Protocol of the Session on February 23, 2012

Wir haben so viel Anstand, dass wir das Gerichtsurteil akzeptieren. Wir hoffen, dass die Landesregierung mit dem Oberhofkonzept bald aus den Puschen kommt, damit die Dinge ordnungsgemäß geregelt werden. Ich sehe immerhin noch zwei Minister hier sitzen, die werden das sicher transportieren, auch an die Häuser, die jetzt nicht hier bei der Debatte dabei sind. Aber es gibt eine Landesregierung und deswegen brauchen wir diesen Entwurf. Es ist ein Gerichtsurteil gesprochen und Sie werden Ihren hauptamtlichen Bürgermeister bekommen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Frank Kuschel.

(Abg. Fiedler)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten niemals Gerichten allein politische Entscheidungen in diesem Lande überlassen. Es ist eine erneute Ohrfeige für die Landespolitik, dass das Oberverwaltungsgericht erneut eine Landesentscheidung gekippt hat. Das erleben wir fast im monatlichen Abstand und das sollte der Landesregierung und den beiden sie tragenden Fraktionen doch zu denken geben, dass irgendetwas in ihrer Regierungspolitik falsch läuft.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Fiedler sagt, er akzeptiert dieses Urteil. Damit hat der Landtag die Chance, dem, was das Oberverwaltungsgericht hier in einem Eilverfahren entschieden hat, jetzt Gesetzeskraft zu verleihen, dass wir nämlich akzeptieren, solange Oberhof eine selbständige Gemeinde ist, dass sie aufgrund der Besonderheiten einen hauptamtlichen Bürgermeister benötigt. Herr Fiedler hat ausdrücklich recht, wenn er Konsequenzen fordert. Aber die Konsequenzen können nur dahingehend bestehen, nun endlich die Blockadehaltung seitens der CDU aufzugeben und schnellstmöglich Rahmenbedingungen für eine Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform auf den Weg zu bringen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Fall Oberhof macht deutlich, dass dort Freiwilligkeit allein nicht zum Ziel führt, weil sich der Stadtrat von Oberhof bereit erklärt hat, sich im Rahmen einer Neugliederung mit einer anderen Gemeinde zusammenzutun, aber es fehlt einfach gegenwärtig an den Partnern. Zella-Mehlis beschwert sich, dass mit ihnen seit sechs Jahren überhaupt keine Gespräche geführt wurden. Insofern Zella-Mehlis etwas überrascht ist, dass Herr Geibert als zuständiger Fachminister für Kommunales einen Zusammenschluss von Oberhof und Zella-Mehlis favorisiert, ohne dass es da überhaupt Gespräche gab.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Herr Ku- schel, das stimmt nicht, die reden miteinan- der.)

Wir werden das heute oder morgen noch in der Fragestunde haben, ich habe eine Anfrage dazu gestellt, ob diese Aussage des Bürgermeisters von Zella-Mehlis stimmt. Wir können uns ja und auch ich persönlich nur auf die öffentlichen Aussagen des Bürgermeisters stützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Urteil des OVGs sollte uns alle nachdenklich stimmen. Herr Fiedler, wenn Sie dieses Urteil akzeptieren, wird es Ihnen nicht schwerfallen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, denn wir vollziehen hier nur eine Gerichtsentscheidung nach.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Fiedler, Sie haben darauf verwiesen, Sie wollten keine Ausnahmegenehmigung mehr. Aber es gibt erneut wieder Ausnahmegenehmigungen in viel fragwürdigeren Umständen. Das ist der Bürgermeister der Gemeinde Schweina, der hat das SPDParteibuch. Schweina unter 3.000 Einwohner erfüllt gegenwärtig die Gemeinde Steinbach. Zurzeit wird ein Gesetzgebungsverfahren vorbereitet, Schweina, Steinbach und Bad Liebenstein zu einer neuen Gemeinde zusammenzuführen - eine sehr gute Lösung. Jetzt soll die Gemeinde Schweina auf Vorgabe der Rechtsaufsicht, also des Landes, einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen mit der Begründung, sie würde die Gemeinde Steinbach erfüllen. Dabei wäre es so einfach, weil das nur durch Rechtsverordnung geregelt ist, dass der Innenminister einfach sagt, für diesen Übergangszeitraum bis zum 1. Dezember 2012, weil dann ist davon auszugehen, weil die sich alle einig sind und die Unterlagen liegen beim Gesetzgeber, also beim Innenministerium, und die Fusionsprämie ist schon auf einem Konto - noch mit einem Sperrvermerk, ist alles schon bezahlt, also am 1. Dezember 2012 entsteht die Gemeinde Altensteinach-Oberland neu. Es muss ein neuer Bürgermeister gewählt werden, ein neuer Stadtrat und dergleichen. Für diesen Zeitraum 1. Juli bis 30.11.2012 zwingen Sie die Gemeinde, also das Land, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, der aber auf sechs Jahre gewählt wird und dann ein sehr teurer „Spaziergänger“ sein wird, weil er hat ein Anrecht in seiner Besoldungsgruppe in der Verwaltung weiter beschäftigt zu sein. In der Verwaltung, auch der neuen Gemeinde, gibt es aber aufgrund der Größenordnung 8.000 Einwohner keine Besoldungsgruppe, in der der Bürgermeister arbeiten könnte, weil es dort nur eine Besoldungsgruppe gibt, die vergleichbar ist, das ist die des neuen Bürgermeisters. Klar könnte man argumentieren, der jetzt zur Wahl stehende Bürgermeister kann sich auch für die neue Gemeinde zur Wahl stellen, vielleicht hat er Chancen. Aber das ist spekulativ. Erst einmal steht fest, für fünf Monate wird hier ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt und bei Oberhof sagt die CDU: keine Ausnahmeregelung. Das ist völlig inkonsequent. Hier hat man das Gefühl, zum Schluss bestimmen Netzwerke, was in diesem Lande geschieht. Eine solche Politik, wo Netzwerke das Sagen haben, muss in Thüringen ein Ende haben. Hier geht es jetzt nur um einen kleinen Fall, die Netzwerke wirken woanders in viel stärkerem Maße, aber es ist beispielgebend, deshalb noch mal unser Appell, morgen in zweiter Lesung diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es ist gut so, dass die Richter uns hierzu klare Vorgaben gemacht haben, auch Argumente geliefert haben, dass es sinnvoll ist, Oberhof jetzt mit einem hauptamtlichen Bürgermeister weiter zu versehen.

Wir als LINKE sagen aber auch deutlich, das kann nur eine Lösung auf Zeit sein, weil die Leistungsfä

higkeit von Oberhof nicht nur von einem hauptamtlichen Bürgermeister abhängig ist, sondern von vielen anderen Rahmenbedingungen. Das geht mit einer Struktur 1.500 Einwohner nicht, sondern da müssen vernünftigere Lösungen gefunden werden. Da ist die Landesregierung gefordert, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten. Das ist Ihre Aufgabe. Wenn Sie diese Aufgabe nicht lösen sollen oder nicht lösen wollen, dann müssten Sie Konsequenzen ziehen und sagen, Sie sind nicht in der Lage, dieses Land nach vorn zu bringen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dirk Adams.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, es ist richtig, seit gut einer Stunde haben wir noch mal eine komplett neue Situation, die eingetreten ist, aber eigentlich ist es wieder die alte, die wiederhergestellt wurde. Bevor ich eintrete in das, was ich dazu gern für die GRÜNEN sagen möchte, hätte ich eine Frage an Herrn Fiedler gehabt, die mir während seiner Rede gekommen ist. Er hat gesagt, wir brauchen diesen Gesetzentwurf nicht mehr, weil das Gericht entschieden hat. Mich würde sehr interessieren, wie seine Beurteilung aussieht, hätte das Gericht anders entschieden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hätten wir denn dann diesen Gesetzentwurf gebraucht? Ich meine, dass er das relativ nahegelegt hat. Insofern liegt ja einiges Sinnvolles in diesem Gesetzentwurf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, Oberhof wird einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten. Gut so, sagen wir GRÜNE und wir haben in der Aktuellen Stunde auch unsere Argumente erläutert, warum wir der Meinung sind, dass genau diese Gemeinde Oberhof das Recht haben muss, die Ausnahmegenehmigung über die Kommunalordnung auch zu erhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war umso verwirrender für uns GRÜNE, mitzuerleben, dass der Innenminister oder das Innenministerium gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Meiningen vorgegangen ist über das Landesverwaltungsamt und hier meiner Meinung nach gezeigt hat, wie kommunalpolitisch inkompetent man hier handelt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese kommunalpolitische Inkompetenz wird eigentlich nur noch durch die Teamunfähigkeit in der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Landesregierung für Oberhof getoppt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bei der kommunalpolitischen Inkompetenz verweise ich nur auf so ziemlich alle Debatten, die wir hier im Landtag zu dem Thema führen mussten. Ich verweise auf die Debatte zu den Gesetzen, mit denen wir freiwillige Zusammenschlüsse ermöglicht haben, wo das Innenministerium Anträge einiger Gemeinden gar nicht bearbeitet hat, sie abgelehnt hat, aber diese Gemeinde nicht einmal informiert hat, welches die Gründe waren. Die Gemeinden haben keine Chance gehabt, hier vorwärtszukommen. Erst die parlamentarische Debatte brachte Licht ins Dunkel und stellte klar, die Landesregierung will nicht, dass diese Gemeinden freiwillig fusionieren können. Die Teamfähigkeit oder die Teamunfähigkeit des Innenministeriums in der Arbeitsgemeinschaft der Landesregierung wird eigentlich nur noch vom Niveau der Debatte, wie man sie am 6. Februar im „Freien Wort“ lesen konnte, getoppt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das alles auf dem Rücken der Oberhofer und Oberhoferinnen.

Wir haben große Zweifel als GRÜNE, ob alles, was die Landesregierung dort vor Ort macht, richtig ist. Aber wir haben keinen Zweifel daran, dass diese Gemeinde eine besondere Gemeinde in Thüringen ist und dass sie deshalb auch besonderer Aufmerksamkeit, aber auch besonderem Schutz bedarf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Oberhof wird sich über die Zeit selbst helfen müssen und hier will ich ganz explizit auch noch einmal das unterstreichen, was der Kollege Fiedler gesagt hat. Oberhof braucht ein Qualitätsmanagement und nicht unbedingt Millionen über Millionen. Aber wir müssen als Parlament - und wir GRÜNE sind dazu bereit - Oberhof helfen, dieses Qualitätsmanagement, diese Maßnahmen auf ihrem Gebiet selbst durchzuführen.

Der LINKE-Antrag - und ich habe Herrn Fiedler sicherlich richtig verstanden - hat vieles Richtige in sich. Er hat das ja auch gemutmaßt, mindestens wenn die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts anders gelaufen wäre, hätte er diesem Antrag Bedeutung beigemessen oder größere Bedeutung beigemessen. Wir haben im Ziel mit Ihnen da große Übereinstimmung, was den hauptamtlichen Bürgermeister angeht. Wir haben große Fragen aber auch über den Weg, den Sie gehen.

Ich will gar nicht auf das vielleicht rechtsdogmatisch zu beurteilende Argument, dass man kein Einzelfallgesetz schaffen sollte, und dieses Gesetz wäre ein Einzelfallgesetz, nämlich nur den Fall des hauptamtlichen Bürgermeisters für die Gemeinde

(Abg. Kuschel)

Oberhof zu klären, eingehen, sondern vielmehr ist mir es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir natürlich in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde Oberhof eingreifen. Wir bestimmen für die Gemeinde Oberhof von heute oder von morgen an, wenn wir dieses Gesetz beschließen, dass sie einen hauptamtlichen Bürgermeister haben muss. Bisher war es so, dass die Gemeinde aufgrund ihrer Größe sich auch für einen anderen Weg hätte entscheiden können und auf Antrag einen hauptamtlichen Bürgermeister bekommen konnte. Dies, denke ich, sollten wir noch einmal diskutieren, vielleicht im Rahmen der zweiten Lesung, vielleicht im Rahmen von Gesprächen, die noch möglich sein werden.

Grundsätzlich: Oberhof wird einen hauptamtlichen Bürgermeister haben und das ist gut so. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Matthias Hey.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Frau Leukefeld sehr dankbar, dass sie noch einmal kurz, als der Gesetzentwurf hier von ihr begründet wurde, auf die Historie eingegangen ist, die uns ja hier im Haus seit einiger Zeit und mittlerweile fast schon erheiternd beschäftigt. Wir haben immer darüber gesprochen und auch innerhalb der Koalition diskutiert, ob Oberhof mit dem Antrag, einen hauptamtlichen Bürgermeister haben zu wollen, richtig liegt oder nicht. Es gab dann ja dieses Gerichtsurteil vor einigen Tagen. Da sagte das Gericht Ja, das soll so sein und danach ist Revision eingelegt worden. Herr Adams, Sie haben eben gesagt, dass sei ja sehr traurig für die Landesregierung, gegen solch ein Urteil vorzugehen. Ich denke, es ist legitim. Man kann so was machen, man kann Verwaltungshandeln auch im Wege einer Revision überprüfen, das ist, denke ich, kein so …

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was sagt Herr Staschewski da- zu?)

Herr Staschewski hat jetzt nicht das Wort, sondern Herr Hey, Herr Adams.

(Heiterkeit FDP)

Wie wir jetzt erfahren haben, ich weiß es seit ungefähr einer oder anderthalb Stunden, gibt es jetzt ein Urteil im Eilverfahren, das noch einmal dieses vorherige Gerichtsurteil, auf dem ja die Argumentation aufgebaut hat, bestätigt und das sagt, Oberhof soll einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten. Die Debatte hierzu im Plenum haben wir ja das letzte

Mal - auch Frau Leukefeld und Herr Kuschel haben darauf verwiesen - zum Beispiel in der Aktuellen Stunde geführt. Ich bin allerdings generell, Herr Kuschel und Frau Leukefeld, gegen dieses Verfahren, dass Sie durch Einbringen dieses Gesetzentwurfs versuchen, im Haus hier einzuführen. Zum einen bin ich inhaltlich dagegen, weil Sie sehr schnell in Ihrer Begründung, Frau Leukefeld und auch Herr Kuschel hat es zwei, drei Mal probiert, immer wieder nachgeschoben haben, Oberhof soll doch bitte bis zur Regelung einer neuen funktionalen Zuständigkeit oder eines neuen regionalen Angliederns an eine andere Kommune den hauptamtlichen Bürgermeister behalten. Das steht aber in Ihrem Gesetzentwurf nirgendwo. Ich habe ihn mir jetzt noch mehrfach durchgelesen. Da steht, der Landtag beschließt, dass der Bürgermeister von Oberhof hauptamtlich ist. Punkt. So und, gleich, Herr Kuschel, wenn Sie einverstanden sind, am Ende. Aus meiner Sicht heraus, wenn Sie das wollen und wenn Sie sagen, was ja sich auch sinnhaft ergibt, dass bis zu der Entscheidung, wann Oberhof denn überhaupt zu wem zugeschlagen wird, diese Hauptamtlichkeit bestehen soll, dann schreiben Sie es doch bitte rein, vielleicht wollen Sie es noch im Verlauf des Tages machen, vielleicht morgen zur zweiten Lesung, ich weiß es nicht, aber es hätte, wenn Ihnen …

Herr Abgeordneter, Sie sehen den Herrn Kuschel am Mikrofon stehen, möchten Sie eine Frage von ihm beantworten?

Ich hatte zwar gebeten, dass er bis zum Ende wartet, aber, Herr Kuschel, fragen Sie, bitte.

Bitte schön, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Hey. Würden Sie zustimmen, dass natürlich diese jetzt von uns vorgeschlagene gesetzliche Regelung nur so lange gilt, wie die Stadt Oberhof eigenständig ist und es insofern keiner Befristung bedurfte?

Ich würde Ihnen da zustimmen, es wäre nur geradezu schön gewesen, wenn Sie das Ganze nicht erst in der mündlichen Begründung nachgeschoben, sondern gleich in den Gesetzentwurf, in den Antrag eingebracht hätten, dann hätten wir jetzt im Prinzip diese ganze Irritation nicht.

(Unruhe DIE LINKE)

(Abg. Adams)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Aber Sie sind doch der Experte, Herr Innen- ausschussvorsitzender!)

Es ist doch okay. Ich weiß doch, ich achte ja auch die Intention des Antrags, dass Sie sagen, Oberhof soll einen hauptamtlichen Bürgermeister behalten. Sie wissen, dass auch innerhalb der SPD-Fraktion in dieser Richtung bereits während der Aktuellen Stunde im letzten Plenum hier debattiert wurde, aber es geht mir eben rein auch um diesen inhaltlichen Fakt. Und dann die Frage dieser Neuregelung, die Sie machen, Sie wollen die ThürKO ändern? „Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung“ steht ja drüber. Mit diesem Einzelfall, das ist für mich die Lex Oberhof, das muss ich so deutlich sagen. Ich stelle mich hier auch nicht hin, obwohl ich nicht übel Lust hätte und es mir unter den Nägeln brennt … Herr Kuschel, einen kleinen Moment, bevor Sie nachfragen, bitte am Ende, geht das? Ausgezeichnet. Es brennt mir auch unter den Nägeln, dass ich sage, ich hätte gerne ein Gesetz zur besonderen finanziellen Unterstützung der Kunst- und Kulturschätze der Residenzstadt Gotha. Das mache ich auch nicht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich mir gedacht. Lacht.)

Ja klar, aber ich meine nur einfach mal vom Verfahren her. Deswegen bin ich gegen diese Form. Frau Leukefeld und Herr Kuschel, Sie haben vorhin, Frau Leukefeld war es, gesagt, es gibt eine demokratische Entscheidung, die hier im Plenum gefällt werden muss und mit Souveränität und Würde sollten wir das auch hier machen. Jetzt muss ich Sie mal wirklich fragen, ob das ernsthaft hier so gewollt und gemeint war, hier vorn am Pult? Ich sage Ihnen, auch die Richter dieses Landes - und Sie haben es schon zwei Mal getan - haben in Souveränität und in Würde ein Urteil gesprochen und das erkennen wir hier an. Mich freut dieses Urteil auch für die Oberhofer. Aber ich würde jetzt doch nicht ernsthaft dieses Urteil, diese beiden Urteile infrage stellen und sagen, jetzt müssen wir hier im Plenum aber unbedingt noch eins draufsetzen und unseren Gesetzentwurf hier durchbringen. Dieser Meinung bin ich, wie gesagt, nicht.