrag für die Hauptamtlichkeit einer 1.500Einwohner-Stadt dann zur Gebietsreform gekommen sind,
das habe ich schon sehr bewundert, so wie es auch schon spannend ist, dass gerade die Fraktionen, denen sonst Gemeinden nicht groß genug sein können, ganz intensiv eintreten für die Hauptamtlichkeit von Oberhof.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Besser wäre ein Zusam- menschluss. Das ist schon so, aber das will der Innenminister nicht.)
Wir haben schon im letzten Plenum über Oberhof und seine besondere Situation in einer Aktuellen Stunde gesprochen und das Thema ist unbestreitbar wichtig. DIE LINKE legt uns einen Gesetzentwurf vor, der eine Lex Oberhof schaffen soll, und zwar in der Form, dass in Oberhof dauernd ein hauptamtlicher Bürgermeister bestehen soll. Eine dauernde Regelung, meine Damen und Herren, geht uns hier viel zu weit und sie hilft uns bei den vorliegenden Herausforderungen für Oberhof nicht weiter.
Wir haben gesetzliche Regelungen und wir sind der Auffassung, dass § 28 der Thüringer Kommunalordnung eine gute und sinnvolle Regelung ist und eine gute und sinnvolle Regelungsgrundlage gebo
ten hätte. Nach § 28 Abs. 2 ist es möglich, dass in begründeten Einzelfällen die obere Rechtsaufsichtsbehörde eine Ausnahme zulässt. Jetzt, meine Damen und Herren, stellt sich für mich die Frage, wann - wenn nicht in Oberhof - soll ein begründeter Einzelfall für einen hauptamtlichen Bürgermeister vorliegen?
Ich möchte hier nicht noch einmal alles wiederholen, was ich schon in der Aktuellen Stunde gesagt habe. Dass ein solcher begründeter Einzelfall vorliegt, hat das Verwaltungsgericht Meiningen bestätigt und heute die Eilentscheidung des OVG ebenfalls eindrucksvoll bestätigt. Ich muss schon sagen, ich finde es nicht nur traurig, wenn immer wieder Politik vor Gerichte verlagert werden muss.
Ich bin auch erstaunt, dass die Landesregierung das nicht bereits nach dem ersten Urteil akzeptieren wollte, und denke, dass es kein gutes Bild auf politisches Handeln in Thüringen geworfen hat. Ich glaube, sich da ein bisschen wie eine - bei Kindern sagt man - eingeschnappte Leberwurst zu verhalten, das ist politischen Handelns nicht würdig.
Ich kann Ihnen sagen, warum diese Eingeschnapptheit da existiert. Denn die Politik hat in Sachen Oberhof die Konzeption die letzten Jahre komplett verschlafen. Ich finde, es wäre heute schon auch schön gewesen, wenn der Oberhofbeauftragte bei uns teilgenommen hätte an der Gedenkminute und damit nicht die erste Hälfte dieser Debatte hier verpasst hätte. Ich glaube, das wäre auch dem Thema angemessen gewesen. Herr Kollege, er ist mir bewusst, ich habe den Grund ja gerade benannt. Ich glaube, dass auch dieses Haus nicht unwürdig ist für das Gedenken.
Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass wir eine gute Regelung in der Thüringer Kommunalordnung haben, die es jetzt einfach einzuhalten gilt. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die einen begründeten Einzelfall zulassen, dann sind wir sicher, dass sich auch Oberhof darauf einstellen kann und einstellen wird. Aber diese Voraussetzungen, die müssen nach unserer Ansicht eben erst einmal geschaffen werden. Deswegen muss es darum gehen, Strukturen überlebensfähig zu gestalten, anstatt dauerhaft eine Lex Oberhof zu schaffen.
Wir meinen, es dürfte ausreichend sein, für die kommende Wahlperiode einen hauptamtlichen Bürgermeister einzusetzen, um diese nötigen Voraussetzungen für Oberhof zu schaffen. „Einzusetzen“ ist natürlich von der Vokabel her etwas unglücklich
zu wählen, selbstverständlich. Weil wir meinen, dass das in dieser einen Legislaturperiode durchaus zu schaffen sein sollte, machen wir das, was von anderen zwar hier angeregt und angesprochen worden ist, aber wir haben es auch bereits vorbereitet, nämlich für die zweite Lesung. Wir bringen einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf genau mit der Befristung auf eine Legislaturperiode, weil wir denken, dass damit dieser Übergang geschaffen werden kann.
Damit, meine Damen und Herren, wird Oberhof geholfen und damit, meine Damen und Herren, wird aber auch angeregt, die entsprechenden Strukturen zu schaffen, die für Dauerhaftigkeit sorgen können.
Meine Damen und Herren, ich will noch eins abschließend sagen. Das Gezerre, was in den letzten Wochen um Oberhof stattgefunden hat, das hat dazu beigetragen, dass unter Kommunalpolitikern im ganzen Land Unverständnis entstanden ist und Vertrauen in das Handeln der Landesregierung und auch Vertrauen in das Handeln dieses Hohen Hauses Schaden genommen hat.
Meine Damen und Herren, ich werbe dafür, dass in der zweiten Lesung dann unserem Änderungsantrag zugestimmt wird und mit dem Änderungsantrag diese Regelung befristet zugelassen wird. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, ich sehe keine Wortmeldung aus dem Rund des Hauses. Für die Landesregierung hat das Wort der Herr Staatssekretär Staschewski.
Ganz kurz nur eine Sache. Der Kollege Rieder wird ja dann für die Landesregierung ausführlich, denke ich, hier eingehen. Ich wollte nur ganz persönlich sagen, weil ich eben angesprochen worden bin, wir haben ja im Kabinett verabschiedet, dass wir auch der Opfer des rechtsextremistischen Terrors in den Häusern gedenken. Der Minister und ich haben vereinbart, dass er hier sein wird, und ich war dann als Amtschef in meinem Haus im Wirtschaftsministerium und habe mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Opfer des rechtsextremistischen Terrors gedacht. Ich bin dann unmittelbar danach wieder hier runtergekommen. Es war leider jetzt diese unglückliche Überschneidung, tut mir leid. Aber ich denke, das war auch wichtig und es war auch, denke ich,
ein würdiges Gedenken. Ich wollte das nur klar stellen. Ganz kurz noch, weil ich eben angesprochen worden bin von Herrn Abgeordneten Adams, ich habe immer gesagt, wir brauchen professionelle Strukturen in Oberhof, ich brauche Ansprechpartner, die ich immer gut und schnell erreichen kann, mit denen ich in Oberhof eng zusammenarbeiten kann, damit dieses gut weitergehen kann. Wir haben ja jetzt diese gerichtliche Situation, wie sie ist. Ich denke, es bedarf keiner Richterschelte oder Gerichtsschelte, sondern wir haben einen Rechtsstaat, wo wir dies zu respektieren haben und ich glaube, dass wir da auch gut beraten sind, jetzt wieder weiter mit den vorhandenen Strukturen gut zusammenzuarbeiten. Eine Bitte habe ich und die sage ich jetzt auch an alle, sowohl an meine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Häusern als auch an die Abgeordneten sowohl von der Opposition als auch von der Regierung. Es ist wichtig, dass wir alle zusammen helfen, dass dieses Projekt in Oberhof, das wir ja alle wollen, die Weiterentwicklung, auch geschieht und es hilft nichts, wenn man sich im Klein-Klein da ergibt, dass man da vielleicht dem einen oder anderen eine Falle aufbaut, weil man einen persönlichen Vorteil oder einen parteipolitischen Vorteil oder so hat,
sondern dass man wirklich jetzt auch, auch wenn Kommunalwahlen sind, zusammensteht und an dem Projekt Oberhof arbeitet, damit es wirklich auch voran geht. Das sage ich ganz bewusst an alle hier, die hier im Raum sind und die es vielleicht irgendwann mal nachlesen können. Sagen Sie es auch weiter, ich glaube, das würde uns gut anstehen auch insgesamt für die Politik des Landes. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit diesem Gesetzentwurf soll geregelt werden, dass der Bürgermeister der Stadt Oberhof auch künftig hauptamtlich tätig ist. Dies soll nicht nur für die Kommunalwahl 2012 gelten, sondern nach dem Wortlaut des Entwurfs - und darauf kommt es ja an - offensichtlich für alle künftigen Wahlen in der Stadt Oberhof. Aus diesem Grund halte ich es für erforderlich, die Fraktion DIE LINKE erneut daran zu erinnern, dass die Stadt Oberhof nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bis Ende des Jahres 2012 eine Neugliederung ihrer Verwaltungsstruktur beantragen muss. Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird die Landesregierung diesen Antrag Oberhofs im nächstmöglichen